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Sitzungsvorlage (Änderung Hauptsatzung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
89 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
26.09.14, 12:41
Aktualisiert
26.09.14, 12:41
Sitzungsvorlage (Änderung Hauptsatzung)

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Inhalt der Datei

2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom _________________ Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW, S. 666 ff.), in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Jülich am xx.xx.xxxx mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder die folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen: Artikel I § 7 Integrationsrat § 7 Abs. 1 bis 5 werden wie folgt neu gefasst: (1) Der Rat bildet einen Integrationsrat. Der Integrationsrat besteht aus 12 in Anwendung des § 27 GO NRW gewählten Mitgliedern und 6 Mitgliedern des Rates. Für jedes zu wählende Mitglied kann ein/e Stellvertreter/-in gewählt werden. Die Bestellung von stellvertretenden Ratsmitgliedern ist zulässig. (2) Zu den Anfragen des Integrationsrates an die Verwaltung ist innerhalb von 3 Monaten Stellung zu nehmen. (3) Die in Anwendung des § 27 GO NRW gewählten Mitgliedern des Integrationsrates erhalten Sitzungsgeld, Ersatz des Verdienstausfalls und Fahrtkostenerstattung nach den Bestimmungen dieser Hauptsatzung. (4) Der Integrationsrat schlägt dem Rat der Stadt für alle Ausschüsse - soweit rechtlich zulässig - je eine Person zur Wahl als sachkundige/r Einwohner/-in und dessen /deren Stellvertretung gemäß § 58 Absatz 4 GO NRW aus der Mitte der nach § 27 GO NRW gewählten Mitgliedern vor. (5) Der Integrationsrat gibt sich eine Geschäftsordnung, in welcher die Hinzunahme von weiteren Berater/-innen festgelegt werden kann. Artikel II Inkrafttreten Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.