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Antrag (Antrag bzgl. Sicherung der eventuell auslaufenden weiterführenden Schulen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
11.06.15, 15:09
Aktualisiert
15.09.15, 14:00
Antrag (Antrag bzgl. Sicherung der eventuell auslaufenden weiterführenden Schulen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 276/2015 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 03.06.2015 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM Dezernat 6 15.09.2015 Datum Freigabe -100- gez. Cöln Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Rat Termin 23.06.2015 beschließend Rat 29.09.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Sicherung der eventuell auslaufenden weiterführenden Schulen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Bei auslaufender Auflösung einer Schule wird seitens der Schulaufsicht das Lehrpersonal sukzessive reduziert. Gleichzeitig kann es natürlich sowohl zu Versetzungswünschen der Lehrkräfte als auch zu Schulwechseln der Schülerschaft kommen. Grundsätzlich entscheidet der Schulträger im Einvernehmen mit Schule und Schulaufsicht zu gegebener Zeit darüber, bis zu welchem Zeitpunkt der Schulbetrieb an einer auslaufenden Schule zweckmäßigerweise aufrechterhalten bleibt. Maßstab für die Fortführung des Schulbetriebs ist die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Unterrichts. Die beantragte Garantieerklärung durch den Schulträger wäre insofern nicht seriös und auch nicht belastbar. Schulgesetzlich ist sie nicht vorgesehen. In Vertretung (Lüngen)