Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
11.06.15, 15:09
Aktualisiert
15.09.15, 14:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 276/2015
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 03.06.2015
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Dezernat 6
15.09.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Rat
Termin
23.06.2015
beschließend
Rat
29.09.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Sicherung der eventuell auslaufenden weiterführenden Schulen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet:
Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei auslaufender Auflösung einer Schule wird seitens der Schulaufsicht das Lehrpersonal sukzessive reduziert. Gleichzeitig kann es natürlich sowohl zu Versetzungswünschen der Lehrkräfte als
auch zu Schulwechseln der Schülerschaft kommen. Grundsätzlich entscheidet der Schulträger im
Einvernehmen mit Schule und Schulaufsicht zu gegebener Zeit darüber, bis zu welchem Zeitpunkt
der Schulbetrieb an einer auslaufenden Schule zweckmäßigerweise aufrechterhalten bleibt. Maßstab für die Fortführung des Schulbetriebs ist die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Unterrichts.
Die beantragte Garantieerklärung durch den Schulträger wäre insofern nicht seriös und auch nicht
belastbar. Schulgesetzlich ist sie nicht vorgesehen.
In Vertretung
(Lüngen)