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Sitzungsvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Ausschreibung der Gebäudereinigung in den Schulen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
10.10.14, 13:33
Aktualisiert
31.10.14, 17:05
Sitzungsvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Ausschreibung der Gebäudereinigung in den Schulen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken der Stadt Jülich) Sitzungsvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Ausschreibung der Gebäudereinigung in den Schulen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken der Stadt Jülich)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 07.10.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 382/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 20.10.2014 Stadtrat 30.10.2014 TOP Ergebnisse einstimmig einstimmig Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Ausschreibung der Gebäudereinigung in den Schulen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken der Stadt Jülich Anlg.: - 1 I 30 SD.Net Beschlussentwurf: Die am 03.09.2014 durch Herrn Stadtverordneten Capellmann und mir getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt: Im Haushalt 2014 werden für Anwaltsleistungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung der Gebäudereinigung in den Schulen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken der Stadt Jülich weitere außerplanmäßige Mittel in Höhe von 25.000,-- bereitgestellt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 6.000,-- durch Einsparungen bei den Reinigungskosten und in Höhe von 19.000,-- durch Mehreinnahmen bei den Gewerbesteuerzinsen (Sachkonto 61 611 001 01 456200). Begründung: Zur Begründung wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 03.09.2014 verwiesen. Die Dringlichkeitsentscheidung bedarf gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW der Genehmigung des Rates der Stadt Jülich. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 382/2014 x nein nein Seite 2