Daten
Kommune
Jülich
Größe
711 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
10.10.14, 13:33
Aktualisiert
10.10.14, 13:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Jülich, den 03.09.2014
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt 23. Amt 20/22
Herrn
Stadtverordneten Capelimann
Bürgermeister Stommel
52428 Jülich
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Ausschreibung der
Gebäudereinigung in den Schulen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken der Stadt Jülich
Sehr geehrte Herren !
Aufgrund des nachstehend geschilderten Sachverhaltes und der Begründung der Dringlichkeit wird
gebeten, folgende Dringlichkeitsentscheidung zu treffen:
Entscheidungsentwurf:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, entscheiden die Unterzeichner nach
§ 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wie folgt:
Im Haushalt 2014 werden für Anwaltsleistungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung der
Gebäudereinigung in den Schulen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken der Stadt Jülich weitere
außerplanmäßige Mittel in Höhe von 25.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt in Höhe von
6.000 € durch Einsparungen bei den Reinigungskosten und in Höhe von 19.000 € durch Mehreinnahmen bei den Gewerbesteuerzinsen (Sachkonto 61 611 001 01 456200)
Wir entscheiden hiermit gemäß vorstehendem Entwurf
Jülich, den 03.09.2014
Stadtverordneter
Schilderung des Sachverhaltes und Begründung der Dringlichkeit:
Mit beigefügter Dringlichkeitsentscheidung vom 14.08.2014 wurden für Beratungs- und
Anwaltsleistungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung der Gebäudereinigung in den
Schulen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken der Stadt Jülich außerplanmäßige Mittel in Höhe
von 28.500 € bereitgestellt. Damals wurde bereits daraufhingewiesen, dass weitere Kosten zu
erwarten seien.
Inzwischen sind auf Grund von zwei Nachprüfanträgen von ausgeschlossenen Bietern Verfahren
bei der Vergabekammer Köln anhängig. Aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes wurde eine
Anwaltskanzlei als Verfahrensbevollmächtigte beauftragt, die die Stadt Jülich vor der Kammer
vertritt.
Die hierfür anfallenden Rechtsanwaltskosten werden auf ca. 25.000,00 € geschätzt (ca. 12.500,00 €
pro Nachprüfungsantrag). Die Kosten des Verfahrens zur Rechtsverteidigung und der notwendigen
Aufwendungen werden in jedem Fall den beiden Antragstellerinnen auferlegt und können bei
Zurückweisung ihrer Nachprüfungsanträge von der Stadt Jülich zum Teil eingefordert werden.
Nach Auffassung der Beraterfirma und der Fachanwaltschaft stehen die Chancen sehr hoch, dass
die Nachprüfungsverfahren zu Gunsten der Stadt Jülich ausgehen werden.
Über die Mittelbereitstellung soll im Wege der Dringlichkeitsentscheidung entschieden werden, da
die erste Rechnungen über erbrachte Anwaltsleistungen zur Bezahlung vorliegt. Die zusätzlichen
Aufwendungen können gedeckt werden durch Einsparungen bei den Reinigungskosten (Wegfall
reinigungskosten Obdachlosenasyl und Musikschule) sowie durch Mehreinnahmen bei den
Gewerbesteuerzinsen (Zinszahlung aufgrund einer Forderung bei einem großen Steuerzahler aus
einer Nachveranlagung).