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Sitzungsvorlage (Dringlichkeitsentscheidung zu 382_2014)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
711 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
10.10.14, 13:33
Aktualisiert
10.10.14, 13:33
Sitzungsvorlage (Dringlichkeitsentscheidung zu 382_2014) Sitzungsvorlage (Dringlichkeitsentscheidung zu 382_2014)

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Jülich, den 03.09.2014 Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt 23. Amt 20/22 Herrn Stadtverordneten Capelimann Bürgermeister Stommel 52428 Jülich Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Ausschreibung der Gebäudereinigung in den Schulen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken der Stadt Jülich Sehr geehrte Herren ! Aufgrund des nachstehend geschilderten Sachverhaltes und der Begründung der Dringlichkeit wird gebeten, folgende Dringlichkeitsentscheidung zu treffen: Entscheidungsentwurf: Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, entscheiden die Unterzeichner nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wie folgt: Im Haushalt 2014 werden für Anwaltsleistungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung der Gebäudereinigung in den Schulen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken der Stadt Jülich weitere außerplanmäßige Mittel in Höhe von 25.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 6.000 € durch Einsparungen bei den Reinigungskosten und in Höhe von 19.000 € durch Mehreinnahmen bei den Gewerbesteuerzinsen (Sachkonto 61 611 001 01 456200) Wir entscheiden hiermit gemäß vorstehendem Entwurf Jülich, den 03.09.2014 Stadtverordneter Schilderung des Sachverhaltes und Begründung der Dringlichkeit: Mit beigefügter Dringlichkeitsentscheidung vom 14.08.2014 wurden für Beratungs- und Anwaltsleistungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung der Gebäudereinigung in den Schulen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken der Stadt Jülich außerplanmäßige Mittel in Höhe von 28.500 € bereitgestellt. Damals wurde bereits daraufhingewiesen, dass weitere Kosten zu erwarten seien. Inzwischen sind auf Grund von zwei Nachprüfanträgen von ausgeschlossenen Bietern Verfahren bei der Vergabekammer Köln anhängig. Aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes wurde eine Anwaltskanzlei als Verfahrensbevollmächtigte beauftragt, die die Stadt Jülich vor der Kammer vertritt. Die hierfür anfallenden Rechtsanwaltskosten werden auf ca. 25.000,00 € geschätzt (ca. 12.500,00 € pro Nachprüfungsantrag). Die Kosten des Verfahrens zur Rechtsverteidigung und der notwendigen Aufwendungen werden in jedem Fall den beiden Antragstellerinnen auferlegt und können bei Zurückweisung ihrer Nachprüfungsanträge von der Stadt Jülich zum Teil eingefordert werden. Nach Auffassung der Beraterfirma und der Fachanwaltschaft stehen die Chancen sehr hoch, dass die Nachprüfungsverfahren zu Gunsten der Stadt Jülich ausgehen werden. Über die Mittelbereitstellung soll im Wege der Dringlichkeitsentscheidung entschieden werden, da die erste Rechnungen über erbrachte Anwaltsleistungen zur Bezahlung vorliegt. Die zusätzlichen Aufwendungen können gedeckt werden durch Einsparungen bei den Reinigungskosten (Wegfall reinigungskosten Obdachlosenasyl und Musikschule) sowie durch Mehreinnahmen bei den Gewerbesteuerzinsen (Zinszahlung aufgrund einer Forderung bei einem großen Steuerzahler aus einer Nachveranlagung).