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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am städt. Hallenbad/ Erftstadt-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
15.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am städt. Hallenbad/ 
Erftstadt-Liblar) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am städt. Hallenbad/ 
Erftstadt-Liblar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 367/2015 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 11.08.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 27.08.2015 Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 15.09.2015 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am städt. Hallenbad/ Erftstadt-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 300,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: -81Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung einer zweistämmigen Esche (Fraxinus exelsior, StU 0,65 m und 0,76 m) wird laut § 6 Abs. (1) h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Im Sommer dieses Jahres ist im städt. Hallenbad (Holzdamm 4) eine neue Lüftungsanlage für den Bereich Umkleiden, Duschen und Kinderbecken installiert worden. Die Arbeiten führte die Firma Buchholz & Meidt GmbH (Fachbetrieb für Klima- und Lüftungstechnik, Troisdorf) im Auftrag der Stadtwerke aus. Hierzu war auch die Errichtung eines sog. Lüftungsturmes im Außenbereich (in Richtung des ErftstadtCenters Liblar) erforderlich, über den die Raumluft durch aufbereitete Außenluft/ Frischluft ausgetauscht wird. In geringem Abstand zu diesem Turm steht eine zweistämmige Esche (Fraxinus exelsior), die aufgrund der Summe ihrer Stammumfänge durch die Baumschutzsatzung geschützt ist. Zur Herstellung ausreichender Dach- und Fassadenabstände ist der Baum in der Vergangenheit mehrfach beschnitten worden. Es handelt sich um einen wild angesiedelten Baum (keine Pflanzung), der nach Angaben der Installateure die Lüftungsanlage beeinträchtigen wird. Blütenstaub, Frucht- und Laubfall führen aufgrund der geringen Abstände zwangsläufig zu einem erhöhten Kontroll- und Reinigungsaufwand der gesamten Anlage und insbesondere der Filteranlagen durch den Fachbetrieb. Zur Einsparung dieser Kosten und zur Gewährleistung einer uneingeschränkten Funktion der Anlage ist die Fällung des Baumes notwendig. Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Umgestaltung des ErftstadtCenters Liblar eine Ersatzpflanzung durchzuführen. In Vertretung (Hallstein) -2-