Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
15.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 367/2015
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 11.08.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
27.08.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
15.09.2015
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am städt. Hallenbad/
Erftstadt-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
300,00
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
-81Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung einer zweistämmigen Esche (Fraxinus exelsior, StU 0,65 m und 0,76 m) wird laut § 6
Abs. (1) h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Im Sommer dieses Jahres ist im städt. Hallenbad (Holzdamm 4) eine neue Lüftungsanlage für den
Bereich Umkleiden, Duschen und Kinderbecken installiert worden. Die Arbeiten führte die Firma
Buchholz & Meidt GmbH (Fachbetrieb für Klima- und Lüftungstechnik, Troisdorf) im Auftrag der
Stadtwerke aus. Hierzu war auch die Errichtung eines sog. Lüftungsturmes im Außenbereich (in
Richtung des ErftstadtCenters Liblar) erforderlich, über den die Raumluft durch aufbereitete Außenluft/ Frischluft ausgetauscht wird.
In geringem Abstand zu diesem Turm steht eine zweistämmige Esche (Fraxinus exelsior), die aufgrund der Summe ihrer Stammumfänge durch die Baumschutzsatzung geschützt ist. Zur Herstellung ausreichender Dach- und Fassadenabstände ist der Baum in der Vergangenheit mehrfach
beschnitten worden. Es handelt sich um einen wild angesiedelten Baum (keine Pflanzung), der
nach Angaben der Installateure die Lüftungsanlage beeinträchtigen wird. Blütenstaub, Frucht- und
Laubfall führen aufgrund der geringen Abstände zwangsläufig zu einem erhöhten Kontroll- und
Reinigungsaufwand der gesamten Anlage und insbesondere der Filteranlagen durch den Fachbetrieb. Zur Einsparung dieser Kosten und zur Gewährleistung einer uneingeschränkten Funktion der
Anlage ist die Fällung des Baumes notwendig.
Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Umgestaltung des ErftstadtCenters Liblar eine Ersatzpflanzung
durchzuführen.
In Vertretung
(Hallstein)
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