Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-314/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
06.09.2005
Betreff:
Bauantrag zum Neubau einer PKW-Doppelgarage im Außenbereich von Bedburg Königshoven,
Weiler Hohenholz 11b, Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 8, Flurstück 7
hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur- und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmen gem.
§ 36 Baugesetzbuch zum vorliegenden Bauantrag zum Neubau einer PKW-Doppelgarage als
privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 des Baugesetzbuches im Außenbereich von
Bedburg Königshoven zu erteilen: dies unter Berücksichtigung der Zustimmung der Unteren
Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises hinsichtlich des Landschaftsplanes.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 14.06.2005 wird beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Bauaufsichtsamt, ein
Bauantrag zur Errichtung einer Pkw-Doppelgarage gestellt. Mit Verfügung vom 16.06.2005 bittet
der Landrat des Rhein-Erft-Kreises nunmehr um Stellungnahme zum Bauantrag.
Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 des Baugesetzbuches. Im Außenbereich gem.
§ 35 Abs. 1, Satz 1 ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen,
die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen
Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.“
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt die betreffende Fläche als
„Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist daher nicht
gegeben.
Die ausreichende Erschließung im Sinne von § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch ist über die Straße
„Hohenholzer Weg“ / „Hohenholzer Straße“ gesichert. Ferner dient die Pkw –Doppelgarage einem
landwirtschaftlichen Betrieb bzw. ist der Betriebsinhaberwohnung des landwirtschaftlichen
Betriebes zuzuordnen und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Anlage: Flurkarte, Lageplan und Plan Grundriss, Ansichten, Schnitt
50181 Bedburg, den 29.08.2005
----------------------------------(Jung)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Koerdt)
Sachbearbeiterin
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister