Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
09.09.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 395/2015
Az.: 61.21-20/13i
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 18.08.2015
Gez. Hallstein
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
09.09.2015
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
15.09.2015
vorberatend
29.09.2015
beschließend
Bebauungsplan Nr. 13I, E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße / Stadtgarten
I. Änderung des Geltungsbereichs
II. Beschluss über den Entwurf
III. Beschluss über die Offenlage
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.
I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den im Anlageplan ersichtlichen ursprünglichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13I, Erftstadt-Liblar, Carl-Schurz-Straße,
entsprechend der Darstellung zu verkleinern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Gemäß §§ 2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung und Umweltbericht als Bebauungsplanentwurf
Nr. 13I, E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße, beschlossen.
III. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 06.11.2007 (s. V 80/2007) den Bebauungsplan
Nr. 13I, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße, zur Aufstellung beschlossen.
Im Plangebiet ist durch einen Investor die Errichtung eines Seniorenzentrums, betreutes Wohnen,
ein Appartementhaus und geförderter Wohnungsbau geplant. In der Zwischenzeit wurde der Planentwurf auf der Grundlage des vorgestellten Bebauungsvorschlags und in Abstimmung mit dem
Investor und dem beauftragten Architekturbüro fortentwickelt. Die Planungen wurden der Öffentlichkeit am 24.06.2015 vorgestellt (s. Anlage Niederschrift). Der Geltungsbereich wurde dem tatsächlichen Stand der Planung angepasst und entsprechend reduziert.
Die Bebauung soll sich zum einen entlang der Carl-Schurz Straße erstrecken, in deren Verlauf
mehrere marode Bestandsgebäude abgerissen und durch ein 3-geschossiges Mehrfamilienhaus
ersetzt werden, zum anderen soll der hintere Bereich in Richtung Stadtgarten mit 2-3-geschossiger
Wohnbebauung und dem 3-geschossigen Seniorenpflegezentrum baulich entwickelt werden.
Auf Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes und der Ergebnisse der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Verwaltung einen Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet, der nunmehr als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen werden kann.
Die Erstellung eines Umweltberichtes war, obwohl verfahrensrechtlich nicht vorgesehen, aufgrund
der teilweisen Überplanung des Landschaftsschutzgebietes notwendig. Als nächster Verfahrensschritt ist die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB geplant.
(Erner)
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