Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13I, E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße / Stadtgarten I. Änderung des Geltungsbereichs II. Beschluss über den Entwurf III. Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
09.09.15, 18:43
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13I, E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße / Stadtgarten
I. Änderung des Geltungsbereichs
II. Beschluss über den Entwurf
III. Beschluss über die Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13I, E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße / Stadtgarten
I. Änderung des Geltungsbereichs
II. Beschluss über den Entwurf
III. Beschluss über die Offenlage)

öffnen download melden Dateigröße: 101 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 395/2015 Az.: 61.21-20/13i Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 18.08.2015 Gez. Hallstein Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister BM Termin 09.09.2015 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 15.09.2015 vorberatend 29.09.2015 beschließend Bebauungsplan Nr. 13I, E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße / Stadtgarten I. Änderung des Geltungsbereichs II. Beschluss über den Entwurf III. Beschluss über die Offenlage Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den im Anlageplan ersichtlichen ursprünglichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13I, Erftstadt-Liblar, Carl-Schurz-Straße, entsprechend der Darstellung zu verkleinern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Gemäß §§ 2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung und Umweltbericht als Bebauungsplanentwurf Nr. 13I, E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße, beschlossen. III. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 06.11.2007 (s. V 80/2007) den Bebauungsplan Nr. 13I, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße, zur Aufstellung beschlossen. Im Plangebiet ist durch einen Investor die Errichtung eines Seniorenzentrums, betreutes Wohnen, ein Appartementhaus und geförderter Wohnungsbau geplant. In der Zwischenzeit wurde der Planentwurf auf der Grundlage des vorgestellten Bebauungsvorschlags und in Abstimmung mit dem Investor und dem beauftragten Architekturbüro fortentwickelt. Die Planungen wurden der Öffentlichkeit am 24.06.2015 vorgestellt (s. Anlage Niederschrift). Der Geltungsbereich wurde dem tatsächlichen Stand der Planung angepasst und entsprechend reduziert. Die Bebauung soll sich zum einen entlang der Carl-Schurz Straße erstrecken, in deren Verlauf mehrere marode Bestandsgebäude abgerissen und durch ein 3-geschossiges Mehrfamilienhaus ersetzt werden, zum anderen soll der hintere Bereich in Richtung Stadtgarten mit 2-3-geschossiger Wohnbebauung und dem 3-geschossigen Seniorenpflegezentrum baulich entwickelt werden. Auf Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes und der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Verwaltung einen Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet, der nunmehr als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen werden kann. Die Erstellung eines Umweltberichtes war, obwohl verfahrensrechtlich nicht vorgesehen, aufgrund der teilweisen Überplanung des Landschaftsschutzgebietes notwendig. Als nächster Verfahrensschritt ist die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB geplant. (Erner) -2-