Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
458 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
09.09.15, 18:43
Aktualisiert
09.09.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 13I
Legende
Rechtsgrundlagen:
*
Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGI. I S. 2414).
*
Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.01.1990 (Bundesgesetzblatt I S. 132).
Allgemeines Wohngebiet, z. B. WA 1
*
Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58).
*
Es gilt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 01.03.2010 (BGBl. I S. 2542), zuletzt
durch Gesetz vom 07.08.2013
(BGBl. I S. 3154).
Mischgebiet, z. B. MI 1
0,4
der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256).
Es gilt das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der
SD
im Lande Nordrhein-
0,6
0,6
nie
o
Offene Bauweise
g
Geschlossene Bauweise
r
de
F
16 H m
,0 ax
m .
li
gs
g
Be
.8
30
A
.9
ng
23
24
1.5
.0
3.0
Abweichende Bauweise
su
as
m
3.0
2.3
2.8
Die genannten Rechtsgrundlagen gelten jeweils in den bei Erlass dieser Satzung
geltenden Fassungen.
zu
Be
g
Planungsamt, 3. Etage, Raum 325) eingesehen werden.
*
0,6
.5
10
SD
SD
g
III
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen und Stellung der baulichen Anlagen
III
7.5
SD
Satteldach
FD
Flachdach
Baugrenze
R4.0
1.5
5.0
3.0
2
.0
R5.0
Firstrichtung
G
.0
11
29
Plangrundlage:
Baugrenze
1.5
9.5
G
*
II
1
A
5.0
FH max.
III
Die vorliegende Plangrundlage ist ein Ausschnitt der Katasterflurkarte des Rhein-ErftR5.0
bestellten Vermessungsingenieurs, Dipl. Ing. Joachim Teusner, 53879 Euskirchen,
Kessenich Str. 123, mit Stand vom April 2015.
Die Darstellung entspricht dem Koordinatensystem ETRS89 - UTM 32N.
FD
.8
25
.0
.5
33
.0
17
im Auftrag
II
28
+F
.7
20
9.5
.0
7.0
.5
.0
25
11
.0
17
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13I beschlossen.
Erftstadt, den ..........................
.0
28
FD
.7
(Erner)
0,4
10
FD
24
G+F
.0
zugunsten der Feuerwehr
9.5
III
II
des Bebauungsplanes
G
2.5
2.5
Verfahren:
Sonstige Planzeichen
5.0
.0
10
o
5.0
0,4
.0
20
2.5
..........................
FD
0,4
o
2.5
Erftstadt, den ....................
42
2.5
G
0,4
zugunsten der Anlieger
g
o
Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom .......................... bis .......................... .
52
+F
.0
Erftstadt, den ..........................
G
5.0
(Erner)
2.5
2.5
Erftstadt, den ..........................
g
ie un
lin ss
gs a
zu em
Be er B
d
(Erner)
.......................... zur Offenlegung beschlossen worden.
Erftstadt, den ..........................
(Erner)
Flurkarte und vermessungstechnische Grundlage:
M. 1 : 500
Dipl. Ing. Joachim Teusner
53879 Euskirchen Kessenich Str. 123
am .......................... erfolgt.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
Erftstadt, den ..........................
HINWEISE
1
5.
Im
Allgemeines Wohngebiet WA
anzulegen,
(Erner)
ist eine
umfahrbare
zu gestalten und dauerhaft zu erhalten. Die nicht
maximaler
Wasserschutzzone
Kampfmittel
Der Bebauungsplan liegt nach der in Aufstellung befindlichen Verordnung (Stand 13.07.1998)
zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes
Dirmerzheim in der Wasserschutzzone III B. Vor dem Einbau von Recyclingbaustoffen ist eine
Werden im Plangebiet Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung z.B. Rammarbeiten,
Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten
wird eine
Tiefensondierung zur
empfohlen (siehe auch Anlage zur
das Einbringen von
Zur
der Tiefensondierung
ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW - Rheinland (KBD),
7, 50968
unter Angaben des Aktenzeichens: 22.5-3-5362020-121/07 Kreis Erftkreis, zu
benachrichtigen.
3.
4.
Gartenbaubetriebe,
5.
Tankstellen
6.1
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
2
Als
der an die
festgesetzt.
auf der von der Stadt Erftstadt bereitgestellten
der Gemarkung Friesheim, Flur 10,
122 gem.
zur Bestimmung der
der baulichen Anlagen ist der mittlere
angrenzenden ausgebauten
im Scheitel
2.1
vorgetragenen Stellungnahmen erfolgte am.......................... .
(Erner)
"Friesheimer Busch Nordost" in
1 a Abs. 3 BauGB zugeordnet (siehe
den Verlust von potenziellen Nist- und
besonders
Arten sind als
vorsorgliche
nach 44 (5) BNatSchG im Bereich der benachbarten
im Schlosspark in der Gemarkung Liblar, Flur 15,
41 und am Liblarer
in der Gemarkung Liblar, Flur 11,
587 (beide im Eigentum der Stadt
folgende
Nisthilfen zu installieren: Acht
acht
zwei
und
Die
Nisthilfen und
sind an geeigneten Standorten anzubringen. Diese
den betroffenen Arten vor der
zur
stehen. Die Nisthilfen und
Das Plangebiet ist von durch
des Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den
fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch
einen
Zeitraum wirksam
bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der
im Planungsgebiet in den
Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht
Ferner ist nach
Beendigung der bergbaulichen
ein Grundwasserwiederanstieg zu
erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem
Grundwasseranstieg
sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen
Die
der Grundwassersowie die
von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben
finden. Es wird empfohlen in diesem Zusammenhang an die RWE Power
Aktiengesellschaft,
2 in 50935
eine Anfrage zu stellen und
konkrete
Grundwasserdaten den Erftverband um Stellungnahme zu bitten.
Erftstadt)
2.2 Abweichende Bauweise (Durchfahrt)
Satzung beschlossen worden.
gem.
von 5.425
6.2
Die
darf
19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO durch die
von Tiefgaragenzufahrten (nur WA 1 und MI 1) und
mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO bis zu einer GRZ von 0,8 sowie im WA 1 und MI 1 durch
bauliche Anlagen unterhalb der
durch die das
lediglich
Erftstadt, den ..........................
Grundwasser
des Plangebiets ist den Eingriffen durch die Wohnbau- und
9 (1a) BauGB eine geeignete
zum Ausgleich mit einer
Erftstadt, den ..........................
(Erner)
beantragen.
6
Im Bereich des MI 2 ist eine
Durchfahrt zu errichten. Es ist eine Mindestdurch-
Von den angrenzenden
Bliesheimer
sowie
gehen
aus, welche die
Orientierungswerte der DIN 18005
Mischgebiete bzw. allgemeine Wohngebiete
Daher werden passive
in den Bereichen in der
dieser
empfohlen. Im
Baugenehmigungsverfahren ist nachzuweisen, dass durch die Anordnung der
und der verwendeten Fenster bzw.
gesunde Wohn- und
7.1
Im Plangebiet befinden sich Telekommunikationslinien (TK-Linien) der Telekom. Der Bestand
Im Plangebiet befinden sich 10 kV- und 1kV-Kabel der RWE und ihrer Kunden sowie
beachten.
Werbeanlagen
3.1
Erftstadt, den ..........................
In den als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzten Bereichen darf die Baugrenze durch
Treppenanlagen/
und Eingangsbauten bis zu einer Tiefe von 2,50 m
Landschaftsschutzgebiet
Werbeanlagen sind nur an der
oberkante
Anlagen der
gemessen vom
Rand der
sind
Geltungsbereich des Bebauungsplans ist
7.2 Einfriedungen
Die
frieden.
entlang der Bliesheimer
(L163) sind nicht
einzu-
Soweit keine ausreichend
gestellt werden
7.3 Bodenbefestigungen
BauNVO sind auf den nicht
Nebenanlagen - mit Ausnahme von privaten
9 BauO NW,
Bodenbefestigungen wie
zufahrten und Feuerwehrzufahrten sind mit
Die
sind unter Aufsicht und Weisung einer
Fachfirma vornehmen zu lassen, die nach
einer Erlaubnis
wird.
Bei den Erdarbeiten aufgedeckte
zu dokumentieren.
4
4.1 Nebenanlagen
Stadtteil Liblar
Brandschutz
die Errichtung von FlachBodendenkmalpflege
Entlang der
Grenze des Geltungsbereichs ist ein 5 m tiefer Streifen (s. Geh- und
Fahrrecht zugunsten der Feuerwehr) von Bebauung und
freizuhalten und
der Leistung und nur bis zur jeweiligen
bis zu einer Entfernung von 20 m,
den KFZ-Verkehr bestimmten Fahrbahn der Bliesheimer
mit einer Dach-
Im Einzelfall kann die Dachneigung des unmittelbar angrenzenden
werden.
Im
(Erner)
BP 13I
Erftstadt
Herausnahme beim Rhein-Erft-Kreis beantragt.
Entlang der
.......................... erfolgt.
bersichtsplan
Es sind die
7.
3
Erftstadt - Liblar,
Leitungen
Erftstadt, den ..........................
(Erner)
Bebauungsplan Nr. 13I
und deren Zufahrten sowie GaragenMaterialien wie breitfugigem
Feuerwehrfahrzeuge (Drehleiter) zur
ist der Nachweis des Vorhandenseins eines zweiten
Flurkarten:
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW
13 DSchG
Befunde und Funde sind zu untersuchen und
Beim Auftreten
Bodenfunde oder Befunde ist die Untere
(Stadt Erftstadt, Bauordnungsamt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt, 02235/409-553) oder das
LVR-Amt
Bodendenkmalpflege im Rheinland,
Nideggen,
45,
52385 Nideggen-Wollersheim, Tel. 02425/90390 zu informieren.
M. 1 : 5.000
Bearbeitung
Stadt Erftstadt
- Umwelt- und Planungsamt -
Im WA 1 und MI 1 sind Tiefgaragen und ihre Zufahrten
ERFTSTADT
Im Auftrag
4.2 Tiefgaragen
der
Erftstadt, den