Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Artenschutzprüfung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
3,3 MB
Datum
29.09.2015
Erstellt
09.09.15, 18:43
Aktualisiert
09.09.15, 18:43

Inhalt der Datei

B-Plan Nr. 13 I Erftstadt-Liblar, Carl-Schurz-Straße Artenschutzfachliche Vorprüfung (ASP I) Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Holdamm 10 50374 Erftstadt im August 2015 B-Plan Nr. 13 i Erftstadt-Liblar „Carl-Schurz-Straße“ - Artenschutzfachliche Vorprüfung _____________________________________________________________________________________________ INHALTSVERZEICHNIS 1 Anlass und Aufgabenstellung 2 Darstellung des Untersuchungsrahmens und der Methodik 2.1 Untersuchungsraum 2.2 Methodik 2.3 Rechtliche Vorgaben 3 Erfasste Arten und potenzieller Bestand 4 Darstellung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens auf die Fauna 4.1 Planung 4.2 Wirkfaktoren 4.2.1 Baubedingte Wirkfaktoren 4.2.2 Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren 4.3 Auswirkungen 5 Hinweise zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen 6 Zusammenfassung 7 Literatur 2 Umwelt- und Planungsamt, Stadt Erftstadt B-Plan Nr. 13 i Erftstadt-Liblar „Carl-Schurz-Straße“ - Artenschutzfachliche Vorprüfung _____________________________________________________________________________________________ 1 Anlass und Aufgabenstellung Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13 I, Erftstadt-Liblar, Carl-Schurz-Straße ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Realisierung eines Seniorenzentrums, für betreutes Wohnen, für ein Appartementhaus und für geförderten Wohnungsbau auf den im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Mischbauflächen entlang der Carl-Schurz-Straße sowie einer Grünfläche am Stadtgarten in Erftstadt-Liblar im Nahbereich des Krankenhauses in Frauenthal. Die Bebauung soll sich zum einen entlang der Carl-Schurz Straße erstrecken, in deren Verlauf vier marode Bestandsgebäude abgerissen werden und durch ein 3-geschossiges Mehrfamilienhaus ersetzt werden, zum anderen soll der hintere Bereich in Richtung Stadtgarten mit 2-3-geschossiger Wohnbebauung und dem 3-geschossigen Seniorenpflegezentrum baulich entwickelt werden. Gleichzeitig soll eine fußläufige Verbindung zwischen der Carl-Schurz-Straße und dem kürzlich fertiggestellten Stadtgarten entstehen, der seinerseits eine Grünverbindung zwischen dem Schlosspark, dem Gesundheitsgarten und der Erftaue darstellt. Berücksichtigung der Umweltbelange im B-Plan Durch die Umsetzung des Bebauungsplans wird die Landschaft und die Lebensräume im Plangebiet aufgrund der Bebauung und Erschließung technisch überformt und verändert. Es wird eine ökologisch mittel- bis hochwertige innerörtliche Grünfläche mit zahlreichen Lebensraumfunktionen für Pflanzen und Tiere nahezu vollkommen zerstört. Nach der Realisierung der Planung wird durch die zu erwartende intensivere Nutzung des Gebietes durch Bewohner, Personal und Besucher eine erhöhte Störungsintensität einhergehen. Somit kann weder für störungsanfällige Tierarten noch für relativ störungsresistente Kulturfolger-Arten mit einer Lebensraumverbesserung gerechnet werden. Die geplanten Baum- und Strauchpflanzungen innerhalb des zentralen Bereichs und entlang der südwestlichen Grenze des Plangebietes dienen lediglich als gestalterische Maßnahme und sind weder als qualitativer noch als quantitativer Ausgleich der Eingriffe in den Biotopund Artenschutz geeignet. Insofern werden für den naturschutzrechtlichen Ausgleich externe Kompensationsmaßnahmen herangezogen. Hier wurden auf einer von der Stadt Erftstadt bereitgestellten Ökokontofläche am Friesheimer Busch (Gemarkung: Friesheim, Flur 10, Flurstück 122) auf einem intensiv genutzten Acker Laubwaldflächen, Waldränder, Brachen und Feuchtbereiche angelegt. Dies soll neben der Kompensation der Eingriffe in den Biotop- und Artenschutz ebenfalls dem Ausgleich der Eingriffe in das Klima, in den Boden und in das Orts- und Landschaftsbild dienen. Artenschutzfachliche Anforderungen im Rahmen der Bauleitplanung Bei der Aufstellung, Ergänzung oder Änderung eines B-Planes sind artenschutzrechtliche Vorgaben gemäß Bundesnaturschutzgesetz bzw. europarechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen (s. Punkt 2.3). Mit der hier vorliegenden ‚Artenschutzrechtlichen Vorprüfung’ soll eine zielgerichtete Prüfung hinsichtlich der Folgen für den Artenschutz erfolgen. Abb. 1: Verortung des Plangebietes im Stadtgebiet 3 Umwelt- und Planungsamt, Stadt Erftstadt B-Plan Nr. 13 i Erftstadt-Liblar „Carl-Schurz-Straße“ - Artenschutzfachliche Vorprüfung _____________________________________________________________________________________________ 2 Darstellung des Untersuchungsrahmens und der Methodik 2.1 Untersuchungsraum Das Plangebiet mit einer Flächengröße von ca. 0,95 ha befindet sich im westlichen Teil des Erftstädter Ortsteils Liblar. Das Plangebiet wird im Norden durch die Carl-Schurz-Straße, im Osten durch die vorhandenen Wohnbauflächen an der Carl-Schurz-Straße, im Süden durch den Landschaftspark „Stadtgarten“ und im Westen durch die Eck-Bebauung an der Bliesheimer Straße/Carl-Schurz-Straße begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem B-Plan zu entnehmen. Das Plangebiet liegt direkt an der öffentlichen Grünfläche des Stadtgartens, der wiederum als Verbindungsglied zwischen Schlosspark Gracht, Gesundheitsgarten und Freiraum der Erftaue fungiert. Der vorhandene Freiraumkorridor im Westen von Liblar wird durch die Gebäudeplanung auf Höhe des Plangebietes etwas verengt, dahingegen wird aber der Stadtgarten - der im Jahre 2012 auf einer Ackerfläche als Landschaftspark angelegt wurde und damit eine erhebliche ökologische Aufwertung erhielt - von jeglicher Bebauung freigehalten und als Freiraumkorridor erhalten. Für das Planungsgebiet sind verschiedene Biotoptypen von charakteristischer Bedeutung: - parkartige Gärten im Plangebiet Im zentralen und im östlichen Teil des Plangebietes befinden sich extensiv bzw. teilweise seit etwa drei Jahren gar nicht mehr genutzte Gärten, die ein Mosaik an unterschiedlichen Lebensräumen aufweisen. Diese Gärten sind im Wesentlichen von Nadelbaum- und Strauchgehölzen geprägt. Bei den Nadelbäumen sind insbesondere die beiden ortsbildprägenden Fichtengruppen (19 Bäume unterschiedlicher Ausprägung) zu nennen, die Höhen von etwa 10 bis zu 15 Metern aufweisen. Unter und neben den großen Bäumen sind mosaikhaft und kleinflächig unterschiedliche Nutzungsformen vorhanden: intensive Hinterhof- und Gartennutzungen, Ziergärten, Scherrasenflächen und versiegelte Bereiche, extensiver genutzte Mähwiesen und mosaikhaft durch Nutzungsaufgabe entstandene Brachestrukturen mit überwiegend Himbeer- und Holundergebüschen als auch in Form von Staudenfluren. - Extensivwiese im westlichen Plangebiet Die südwestlich gelegene Grünlandfläche ist seit der Fertigstellung der Parkanlage im Jahr 2012 als Extensiv-Wiese genutzt, die randlich auch brach gefallene Bereiche aufweist. Die Wiese ist mit hochwachsenden Gräsern und Kräutern durchsetzt. Die Pflanzenbestandsaufnahme ergab eine Dominanz von Glatthafer, Fuchsschwanz, Brennnessel und Ackerdistel; als weitere Arten wurden u. a. Scharfer Hahnenfuß, Großer Ampfer, Rot-Klee, Rainfarn, Getüpfeltes Johanniskraut und Wiesen-Storchschnabel festgestellt. Dieser Wiese kommt im Zusammenspiel mit den umliegenden Gehölzen - aber auch der vorhandenen Störungsintensitäten durch Kfz-Verkehr und Stadtgartenbesuchern - ein mittleres Potenzial als Nahrungsfläche für Vögel und als Lebensraum für trockenliebende Insektenarten zu. - Heckenzug im Gebiet Die im Gebiet vorhandene, linienhafte Gehölzstruktur ist eine Baum-Strauch-hecke mit lebensraumtypischen Gehölzen. Die Hecke wird von Haselnuss, Hundsrose, Schwarzem Holunder und Rotem Hartriegel dominiert, eingestreut sind Vogelkirschen, Hainbuchen, kleinere Feldulmen und Blutbuchen. - Scherrasenflächen im zentralen Bereich Die Scherrasenflächen im zentralen Bereich des Plangebietes wurden intensiver und öfter gemäht als die umliegenden Grünflächen und werden durch die ehemaligen Bewohner des Gebietes kürzlich noch intensiv genutzt. Sie weisen einen mittel ausgeprägten Bestand an Wiesenkräutern auf und können als Nahrungsfläche für Vögel und Fledermäuse interessant sein. - Grabeland im zentralen Bereich Beim gärtnerisch genutzte Grabeland (zwei kleinere Flächen im Plangebiet) ist die ökologische Wertigkeit der Fläche als mittel bis gering einzuschätzen, auch wenn sie als Nahrungsfläche in der umliegenden Gehölz- und Wiesenlandschaft durch Vögel genutzt wird. - Laubgehölzfläche im südlichen Bereich Das Alter der Heckenstruktur wird aufgrund des Baumbestandes auf etwa 30 Jahre alt geschätzt. Sie ist vermutlich durch Aufgabe der ehemaligen Nutzung als Wiese bzw. Acker im Randbereich der Fläche und infolge von Gehölzsukzession entstanden. Dominierend ist eine ältere Stieleiche im zentralen Bereich sowie die Salweiden-, Birken- und Weißdorngehölze in den Randbereichen. In der Bodenschicht dominieren Brennnessel und Himbeere sowie Brombeere, was auf eutrophierte Standortverhältnisse hinweist. Durch die unmittelbare Nähe zur 4 Umwelt- und Planungsamt, Stadt Erftstadt B-Plan Nr. 13 i Erftstadt-Liblar „Carl-Schurz-Straße“ - Artenschutzfachliche Vorprüfung _____________________________________________________________________________________________ Bliesheimer Straße mit einem relativ hohem Verkehrsaufkommen, dem Alter der Gehölze und der eher mittelwertigen Lebensraumausstattung kommt dieser Hecke Bedeutung als Lebensraum überwiegend für Kulturfolgerarten zu. - Gebäude – Die zum Abriss vorgesehenen (ehemaligen) Wohngebäude an der Carl-Schurz-Straße konnten während der Erhebungen auch teilweise von innen untersucht werden. Sie sind allesamt noch in gutem baulichem Zustand, auch die Dächer und Dachverschläge sind noch intakt. Sie bieten insofern -in oder am Gebäudewenig Möglichkeiten für Niststätten oder Ruhequartiere besonders geschützter Arten. Die zum Abriss vorgesehenen Schuppen, Hallen und Wohnnebengebäude im zentralen Teil des Plangebietes konnten nur von außen begutachtet werden. Aufgrund ihres teilweise maroden baulichen Zustandes, offener Dächer und Wandöffnungen könnten diese Gebäude potenziell gute Bedingungen für Gebäudebrüter und Fledermäuse bieten. Abb. 2: Schrägluftbild mit Verortung der für das Plangebiet relevanten Grünstrukturen 2.2 Methodik Die Grundlage für die Bewertung bilden fünf Geländebegehung (Mitte April bis Mitte August 2015). Das Untersuchungsgebiet umfasst den Geltungsbereich und die engeren Randbereiche des B-Plans. Es wurden Tierartengruppen ausgewählt, die durch das geplante Vorhaben mit hoher Wahrscheinlichkeit betroffen sein könnten und näher betrachtet werden müssen. Darüber hinaus wurde die potenziell vorhandene Fauna anhand von Literaturdaten sowie eigenen Erfahrungen der Kartierung ähnlicher Biotope ermittelt. Anhand der Biotopstrukturen, ihrer Vernetzung und des Bewuchses wurden Rückschlüsse auf die potenziell vorkommende Fauna gezogen. Es werden nicht alle Tiergruppen betrachtet, sondern vor allem die auf entsprechenden Flächen vorkommenden geschützten und gefährdeten Artengruppen.  In diesem Fall werden Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien und Tagfalter betrachtet. Nachfolgend werden die entstehenden Wirkfaktoren (potenziellen Wirkungen) aufgeführt. Diese Wirkfaktoren werden mit ihren möglichen Auswirkungen auf die betroffenen Lebensräume und ihre Tierund Pflanzenwelt dargestellt. 2.3 Rechtliche Vorgaben Bei der Aufstellung, Ergänzung oder Änderung eines B-Planes sind artenschutzrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Nach § 44 (1) BNatSchG (Inkrafttreten 01.03.2010) ist es u. a. verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 5 Umwelt- und Planungsamt, Stadt Erftstadt B-Plan Nr. 13 i Erftstadt-Liblar „Carl-Schurz-Straße“ - Artenschutzfachliche Vorprüfung _____________________________________________________________________________________________ 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote) Sofern besonders oder streng geschützte Arten betroffen sind und artenschutzrechtliche Verbotstatbestände erfüllt sind, ist die Artenschutzregelung abzuarbeiten, d.h. es ist ggf. eine artenschutzrechtliche Kompensation und/oder eine Ausnahme oder eine Befreiung erforderlich bzw. eine Abänderung der bisherigen Planung notwendig. Im Extremfall kann durch das Ergebnis der artenschutzfachlichen Prüfung auch die Nichtrealisierung des Vorhabens (Nullvariante) resultieren. Ausnahmen nach § 45 BNatSchG oder Befreiungen nach § 67 BNatSchG sind möglich, wenn die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist oder überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erfordern. Nach Art. 12 (1) FFH-RL ist das Töten von Tieren des Anhangs IV FFH-RL sowie die Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten dieser Arten, die Zerstörung oder Entnahme von Eiern sowie die Störung der Arten, insbesondere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten verboten. Im Fall einer Beeinträchtigung ist eine Ausnahme nach § 67 (2) BNatSchG und Ausnahmeregelung nach §16 FFH RL erforderlich. Ausnahmeregelungen sind möglich, sofern überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt, es keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt und die Populationen in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen. Nach §5 EU-Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) ist es verboten, europäische Vogelarten zu töten, zu fangen, ihre Nester und Eier zu entfernen oder zu zerstören oder die Vögel, insbesondere während der Brutzeit und Jungenaufzucht, zu stören, sofern davon der Erhaltungszustand der Population negativ beeinträchtigt wird. 3 Erfasste Arten und potenzieller Bestand Der erfasste Artbestand des Untersuchungsgebietes aus den fünf Begehungen im Zeitraum April bis August 2015 wird in Tabellenform oder Listenform aufgeführt. Nachfolgend werden die einzelnen Lebensräume und Lebensraumtypen und das darin zu erwartende, potenzielle Arteninventar beschrieben. Vogelarten: Potenzial der vorhandenen Lebensräume: In den Gehölzstrukturen sind v.a. häufigere heimische Brutarten wie Amsel, Buchfink, Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke und Grünfink beobachtet worden. Sehr häufig wurden Ringeltauben und Elstern erfasst. Der Grünspecht wurde im Gebiet verhört und bei der Nahrungssuche im Bereich der parkartigen Gärten beobachtet. Ein Nachweis für Bruttätigkeit oder Bruthöhlen konnte nicht geführt werden. Die Eignung als Nistplatz für störungsanfälligere Vogelarten ist aufgrund der bisher bestehenden Störungen aus gärtnerischer Nutzung und der direkt angrenzenden Wohnbebauung nicht optimal. Höhlenund Nischenbrüter wie Spechte, Eulen, Haussperling, Rotschwanz, Blau- und Kohlmeise könnten aber an alten Großbäumen sowie an älteren Gebäuden geeignete Brutplätze finden. Diese Strukturen sind im betroffenen Bereich mit ca. acht größeren Altbäumen (Fichten und ein Walnussbaum) und kleineren Nebengebäuden vorhanden. Die Heckenzüge mit Sträuchern und relativ jungem Baumbestand weisen lediglich geringes bis mittleres Baumholz auf; daher sind keine Höhlenbildungen bzw. Spechthöhlen zu erwarten. Das Plangebiet kann streng geschützten Arten wie Grünspecht und Waldkauz oder Greifvögeln wie Turmfalke, Mäusebussard, Habicht und Sperber als Nahrungsareal dienen. Turmfalke und Mäusebussard wurden beim Suchflug über das Gebiet beobachtet. Greifvogelhorste wurden aktuell nicht gesichtet. Anzunehmen ist, dass die Störungen für Greifvogelarten durch die gärtnerischen Nutzungen und die direkt angrenzende Wohnbebauung zu stark sind. Darüber hinaus liegen für das Planungsgebiet keine Hinweise für das Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten vor. 6 Umwelt- und Planungsamt, Stadt Erftstadt B-Plan Nr. 13 i Erftstadt-Liblar „Carl-Schurz-Straße“ - Artenschutzfachliche Vorprüfung _____________________________________________________________________________________________ Ein Überblick über die bei den Begehungen im April bis August 2015 erfassten Vogelarten gibt die nachstehende Tabelle: Tab. 1: Erfasste Vogelarten im Rahmen der Begehungen Vogelart beobErfasst im Lebensraumtyp ... achtete parkHäufigHeckenExtensivartige keit bereiche wiesen Gärten Amsel Turdus merula sehr häufig x x Bachstelze Motacilla alba mittel x Blaumeise Cyanistes caeruleus häufig x x Buchfink Fringilla coelebs mittel x x Elster Pica pica sehr häufig x x x Grünspecht Picus viridis selten x x x Grünfink Chloris chloris mittel x x Hausrotschwanz mittel als ... Scherrasen, Gebäude Brache Brutvogel Nahrungsgast x x x Grabeland x x x x x x ? x x x x x x x x ? x x x x x x x Phoenicurus ochruros Haussperling Passer domesticus mittel x Heckenbraunelle Prunella modularis mittel x Kohlmeise Parus major häufig x Mehlschwalbe Delichon urbica selten Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla selten Rabenkrähe Corvus corone cor. mittel x Ringeltaube Columba polumbus sehr häufig x x Singdrossel Turdus philomelos mittel x x Star Sturnus vulgaris mittel x x Turmfalke Falco tinnunculus selten x x x x x x x x ? x x x x ? x x x x x x x x x x x ? x x x Fledermäuse: Erfasste Arten im Rahmen der Begehungen: Drei Individuen Zwergfledermäuse im Bereich der zentral durch das Plangebiet verlaufenden Hecke und über der Extensivwiese am Stadtgarten bei der Nahrungssuche. Nachweis wurde durchgeführt mit Ultraschalldetektor (CIEL-electronique CDB 101/103) bei 45 kHz bei den Abendbegehungen Anfang und Mitte Juni. Im Bereich der Gebäude und der Gärten wurden keine Fledermäuse beobachtet bzw. mit Detektor aufgespürt. Potenzial der vorhandenen Lebensräume: In den Altbäumen und in den Gebäuden (Gartenhäuschen, Schuppen, alte Ställe) können potenziell Strukturen vorhanden sein, die als Ruhequartiere für Fledermäuse geeignet sind. Allerdings sind die ehemals bewohnten Gebäude erst seit rund 2-3 Jahren leerstehend und weisen überwiegend noch eine gute Bausubstanz auf, d. h. dass für Fledermäuse geeignete Nischen (an Gebäuden) und Flughöhlen (in die Gebäude) nicht nachgewiesen werden konnten. Die älteren Nebengebäude im zentralen Bereich des Plangebietes konnten noch nicht genauer bzw. von innen untersucht werden. Da sie augenscheinliche geeignete Strukturen für Niststätten oder Ruhequartiere aufweisen könnten, sind sie vor Abriss noch zwingend näher zu untersuchen. 7 Umwelt- und Planungsamt, Stadt Erftstadt B-Plan Nr. 13 i Erftstadt-Liblar „Carl-Schurz-Straße“ - Artenschutzfachliche Vorprüfung _____________________________________________________________________________________________ Die Heckengehölze im Plangebiet selbst weisen keine größeren Nischen oder Höhlen auf bzw. sind teilweise zu dicht, um Fledermäusen geeignete Ruhe- oder Fortpflanzungsstätten zu bieten. Die alten Fichten könnten potenziell größere Spalten aufweisen, aber durch starken Efeubewuchs an den Stämmen und Höhen bis zu 15 m konnten solche Strukturen (auch mithilfe eines Fernglases) nicht beobachtet werden. Des Weiteren sind im Planbereich Störungseinflüsse durch die direkt benachbarte Wohnbebauung vorhanden, somit sind die Voraussetzungen für störungssensible Arten eher ungünstig. Als Nahrungsgast oder Durchzügler möglich anzutreffende Arten sind hier neben der nachgewiesenen Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) noch der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) und die Fransenfledermaus (Myotis nattereri). Reptilien: Erfasste Arten im Rahmen der Begehungen: keine Potenzial der vorhandenen Lebensräume: Aufgrund der Biotopausstattung mit unterholzreichen Hecken und strukturreichen Hausgärten ist anzunehmen, dass neben der Waldeidechse (Zootoca vivipara) ggf. auch Blindschleichen (Anguis fragilis) hier Lebensraum finden könnten. Diese Eignung wird aber gemindert durch den Mangel geeigneter Sonnenplätze durch die vorhandene dichte Bodenvegetation. Amphibien: Erfasste Arten im Rahmen der Begehungen: keine Potenzial der vorhandenen Lebensräume: Im Plangebiet sind keine offenen Wasserflächen als potenzielle Fortpflanzungsstätten für Amphibienarten vorhanden. Aufgrund der relativen Nähe zum Liblarer Mühlen-graben kann das Vorkommen von Amphibien nicht ganz ausgeschlossen werden. Arten wie Grasfrosch, Erdkröte, Wasserfrosch (-komplex) und Teichmolch könnten im Bereich der Brachen und des dichten Unterholzes geeignete Landlebensräume finden. Durch die Lage direkt am besiedelten Bereich, abgetrennt durch stark befahrene Verkehrswege (Carl-Schurz-Straße, Grachtstraße und Bliesheimer Straße) nimmt das Plangebiet eine inselartige Lage ein und ist daher nur eingeschränkt geeignet. Tagfalter: Erfasste Arten im Rahmen der Begehungen: im Übergangsbereich extensives Grünland und Gehölze wurde Rapsweißling (Pieris napi) und Tagpfauenauge (Inachis io) nachgewiesen; im Bereich der Hausgärten der Kleine Fuchs (Aglais urticae). Potenzial der vorhandenen Lebensräume: Die extensiv genutzten Wiesen mit trockener Ausprägung besitzen gute Eignung als Tagfalterlebensraum. Die Saumstrukturen im Übergangsbereich Grünland/Brache/Gehölz besitzen ebenfalls gute Eignung. Folgend aufgeführte Tagfalterarten kommen mit einiger Wahrscheinlichkeit im Plangebiet vor: Zitronenfalter (Gonepteryx rhamni), Kleiner Fuchs (Aglais urticae), Admiral (Vanessa atalanta), Großes Ochsenauge (Maniola jurtina), C-Falter (Polygonia c-album), Kleiner Kohlweißling (Pieris rapae), Rapsweißling (Pieris napi), Tagpfauenauge (Inachis io), div. Bläulingsarten (Lycaenidae spec.), Aurorafalter (Anthocharis cardamines). Planungsrelevante Arten für Quadrant 4 im Messtischblatt 5106 (Kerpen) Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die innerhalb des Messtischblattes MTB 5106 (Kerpen) vorkommenden, planungsrelevanten Tierarten mit deren Erhaltungszustand in der biogeographischen Region in NRW (atlantische Region) sowie einer fachlichen Einschätzung der Lebensraumeignung im Plangebiet. Innerhalb des Kartenblattes „Kerpen“ liegen Hinweise auf Vorkommen von planungsrelevanten Säugetier-, Amphibien-, Reptilien, Vogel- und Schmetterlingsarten vor. Die Liste der planungsrelevanten Arten enthält nicht das Spektrum der ungefährdeten, weit verbreiteten Vogelarten. 8 Umwelt- und Planungsamt, Stadt Erftstadt B-Plan Nr. 13 i Erftstadt-Liblar „Carl-Schurz-Straße“ - Artenschutzfachliche Vorprüfung _____________________________________________________________________________________________ Tab. 2: Planungsrelevante Arten im MTB 5106 KERPEN (Quelle: Internetseite LANUV 2015) und Bemerkungen, die für das Plangebiet BP Nr. 13 i Carl-Schurz-Straße gelten Art Status Erhaltungszustand in NRW Bemerkungen / (potenzielles) Vorkommen im Plangebiet kein Nachweis, mögl. Lebensraum, potenzielle Ruhequartiere Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Säugetiere Myotis daubentonii Wasserfledermaus Art vorhanden G Myotis myotis Großes Mausohr Art vorhanden U kein Nachweis Myotis nattereri Fransenfledermaus Art vorhanden G kein Nachweis, mögl. Lebensraum, potenzielle Ruhequartiere Nyctalus noctula Großer Abendsegler Art vorhanden G kein Nachweis Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus Art vorhanden G kein Nachweis Cricetus cricetus Feldhamster Art vorhanden S Kein Lebensraum Accipiter gentilis Habicht sicher brütend G↓ kein Nachweis, mögl. Nahrungsraum Accipiter nisus Sperber sicher brütend G kein Nachweis Alauda arvensis Feldlerche sicher brütend U↓ kein Nachweis Alcedo atthis Eisvogel sicher brütend G kein Lebensraum Anthus pratensis Wiesenpieper sicher brütend S kein Lebensraum Anthus trivialis Baumpieper sicher brütend U kein Nachweis Ardea cinerea Graureiher sicher brütend G kein Nachweis Asio otus Waldohreule sicher brütend U kein Nachweis Athene noctua Steinkauz sicher brütend G↓ kein Nachweis Buteo buteo Mäusebussard sicher brütend G kein Nachweis, mögl. Nahrungsraum Charadrius dubius Flussregenpfeifer sicher brütend U kein Lebensraum Coturnix coturnix Wachtel sicher brütend U kein Lebensraum Cuculus canorus Kuckuck sicher brütend U↓ kein Nachweis Delichon urbica Mehlschwalbe sicher brütend U kein Brutnachweis, Nahrungsraum Wiese Dendrocopos medius Mittelspecht sicher brütend G kein Nachweis Dryobates minor Kleinspecht sicher brütend U kein Nachweis Emberiza calandra Grauammer sicher brütend S kein Lebensraum Falco subbuteo Baumfalke sicher brütend U kein Nachweis Falco tinnunculus Turmfalke sicher brütend G kein Brutnachweis, Nahrungsraum Wiese Hirundo rustica Rauchschwalbe sicher brütend U kein Nachweis Locustella naevia Feldschwirl sicher brütend U kein Lebensraum Vögel Luscinia megarhynchos Nachtigall sicher brütend G kein Nachweis, mögl. Lebensraum, potenzielle Niststätten Oriolus oriolus Pirol sicher brütend U↓ kein Lebensraum Perdix perdix Rebhuhn sicher brütend S kein Lebensraum Pernis apivorus Wespenbussard sicher brütend U kein Nachweis Phalacrocorax carbo Kormoran sicher brütend G kein Lebensraum Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger sicher brütend U kein Nachweis Picus canus Grauspecht sicher brütend S kein Nachweis Rallus aquaticus Wasserralle sicher brütend U kein Lebensraum Scolopax rusticola Waldschnepfe sicher brütend G kein Lebensraum Streptopelia turtur Turteltaube sicher brütend S kein Nachweis 9 Umwelt- und Planungsamt, Stadt Erftstadt B-Plan Nr. 13 i Erftstadt-Liblar „Carl-Schurz-Straße“ - Artenschutzfachliche Vorprüfung _____________________________________________________________________________________________ Art Erhaltungszustand in NRW Status Bemerkungen / (potenzielles) Vorkommen im Plangebiet Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Säugetiere Strix aluco Waldkauz sicher brütend G kein Nachweis, mögl. Lebensraum Tyto alba Schleiereule sicher brütend G kein Nachweis, mögl. Lebensraum, potenzielle Niststätten Vanellus vanellus Kiebitz sicher brütend U↓ kein Lebensraum Amphibien Bufo calamita Kreuzkröte Art vorhanden U kein Lebensraum Bufo viridis Wechselkröte Art vorhanden U kein Lebensraum Rana dalmatina Springfrosch Art vorhanden G kein Lebensraum Triturus cristatus Kammmolch Art vorhanden G kein Lebensraum Zauneidechse Art vorhanden G kein Nachweis Nachtkerzen-Schwärmer Art vorhanden G kein Lebensraum Reptilien Lacerta agilis Schmetterlinge Proserpinus proserpina 4 Darstellung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens auf die Fauna 4.1 Planung Entlang der Carl-Schurz-Straße soll sich ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus als geförderter Wohnungsbau mit ausgebautem Dachgeschoss als Satteldach in die bestehende Straßenrandbebauung einfügen. Die beiden am Stadtgarten gelegenen Gebäude (Seniorenzentrum und Appartementhaus) werden ebenfalls 3-geschossig geplant, hier allerdings mit Flachdach bzw. flach geneigtem Pultdach und Staffelgeschoss. Die beiden mittleren Gebäude (betreutes Wohnen) werden lediglich zweigeschossig mit Staffelgeschoss und Flachdach bzw. flach geneigtem Pultdach ausgeführt. Die für die Wohnbebauung notwendigen privaten Stellplätze werden, mit Ausnahme der 20 notwendigen Stellplätze des Appartementhauses in einer Tiefgarage, oberirdisch auf den Grundstücksflächen angelegt. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über eine ca. sechs Meter breite Erschließungsstraße von der CarlSchurz-Straße aus in südöstliche Richtung. Die Verkehrsfläche endet mit einer kleinen Wendeanlage in Höhe des Stadtgartens. Zum Stadtgarten wird ein Übergang für Fußgänger und Radfahrer geschaffen. Die Flächen werden auch von Müllfahrzeugen befahren, daher wird eine Wendemöglichkeit im Plangebiet in Form einer Umfahrung der öffentlichen Grünfläche in der Plangebietsmitte, die als Quartiersplatz ausgebildet werden soll, geschaffen. In der Mitte des Quartiersplatzes ist eine kleine öffentliche Grünfläche mit Aufenthaltsqualität vorgesehen. Das Plangebiet liegt direkt an der öffentlichen Grünfläche des Stadtgartens, der wiederum als Verbindungsglied zwischen Schlosspark Gracht, Gesundheitsgarten und Freiraum der Erftaue fungiert. Der vorhandene Freiraumkorridor im Westen von Liblar wird durch die Gebäudeplanung auf Höhe des Plangebietes etwas verengt, dahingegen wird aber der Stadtgarten - der im Jahre 2012 auf einer Ackerfläche als Landschaftspark angelegt wurde und damit eine erhebliche ökologische Aufwertung erhielt - von jeglicher Bebauung freigehalten und als Freiraumkorridor erhalten. Die Baum- und Strauchpflanzungen innerhalb des zentralen Bereichs im Plangebiet dienen lediglich als gestalterische Maßnahme und sind weder als qualitativer noch als quantitativer Ausgleich der Eingriffe in den Biotop- und Artenschutz geeignet. 4.2 Wirkfaktoren Das Projekt verursacht unterschiedliche Wirkungen, die Veränderungen der Umwelt in dem vom Vorhaben betroffenen Raum zur Folge haben können. Diese Wirkungen, die entsprechend ihren Ursachen auch den verschiedenen Phasen des Vorhabens zugeordnet werden können, sind zum Teil dauerhaft, zum Teil regelmäßig wiederkehrend und teilweise zeitlich begrenzt. 10 Umwelt- und Planungsamt, Stadt Erftstadt B-Plan Nr. 13 i Erftstadt-Liblar „Carl-Schurz-Straße“ - Artenschutzfachliche Vorprüfung _____________________________________________________________________________________________ 4.2.1 Baubedingte Wirkfaktoren Biotopverluste, Lärm, Staub, Schadstoffeinträge und optische Einflüsse wie Bewegung von Menschen und Maschinen werden bei der Erschließung und Bebauung der Fläche erhebliche Nachteile für Tier- und Pflanzenarten zum Tragen kommen. Der Lärm der Bauarbeiten im Zusammenhang mit der Wohnbauplanung wird durch den Einsatz entsprechend dem heutigen Stand der Technik lärmgeschützter Geräte und Maschinen weitgehend gemindert. Durch die Bauarbeiten kann es auch zu einer Inanspruchnahme von Randflächen kommen, so dass diese zeitweise als Lebensraum verloren gehen. Der Ausdehnungsradius für während der Bauphase entstehende akustische Reize durch die Bewegungen von Baufahrzeugen, Baggerarbeiten etc. wird mit maximal 300 m angenommen. Es ist davon auszugehen, dass die Geräusche ab dieser Entfernung keinen Stress oder Fluchtverhalten bei Tieren auslösen. Der Wirkraum optischer und akustischer Einflüsse reicht direkt in die betroffenen untersuchten Lebensräume. Staub und Schadstoffemissionen während der Bauzeit werden auf das nähere Umfeld beschränkt bleiben. Es wird davon ausgegangen, dass nur tagsüber gebaut wird. 4.2.2 Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren Der Geltungsbereich des B-Plans erstreckt sich auf Lebensräume, die potenziell gute Eignung als Nistund Brutstätten für besonders geschützte Tierarten haben (Wiese, Gehölzriegel, strukturreiche Hausgärten). Tötungen oder unmittelbare Zerstörungen von Brut- und Lebensstätten dieser Arten können hier nicht ausgeschlossen werden. Durch die geplanten Flächennutzungen werden an den Randbereichen des Bebauungsgebietes Brut- und Nahrungsräume für Vögel, mögliche Nahrungsräume für Fledermäuse sowie potenzielle (Teil-) Lebensräume von Reptilien, Schmetterlingen und weiteren Tierarten (diverse Insektengruppen) beeinträchtigt. Zudem ist neben den bereits bestehenden Beeinträchtigungen durch Garten- und Wohnnutzung mit zusätzlichen Geräuschemissionen durch erhöhten Verkehr und den Baubetrieb zu rechnen. 4.3 Auswirkungen Im Folgenden wird die Betroffenheit der einzelnen Tierartengruppen/ Arten abgeschätzt: Avifauna: Es wurden 18 Vogelarten bei den Begehungen erfasst, von denen nur der Turmfalke zu den in NRW geläufigen, sogenannten planungsrelevanten Arten (LANUV 2008) gehört. Es wurde jedoch keine Bruten festgestellt, der beobachtete Turmfalke nutzte die Wiesenfläche als Nahrungsareal. Die im Plangebiet sonst brütenden Vogelarten sind allesamt häufige und ungefährdete Bewohner unserer Kulturlandschaft. Streng geschützte Vogelarten brüten hier nicht. Die Überplanung der Untersuchungsfläche hat somit keine rechtliche Auswirkung für die Avifauna. Die vorhandenen Gehölzstrukturen werden durch das Vorhaben - bis auf kleine Teilbereiche in den Hausgärten - vollständig zerstört. Die Garten- und Brachebereiche gehen als Nahrungsflächen verloren. In den angrenzenden Hausgärten ist zudem eine Minderung der Eignung als Brutrevier durch optische und akustische Reize zu erwarten. Artenschutzrechtliche Betroffenheiten: Der beobachtete Greifvogel benutzte das Areal mit einiger Sicherheit lediglich als Nahrungsfläche. Für den im Plangebiet beobachteten Grünspecht trifft dies ebenso zu. Das Gebiet eignet sich auch für Eulen (potenzielle Schlafplätze in den hohen Nadelbäumen) und andere Höhlenbrüter, auch wenn eine aktuelle Nutzung von festen Lebensstätten (Baumhöhlen) nicht festgestellt wurde. Die in den Gärten vorhandenen acht größeren Altbäumen (7 Fichten und ein Walnussbaum) könnten potenziell geeignete Höhlen aufweisen, aber durch starken Efeubewuchs an den Stämmen und Höhen bis zu 15 m konnten solche Strukturen (auch mithilfe eines Fernglases) nicht beobachtet werden. Daher sollten vorsorglich für den Verlust von potenziellen Nist- und Ruhestätten der oben beschriebenen Vogelarten vorgezogene artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen nach § 44 (5) BNatSchG festgesetzt werden (siehe Kap. 5). Die im zentralen Bereich des Plangebietes vorhandenen Gebäude (Halle, Schuppen, Nebengebäude) sind im weiteren Verfahren noch genauer zu untersuchen, da sie augenscheinlich Fortpflanzungsstätten oder Ruhequartiere für besonders geschützte Arten bieten könnten. Da Räumungsarbeiten von Vegetation außerhalb der Brut- und Nistzeit erfolgen muss, ist nicht davon auszugehen, dass bei den sogenannten Gebüsch- und Bodenbrütern artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG erfüllt werden. Mit Beeinträchtigungen von streng geschützten Arten, die in den Grünflächen des angrenzenden Siedlungsbestandes potenziellen Lebensraum haben, ist nicht zu rechnen, da aufgrund der Vorbelastungen bereits eine erhöhte Störung vorhanden ist und eine Verstärkung der Reize nicht zu erwarten ist. 11 Umwelt- und Planungsamt, Stadt Erftstadt B-Plan Nr. 13 i Erftstadt-Liblar „Carl-Schurz-Straße“ - Artenschutzfachliche Vorprüfung _____________________________________________________________________________________________ Fledermäuse: Die möglicherweise vorkommenden Fledermäuse werden aufgrund ihrer nächtlichen Lebensweise weniger durch Lärm und Bewegungen beeinträchtigt als dies durch den Verlust von Quartieren (Höhlenbäume, Gebäude u.a.) und Leitlinien (Gehölzstrukturen) der Fall ist. Da im Plangebiet geeignete Rindennischenbäume sowie störungsarme Bereiche vorhanden sind, ist ein Verlust von Quartieren nicht gänzlich auszuschließen. Es kommt auch zu einem Verlust von potenziellen Nahrungsflächen auf den zur Bebauung vorgesehenen Wiesen- und Gartenflächen. Artenschutzrechtliche Betroffenheiten: Alle Fledermäuse sind besonders und streng geschützt sowie Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie. Ein Verlust von Tagesquartieren aufgrund des Alters und der Heterogenität des Baumbestandes ist nicht auszuschließen, auch wenn eine aktuelle Nutzung solcher festen Lebensstätten nicht festgestellt wurde. Daher sollten vorsorglich für den Verlust von potenziellen Ruhestätten für Fledermausarten vorgezogene artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen nach § 44 (5) BNatSchG festgesetzt werden (siehe Kap. 5). Die im zentralen Bereich des Plangebietes vorhandenen Gebäude (Halle, Schuppen, Nebengebäude) sind im weiteren Verfahren noch genauer zu untersuchen, da sie augenscheinlich Ruhequartiere für Fledermäuse bieten könnten. Als innerörtliche Leitlinie und Vernetzungsstruktur weisen die betroffenen Gehölzbereiche gute Eignung auf. Durch das Vorhaben werden diese Strukturen fast vollständig zerstört. Die Neuanpflanzungen im Stadtgarten sowie die umliegenden Hausgärten könnten alternativ diese Vernetzungsfunktion ersetzen. Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG werden voraussichtlich nicht erfüllt. Ein Verstoß gegen die Verbote der FFH-RL ist ebenfalls nicht zu erwarten. Reptilien: Ein Vorkommen der Waldeidechse oder der Blindschleiche im Untersuchungsraum ist als gering einzuschätzen. Artenschutzrechtliche Betroffenheiten: keine Amphibien: Die Eignung des Plangebietes als Landlebensraum für Amphibien ist als sehr gering einzuschätzen. Artenschutzrechtliche Betroffenheiten: keine Tagfalter: Die von der Planung direkt betroffenen Flächen sind in ihrer Bedeutung als Lebensraum für besonders geschützte Tagfalter als gering einzuschätzen. Artenschutzrechtliche Betroffenheiten: keine Weitere Arten: Es kommt zu einem Verlust von Lebensraum verschiedener Kleinsäuger (z. B. Mäuse) und Insekten (z. B. Heuschrecken, Laufkäferarten). Da jedoch keine gefährdeten Arten oder planungsrelevante Arten zu erwarten sind, werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht erfüllt. 5 Hinweise zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen Gemäß § 44 BNatSchG ist es unzulässig, Nist- und Brutstätten zu beschädigen oder zu vernichten. In der Brutzeit können Niststätten speziell im Bereich der Gehölze, nicht ausgeschlossen werden. Die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der im Rahmen des vorliegenden Vorhabens potenziell betroffenen Arten (z. B. bei den Vogelarten die Gehölzbrüter) gehören nicht zu den festen Lebensstätten (z. B. Höhlenbrüter) im Sinne des § 44 (1) BNatSchG. Sie dürfen daher außerhalb der Zeiten der Brut und Jungenaufzucht entfernt werden. Rodungsarbeiten sind zudem nach § 64 LG NRW nur vom 01. Oktober bis 28.02. zulässig. Schutzmaßnahmen Folgende Schutzmaßnahmen sollten zwingend eingehalten werden: ● Die im zentralen Bereich des Plangebietes vorhandenen Gebäude (Halle, Schuppen, Nebengebäude) sind im weiteren Verfahren noch genauer zu untersuchen, da sie augenscheinlich Fortpflanzungsstätten oder Ruhequartiere für besonders geschützte Arten bieten könnten. Sollte es Hinweise darauf geben, dass durch den Abriss dieser Gebäude artenschutzrechtliche Verbote ausgelöst werden, so ist mit der Unteren Landschaftsbehörde das weitere Vorgehen zwingend abzustimmen ● Zeitliche Einschränkung der Rodungsarbeiten von Anfang Oktober bis Ende Februar ● Das Baufeld ist so einzurichten, dass mögliche Beeinträchtigungen von angrenzenden Gehölzbeständen und Bäumen vermieden werden. ● Keine baulichen Erweiterungen, Ausbau oder zusätzliche Befestigungen von Lager- und Abstellflächen sowie der Zu- und Abfahrtsstrecke 12 Umwelt- und Planungsamt, Stadt Erftstadt B-Plan Nr. 13 i Erftstadt-Liblar „Carl-Schurz-Straße“ - Artenschutzfachliche Vorprüfung _____________________________________________________________________________________________ Vorsorgliche Maßnahmen Für den Verlust von potenziellen Nist- und Ruhestätten besonders geschützter Arten in den großen Nadelbäumen sind als vorsorgliche Kompensationsmaßnahme im Bereich der benachbarten Gehölzflächen im Schlosspark (Gem. Liblar, Flur 15, Flurstück 41) und am Liblarer Mühlenbach (Gem. Liblar, Flur 11, Flurstück 587; beide im Eigentum der Stadt Erftstadt; siehe Abb. 3) folgende künstliche Nisthilfen zu installieren: - 8 Halbhöhlenkästen - 8 Meisenkästen - 2 große Nistkästen für Eulenvögel und - 5 Fledermauskästen Die künstlichen Nisthilfen und Kästen sind an geeigneten Standorten anzubringen. Diese müssen den betroffenen Arten vor der Baufeldräumung bzw. dem Verlust der bisherigen Ruhe- und Niststätten zur Verfügung stehen. Die Nisthilfen sind dauerhaft zu erhalten, bei Verlust ist für Ersatz zu sorgen. Abb. 3: Bereiche für vorsorgliche Artenschutzmaßnahmen Externe Kompensation Der Verlust der im Plangebiet vorhandenen Lebensraumtypen Wiese, Hecken, und parkartige Gärten wird auf gesamtstädtischer Ebene ausgeglichen durch die bereits durchgeführte Anpflanzung von Wald bzw. Waldrandstrukturen im südlichen Stadtgebiet (Ökokontofläche Friesheimer Busch). 6 Zusammenfassung Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13 I, Erftstadt-Liblar, Carl-Schurz-Straße ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Realisierung eines Seniorenzentrums, für betreutes Wohnen, für ein Appartementhaus und für geförderten Wohnungsbau zwischen Carl-Schurz-Straße und Stadtgarten in Erftstadt-Liblar im Nahbereich des Krankenhauses in Frauenthal. Durch die Umsetzung des Bebauungsplans wird eine ökologisch mittel- bis hochwertige innerörtliche Grünfläche mit zahlreichen Lebensraumfunktionen für Pflanzen und Tiere nahezu vollkommen zerstört. Bei der Aufstellung, Ergänzung oder Änderung eines B-Planes sind artenschutzrechtliche Vorgaben gemäß Bundesnaturschutzgesetz bzw. europarechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Mit der hier vorliegenden Artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe I (ASP I) soll eine zielgerichtete Prüfung hinsichtlich der Folgen für den Artenschutz erfolgen. Als relevante, hier betrachtete Arten wurden alle besonders geschützten und/oder europäisch geschützten Tierarten der Tiergruppen Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien und Tagfalter ausgewählt. 13 Umwelt- und Planungsamt, Stadt Erftstadt B-Plan Nr. 13 i Erftstadt-Liblar „Carl-Schurz-Straße“ - Artenschutzfachliche Vorprüfung _____________________________________________________________________________________________ Auf der Grundlage von fünf Geländebegehungen (Mai bis August 2015) sowie Erkenntnissen aus Kartierungen gleichgearteter Strukturen und aus der Literatur wurden die (potenziellen) Vorkommen besonders geschützter Tierarten im Bezugsraum hinsichtlich ihrer möglichen Betroffenheit durch das geplante Vorhaben beurteilt. Bei den Begehungen wurde mit dem Turmfalken eine planungsrelevante Art festgestellt, die das Gebiet als Nahrungsareal nutzt, es wurden aktuell jedoch keine Bruten des Turmfalken im Plangebiet nachgewiesen. Aufgrund der Altbäume und der strukturreichen Umgebung eignet sich das Gebiet auch für weitere besonders geschützte Arten (Fledermausarten, Schlafplatz für Eulenvögel). Aktuell wurden keine feste Lebensstätten, Ruhequartiere oder Bruten dieser Arten nachgewiesen, sie können aufgrund der Lebensraumqualitäten aber auch nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden. Deswegen wird vorgeschlagen, vorsorgliche Maßnahmen für den Verlust von potenziellen Nist- und Ruhestätten besonders geschützter Arten durchzuführen bzw. zu installieren. Im Bereich der benachbarten Gehölzflächen im Schlosspark und am Liblarer Mühlenbach, die beide im Eigentum der Stadt Erftstadt sind, sollten künstliche Nisthilfen installiert werden, und zwar acht Halbhöhlenkästen, acht Meisenkästen, zwei große Nistkästen für Eulenvögel und fünf Fledermauskästen. Diese künstlichen Nisthilfen und Kästen sind an geeigneten Standorten anzubringen. Sie sollten den möglicherweise betroffenen Arten vor der Baufeldräumung bzw. dem Verlust der bisherigen Ruhe- und Niststätten zur Verfügung stehen. Bei den Gebüsch- und Bodenbrütern gehören die Nester nicht zu den festen Lebensstätten im Sinne des § 44 (1) BNatSchG, somit dürfen sie außerhalb der Zeiten der Brut und Jungenaufzucht entfernt werden. Die weiterhin erfassten oder potenziell betroffenen Tierarten weisen zudem gute Erhaltungszustände auf, Populationen werden nicht erheblich beeinträchtigt, da es im nahen Umfeld (Schlosspark Gracht, Stadtgarten, Gesundheitsgarten und Uferbereich des Liblarer Mühlengrabens) noch genügend gleichgeartete und besetzbare Lebensräume zum Ausweichen zur Verfügung stehen. Die im zentralen Bereich des Plangebietes vorhandenen Gebäude (Halle, Schuppen, Nebengebäude) sind im weiteren Verfahren noch genauer zu untersuchen, da sie augenscheinlich Fortpflanzungsstätten oder Ruhequartiere für besonders geschützte Arten bieten könnten. Sollte es Hinweise darauf geben, dass durch den Abriss dieser Gebäude artenschutzrechtliche Verbote ausgelöst werden, so ist mit der Unteren Landschaftsbehörde das weitere Vorgehen zwingend abzustimmen. Die Auswirkungen des Vorhabens durch akustische, optische oder stoffliche Beeinträchtigungen auf höherwertigere Lebensräume sind als gering einzustufen und werden vermutlich zu keinen erheblichen Störungen von besonders geschützten Arten führen. Fazit: Den Grundzügen des Bebauungsplanes Nr. 13 I ‚Stadtgarten’ stehen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG nicht entgegen. Es wurden bisher keine festen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten planungsrelevanter Arten nachgewiesen. Aufgrund der Lebensraumqualitäten kann ein Vorkommen aber nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden. Daher wird vorgeschlagen, für den potenziellen Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten vorsorglich vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 (5) BNatSchG im Bebauungsplan festzusetzen. Die Gebäude im zentralen Bereich des Plangebietes sind noch zu untersuchen. 14 Umwelt- und Planungsamt, Stadt Erftstadt B-Plan Nr. 13 i Erftstadt-Liblar „Carl-Schurz-Straße“ - Artenschutzfachliche Vorprüfung _____________________________________________________________________________________________ 7 Literatur und Quellen DOERPINGHAUS, EICHEN, GUNNEMANN, LEOPOLD, NEUKIRCHEN, PETERMANN, SCHRÖDER (2005): Methoden zur Erfassung von Arten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. BfN-Schriftenreihe „Angewandte Landschaftsökologie“, Heft 20, Bonn. EU-KOMMISSION (2007): Guidance document on the strict protection of animal species of community interest provided by the habitats directive 92/43/EEC. Final version. FELDMANN, R., R. HUTTERER & H. VIERHAUS (1999): Rote Liste der gefährdeten Säugetiere in Nordrhein-Westfalen. – In: LÖBF/LAfAO NRW (Hrsg.): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen. LÖBF-Schr.R. 17, S. 307-324. LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT NATURSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE UND ERHOLUNG (2006): Hinweise der LANA zur Anwendung des europäischen Artenschutzrechts bei der Zulassung von Vorhaben und bei Planungen. MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2007): Geschütze Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. Düsseldorf. KIEL (2005): Artenschutz in Fachplanungen. Anmerkungen zu planungsrelevanten Arten und fachlichen Prüfschritten. LÖBF-Mitteilungen 1/05. SÜDBECK ET. AL. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. I.A. Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten und des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten. Radolfzell. WACHTER, LÜTTMANN, MÜLLER-PFANNENSTIEL (2004): Berücksichtigung von geschützten Arten bei Eingriffen in Natur und Landschaft, Natur und Landschaftsplanung, S. 371 ff. WINK, DIETZEN, GIESSING (2005): Die Vögel des Rheinlandes (Nordrhein). Ein Atlas der Brut- und Wintervogelverbreitung ab 1990. Beiträge zur Avifauna Nordrhein-Westfalens, Bd. 36. I.A. GRO. Hrgb. NWO. 15 Umwelt- und Planungsamt, Stadt Erftstadt