Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
14.05.2008
Erstellt
21.05.08, 17:50
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 14.05.2008
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Sozialausschuss
14.05.2008
Förderprogramm "JobPerspektive" für Langzeitarbeitslose
Mit Schreiben vom 08.05.2008 hat die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau um Auskunft
gebeten, ob zwischenzeitlich geprüft worden sei, inwiefern aus dem SGB II-Bereich Personen im
Rahmen des Förderprogramms „Job-Perspektive“ für Langzeitarbeitslose eingestellt werden
konnten. Zu dieser Anfrage sind weitere Erläuterungen erforderlich:
Die Bundesregierung beabsichtigt, bis 2009 deutschlandweit 100.000 zusätzliche Arbeitsplätze zu
fördern. Hierdurch sollen Langzeitarbeitslose ohne Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt eine
Perspektive erhalten. Gefördert werden Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen, wie
beispielsweise ein fehlender Schulabschluss, keine Berufsausbildung, gesundheitliche
Einschränkungen, Vorstrafen oder mangelnde Sprachkenntnisse.
Der Beschäftigungszuschuss, der gezahlt werden kann, beträgt je nach Anzahl der
Vermittlungshemmnisse 50% (2) bzw. 75 % (4) des Arbeitgeber-Bruttogehaltes. Er kann zunächst
bis zu 24 Monaten gewährt werden. Eine unbefristete Verlängerung ist möglich, wenn nach Ablauf
dieser Frist eine Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne Förderung voraussichtlich
innerhalb der nächsten 24 Monate nicht möglich ist.
Aufgrund der haushaltsrechtlichen Lage darf die Gemeinde Kreuzau zurzeit kein Personal
einstellen, wenn hierdurch zusätzliche Kosten entstehen. Dies wäre aber der Fall, da ein
Arbeitgeberanteil in Höhe von mindestens 25 % der Brutto-Lohnkosten zu tragen ist. Hierzu hat die
Kommunalaufsicht beim Kreis Düren allerdings erklärt, dass man bereit sei, diese zusätzlichen
Personalkosten zu tolerieren, wenn in dieser Höhe Kosten der Unterkunft im SGB II-Bereich (Anteil
der Gemeinde) eingespart werden können.
Bei dem Personenkreis, der in Kreuzau infrage kommt, treffen diese Voraussetzungen leider nicht
zu. Voraussetzung wäre, dass mindestens 4 Vermittlungshemmnisse vorliegen, um einen
Lohnkostenzuschuss von 75 % zu erhalten.
Bei den Einzelpersonen würde sich hierzu folgende Berechnung ergeben:
347 €
245 €
54 €
646 €
Regelbedarf
Höchstmiete bei Altbau
angemessene Heizkosten
Bedarf
Diesem Bedarf wäre ein Einkommen in der niedrigsten Einkommensgruppe des TVÖD gegenüber
zu stellen. Dies beträgt einschließlich der Arbeitgeberanteile in EG 1 brutto 1.674,74 € oder netto
930,76 €. Im Rahmen des SGB II ist dieses Einkommen zu bereinigen, so dass sich ein
anrechenbarer Betrag von 677 € ergibt. Der von der Gemeinde zu zahlende Lohnkostenzuschuss
(25 %) würde sich in diesem Fall auf 418,69 € belaufen. Die KdU betragen aber maximal 299 €
ohne Berücksichtigung des hierin enthaltenen Kreisanteiles, der über die Kreisumlage berechnet
wird. Berücksichtigt man diesen, beträgt der auf die Gemeinde Kreuzau entfallende Anteil der
eingesparten KdU „nur“ 1/3, also 99,67 €. Es wären also Mehrausgaben in Höhe von 319,02 €
monatlich aufzubringen. Auch bei einer anzuerkennenden Höchstmiete von 300 € bei Neubau
ergäben sich rechnerisch keine ausreichenden Einsparungen. Der Anteil an den KdU würde sich
auf 354 € bzw. 118 € (1/3) erhöhen. Jedoch läge auch in diesem Fall der Arbeitgeberanteil an den
Lohnkosten bei 418,69 €. Es verbliebe sogar noch ein Restanspruch auf SGB II-Leistungen von 24
€.
Auch bei zwei oder mehr Personen ergeben sich keine ausreichenden Ersparnisse, um Lohnanteil
des Arbeitgebers vollständig aufzufangen. Hierzu folgendes Rechenbeispiel:
312 €
312 €
330 €
72 €
1.062 €
Regelbedarf
Regelbedarf
Höchstmiete bei Altbau
angemessene Heizkosten
Bedarf
Auch diesem Bedarf wäre wieder das Einkommen nach EG 1 TVÖD gegenüber zu stellen. Es
würde brutto 1.674,74 € oder netto 1.004,23 € ausmachen. Hiervon könnten 724,23 € als
bereinigtes Einkommen angerechnet werden, so dass noch ein Restbedarf von 337,77 € bestehen
bliebe. Da das Einkommen zunächst auf die Bundesmittel und erst in einem zweiten Schritt auf
kommunale Mittel anzurechnen ist, ergibt sich auch in diesem Fall keine ausreichende Ersparnis
bei den KdU in Höhe von insgesamt 402 € bzw. 134 € (1/3), um den Arbeitgeberanteil von 418,69
€ ausgleichen zu können.
Bei Bedarfsgemeinschaften mit mehr als 2 Personen bleibt unter Berücksichtigung der niedrigsten
Einkommensgruppe (EG 1 TVÖD) ein Restanspruch, so dass es zu keiner ausreichenden
Ersparnis bei den KdU kommen wird. Auf Nachfrage hat die job-com mitgeteilt, dass bisher nur die
Städte Jülich und Düren entsprechende Personen eingestellt haben. Aus Jülich wurde mitgeteilt,
dass man auch dort bei der Berechnung nicht zu wesentlichen Einsparungen bei den KdU
gekommen sei. Man habe 3 Personen eingestellt, und zwar sei hiervon eine Stelle als Detektiv für
den SGB II-Bereich ausgewiesen. Hierdurch erhoffe man zusätzliche Einsparungen. Bei der
Gemeinde Kreuzau ist allerdings aufgrund der deutlich geringeren Fallzahlen und der ländlichen
Struktur nicht mit erheblichen Einsparungen zu rechnen.
Eine Einstellung im Rahmen der „Job-Perspektive“
Kommunalaufsicht in Kreuzau nicht erfolgen.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
i. V.
- Stolz -
-2-
kann
nach
den
Vorgaben
der