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Mitteilung (Förderprogramm "JobPerspektive" für Langzeitarbeitslose)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
14.05.2008
Erstellt
21.05.08, 17:50
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Förderprogramm "JobPerspektive" für Langzeitarbeitslose) Mitteilung (Förderprogramm "JobPerspektive" für Langzeitarbeitslose)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 14.05.2008 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Sozialausschuss 14.05.2008 Förderprogramm "JobPerspektive" für Langzeitarbeitslose Mit Schreiben vom 08.05.2008 hat die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau um Auskunft gebeten, ob zwischenzeitlich geprüft worden sei, inwiefern aus dem SGB II-Bereich Personen im Rahmen des Förderprogramms „Job-Perspektive“ für Langzeitarbeitslose eingestellt werden konnten. Zu dieser Anfrage sind weitere Erläuterungen erforderlich: Die Bundesregierung beabsichtigt, bis 2009 deutschlandweit 100.000 zusätzliche Arbeitsplätze zu fördern. Hierdurch sollen Langzeitarbeitslose ohne Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt eine Perspektive erhalten. Gefördert werden Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen, wie beispielsweise ein fehlender Schulabschluss, keine Berufsausbildung, gesundheitliche Einschränkungen, Vorstrafen oder mangelnde Sprachkenntnisse. Der Beschäftigungszuschuss, der gezahlt werden kann, beträgt je nach Anzahl der Vermittlungshemmnisse 50% (2) bzw. 75 % (4) des Arbeitgeber-Bruttogehaltes. Er kann zunächst bis zu 24 Monaten gewährt werden. Eine unbefristete Verlängerung ist möglich, wenn nach Ablauf dieser Frist eine Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne Förderung voraussichtlich innerhalb der nächsten 24 Monate nicht möglich ist. Aufgrund der haushaltsrechtlichen Lage darf die Gemeinde Kreuzau zurzeit kein Personal einstellen, wenn hierdurch zusätzliche Kosten entstehen. Dies wäre aber der Fall, da ein Arbeitgeberanteil in Höhe von mindestens 25 % der Brutto-Lohnkosten zu tragen ist. Hierzu hat die Kommunalaufsicht beim Kreis Düren allerdings erklärt, dass man bereit sei, diese zusätzlichen Personalkosten zu tolerieren, wenn in dieser Höhe Kosten der Unterkunft im SGB II-Bereich (Anteil der Gemeinde) eingespart werden können. Bei dem Personenkreis, der in Kreuzau infrage kommt, treffen diese Voraussetzungen leider nicht zu. Voraussetzung wäre, dass mindestens 4 Vermittlungshemmnisse vorliegen, um einen Lohnkostenzuschuss von 75 % zu erhalten. Bei den Einzelpersonen würde sich hierzu folgende Berechnung ergeben: 347 € 245 € 54 € 646 € Regelbedarf Höchstmiete bei Altbau angemessene Heizkosten Bedarf Diesem Bedarf wäre ein Einkommen in der niedrigsten Einkommensgruppe des TVÖD gegenüber zu stellen. Dies beträgt einschließlich der Arbeitgeberanteile in EG 1 brutto 1.674,74 € oder netto 930,76 €. Im Rahmen des SGB II ist dieses Einkommen zu bereinigen, so dass sich ein anrechenbarer Betrag von 677 € ergibt. Der von der Gemeinde zu zahlende Lohnkostenzuschuss (25 %) würde sich in diesem Fall auf 418,69 € belaufen. Die KdU betragen aber maximal 299 € ohne Berücksichtigung des hierin enthaltenen Kreisanteiles, der über die Kreisumlage berechnet wird. Berücksichtigt man diesen, beträgt der auf die Gemeinde Kreuzau entfallende Anteil der eingesparten KdU „nur“ 1/3, also 99,67 €. Es wären also Mehrausgaben in Höhe von 319,02 € monatlich aufzubringen. Auch bei einer anzuerkennenden Höchstmiete von 300 € bei Neubau ergäben sich rechnerisch keine ausreichenden Einsparungen. Der Anteil an den KdU würde sich auf 354 € bzw. 118 € (1/3) erhöhen. Jedoch läge auch in diesem Fall der Arbeitgeberanteil an den Lohnkosten bei 418,69 €. Es verbliebe sogar noch ein Restanspruch auf SGB II-Leistungen von 24 €. Auch bei zwei oder mehr Personen ergeben sich keine ausreichenden Ersparnisse, um Lohnanteil des Arbeitgebers vollständig aufzufangen. Hierzu folgendes Rechenbeispiel: 312 € 312 € 330 € 72 € 1.062 € Regelbedarf Regelbedarf Höchstmiete bei Altbau angemessene Heizkosten Bedarf Auch diesem Bedarf wäre wieder das Einkommen nach EG 1 TVÖD gegenüber zu stellen. Es würde brutto 1.674,74 € oder netto 1.004,23 € ausmachen. Hiervon könnten 724,23 € als bereinigtes Einkommen angerechnet werden, so dass noch ein Restbedarf von 337,77 € bestehen bliebe. Da das Einkommen zunächst auf die Bundesmittel und erst in einem zweiten Schritt auf kommunale Mittel anzurechnen ist, ergibt sich auch in diesem Fall keine ausreichende Ersparnis bei den KdU in Höhe von insgesamt 402 € bzw. 134 € (1/3), um den Arbeitgeberanteil von 418,69 € ausgleichen zu können. Bei Bedarfsgemeinschaften mit mehr als 2 Personen bleibt unter Berücksichtigung der niedrigsten Einkommensgruppe (EG 1 TVÖD) ein Restanspruch, so dass es zu keiner ausreichenden Ersparnis bei den KdU kommen wird. Auf Nachfrage hat die job-com mitgeteilt, dass bisher nur die Städte Jülich und Düren entsprechende Personen eingestellt haben. Aus Jülich wurde mitgeteilt, dass man auch dort bei der Berechnung nicht zu wesentlichen Einsparungen bei den KdU gekommen sei. Man habe 3 Personen eingestellt, und zwar sei hiervon eine Stelle als Detektiv für den SGB II-Bereich ausgewiesen. Hierdurch erhoffe man zusätzliche Einsparungen. Bei der Gemeinde Kreuzau ist allerdings aufgrund der deutlich geringeren Fallzahlen und der ländlichen Struktur nicht mit erheblichen Einsparungen zu rechnen. Eine Einstellung im Rahmen der „Job-Perspektive“ Kommunalaufsicht in Kreuzau nicht erfolgen. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister i. V. - Stolz - -2- kann nach den Vorgaben der