Daten
Kommune
Jülich
Größe
967 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
10.10.14, 13:33
Aktualisiert
10.10.14, 13:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt 23. Amt 20/22
Jühch, den 14.08.2014
Herrn
Stadtverordneten Capeilmann
Bürgermeister Stommel
52428 Jülich
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 für die Ausschreibung der
Gebäudereinigung in den Schulen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken der Stadt Jülich
Sehr geehrte Herren !
Aufgrund des nachstehend geschilderten Sachverhaltes und der Begründung der Dringlichkeit wird
gebeten, folgende Dringlichkeitsentscheidung zu treffen:
Entscheidungsentwurf:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, entscheiden die Unterzeichner nach
§ 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wie folgt:
Im Haushalt 2014 werden für die Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung
der Gebäudereinigung in den Schulen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken der Stadt Jülich
außerplanmäßige Mittel in Höhe von 28.500 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch
Wenigeraufwendungen bei den Reinigungskosten für die Schulen.
Wir entscheiden hiermit gemäß vorstehendem Entwurf.
Jülich, den 14.08.2014
Die mit der Reinigung der Schulen, Turnhallen und Lehrschwimmbecken der Stadt Jülich
beauftragte Firma wurde zum 01.01.2013 von einer anderen Firma übernommen. Diese Firma
wollte die Konditionen mit der Stadt Jülich nicht mehr einhalten und die Kosten erhöhen. Das
Immobilienmanagement war damit nicht einverstanden und forderte die Einhaltung der
Vertragsbedingungen. Daraufhin nahm die neue Firma das einseitige Kündigungsrecht in
Anspruch.
Nach der Vertragskündigung mussten die Leistungen zur Gebäudereinigung in den Schulen,
Turnhallen und Lehrschwimmbecken der Stadt Jülich kurzfristig neu ausgeschrieben werden, um
die unbedingt erforderlich Reinigung in diesem Bereich zu gewährleisten.
Diese Ausschreibung erfolgte auf der Grundlage von Daten, die vor wenigen Jahren durch eine
externe Beraterfirma erstellt wurden (allerdings nicht in einem Rügeverfahren vor der
Vergabekammer geprüft wurden).
Zur Aufrechterhaltung der Reinigung wurden kurzfristig ohnehin für die Stadt tätige Firmen mit der
Reinigung der Schulgebäude etc. beauftragt. Auf Grund der kurzfristigen übertragenen
Zusatzleistungen sind die Kosten für die Unterhalts- und Grundreinigung wegen der kurzen
Laufzeit von 10 Monaten hoch angesetzt.
Ein neues Ausschreibungsverfahren wurde am 30.09.2013 eingeleitet. Auf Grund eines in diesem
Verfahren anhängigen Rügeverfahrens wurde ein Rechtsanwalt hinzugezogen. Im Rahmen der
Vorprüfung wurde von diesem Rechtsanwalt festgestellt, dass die - wie oben bereits dargestellt zugrunde gelegten Kalkulationsdateien fehlerhaft waren (was im Vergabeverfahren 2011/2012
nicht erkennbar war und daher nicht aufgefallen ist). Aus diesem Grunde war die Aufhebung des
Vergabeverfahrens gemäß § 20 EG Abs. 1 lit. B) VOL/A zwingend, da sich die Grundlagen des
Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben.
Angesichts der Komplexität der Aufgabenstellung bei der öffentlichen Ausschreibung und der
damit verbundenen Vielzahl von Unwägbarkeiten (Qualität der vorhandenen Unterlagen, Anzahl
der Bieter, Anzahl der Angebote, Bieterverhaften hinsichtlich Rügebereitschaft und
Nachprüfungsverfahren) wurde das erneute Hinzuziehen eines unabhängigen Fachberaters
erforderlich. Auf der Grundlage der nunmehr überarbeiteten Kalkulationsdateien wurde das
Ausschreibungsverfahren am 28.05.2014 erneut eingeleitet. Dieses Verfahren ist noch nicht
abgeschlossen.
Die Beratungsleistung umfasst die Überarbeitung der Kalkulationsdateien und für die einzelnen
Projektphasen (Leistungsverzeichnis, Zuschlagskriterien, Wertungsstufen etc.) erforderlichen
Schritte und Maßnahmen in enger Abstimmung mit dem Immobilienmanagement kaufmäimischer
Abteilung der Stadt Jülich.
Zwischenzeitlich liegt für das vorstehende Ausschreibungsverfahren bereits ein Nachprüfantrag bei
der zuständigen Vergabekammer vor. In diesem Verfahren wurde ebenfalls ein Rechtsanwalt
hinzugezogen.
Die Kosten der externen Beraterfirma belaufen sich bis jetzt auf 18.500 € und die
Rechtsanwaltskosten auf 7.000 €. Weitere Kosten im Rahmen des Nachprüfantrages sind zu
erwarten. Eine Kostendeckung erfolgt durch Einsparungen von Reinigungsleistungen an anderer
Stelle (Aufgabe Gebäudenutzung, Sanierung Schulzentrum).
Über die Mittelbereitstellung soll im Wege der Dringlichkeitsentscheidung entschieden werden, da
die Beraterleistungen erbracht wurden und nun fällige Rechnungen zur Bezahlung vorliegen.