Daten
Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
29.10.14, 08:41
Aktualisiert
29.10.14, 08:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 21.10.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 376/2014 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
30.10.2014
TOP
Ergebnisse
Erlass der Satzung über die Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und
Ratsbürgerentscheiden
Anlg.: - 1 I
S-H
22.10.
30
SD.Net
Me
22.10.
Beschlussentwurf:
entfällt
Begründung:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.10.2014 wurde seitens der Fraktion
UWG/JÜL angeregt, insbesondere die Festlegung der Stimmbezirke nochmals zu überdenken. Zudem war auf Anhieb nicht ersichtlich, welches Gebiet von den drei genannten Stadtbezirken umfasst
werden soll.
Hinsichtlich der Gebietseinteilung wurde bezüglich der drei Stadtbezirke auf § 3 der Hauptsatzung
der Stadt Jülich nebst der dazugehörigen Anlage 3 abgestellt. Die Übersichtskarte des Stadtgebietes
ist zur Veranschaulichung als Anlage beigefügt.
Im Übrigen verfolgt die Verwaltung aber weiterhin die Intention, das Abstimmungsgebiet zu Bürgerentscheiden in drei Stimmbezirke einzuteilen. Als Wahllokale sind die Realschule (Innenstadt
West), die GGS Nord (Innenstadt Nord) und die GGS Süd (Innenstadt Mitte-Süd) vorgesehen. Von
einer Benennung der Wahllokale in der Satzung sollte allerdings abgesehen werden, da Abweichungen aus jedweden Gründen eine Änderung der Satzung zur Folge hätte. Zudem obliegt die Auswahl
der entsprechenden Wahllokale dem Bürgermeister. Neben der Urnenwahl soll aber auch in Zukunft
eine Briefwahl möglich sein.
Von der Fraktion UWG/JÜL wurde außerdem vorgeschlagen, dass in den Ortsteilen Wahllokale
vorgehalten werden sollen, damit den Bürgern auch tatsächlich eine Teilnahme an der Wahl ermöglicht wird. Diese Notwendigkeit wird von der Verwaltung nicht gesehen. Zum Einen steht die Stadt
Jülich mit ihrem Vorhaben, das Abstimmungsgebiet auf wenige Stimmbezirke zu beschränken,
nicht alleine da. Einige Kommunen haben bereits im Vergleich zu den Wahlen anderslautende Re-
gelungen in ihre Satzung aufgenommen. Zum Anderen gibt es aus hiesiger Sicht keine durchgreifenden Argumente, wonach man das Für und Wider eines Ortsteils als Stimmbezirk abwägen könnte.
Sinn und Zweck des Verwaltungsvorschlags ist es ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kosten
und Nutzen zu erreichen. In der ursprünglichen Vorlage wurde bereits dargelegt, dass durch die Reduzierung der Stimmbezirke Kosten eingespart werden können. Weiterhin scheidet die Durchführung eines Bürgerentscheids ausschließlich per Briefwahl bereits aus Kostengründen aus. Durch das
Vorhalten beider Teilnahmemöglichkeiten sollen die Bürgern letztlich selbst entscheiden können,
von welcher Option sie Gebrauch machen wollen. Diese Auffassung teilt auch der Verein „Mehr
Demokratie“.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 376/2014 1. Ergänzung
x
nein
nein
Seite 2