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Sitzungsvorlage (Erlass der Satzung über die Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
29.10.14, 08:41
Aktualisiert
29.10.14, 08:41
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 21.10.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 376/2014 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 30.10.2014 TOP Ergebnisse Erlass der Satzung über die Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden Anlg.: - 1 I S-H 22.10. 30 SD.Net Me 22.10. Beschlussentwurf: entfällt Begründung: In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.10.2014 wurde seitens der Fraktion UWG/JÜL angeregt, insbesondere die Festlegung der Stimmbezirke nochmals zu überdenken. Zudem war auf Anhieb nicht ersichtlich, welches Gebiet von den drei genannten Stadtbezirken umfasst werden soll. Hinsichtlich der Gebietseinteilung wurde bezüglich der drei Stadtbezirke auf § 3 der Hauptsatzung der Stadt Jülich nebst der dazugehörigen Anlage 3 abgestellt. Die Übersichtskarte des Stadtgebietes ist zur Veranschaulichung als Anlage beigefügt. Im Übrigen verfolgt die Verwaltung aber weiterhin die Intention, das Abstimmungsgebiet zu Bürgerentscheiden in drei Stimmbezirke einzuteilen. Als Wahllokale sind die Realschule (Innenstadt West), die GGS Nord (Innenstadt Nord) und die GGS Süd (Innenstadt Mitte-Süd) vorgesehen. Von einer Benennung der Wahllokale in der Satzung sollte allerdings abgesehen werden, da Abweichungen aus jedweden Gründen eine Änderung der Satzung zur Folge hätte. Zudem obliegt die Auswahl der entsprechenden Wahllokale dem Bürgermeister. Neben der Urnenwahl soll aber auch in Zukunft eine Briefwahl möglich sein. Von der Fraktion UWG/JÜL wurde außerdem vorgeschlagen, dass in den Ortsteilen Wahllokale vorgehalten werden sollen, damit den Bürgern auch tatsächlich eine Teilnahme an der Wahl ermöglicht wird. Diese Notwendigkeit wird von der Verwaltung nicht gesehen. Zum Einen steht die Stadt Jülich mit ihrem Vorhaben, das Abstimmungsgebiet auf wenige Stimmbezirke zu beschränken, nicht alleine da. Einige Kommunen haben bereits im Vergleich zu den Wahlen anderslautende Re- gelungen in ihre Satzung aufgenommen. Zum Anderen gibt es aus hiesiger Sicht keine durchgreifenden Argumente, wonach man das Für und Wider eines Ortsteils als Stimmbezirk abwägen könnte. Sinn und Zweck des Verwaltungsvorschlags ist es ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen zu erreichen. In der ursprünglichen Vorlage wurde bereits dargelegt, dass durch die Reduzierung der Stimmbezirke Kosten eingespart werden können. Weiterhin scheidet die Durchführung eines Bürgerentscheids ausschließlich per Briefwahl bereits aus Kostengründen aus. Durch das Vorhalten beider Teilnahmemöglichkeiten sollen die Bürgern letztlich selbst entscheiden können, von welcher Option sie Gebrauch machen wollen. Diese Auffassung teilt auch der Verein „Mehr Demokratie“. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 376/2014 1. Ergänzung x nein nein Seite 2