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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien - Antrag des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis e. V.)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
26.08.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
- Antrag des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis e. V.) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
- Antrag des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis e. V.)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7141/2008 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 50 15 50 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 26.08.2008 Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien - Antrag des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis e. V. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e. V. einen Zuschuss in Höhe von 1.090,00 € zu gewähren. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales hat in seiner 18. Sitzung am 15.04.2008 dem Antrag des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis e. V. vom14.02.2008 entsprochen und eine grundsätzliche Förderung beschlossen. Die Höhe der Förderung konnte aufgrund der zu diesem Zeitpunkt noch fehlenden Konkretisierung, die zwischenzeitlich nachgereicht wurde, nicht bestimmt werden. Die Beratungsstelle Bedburg des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis e. V. ist wöchentlich für insgesamt sechs Stunden geöffnet [dienstags und donnerstags jeweils von 9.00 – 12.00 Uhr]; in dieser Zeit haben im letzten Jahr ca. 250 Menschen das Angebot der Caritas in Anspruch genommen. Das Angebot bezieht sich nicht nur auf die Beratung von Menschen in schwierigen sozialen Nöten, sondern erstreckt sich beispielsweise auch auf die Hilfe und Beratung beim Ausfüllen von behördlichen Anträgen sowie im Bereich Kuren und Freizeitgestaltung für Senioren. Als Kriterien für die Veranschlagung der zu gewährenden Beträge für die in der Vergangenheit bezuschussten Beratungsstellen [diesjährig Frauen helfen Frauen e. V. sowie die Kath. Ehe-, Familien- & Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis e. V.] werden verschiedene Aspekte u. a. die Öffnungszeiten, die eigentlichen Beratungsstunden sowie die Frequentierung, herangezogen. Die Anwendung der o. g. Verfahrensweise erfolgt hier entsprechend; die Verwaltung schlägt daher vor, der Beratungsstelle Bedburg des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis e. V. einen Zuschuss von 1.090,00 € zu gewähren. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 18.08.2008 ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Kramer Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-141/2008 Seite 2