Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7140/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.09.2008
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. Änderung
-Gebiet ehem. Hallenbad in Kaster an der Harffer Schloßalleehier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
und 13 a des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl.I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl.I
S.3316), für den Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. Änderung (Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ).
Wesentliches Planungsziel ist die städtebauliche maßvolle Nachnutzung der Flächen des ehem.
Hallenbades in Kaster unter Berücksichtigung der vorhandenen Parkplatzfläche. Dies erfolgt durch
Änderung der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schwimmbad in
Wohnbauflächen.
Der Planentwurf ist in der Anlage beigefügt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Flächen des ehem. Hallenbades in Kaster stehen zur Disposition und können nach Abschluss
der Abrissarbeiten zum Jahresbeginn 2007 - die Baugrube wurde mit Füllkies verfüllt und
lagenweise verdichtet;. der Baugrund ist für eine Bebauung geeignet - einer städtebaulichen
Nachnutzung zugeführt werden.
Ein entsprechender Antrag wurde durch Ortsvorsteherin von Kaster, Frau Emmi Will, mit
Schreiben vom 05.01.2007 gestellt.
Die politischen Zielvorgaben des Fachbereiches 1 sehen die entsprechende Entwicklung der
Fläche im Rahmen der Bauleitplanung vor.
Die Fläche liegt ferner nicht innerhalb des Gebietes des Rahmenplanes Kaster und hat hier auch
für ggfls. sonstige Nutzungen keine Berücksichtigung gefunden.
Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 16/Kaster in der Fassung seiner 1. Änderung stellt
den Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf mit der besonderen Zweckbestimmung
Schwimmbad dar.
Die Fläche selbst wurde einerseits durch das seinerzeitige Gebäude und andererseits durch den
nach wie vor vorhandenen, über die Harffer Schloßallee angeschlossenen Parkplatz mit ca. 40
Stellplätzen geprägt.
Die Verwaltung hat daher ein eine entsprechende Strukturvariante für eine Wohnbebauung unter
Einbeziehung der örtlichen Situation erstellen lassen.
Der vorhandene Parkplatz wird nach wie vor intensiv genutzt, dient als ergänzende Zufahrt zum
vorhandnen Kindergarten an der Maximilianstraße und kann nach Auffassung der Verwaltung nicht
entfallen.
Im beigefügten Planentwurf ist daher der Erhalt des Parklatzes, nicht zuletzt auch aus
Kostengründen für den erforderlichen Rückbau der Stellplätze, mit einbezogen worden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem beigefügten Plankonzept zuzustimmen und auf dieser
Grundlage das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. Änderung
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a des Baugesetzbuches) einzuleiten.
Die Mittel für die Umsetzung der Planung sind im Budget des Fachbereiches 1 enthalten.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP7-140/2008
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 19.08.2008
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Leveringhaus)
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
-------------------------------(Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-140/2008
Seite 3