Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7134/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.09.2008
Betreff:
Antrag des NABU Kreisverband Rhein-Erft vom 03. Juli 2008
hier: Geplanter Alleenradweg auf der ehemaligen Bahnstrecke Bedburg-Elsdorf
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme des NABU zur
Kenntnis und berücksichtigt diese bei einer anstehenden Entscheidung zum Abschluss einer
Verwaltungsvereinbarung bzw. eines Kaufvertrages.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 03. Juli 2008 (Anlage 1) beantragt der NABU Kreisverband Rhein-Erft e.V. von
einem Erwerb der Bahnflächen der ehemaligen Bahnstrecke Bedburg-Elsdorf zur Herstellung
eines Alleenradweges Abstand zu nehmen. Für die Begründung wird auf den beigefügten Antrag
verwiesen.
Die Stadt Bedburg hat mit der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft eine
Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Hiernach werden Bahnflächen, die nicht mehr für
Zwecke der Bahn benötigt werden, zunächst der Stadt Bedburg zum Erwerb angeboten. Wie aus
den weiteren Unterlagen des NABU ersichtlich, hat der Rhein – Erft – Kreis vorsorglich einen
Förderantrag zur Herstellung eines Alleenradweges gestellt. Dieser Antrag muss zur Zeit als
Absichtserklärung gewertet werden, da bislang die erforderliche Verwaltungsvereinbarung
zwischen der Stadt Bedburg und dem Rhein-Erft-Kreis nicht vorliegt. Darüber hinaus liegt auch
noch kein konkretes Verkaufsangebot der BEG vor.
Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Stellungnahme des NABU zur
Kenntnis zu nehmen und bei einer anstehenden Entscheidung zum Abschluss einer
Verwaltungsvereinbarung bzw. eines Kaufvertrages zu berücksichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 05.08.2008
----------------------------------Naujock
----------------------------------Leveringhaus
Leiter der Bauverwaltung
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-134/2008
Seite 2