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Beschlussvorlage (Antrag des NABU Kreisverband Rhein-Erft vom 03. Juli 2008 hier: Geplanter Alleenradweg auf der ehemaligen Bahnstrecke Bedburg-Elsdorf)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag des NABU Kreisverband Rhein-Erft vom 03. Juli 2008
hier: Geplanter Alleenradweg auf der ehemaligen Bahnstrecke Bedburg-Elsdorf) Beschlussvorlage (Antrag des NABU Kreisverband Rhein-Erft vom 03. Juli 2008
hier: Geplanter Alleenradweg auf der ehemaligen Bahnstrecke Bedburg-Elsdorf)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7134/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 09.09.2008 Betreff: Antrag des NABU Kreisverband Rhein-Erft vom 03. Juli 2008 hier: Geplanter Alleenradweg auf der ehemaligen Bahnstrecke Bedburg-Elsdorf Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme des NABU zur Kenntnis und berücksichtigt diese bei einer anstehenden Entscheidung zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung bzw. eines Kaufvertrages. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 03. Juli 2008 (Anlage 1) beantragt der NABU Kreisverband Rhein-Erft e.V. von einem Erwerb der Bahnflächen der ehemaligen Bahnstrecke Bedburg-Elsdorf zur Herstellung eines Alleenradweges Abstand zu nehmen. Für die Begründung wird auf den beigefügten Antrag verwiesen. Die Stadt Bedburg hat mit der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Hiernach werden Bahnflächen, die nicht mehr für Zwecke der Bahn benötigt werden, zunächst der Stadt Bedburg zum Erwerb angeboten. Wie aus den weiteren Unterlagen des NABU ersichtlich, hat der Rhein – Erft – Kreis vorsorglich einen Förderantrag zur Herstellung eines Alleenradweges gestellt. Dieser Antrag muss zur Zeit als Absichtserklärung gewertet werden, da bislang die erforderliche Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Bedburg und dem Rhein-Erft-Kreis nicht vorliegt. Darüber hinaus liegt auch noch kein konkretes Verkaufsangebot der BEG vor. Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Stellungnahme des NABU zur Kenntnis zu nehmen und bei einer anstehenden Entscheidung zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung bzw. eines Kaufvertrages zu berücksichtigen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 05.08.2008 ----------------------------------Naujock ----------------------------------Leveringhaus Leiter der Bauverwaltung Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-134/2008 Seite 2