Daten
Kommune
Bedburg
Größe
753 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
StadtBedburg
Der Bürgermeister
Haushaltsjahr:2008
FB: lll
Antrag
auf Erteilung
derZustimmung
zur Leistung
eineraußerplanmäßigen
Auszahlung
Produkt:
11O 111 360 Geb. f. Kinder u. Jugendl. (hier: 320
Jugendzent.Burg.Straße)
Konto:
7851000Auszahlungen
für Hochbaumaßnahmen
Maßn.-Nr.
Zweckbestimmung:BrandschuEzweiterRettungswegJugendzentrumPoint
lm o. g. Haushaltsjahr
stehenbeivorgenannter
Haushaltsstelle
zurVerfügung:
1. Haushaltsplan
0,00 €
2. MittelgemäßS 82 GO NW
0€
(nichtbeiVE)
3. Haushaltsausgabereste
0€
verfügbar
Angewiesen
undvorausverfügt
Somitnochverfügbar
Höheder beantragten
Haushaltsüberschreitung:
0,00 €
0€
0,00 €
40.000€
(sachliche
Begründung
undzeitlicheUnabweisbarkeit):
AufgrundeinerAnordnungdes Rhein-Erft-Kreises
aus dem Jahr2007,die aus einer
Brandschauresultiert,wurden Branschutzmaßnahmen
für das Jugendzentrum
Burgundische
Straßeerforderlich.
HierfürwurdeeineRückstellung,,Brandschutz
Jugendzentrum"
(R.11360001)
gebildetundauchhaushaltsmäßig
alszahlungswirksam
für das Haushaltsjahr
2008
berücksichtigt.
DieArbeitenhierfürsindzwischenzeitlich
fastvollständig
abgeschlossen;
das Gros
der Rechnungen
für dieArbeitenliegtmittleruveile
vor.
DieseRechnungen
wurdendahervomFachbereich
lll vorkontiert
an die Kämmerei
/
Buchhaltung
zwecksBegleichung
der Rechnungen
an die ausführenden
Firmen
geleitet,in derAnnahme,die Begleichung
könneausder hierfürgebildeten
Rückstellung
erfolgen.
Diein RedestehendenBrandschutzmaßnahmen
sind- z. T. mittelbar,
z. T.
- erforderlich
unmittelbar
für die SchaffungeineszweitenRettungsweges.
DieKämmerei
hatden FB lll bei Durchsicht
dieserRechnungen
daraufaufmerksam
gemacht,dasses sichbei Maßnahmen
für die Erstellung
eineszweiten
Rettungsweges
nachden NKF-Vorschriften
regelmäßig
um investiveMaßnahmen
20-004 / Antrag auf außerplanmäßig€
AuszahlungJugendzentrum
2. Rettungsweg.doc
derZustimmung
zur Leistung
eineraußerplanmäßigen
Auszahlung
Seite2 von3 desAntragsauf Erteilung
Zweckezulässigsind.
ausschließlich
für konsumtive
handelt,undRückstellungen
bzw.finanzrechtlich
nichtmöglich,die
Somitistes finanäechnisch
zahlungstechnisch
Brandschutzmaßnahme
überdie gebildeteRückstellung
Rückstellung
vonSeitendes FB lll hierfür
abzuwickeln,
obwohldie angesprochene
vorgesehen
war.
Abwicklung
Es stehendaheraktuellkeineMittelfür diezahlungstechnische
der
zurVerfügung,
da eineAbwicklung
bzw.,,Buchung
auf die Rückstellung"
Maßnahme
so nichtzulässigist.
Summeder beantragtenÜberschreitung:
EURO40.000,00
€
Deckungsvorschlag:
R 11360001Brandschutz
Jugendzentrum.
Rückstellung
Der Großteilder Arbeitenwurdenschonausgeführt,
und der überwiegende
Tell der
Einberufung
Rechnungen
ist fällig bzv,t.zum Teil überfällig.Eine rechtzeitige
des
(nächste
Ratesder Stadt Bedburgbzw. des Hauptausschusses
ist nicht möglich
23. September
2008).
Ratsitzung:
50181Bedburg,
den 15.Juli2008
lm Auftrag
\
Genehmigungsverfahren:
Haushaltsüberschreitung
wirdanerkannt.
DieUnabweisbarkeit
dervorgenannten
ist gemäßS 83 GO NW i. V. m. $ 17 der Hauptsatzung
Die Haushaltsüberschreitung
der
StadtBedburgerheblich.
Die Leistungder Haushaltsüberschreitung
duldetkeinenAufschub.Es ist daherim
Wegeder Dringlichkeit
zu entscheiden.
50181Bedburg,
den 15.07.2008
/
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LL!---
Baum
Stadtkämmerer
20-004 / Anrag auf außerplanmäßige
AuszahlungJugendzentrum
2. Rettungsweg.doc
zur Leistung
eineraußerplanmäßigen
Auszahlung
derzustimmung
Ssite3 von3 desAntragsauf Erteilung
Dringlichkeitsentscheidung
Aufgrund der vorstehendenAusführungenwird gemäß $ 60 Absatz 'l der
im Wege der Dringlichkeit
für das Land Nordrhein-Westfalen
Gemeindeordnung
Auszahlungzu leisten. Diese
entschieden,die beantragte überplanmäßige
ist dem Rat der Stadt Bedburgin der nächstenSitzungzur
Entscheidungen
vozulegen.
Genehmigung
Bedburg,
15.07.2008
In Vertretung
20-004 / Antrag auf au߀rplanmäßige
AuszahlungJugendzentrum
2. Rettungsweg.doo