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Beschlussvorlage (Vorentwurfsbegründung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
7,0 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
Beschlussvorlage (Vorentwurfsbegründung)

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Inhalt der Datei

Vorentwurfsbegründung BP 152, Erftstadt-Liblar, Brühler Straße Planverfahren und Planzielsetzung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 152, E.-Liblar, Brühler Straße soll die planungsrechtliche Grundlage für eine künftige geordnete städtebauliche Entwicklung nördlich der Brühler Str. und westlich der Max-Planck-Str. geschaffen werden. Derzeit werden die Flächen im Süden zu Wohn- sowie Gewerbezwecken von der Familie Preiter genutzt. Der ansässige Holzhandel soll mittelfristig aufgegeben werden. Im nördlichen sowie westlichen Teil des Plangebiets befindet sich der ehemalige Betriebshof der Firma Zervos. Der Betrieb wurde bereits vor einigen Jahren aufgegeben. Die Fläche wird derzeit nicht genutzt. Im östlichen Teil des Plangebietes, auf der in städtischem Besitz befindlichen Fläche ist derzeit das Erlebnisrestaurant „VilleExpress“ ansässig, dessen Pachtvertrag jedoch zum Ende des Jahres ausläuft. Eine weitere Nutzung der Fläche für Gastronomie oder ähnliches ist nicht beabsichtigt. Ziel der Planung ist es, den Bereich zu erschließen und auf Grundlage der Gesamtkonzeption eine Wohnbebauung mit Einzel- und Doppelhäusern sowie einzelnen Mehrfamilienhäusern zu realisieren. Da die Vorgaben des §13a Abs.1 (1) BauGB auf das vorliegende Plangebiet zutreffen, kommt das beschleunigte Verfahren zur Anwendung. Eine überschlägige Prüfung der umweltrelevanten Belange hat ergeben, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen vorliegen.