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Beschlussvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 19.03.2008 Flächennutzungsplan, 43. Änderung -Gebiet Gut Kaiskorb-)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 19.03.2008
Flächennutzungsplan, 43. Änderung
-Gebiet Gut Kaiskorb-) Beschlussvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 19.03.2008
Flächennutzungsplan, 43. Änderung
-Gebiet Gut Kaiskorb-)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7114/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 24.06.2008 Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 19.03.2008 Flächennutzungsplan, 43. Änderung -Gebiet Gut Kaiskorb- Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die nach § 60 (1) GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters und einem Stadtverordneten vom 17.03.2008 gem. § 60 (1) Satz 3 GO NRW zu folgenden Entscheidungen/Beschlüssen: 1.) Abwägung und Fassung einzelner Beschlüsse über die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren zum Flächennutzungsplan, 43. Änderung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gem. beiliegender Abwägungsliste sowie 2.) Fassung des Auslegungsbeschlusses und Durchführung der Offenlage der Planung für einen Monat für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 (2) und § 4 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316). Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Begründung zur o.g. Dringlichkeitsentscheidung nebst Anlagen (Abwägungsliste) befindet sich in der Anlage. Ergänzend macht die Verwaltung darauf aufmerksam, dass im Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung über die nachträglich eingegangene Stellungnahme des Rheinisches Amtes für Bodendenkmalpflege im Wege der Abwägung auch beschlossen wurde und mit den hierbei geltend gemachten wesentlichen Belangen eine Übereinkunft erzielt werden konnte. Detailplanungen zur Sicherung von evtl. Bodendenkmälern werden ergänzend hierzu durch einen qualifizierten Bebauungsplan sichergestellt. Sämtliche Verfahrensschritte sind mittlerweile abgeschlossen und die Frist zur Stellungnahme abgelaufen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 29.01.2008 über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 (1) BauGB in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen und Anregungen eine Vorberatung durchgeführt und dem Rat der Stadt Bedburg empfohlen, hierüber einzelne Beschlüsse gem. der als Anlage beigefügten Abwägungsliste zu fassen. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 17.06.2008 ----------------------------------Lukas ----------------------------------Schmitz ----------------------------------Leveringhaus Sachbearbeiter Sachbearbeiter Fachbereichsleiter zur Kenntnis genommen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-114/2008 Seite 2