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Beschlussvorlage (Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

WP7-114/2008 Abwägungsliste Seite 1 von 5 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Gut Kaiskorb Lfd Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Struktur . und Stadtentwicklung Nr. empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 1. Landesbetrieb Straßenbau Es bestehen keine Bedenken, sofern das Das zukünftige Verkehrsaufkommen wird sich nur … die Mitteilung zur Kenntnis NRW, Regionalniederlassung geänderte Verkehrsaufkommen zum Gut Kaiskorb geringfügig gegenüber dem heutigen Aufkommen zu nehmen. keine negativen Auswirkungen auf die Anbindung ändern und damit keine negativen Auswirkungen Ville-Eifel Schreiben vom 12.12.2007 an die L 277 nach sich zieht. auf die Anbindung haben. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Es wird darauf hingewiesen, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm auf der L 277 erforderlich sind. Bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst ist nicht unmittelbar von einer baulichen Aktivität Schreiben vom 10.12.2007 und damit von erheblichen Erdeingriffen auszugehen. Deshalb ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht zu beteiligen. Im Plangebiet verlaufen keine von Infracor Infracor, Chemistry Services Schreiben vom 14.12.2007 betreuten Fernleitungen Plangebiet verlaufen keine RWERWE Westfalen-Weser-Ems Im Hochspannungsleitungen. Netzservice GmbH Schreiben vom 18.12.2007 Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen Wehrbereichsverwaltung West Schreiben vom 19.12.2007 die Realisierung der Planung. Es wird davon ausgegangen, dass Gebäudeteile die Höhe von 25 m nicht überschreiten. Bei Überschreiten dieser Höhe ist die Wehrbereichsverwaltung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu beteiligen. Landesbetrieb Wald und Holz Nach Prüfung der zugesandten Unterlagen wird mitgeteilt, dass aus Sicht des Regionalforstamtes NRW. Schreiben vom 20.12.2007 Rhein-Sieg-Erft keine Bedenken bestehen. Durch die Planung werden keine von RWE und RWE-Westfalen-Weser-Ems Thyssengas GmbH betreuten Netzservice GmbH Schreiben vom 02.01.2008 Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen sind nicht vorgesehen. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. Die Gebäudehöhen werden im Rahmen des … die Mitteilung zur Kenntnis Bebauungsplanverfahrens festgesetzt. zu nehmen. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. WP7-114/2008 Abwägungsliste Seite 2 von 5 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Gut Kaiskorb Lfd Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Struktur . und Stadtentwicklung Nr. empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Der Vorgang wurde an die DB-Services Immobilien Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis 8. DB NETZE zu nehmen. Schreiben vom 02.01.2008 GmbH, Niederlassung Köln weitergeleitet. Von dort liegt keine abschließende Stellungnahme vor. 9. Erftverband, Bereich Seitens des Erftverbandes bestehen keine Die Regelung der Niederschlagswasserbeseitigung … die Mitteilung zur Kenntnis Bedenken gegen die Planung. Gemäß § 51a LWG erfolgte im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu nehmen. Abwassertechnik Schreiben vom 10.01.2008 ist das Niederschlagswasser zu versickern, zu für den gleichen Bereich. verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Das anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser sollte z. B. in Teichen gesammelt werden. … die Mitteilung zur Kenntnis Wir danken Ihnen für Ihre Benachrichtigung und Entfällt. 10. PLEdoc GmbH zu nehmen. Schreiben vom 09.01.2008 teilen Ihnen mit, dass die oben genannten Maßnahmen die Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren. E.ON AG, E.ON Gastransport AG, Ferngas Nordbayern, GasLINE, Gaswerk Philippsburg, KGN Nordbayern, MEGAL GmbH, Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft, MittelEuropäische Gasleitungsgesellschaft, Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft, Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP). 11. RWE Power AG Schreiben vom 15.01.2008 Gegen die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen seitens unserer Gesellschaft keine Bedenken. Rein vorsorglich möchten wir auf die vorhandenen Versorgungseinrichtungen hinweisen. Einen Lageplan im Maßstab 1:2000 fügen wir diesem Schreiben bei. Bei der Umnutzung vorhandener Gebäudeteile … die Mitteilung zur Kenntnis werden voraussichtlich keine Bodeneingriffe zu nehmen. erwartet, die einen Konflikt zu vorhandenen Leitungen auslösen werden. Gleichwohl werden Bodeneingriffe nicht in Gänze ausgeschlossen und der Bestandsplan der Versorgungseinrichtungen vorsorglich als Anlage hinweisend zum WP7-114/2008 Abwägungsliste Seite 3 von 5 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Gut Kaiskorb Lfd Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Struktur . und Stadtentwicklung Nr. empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Bebauungsplan genommen. 12. LVR - Rheinische Amt für Ich bedanke mich für die Übersendung der Laut Denkmalliste Nr. 5 der Stadt Bedburg sind die … die Mitteilung zur Kenntnis nehmen sowie im Planunterlagen zur Aufstellung der o.a. Grundstücke Gemarkung Pütz, Flur 1, Flurstücke 1, zu Bodenmalpflege Schreiben vom 28.01.2008 Flächennutzungsplanänderung. Im Rahmen der 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 45 als ortsfestes Bodendenkmal anschließenden Bebauungsplanverfahren die Bestandsaufnahme des derzeitigen in die Liste aufgenommen worden. Flächen im Umweltbestands, d.h. in Ihrem Umweltbericht, wird Lediglich der Bereich der heute zugeschütteten geschützten zwar beim Schutzgut Kulturgüter auf das im Gräben ist dabei unverändert zu erhalten. Dieser Bereich der zugeschütteten als Grünfläche Plangebiet gelegene Bodendenkmal: Bereich wurde mit Schreiben vom 18.04.2008 vom Gräben Amt für Bodendenkmalpflege festzusetzen. Grabenumwehrter befestigter Hof –mittelalter- Rheinischen /neuzeitlich- hingewiesen. Die daraus gezogenen detailliert abgegrenzt. Der vorwiegende Teil dieses Konsequenzen (Verweise auf die §§ 15, 16 DSchG Areals befindet sich außerhalb, ein kleinerer Teil NW) verkennen jedoch die Situation, die sich hier innerhalb der FNP-Änderung. Dieser Bereich wurde durch ein entsprechendes Kennzeichen planungs- als auch denkmalrechtlich stellt. Gut Kaiskorb wurde urkundlich erstmals 1334 gekennzeichnet. In die Begründung zur 43. FNPerwähnt. Als Bodendenkmal geschützt sind die im Änderung wurde aufgenommen, dass die Boden erhaltenen Reste der Vorgängeranlagen. Regelungen zum Bodendenkmal im Rahmen der Bei Erdeingriffen, die im Zusammenhang mit den verbindlichen Bauleitplanung getroffen werden. So vorgesehenen Nutzungsänderungen stehen, wie ist beabsichtigt, den Bereich der zugeschütteten z.B. Leitungsverlegungen, Herausnahme alter und Gräben als private Grünfläche festzusetzen. Verlegung neuer Fußböden, Sanierung der Grundmauern usw., ist mit der Aufdeckung und Zerstörung umfangreicher und bedeutender archäologischer Substanz zu rechnen. Hierbei handelt es sich um Bau- und Nutzungsspuren mindestens der letzten 600 Jahre, die als bedeutende Zeugnisse der Geschichte von Haus Kaiskorb und der Geschichte von Bedburg anzusehen sind. Diese Geschichtszeugnisse sind als ortsfestes Bodendenkmal, geschützt, so dass gem. § 11 DSchG NW eine Sicherungsverpflichtung im Rahmen der Bauleitplanung besteht. Sicherung heißt WP7-114/2008 Abwägungsliste Seite 4 von 5 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Gut Kaiskorb Lfd Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Struktur . und Stadtentwicklung Nr. empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... grundsätzlich den vorhandenen Bestand erhalten und vor Gefährdung durch Erdeingriffe zu schützen. Jeder mit der Realisierung des Projektes verbundene Eingriff in das Bodendenkmal muss daher unter denkmalrechtlichen Aspekten (§ 9 DSchG NW) geprüft werden. … die Mitteilung zur Kenntnis Auch dann, wenn dem Belang einer städtebaulich zu nehmen. angemessenen Nutzung an diesem Standort Vorrang vor dem gesetzlichen Auftrag zur dauerhaften Erhaltung des Bodendenkmals eingeräumt wird, dürfen die denkmalrechtlichen Interessen jedoch nur so weit zurückgestellt werden, wie es für die Verwirklichung zwingend erforderlich ist. Hier muss ggfls. auch über sog. Ersatzmaßnahmen“ nachgedacht werden. Ein Eingriff in ein Bodendenkmal ist zudem immer als unverträglich im Sinne der Umweltverträglichkeitsprüfung einzustufen. Ich schlage daher vor, das Planungskonzept im Einzelnen anlässlich eines Termins abzustimmen und in diesem Zusammenhang auch die Umsetzungsmöglichkeiten zu diskutieren. Das Ergebnis sollte sowohl in den Umweltbericht als auch in die planerischen Festsetzungen einfließen. … die Mitteilung zur Kenntnis 13. Landesamt für Natur, Umwelt Mit Bezugsschreiben beteiligen Sie das Landesamt Entfällt. für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zu nehmen. und Verbraucherschutz NRW, an oben genannter Bauleitplanung und bitten um LANUV NRW Schreiben vom 21.01.2008 die Abgabe einer Stellungnahme. Aus Gründen einer im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung gebotenen Aufgabenoptimierung hat das LANUV seine Arbeit auf das fachlich und rechtlich gebotene WP7-114/2008 Abwägungsliste Seite 5 von 5 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Gut Kaiskorb Lfd Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Ausschuss für Struktur . und Stadtentwicklung Nr. empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Kerngeschäft konzentriert. Entsprechend ist von einer Verfahrensbeteiligung des LANUV in Bauleitverfahren hinsichtlich naturschutzfachlicher Belange abzusehen. Bei einer Betroffenheit planungsrelevanter Arten (streng geschützte und besonders geschützte Arten sowie europäische Vogelarten) gem. § 10 Abs. 2 Nr. 9 bis 11 BNatSchG ist eine Beteiligung des LANUV weiterhin möglich.