Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-114/2008
Abwägungsliste
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Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Bereich Gut Kaiskorb
Lfd Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Ausschuss für Struktur
.
und Stadtentwicklung
Nr.
empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
1.
Landesbetrieb
Straßenbau Es bestehen keine Bedenken, sofern das Das zukünftige Verkehrsaufkommen wird sich nur … die Mitteilung zur Kenntnis
NRW,
Regionalniederlassung geänderte Verkehrsaufkommen zum Gut Kaiskorb geringfügig gegenüber dem heutigen Aufkommen zu nehmen.
keine negativen Auswirkungen auf die Anbindung ändern und damit keine negativen Auswirkungen
Ville-Eifel
Schreiben vom 12.12.2007
an die L 277 nach sich zieht.
auf die Anbindung haben.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Es
wird
darauf
hingewiesen,
dass
die
Straßenbauverwaltung
nicht
prüft,
ob
Schutzmaßnahmen gegen den Lärm auf der L 277
erforderlich sind.
Bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes
Bezirksregierung Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigungsdienst ist nicht unmittelbar von einer baulichen Aktivität
Schreiben vom 10.12.2007
und
damit
von
erheblichen
Erdeingriffen
auszugehen.
Deshalb
ist
der
Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht zu beteiligen.
Im Plangebiet verlaufen keine von Infracor
Infracor, Chemistry Services
Schreiben vom 14.12.2007
betreuten Fernleitungen
Plangebiet
verlaufen
keine
RWERWE
Westfalen-Weser-Ems Im
Hochspannungsleitungen.
Netzservice GmbH
Schreiben vom 18.12.2007
Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen
Wehrbereichsverwaltung West
Schreiben vom 19.12.2007
die Realisierung der Planung. Es wird davon
ausgegangen, dass Gebäudeteile die Höhe von 25
m nicht überschreiten. Bei Überschreiten dieser
Höhe ist die Wehrbereichsverwaltung im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens zu beteiligen.
Landesbetrieb Wald und Holz Nach Prüfung der zugesandten Unterlagen wird
mitgeteilt, dass aus Sicht des Regionalforstamtes
NRW.
Schreiben vom 20.12.2007
Rhein-Sieg-Erft keine Bedenken bestehen.
Durch die Planung werden keine von RWE und
RWE-Westfalen-Weser-Ems
Thyssengas
GmbH
betreuten
Netzservice GmbH
Schreiben vom 02.01.2008
Erdgashochdruckleitungen
betroffen.
Neuverlegungen sind nicht vorgesehen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
… die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
Entfällt.
Die Gebäudehöhen werden im Rahmen des … die Mitteilung zur Kenntnis
Bebauungsplanverfahrens festgesetzt.
zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
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Abwägungsliste
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Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Bereich Gut Kaiskorb
Lfd Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Ausschuss für Struktur
.
und Stadtentwicklung
Nr.
empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Der Vorgang wurde an die DB-Services Immobilien Entfällt.
… die Mitteilung zur Kenntnis
8.
DB NETZE
zu nehmen.
Schreiben vom 02.01.2008
GmbH, Niederlassung Köln weitergeleitet. Von dort
liegt keine abschließende Stellungnahme vor.
9.
Erftverband,
Bereich Seitens des Erftverbandes bestehen keine Die Regelung der Niederschlagswasserbeseitigung … die Mitteilung zur Kenntnis
Bedenken gegen die Planung. Gemäß § 51a LWG erfolgte im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu nehmen.
Abwassertechnik
Schreiben vom 10.01.2008
ist das Niederschlagswasser zu versickern, zu für den gleichen Bereich.
verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer
einzuleiten. Das anfallende unverschmutzte
Niederschlagswasser sollte z. B. in Teichen
gesammelt werden.
… die Mitteilung zur Kenntnis
Wir danken Ihnen für Ihre Benachrichtigung und Entfällt.
10. PLEdoc GmbH
zu nehmen.
Schreiben vom 09.01.2008
teilen Ihnen mit, dass die oben genannten
Maßnahmen
die
Versorgungsanlagen
der
nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber nicht berühren.
E.ON AG, E.ON Gastransport AG, Ferngas
Nordbayern, GasLINE, Gaswerk Philippsburg, KGN
Nordbayern, MEGAL GmbH, Mittelrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft,
MittelEuropäische
Gasleitungsgesellschaft,
Nordrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft, Trans Europa
Naturgas Pipeline GmbH (TENP).
11.
RWE Power AG
Schreiben vom 15.01.2008
Gegen
die
beabsichtigte
Änderung
des
Flächennutzungsplanes bestehen seitens unserer
Gesellschaft keine Bedenken.
Rein vorsorglich möchten wir auf die vorhandenen
Versorgungseinrichtungen
hinweisen.
Einen
Lageplan im Maßstab 1:2000 fügen wir diesem
Schreiben bei.
Bei der Umnutzung vorhandener Gebäudeteile … die Mitteilung zur Kenntnis
werden voraussichtlich keine Bodeneingriffe zu nehmen.
erwartet, die einen Konflikt zu vorhandenen
Leitungen auslösen werden. Gleichwohl werden
Bodeneingriffe nicht in Gänze ausgeschlossen und
der Bestandsplan der Versorgungseinrichtungen
vorsorglich
als
Anlage
hinweisend
zum
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Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Bereich Gut Kaiskorb
Lfd Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Ausschuss für Struktur
.
und Stadtentwicklung
Nr.
empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Bebauungsplan genommen.
12. LVR - Rheinische Amt für Ich bedanke mich für die Übersendung der Laut Denkmalliste Nr. 5 der Stadt Bedburg sind die … die Mitteilung zur Kenntnis
nehmen
sowie
im
Planunterlagen
zur
Aufstellung
der
o.a. Grundstücke Gemarkung Pütz, Flur 1, Flurstücke 1, zu
Bodenmalpflege
Schreiben vom 28.01.2008
Flächennutzungsplanänderung. Im Rahmen der 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 45 als ortsfestes Bodendenkmal anschließenden
Bebauungsplanverfahren die
Bestandsaufnahme
des
derzeitigen in die Liste aufgenommen worden.
Flächen
im
Umweltbestands, d.h. in Ihrem Umweltbericht, wird Lediglich der Bereich der heute zugeschütteten geschützten
zwar beim Schutzgut Kulturgüter auf das im Gräben ist dabei unverändert zu erhalten. Dieser Bereich der zugeschütteten
als
Grünfläche
Plangebiet
gelegene
Bodendenkmal: Bereich wurde mit Schreiben vom 18.04.2008 vom Gräben
Amt
für
Bodendenkmalpflege festzusetzen.
Grabenumwehrter befestigter Hof –mittelalter- Rheinischen
/neuzeitlich- hingewiesen. Die daraus gezogenen detailliert abgegrenzt. Der vorwiegende Teil dieses
Konsequenzen (Verweise auf die §§ 15, 16 DSchG Areals befindet sich außerhalb, ein kleinerer Teil
NW) verkennen jedoch die Situation, die sich hier innerhalb der FNP-Änderung. Dieser Bereich wurde
durch
ein
entsprechendes
Kennzeichen
planungs- als auch denkmalrechtlich stellt.
Gut Kaiskorb wurde urkundlich erstmals 1334 gekennzeichnet. In die Begründung zur 43. FNPerwähnt. Als Bodendenkmal geschützt sind die im Änderung wurde aufgenommen, dass die
Boden erhaltenen Reste der Vorgängeranlagen. Regelungen zum Bodendenkmal im Rahmen der
Bei Erdeingriffen, die im Zusammenhang mit den verbindlichen Bauleitplanung getroffen werden. So
vorgesehenen Nutzungsänderungen stehen, wie ist beabsichtigt, den Bereich der zugeschütteten
z.B. Leitungsverlegungen, Herausnahme alter und Gräben als private Grünfläche festzusetzen.
Verlegung neuer Fußböden, Sanierung der
Grundmauern usw., ist mit der Aufdeckung und
Zerstörung umfangreicher und bedeutender
archäologischer Substanz zu rechnen. Hierbei
handelt es sich um Bau- und Nutzungsspuren
mindestens der letzten 600 Jahre, die als
bedeutende Zeugnisse der Geschichte von Haus
Kaiskorb und der Geschichte von Bedburg
anzusehen sind. Diese Geschichtszeugnisse sind
als ortsfestes Bodendenkmal, geschützt, so dass
gem.
§
11
DSchG
NW
eine
Sicherungsverpflichtung
im
Rahmen
der
Bauleitplanung
besteht.
Sicherung
heißt
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Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Bereich Gut Kaiskorb
Lfd Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
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Der Ausschuss für Struktur
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und Stadtentwicklung
Nr.
empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
grundsätzlich den vorhandenen Bestand erhalten
und vor Gefährdung durch Erdeingriffe zu
schützen. Jeder mit der Realisierung des Projektes
verbundene Eingriff in das Bodendenkmal muss
daher unter denkmalrechtlichen Aspekten (§ 9
DSchG NW) geprüft werden.
… die Mitteilung zur Kenntnis
Auch dann, wenn dem Belang einer städtebaulich
zu nehmen.
angemessenen Nutzung an diesem Standort
Vorrang vor dem gesetzlichen Auftrag zur
dauerhaften
Erhaltung
des
Bodendenkmals
eingeräumt wird, dürfen die denkmalrechtlichen
Interessen jedoch nur so weit zurückgestellt
werden, wie es für die Verwirklichung zwingend
erforderlich ist. Hier muss ggfls. auch über sog.
Ersatzmaßnahmen“ nachgedacht werden.
Ein Eingriff in ein Bodendenkmal ist zudem immer
als
unverträglich
im
Sinne
der
Umweltverträglichkeitsprüfung einzustufen.
Ich schlage daher vor, das Planungskonzept im
Einzelnen anlässlich eines Termins abzustimmen
und in diesem Zusammenhang auch die
Umsetzungsmöglichkeiten zu diskutieren. Das
Ergebnis sollte sowohl in den Umweltbericht als
auch in die planerischen Festsetzungen einfließen.
… die Mitteilung zur Kenntnis
13. Landesamt für Natur, Umwelt Mit Bezugsschreiben beteiligen Sie das Landesamt Entfällt.
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)
zu nehmen.
und Verbraucherschutz NRW,
an oben genannter Bauleitplanung und bitten um
LANUV NRW
Schreiben vom 21.01.2008
die Abgabe einer Stellungnahme.
Aus
Gründen
einer
im
Rahmen
der
Verwaltungsmodernisierung
gebotenen
Aufgabenoptimierung hat das LANUV seine Arbeit
auf das fachlich und rechtlich gebotene
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Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Bereich Gut Kaiskorb
Lfd Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Ausschuss für Struktur
.
und Stadtentwicklung
Nr.
empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Kerngeschäft konzentriert. Entsprechend ist von
einer Verfahrensbeteiligung des LANUV in
Bauleitverfahren hinsichtlich naturschutzfachlicher
Belange abzusehen. Bei einer Betroffenheit
planungsrelevanter Arten (streng geschützte und
besonders geschützte Arten sowie europäische
Vogelarten) gem. § 10 Abs. 2 Nr. 9 bis 11
BNatSchG ist eine Beteiligung des LANUV
weiterhin möglich.