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Beschlussvorlage (Dringlichkeitsentscheidung vom 19.03.2008)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
12 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

Stadt Bedburg Der Bürgermeister Fachbereich I / Az.: 61 20 05 Vorlage zur Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW Bedburg, den 19.03.2008 Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 43. Änderung -Gut Kaiskorb a) Beratung und Beschließung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Anregungen b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung Begründung: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 13.03.2007 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), den Aufstellungsbeschluss für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg / Gut Kaiskorb gefasst. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3,5 ha und betrifft die Grundstücke Gemarkung Pütz, Flur 1 Nrn. 5, 6, 7 und 45 sowie Teile aus den Parzellen 1 und 2. Zur Plangebietsabgrenzung wird im übrigen auf den abgedruckten Planentwurf des verwiesen. Die Umnutzung landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu einem Außenstützpunkt des Bohr- und Wasserbetriebes (BOWA) mit Büro- und Sozialräumen sowie Lagerhallen im Außenbereich von Bedburg – Gut Kaiskorb ist vorgesehen. Wesentliches Planungsziel ist die langfristige Sicherung für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich des Gutes Kaiskorb durch die Ausweisung eines Sondergebietes mit den nachfolgenden Inhalten: o Gewerbliche Nutzungen im Funktionszusammenhang mit dem Braunkohlentagebau o Landwirtschaftliche Nutzungen (Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude) zur planungsrechtlichen Sicherstellung Das frühzeitige Beteiligungsverfahren für die Bürger und Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen (Fristablauf: 18.01.2008). Die in der beigefügten Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen zum Verfahren sind abgegeben worden. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 29.01.2008 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Nach Ablauf der Beteiligungsfristen selbst ist ein Schreiben des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege eingegangen. Diese Stellungnahme ist in Teilen abwägungsrelevant und muss berücksichtigt werden. Der beauftragte Planer (Büro Raumplan) hat nach Abstimmung Kontrakt mit SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2474.doc dem Rheinischen Amt aufgenommen und konnte infolge der dort geführten Gespräche einen Abwägungsvorschlag erarbeiten. Dieser ist mit Schreiben vom 12.03.2008 eingegangen und Bedarf vor Einleitung der Offenlage eines Beschlusses. Die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bedburg ist gem. Jahresterminplan erst im Juni vorgesehen; da die Unterlagen zur Planung nunmehr komplett sind, könnet das Verfahren nach Beschlussfassung eingeleitet werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag zu a) und b) aufgeführt zu entscheiden. Im Anschluss hieran kann das Verfahren eingeleitet und der Abschluss zeitnah erfolgen. Im Auftrag gez. Leveringhaus (Leveringhaus) Fachbereichsleiter Dringlichkeitsentscheidung Aufgrund der vorstehenden Begründung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW entschieden: Auf Empfehlung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung wird beschlossen über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg eine Abwägung durchzuführen über die vorgetragenen Anregungen einzeln Beschlüsse zu fassen. Ferner wird über die im Nachgang eingegangene Stellungnahme (lfd. Nr. 11 der Anlage) im Rahmen der Abwägung ebenfalls ein Beschluss gefasst. zu b) Ferner wird auf Empfehlung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 29.01.2008 beschlossen, den Auslegungsbeschluss gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg nebst Begründung und weiteren Anlagen hierzu zu fassen. Bedburg, den 19.03.2008 gez. Koerdt (Koerdt ) Bürgermeister SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2474.doc gez. Heinen (Heinen) Stadtverordnete(r)