Daten
Kommune
Bedburg
Größe
12 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
Fachbereich I / Az.: 61 20 05
Vorlage zur
Dringlichkeitsentscheidung
gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW
Bedburg, den 19.03.2008
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 43. Änderung
-Gut Kaiskorb a) Beratung und Beschließung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
eingegangenen Anregungen
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am
13.03.2007 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), den Aufstellungsbeschluss für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg / Gut
Kaiskorb gefasst.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3,5 ha und betrifft die Grundstücke Gemarkung Pütz, Flur 1 Nrn. 5, 6, 7 und 45 sowie Teile aus den Parzellen 1 und 2. Zur
Plangebietsabgrenzung wird im übrigen auf den abgedruckten Planentwurf des verwiesen.
Die Umnutzung landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu einem Außenstützpunkt des
Bohr- und Wasserbetriebes (BOWA) mit Büro- und Sozialräumen sowie Lagerhallen
im Außenbereich von Bedburg – Gut Kaiskorb ist vorgesehen.
Wesentliches Planungsziel ist die langfristige Sicherung für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich des Gutes Kaiskorb durch die Ausweisung eines Sondergebietes mit den nachfolgenden Inhalten:
o Gewerbliche Nutzungen im Funktionszusammenhang mit dem Braunkohlentagebau
o Landwirtschaftliche Nutzungen (Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher
Betriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude) zur
planungsrechtlichen Sicherstellung
Das frühzeitige Beteiligungsverfahren für die Bürger und Träger öffentlicher
Belange ist abgeschlossen (Fristablauf: 18.01.2008).
Die in der beigefügten Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen zum Verfahren
sind abgegeben worden.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 29.01.2008 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Nach Ablauf der Beteiligungsfristen selbst ist ein Schreiben des Rheinischen Amtes
für Bodendenkmalpflege eingegangen.
Diese Stellungnahme ist in Teilen abwägungsrelevant und muss berücksichtigt werden. Der beauftragte Planer (Büro Raumplan) hat nach Abstimmung Kontrakt mit
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2474.doc
dem Rheinischen Amt aufgenommen und konnte infolge der dort geführten Gespräche einen Abwägungsvorschlag erarbeiten. Dieser ist mit Schreiben vom 12.03.2008
eingegangen und Bedarf vor Einleitung der Offenlage eines Beschlusses.
Die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bedburg ist gem. Jahresterminplan erst im
Juni vorgesehen; da die Unterlagen zur Planung nunmehr komplett sind, könnet das
Verfahren nach Beschlussfassung eingeleitet werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag zu a) und b) aufgeführt
zu entscheiden. Im Anschluss hieran kann das Verfahren eingeleitet und der Abschluss zeitnah erfolgen.
Im Auftrag
gez. Leveringhaus
(Leveringhaus)
Fachbereichsleiter
Dringlichkeitsentscheidung
Aufgrund der vorstehenden Begründung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
entschieden:
Auf Empfehlung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung wird beschlossen über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens für die 43. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg eine Abwägung durchzuführen über
die vorgetragenen Anregungen einzeln Beschlüsse zu fassen. Ferner wird über die
im Nachgang eingegangene Stellungnahme (lfd. Nr. 11 der Anlage) im Rahmen der
Abwägung ebenfalls ein Beschluss gefasst.
zu b)
Ferner wird auf Empfehlung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom
29.01.2008 beschlossen, den Auslegungsbeschluss gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg nebst Begründung und weiteren Anlagen hierzu zu
fassen.
Bedburg, den 19.03.2008
gez. Koerdt
(Koerdt )
Bürgermeister
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2474.doc
gez. Heinen
(Heinen)
Stadtverordnete(r)