Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7108/2008
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 51 12 10
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
17.06.2008
Betreff:
Beitragsfreies Kindergartenjahr ab dem 01.08.2008
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 02.06.2008 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis und beschließt -auch unter Hinweis auf die Beschlusslage zu TOP 4 dieser Sitzung -,
den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 02.06.2008 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg den Einstieg
in den beitragsfreien Kindergarten sukzessive - beginnend zum 01.08.2008 mit einem
beitragsfreien Kindergartenjahr für alle Kinder vor der Einschulung - umzusetzen; spätestens in
vier Jahren soll der Besuch des Kindergartens in Bedburg generell beitragsfrei sein. Der Antrag
der SPD-Fraktion ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Vom Duktus ist dieser Antrag vergleichbar mit dem der FWG-Fraktion vom 23.05.2008; die
Verwaltung verweist daher vollinhaltlich auf die Vorlage [WP7-104/2008] zu dieser Sitzung. In
Ergänzung der dort unter II b) getätigten Ausführungen weist die Verwaltung darauf hin, dass
ungeachtet der Tatsache, dass eine generelle Beitragsfreiheit für den Besuch von
Kindertageseinrichtungen eine originäre Landesaufgabe darstellt, ausweislich der Berechnungen
des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises einem Einnahmeausfall von jährlich rd. 700 bis 900 T€
entspricht. In Anbetracht des Haushaltsdefizits der Stadt Bedburg von derzeit rd. 9,6 Mio € ist eine
freiwillige Leistung in dieser Größenordnung - weder kurz- noch mittelfristig - finanziell umsetzbar.
Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die Verfügung des Landrates des RheinErft-Kreises zum Haushalt 2008, die nachfolgend auszugsweise wiedergegeben wird:
"Bei der Erteilung der Genehmigung wurde insbesondere berücksichtigt, dass sich in der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung im Ergebnisplan in den Jahren 2009 und 2010 die
Defizite jeweils unter ein Prozent der allgemeinen Rücklage belaufen .... Die Genehmigung wird in
der Erwartung erteilt, dass der Haushalt 2008 entsprechend der angespannten städtischen
Finanzlage restriktiv ausgeführt wird, um sowohl das diesjährige als auch zukünftige Defizite im
Hinblick auf die Vorgabe des Haushaltsausgleich so gering wie möglich zu halten.“
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 09.06.2008
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen:
--------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-108/2008
Seite 2