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Beschlussvorlage (Beitragsfreies Kindergartenjahr ab dem 01.08.2008 - Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 02.06.2008 -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beitragsfreies Kindergartenjahr ab dem 01.08.2008
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 02.06.2008 -) Beschlussvorlage (Beitragsfreies Kindergartenjahr ab dem 01.08.2008
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 02.06.2008 -)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7108/2008 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 51 12 10 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 17.06.2008 Betreff: Beitragsfreies Kindergartenjahr ab dem 01.08.2008 - Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 02.06.2008 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt -auch unter Hinweis auf die Beschlusslage zu TOP 4 dieser Sitzung -, den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 02.06.2008 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg den Einstieg in den beitragsfreien Kindergarten sukzessive - beginnend zum 01.08.2008 mit einem beitragsfreien Kindergartenjahr für alle Kinder vor der Einschulung - umzusetzen; spätestens in vier Jahren soll der Besuch des Kindergartens in Bedburg generell beitragsfrei sein. Der Antrag der SPD-Fraktion ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Vom Duktus ist dieser Antrag vergleichbar mit dem der FWG-Fraktion vom 23.05.2008; die Verwaltung verweist daher vollinhaltlich auf die Vorlage [WP7-104/2008] zu dieser Sitzung. In Ergänzung der dort unter II b) getätigten Ausführungen weist die Verwaltung darauf hin, dass ungeachtet der Tatsache, dass eine generelle Beitragsfreiheit für den Besuch von Kindertageseinrichtungen eine originäre Landesaufgabe darstellt, ausweislich der Berechnungen des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises einem Einnahmeausfall von jährlich rd. 700 bis 900 T€ entspricht. In Anbetracht des Haushaltsdefizits der Stadt Bedburg von derzeit rd. 9,6 Mio € ist eine freiwillige Leistung in dieser Größenordnung - weder kurz- noch mittelfristig - finanziell umsetzbar. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die Verfügung des Landrates des RheinErft-Kreises zum Haushalt 2008, die nachfolgend auszugsweise wiedergegeben wird: "Bei der Erteilung der Genehmigung wurde insbesondere berücksichtigt, dass sich in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung im Ergebnisplan in den Jahren 2009 und 2010 die Defizite jeweils unter ein Prozent der allgemeinen Rücklage belaufen .... Die Genehmigung wird in der Erwartung erteilt, dass der Haushalt 2008 entsprechend der angespannten städtischen Finanzlage restriktiv ausgeführt wird, um sowohl das diesjährige als auch zukünftige Defizite im Hinblick auf die Vorgabe des Haushaltsausgleich so gering wie möglich zu halten.“ Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 09.06.2008 ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen: --------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-108/2008 Seite 2