Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP763/2008 1. Ergänzung
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 32
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
15.04.2008
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
17.06.2008
Betreff:
Parksituation in Alt-Kaster
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Vorlage WP7-63/2008 berichtete die Verwaltung im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales über die seitens einiger Bewohner von Alt-Kaster dargestellte unbefriedigende
Parksituation in ihrem Stadtteil. Sorge wurde insbesondere dahingehend vorgetragen, dass bei
Einsatzfahrten der Rettungsdienste Behinderungen eintreten könnten, die Leben und/oder
Sachwerte gefährden. Die in der o. a. Verwaltungsvorlage aufgeführte Anwohnerbefragung durch
den Fachbereich I ist zwischenzeitlich abgeschlossen und ausgewertet; von 100 versandten
Fragebögen war lediglich ein Rücklauf von 35 zu verzeichnen, von denen sich 27 Bewohner für
eine restriktivere Auslegung bei der Ausstellung von Parkausweisen ausgesprochen haben.
Bezüglich der Auswertung der Anwohnerbefragung wird auf die Sitzung des Ausschusses für
Struktur und Stadtentwicklung vom 29.04.2008 [WP7-1028/1.] und die diesbezügliche Niederschrift
verwiesen.
Im Ergebnis wurde dem für diese Thematik zuständigen Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales - einstimmig - empfohlen, eine Beratung mit dem Ziel durchzuführen, eine
Verringerung der Zahl der Parkausweise durch restriktivere Vergabekriterien zu erreichen und
somit für Entlastung zu sorgen; ferner sollte nach Möglichkeit eine verstärkte Überwachung bzw.
Kontrolle des ruhenden Verkehrs erfolgen.
Rechtsgrundlage für die Ausstellung der Parkausweise ist § 45 Absatz 1 b Ziffer 2 a der
Straßenverkehrsordnung [StVO]. Danach treffen die Straßenverkehrsbehörden die notwendigen
Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Bewohner
städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel durch vollständige oder zeitlich
beschränkte Reservierung des Parkraums für die Berechtigten. Bewohner [früher Anwohner] ist
grundsätzlich derjenige, der in dem betreffenden Gebiet auch tatsächlich mit Hauptwohnsitz
wohnt. Ausnahmsweise kann die zuständige Behörde auch Personen mit Nebenwohnsitz einen
Parkausweis ausstellen. Das entsprechende Fahrzeug muss auf den Bewohner zugelassen sein
oder nachweislich von ihm dauerhaft genutzt werden.
Zur Zeit sind bei rund 70 Parkplätzen insgesamt 156 Parkausweise mit einer Gültigkeitsdauer bis
zum 31.12.2009 ausgestellt; unter den ausgestellten Berechtigungen sind neben den Personen mit
Hauptwohnsitz auch Parkausweise für
- Personen, die mehr Fahrzeuge besitzen als volljährige Personen im Haushalt leben [8],
- auswärtig wohnende Personen mit Angehörigen in Alt-Kaster bzw. Arbeitsstelle in Alt-Kaster
sowie Personen mit Nebenwohnsitz [11],
- Gewerbetreibende inkl. Kirche [11, hiervon jedoch 5 mit Wohnsitz in Alt-Kaster],
Durch strengere Handhabung bei der Vergabe könnte die Gesamtzahl der Parkausweise somit
bereits eingeschränkt werden, sofern die Berechtigungen für eine oder mehrere der oben
angegebenen Personengruppen widerrufen oder zukünftig nicht mehr erteilt werden. Hinzu kommt,
dass nunmehr die rechtliche Möglichkeit besteht, im Rahmen einer sog. Bedarfsprüfung zusätzlich
- vor der Vergabe der Ausweise - einen Nachweis bzw. eine Erklärung darüber zu verlangen, dass
dem Antragsteller kein Stell- oder Garagenplatz [zu Eigentum oder Miete] zur Verfügung steht. Aus
Sicht der Verwaltung könnte damit - bei äußerst restriktiver Vorgehens-weise - eine zusätzliche
Reduzierung von etwa 30 Parkausweisen auf ein Gesamtvolumen von unter 100 Parkausweisen
erreicht werden.
Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen im Bereich der Parkausweisvergabe schlägt die
Verwaltung - nach vorheriger Beteiligung des Landeskonservators - vor, Parkflächenmarkierungen
aufzubringen, welche das teilweise wilde Parken - vor allem in den Seitenstraßen Wallstraße und
Vikariestraße sowie im unteren Bereich der Hauptstraße - unterbinden würden.
Beschlussvorlage WP7-63/2008 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Im ersten Schritt ist vorgesehen, die Bürger über die Neuregelungen bei der Parkausweisvergabe unter Beifügung eines Antrages auf Ausstellung eines Parkausweises, auf dem auch die o. a.
Erklärung über das [im Einzelfall prüfbare] nicht Vorhandensein eines Stell- bzw. Garagenplatzes
abzugeben ist- schriftlich zu informieren; Zeitschiene für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist
die zweite Jahreshälfte 2008.
Nach Ansicht der Verwaltung würde dies zu einer deutlichen Entspannung der Parksituation
insbesondere in den genannten engen Bereichen - und damit zu einem erhöhten
Sicherheitsempfinden der Bevölkerung bei eventuell eintretenden Notfällen beitragen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die vorgenannten Maßnahmen zur Reduzierung der
ausgestellten Parkausweise einzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
7
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 05.06.2008
----------------------------------Stroben
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
gesehen
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-63/2008 1. Ergänzung
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