Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP799/2008
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 51 12 10
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
17.06.2008
Betreff:
Übernahme der Festsetzung der Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen
- Antrag SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 20.05.2008 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis und stimmt diesen zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 20.05.2008 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg, die
`Kompetenz zur Festsetzung der Elternbeiträge auf die Stadt Bedburg´ zu übertragen; der Antrag
ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Rechtsgrundlage für die Beauftragung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe auf die
Gemeinden bildet § 23 Abs. 5 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern
[Kinderbildungsgesetz – Kibiz]; danach können Kreise als örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe durch Satzung oder öffentlich-rechtliche Vereinbarung Gemeinden, für die sie die
Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahrnehmen, mit der Durchführung von Aufgaben nach den
Absätzen 1 und 4 [Festsetzung und Einziehung der Elternbeiträge und des Entgeltes für
Mahlzeiten] beauftragen. Rein informativ weist die Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf
hin, dass diese Möglichkeit bereits das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder [GTK] - § 17
Abs. 7 - einräumte.
Verwaltungsseitig wird der Antrag der SPD-Fraktion, die Übernahme dieser Aufgabe zum
nächstmöglichen Zeitpunkt mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu vereinbaren,
grundsätzlich positiv gewertet. Dies insbesondere aufgrund der - wie auch im Antrag der SPDFraktion dargestellt - aktuell geführten `Diskussion´ über eine sozial gerechtere Staffelung der
Elternbeiträge in den politischen Gremien; siehe Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und
Soziales vom 15.04.2008 ö. T., WP7-64/2008.
In Anbetracht der im Rahmen der Haushaltsberatungen im Rat der Stadt Bedburg beschlossenen
politischen Zielvorgabe - Erstellung einer konkreten Organisationsstruktur für die Übernahme des
Jugendamtes vom Rhein-Erft-Kreis, einschließlich der Darstellung der haushalterischen
Auswirkungen bis Ende 2008 zur Einplanung in die Haushalte 2009 ff. - [siehe Rat vom
11.03.2008 ö. T., WP7-49/2008 1. Ergänzung] schlägt die Verwaltung vor, prioritär die im Rahmen
der Haushaltsberatung beschlossene Zielvorgabe zu erarbeiten und den Antrag der SPD-Fraktion
zunächst bis Ende dieses Jahres zurückzustellen. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung
auch darauf hin, dass aufgrund der fortgeschrittenen Zeitschiene und des derzeitigen
Verfahrensstandes im Rahmen der Kindergartenanmeldungen eine Aufgabenübernahme nach
§ 23 Abs. 5 Kibiz ohnehin keinesfalls zum Kindergartenjahr 2008/2009 umsetzbar ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 03.06.2008
----------------------------------Kramer
gesehen:
Fachbereichsleiter
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-99/2008
Seite 2