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Beschlussvorlage (Übernahme der Festsetzung der Elternbeiträge für den Besuch von Kindertages-einrichtungen - Antrag SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 20.05.2008 -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Übernahme der Festsetzung der Elternbeiträge für den Besuch von Kindertages-einrichtungen
- Antrag SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 20.05.2008 -) Beschlussvorlage (Übernahme der Festsetzung der Elternbeiträge für den Besuch von Kindertages-einrichtungen
- Antrag SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 20.05.2008 -)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP799/2008 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 51 12 10 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 17.06.2008 Betreff: Übernahme der Festsetzung der Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen - Antrag SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 20.05.2008 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 20.05.2008 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg, die `Kompetenz zur Festsetzung der Elternbeiträge auf die Stadt Bedburg´ zu übertragen; der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Rechtsgrundlage für die Beauftragung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe auf die Gemeinden bildet § 23 Abs. 5 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern [Kinderbildungsgesetz – Kibiz]; danach können Kreise als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Satzung oder öffentlich-rechtliche Vereinbarung Gemeinden, für die sie die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahrnehmen, mit der Durchführung von Aufgaben nach den Absätzen 1 und 4 [Festsetzung und Einziehung der Elternbeiträge und des Entgeltes für Mahlzeiten] beauftragen. Rein informativ weist die Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese Möglichkeit bereits das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder [GTK] - § 17 Abs. 7 - einräumte. Verwaltungsseitig wird der Antrag der SPD-Fraktion, die Übernahme dieser Aufgabe zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu vereinbaren, grundsätzlich positiv gewertet. Dies insbesondere aufgrund der - wie auch im Antrag der SPDFraktion dargestellt - aktuell geführten `Diskussion´ über eine sozial gerechtere Staffelung der Elternbeiträge in den politischen Gremien; siehe Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 15.04.2008 ö. T., WP7-64/2008. In Anbetracht der im Rahmen der Haushaltsberatungen im Rat der Stadt Bedburg beschlossenen politischen Zielvorgabe - Erstellung einer konkreten Organisationsstruktur für die Übernahme des Jugendamtes vom Rhein-Erft-Kreis, einschließlich der Darstellung der haushalterischen Auswirkungen bis Ende 2008 zur Einplanung in die Haushalte 2009 ff. - [siehe Rat vom 11.03.2008 ö. T., WP7-49/2008 1. Ergänzung] schlägt die Verwaltung vor, prioritär die im Rahmen der Haushaltsberatung beschlossene Zielvorgabe zu erarbeiten und den Antrag der SPD-Fraktion zunächst bis Ende dieses Jahres zurückzustellen. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung auch darauf hin, dass aufgrund der fortgeschrittenen Zeitschiene und des derzeitigen Verfahrensstandes im Rahmen der Kindergartenanmeldungen eine Aufgabenübernahme nach § 23 Abs. 5 Kibiz ohnehin keinesfalls zum Kindergartenjahr 2008/2009 umsetzbar ist. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, den 03.06.2008 ----------------------------------Kramer gesehen: Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-99/2008 Seite 2