Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
21.05.10, 09:22
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 30.12.2008
Vorlagen-Nr.: 2/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
03.02.2009
17.02.2009
Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für die Wasserwerk Concordia
GmbH ab dem 01.01.2009
I. Sach- und Rechtslage:
Der Verwaltungskostenbeitrag für die Wasserwerk Concordia GmbH war zuletzt zum 01.01.2007
mit 70.000 € festgesetzt worden. Damit waren alle Leistungen abgegolten, die die Gemeindeverwaltung für das Wasserwerk aufgewandt hat, wie Personal- und Sachkosten sowie Miete, Heizung
etc..
Die Geschäftsführung der Wasserwerk Concordia GmbH hat inzwischen entschieden, die Buchführung ab dem 01.01.2009 selbst zu übernehmen. Damit entfallen die bisher auf der Gemeindekasse erbrachten Leistungen vollständig, sodass der Verwaltungskostenbeitrag neu festzusetzen
ist. Ferner entfällt ab dem 1.1.2009 auch die anteilige KDVZ-Verbandsumlage, da ab diesem Zeitpunkt keinerlei Leistungen in Anspruch genommen werden.
Ich verweise zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Berechnungssystematik in meiner Vorlage-Nr. 9/2007 vom 18.12.2006.
Aufgrund einer Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW werden dabei die Personal-,
Sach- und Gemeinkosten auf der Grundlage der KGSt-Empfehlungen „Kosten eines Arbeitsplatzes“ ermittelt, was zu einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung führt.
Personalkosten (Grundlage KGSt-Gutachten 7/2008, siehe 2.1 ff.)
= 10.509,39 €
Bei der Berechnung der Personalkosten wurden die aktuellen Tabellensätze
seitens der KGSt aus 7/2008 zugrunde gelegt. Die Personalkostentabellen für
Beamte weisen keinen Stundenwert aus.
Bei der Ermittlung wurde der Jahressummentabellenwert in Höhe von 53.900 €
durch die für den jeweiligen Beamten maßgebliche Jahresarbeitszeit (1.680 Std.)
geteilt.
Sachkostenberechnung (Grundlage KGSt-Gutachten Stand 7/2008)
Berechnung der Sachkosten (siehe 2.2.1 und 2.2.2)
= 15.398,93 €
Die Mietsätze für die vom Wasserwerk Concordia GmbH genutzten Kellerräume: 288,03 qm x 4,09 € x 12 Monate
= 14.136,51 €
Ferner sind die umlagefähigen Heizkosten gem. des Gutachtens der KGSt
(11,76 € x 288,03 qm) in Höhe von 3.387,23 € zu berücksichtigen. Es wird
vorgeschlagen hiervon 50 %
anzurechnen, da die Räumlichkeiten nicht andauernd genutzt werden und die
notwendige Beheizung auch der Substanzerhaltung zuträglich ist.
Die mögliche Anrechnung einer Stromkostenpauschale für die genutzten
= 1.693,62 €
Kellerräume (6,65 €/qm) wird ebenfalls nur zu 50 % vorgenommen, es errechnet sich hier folgender Betrag: 6,65 € x 288,03 qm x 50 %
Anrechnungsfrei bleiben mögliche Umlagen für Bewirtschaftung und Instandhaltung.
=
957,70 €
Die Umlage der anteiligen Sachkosten für die Büroarbeitskräfte gem. der
Personalkostenberechnung beträgt:
= 2.138,76 €
Insoweit ergibt sich folgende Sachkostenberechnung:
Miete Büroräume pp. gem. Berechnung
Miete Kellerräume
Heizkosten Keller WWC
Stromkostenpauschale Keller
Anteilige Sachkosten Büroarbeitsplätze gem. Berechnung
Summe Sachkosten
= 15.398,93 €
= 14.136,51 €
= 1.693,62 €
=
957,70 €
= 2.138,76 €
= 34.325,52 €
Gemeinkosten
= 2.787,84 €
Zusammenstellung:
1. Personalkosten
2. Sachkosten
3.Gemeinkosten
Gesamtsumme
= 10.509,39 €
= 34.325,52 €
= 2.787,84 €
= 47.622,75 €
= rd. 48.000,00 €
Gemäß Beschluss des Rates vom 13.02.2007 wurde der Verwaltungskostenbeitrag zum
01.01.2007 auf 70.000 € festgesetzt.
Es wird vorgeschlagen, den um 22.000 € verminderten Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von
48.000 € ab dem 01.01.2009 zu veranschlagen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Ab dem 01.01.2009 wird im Erfolgsplan ein jährlicher Betrag in Höhe von neu 48.000 € veranschlagt.
III. Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungskostenbeitrag für die Wasserwerk Concordia GmbH wird zum 01.01.2009 auf
48.000 € festgesetzt.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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