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Allgemeine Vorlage (Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für die Wasserwerk Concordia GmbH ab dem 01.01.2009)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
21.05.10, 09:22
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für die Wasserwerk Concordia 
GmbH ab dem 01.01.2009) Allgemeine Vorlage (Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für die Wasserwerk Concordia 
GmbH ab dem 01.01.2009)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Stolz Kreuzau, 30.12.2008 Vorlagen-Nr.: 2/2009 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 03.02.2009 17.02.2009 Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für die Wasserwerk Concordia GmbH ab dem 01.01.2009 I. Sach- und Rechtslage: Der Verwaltungskostenbeitrag für die Wasserwerk Concordia GmbH war zuletzt zum 01.01.2007 mit 70.000 € festgesetzt worden. Damit waren alle Leistungen abgegolten, die die Gemeindeverwaltung für das Wasserwerk aufgewandt hat, wie Personal- und Sachkosten sowie Miete, Heizung etc.. Die Geschäftsführung der Wasserwerk Concordia GmbH hat inzwischen entschieden, die Buchführung ab dem 01.01.2009 selbst zu übernehmen. Damit entfallen die bisher auf der Gemeindekasse erbrachten Leistungen vollständig, sodass der Verwaltungskostenbeitrag neu festzusetzen ist. Ferner entfällt ab dem 1.1.2009 auch die anteilige KDVZ-Verbandsumlage, da ab diesem Zeitpunkt keinerlei Leistungen in Anspruch genommen werden. Ich verweise zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Berechnungssystematik in meiner Vorlage-Nr. 9/2007 vom 18.12.2006. Aufgrund einer Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW werden dabei die Personal-, Sach- und Gemeinkosten auf der Grundlage der KGSt-Empfehlungen „Kosten eines Arbeitsplatzes“ ermittelt, was zu einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung führt. Personalkosten (Grundlage KGSt-Gutachten 7/2008, siehe 2.1 ff.) = 10.509,39 € Bei der Berechnung der Personalkosten wurden die aktuellen Tabellensätze seitens der KGSt aus 7/2008 zugrunde gelegt. Die Personalkostentabellen für Beamte weisen keinen Stundenwert aus. Bei der Ermittlung wurde der Jahressummentabellenwert in Höhe von 53.900 € durch die für den jeweiligen Beamten maßgebliche Jahresarbeitszeit (1.680 Std.) geteilt. Sachkostenberechnung (Grundlage KGSt-Gutachten Stand 7/2008) Berechnung der Sachkosten (siehe 2.2.1 und 2.2.2) = 15.398,93 € Die Mietsätze für die vom Wasserwerk Concordia GmbH genutzten Kellerräume: 288,03 qm x 4,09 € x 12 Monate = 14.136,51 € Ferner sind die umlagefähigen Heizkosten gem. des Gutachtens der KGSt (11,76 € x 288,03 qm) in Höhe von 3.387,23 € zu berücksichtigen. Es wird vorgeschlagen hiervon 50 % anzurechnen, da die Räumlichkeiten nicht andauernd genutzt werden und die notwendige Beheizung auch der Substanzerhaltung zuträglich ist. Die mögliche Anrechnung einer Stromkostenpauschale für die genutzten = 1.693,62 € Kellerräume (6,65 €/qm) wird ebenfalls nur zu 50 % vorgenommen, es errechnet sich hier folgender Betrag: 6,65 € x 288,03 qm x 50 % Anrechnungsfrei bleiben mögliche Umlagen für Bewirtschaftung und Instandhaltung. = 957,70 € Die Umlage der anteiligen Sachkosten für die Büroarbeitskräfte gem. der Personalkostenberechnung beträgt: = 2.138,76 € Insoweit ergibt sich folgende Sachkostenberechnung: Miete Büroräume pp. gem. Berechnung Miete Kellerräume Heizkosten Keller WWC Stromkostenpauschale Keller Anteilige Sachkosten Büroarbeitsplätze gem. Berechnung Summe Sachkosten = 15.398,93 € = 14.136,51 € = 1.693,62 € = 957,70 € = 2.138,76 € = 34.325,52 € Gemeinkosten = 2.787,84 € Zusammenstellung: 1. Personalkosten 2. Sachkosten 3.Gemeinkosten Gesamtsumme = 10.509,39 € = 34.325,52 € = 2.787,84 € = 47.622,75 € = rd. 48.000,00 € Gemäß Beschluss des Rates vom 13.02.2007 wurde der Verwaltungskostenbeitrag zum 01.01.2007 auf 70.000 € festgesetzt. Es wird vorgeschlagen, den um 22.000 € verminderten Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 48.000 € ab dem 01.01.2009 zu veranschlagen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Ab dem 01.01.2009 wird im Erfolgsplan ein jährlicher Betrag in Höhe von neu 48.000 € veranschlagt. III. Beschlussvorschlag: Der Verwaltungskostenbeitrag für die Wasserwerk Concordia GmbH wird zum 01.01.2009 auf 48.000 € festgesetzt. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-