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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3 / Kaster, 5. Änderung - Bebauungsplan der Innenentwicklung / Gebiet zwischen Albert-Schweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straße in Kaster- hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
10.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3 / Kaster, 5. Änderung
- Bebauungsplan der Innenentwicklung / Gebiet zwischen Albert-Schweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straße in Kaster-
hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3 / Kaster, 5. Änderung
- Bebauungsplan der Innenentwicklung / Gebiet zwischen Albert-Schweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straße in Kaster-
hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3 / Kaster, 5. Änderung
- Bebauungsplan der Innenentwicklung / Gebiet zwischen Albert-Schweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straße in Kaster-
hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP793/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 61 26 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 10.06.2008 Betreff: Bebauungsplan Nr. 3 / Kaster, 5. Änderung - Bebauungsplan der Innenentwicklung / Gebiet zwischen Albert-Schweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straße in Kasterhier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Aufstellungsbeschluss vom 27.03.2007 für den Bebauungsplan Nr. 3/Kaster , 5. Änderung aufzuheben und gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Wesentliches Planungsziel ist die Entwicklung und Erschließung innerörtlicher Freiflächen zwischen der Albert-Schweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straße in Kaster unter Berücksichtigung strengster energetischer Bauweise in Anlehnung an das durch das Land NRW ins Leben gerufene Projekt "Mit der Sonne bauen - 50 Solarsiedlungen in Nordrhein-Westfalen". Ein Planentwurf des Ursprungsplanes, der neue Planentwurf sowie eine hierzu erstellte Isometrie ist in der Anlage beigefügt. Die Kosten für die gesamte Abwicklung des Planverfahrens und der Erstellung der damit verbundenen erforderlichen Unterlagen sowie die der Erschließung sind durch den Antragsteller zu tragen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Stadt Bedburg beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 3/Kaster in seiner gültigen Fassung im Bereich zwischen Albert-Schweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straße zu ändern. Diese auf der beigefügten Planzeichnung dargestellte innerörtliche Freifläche soll der Entwicklung des Innenbereichs im Rahmen einer angemessenen baulichen Ausnutzung dienen. Dies soll durch die 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 3/Kaster (Durchführungsplan) im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) geschehen. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss wurde im Rat der Stadt Bedburg am 27.03.2007 gefasst. Für diesen Bebauungsplan der Innenentwicklung findet eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB in Anwendung des § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB aufgrund einer deutlichen Unterschreitung des Schwellenwertes von 20.000 Quadratmetern (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB) daher nicht statt. Eine Bekanntmachung über die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a Abs. 1 und Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist erfolgt. Zwischenzeitlich hat ein Investoren- bzw. Konzeptionswechsel stattgefunden. Es ist angestrebt ein ganzheitliches Siedlungskonzept mit Passivhausbebauung als Optimierung, sowohl auf städtebaulicher Ebene, als auch unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Gesichtspunkte, auf veränderten Grundstückszuschnitten zu verwirklichen. Die geplanten Doppelhäuser und Hausgruppen sollen einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz durch energieeffiziente Bauweise auf höchstem passiven Niveau und der Nutzung unerschöpflicher Energiequellen leisten. Dieses Konzept greift den Aufruf der Landesregierung zum Bau von Solarsiedlungen in der „Landesinitiative Zukunftenergien NRW “ auf. Das ganzheitliche Konzept bedeutet daher nicht nur die energetische Optimierung der Einzelgebäude, sondern auch eine Optimierung auf städtebaulicher Ebene unter energetischen sowie unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten. Das in der Anlage beigefügte Plankonzept wird in der Sitzung durch den Planer vorgestellt. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die Planung grundsätzlich keine Bedenken, wenn auch die geplanten Strukturen im Baugebiet nicht unbedingt den herkömmlichen städtebaulichen Strukturen (Verdichtung/Grundstückgröße/Gestaltung der Gebäudekörper ) entsprechen. Einem Musterprojekt in Bedburg mit einer energetische optimierten Bauweise könnte hier wegweisend für die Zukunft sein. Beschlussvorlage WP7-93/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Sofern der Planänderung zugestimmt wird, sind die Kosten für das gesamte Planverfahren (Plan und Begründung) einschließlich Gutachten, Fachbeiträgen sowie der Herstellung der Erschließung sind durch den Antragsteller zu tragen. Hierzu wird der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 des Baugesetzbuches erforderlich. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 02.06.2008 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Leveringhaus) Bearbeiter Fachbereichsleiter Kenntnis genommen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-93/2008 Seite 3