Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
10.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP793/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
10.06.2008
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 3 / Kaster, 5. Änderung
- Bebauungsplan der Innenentwicklung / Gebiet zwischen Albert-Schweitzer-Straße,
Zollhausstraße und Darshovener Straße in Kasterhier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg,
den Aufstellungsbeschluss vom 27.03.2007 für den Bebauungsplan Nr. 3/Kaster , 5.
Änderung aufzuheben und gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches einen neuen
Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Wesentliches Planungsziel ist die Entwicklung und Erschließung innerörtlicher Freiflächen
zwischen der Albert-Schweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straße in Kaster
unter Berücksichtigung strengster energetischer Bauweise in Anlehnung an das durch das
Land NRW ins Leben gerufene Projekt "Mit der Sonne bauen - 50 Solarsiedlungen in
Nordrhein-Westfalen". Ein Planentwurf des Ursprungsplanes, der neue Planentwurf sowie
eine hierzu erstellte Isometrie ist in der Anlage beigefügt.
Die Kosten für die gesamte Abwicklung des Planverfahrens und der Erstellung der damit
verbundenen erforderlichen Unterlagen sowie die der Erschließung sind durch den
Antragsteller zu tragen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Stadt Bedburg beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 3/Kaster in seiner gültigen
Fassung im Bereich zwischen Albert-Schweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener
Straße zu ändern. Diese auf der beigefügten Planzeichnung dargestellte innerörtliche
Freifläche soll der Entwicklung des Innenbereichs im Rahmen einer angemessenen
baulichen Ausnutzung dienen.
Dies soll durch die 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 3/Kaster (Durchführungsplan) im
beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) geschehen. Ein
entsprechender Aufstellungsbeschluss wurde im Rat der Stadt Bedburg am 27.03.2007
gefasst.
Für diesen Bebauungsplan der Innenentwicklung findet eine Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB in Anwendung des § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB aufgrund einer deutlichen
Unterschreitung des Schwellenwertes von 20.000 Quadratmetern (§ 13a Abs. 1 Nr. 1
BauGB) daher nicht statt.
Eine Bekanntmachung über die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a
Abs. 1 und Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit über
Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2
Baugesetzbuch (BauGB) ist erfolgt.
Zwischenzeitlich hat ein Investoren- bzw. Konzeptionswechsel stattgefunden. Es ist
angestrebt ein ganzheitliches Siedlungskonzept mit Passivhausbebauung als
Optimierung, sowohl auf städtebaulicher Ebene, als auch unter Berücksichtigung sozialer
und ökologischer Gesichtspunkte, auf veränderten Grundstückszuschnitten zu
verwirklichen.
Die geplanten Doppelhäuser und Hausgruppen sollen einen aktiven Beitrag zum
Klimaschutz durch energieeffiziente Bauweise auf höchstem passiven Niveau und der
Nutzung unerschöpflicher Energiequellen leisten.
Dieses Konzept greift den Aufruf der Landesregierung zum Bau von Solarsiedlungen in
der „Landesinitiative Zukunftenergien NRW “ auf.
Das ganzheitliche Konzept bedeutet daher nicht nur die energetische Optimierung der
Einzelgebäude, sondern auch eine Optimierung auf städtebaulicher Ebene unter
energetischen sowie unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten.
Das in der Anlage beigefügte Plankonzept wird in der Sitzung durch den Planer vorgestellt.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die Planung grundsätzlich keine Bedenken,
wenn auch die geplanten Strukturen im Baugebiet nicht unbedingt den herkömmlichen
städtebaulichen Strukturen (Verdichtung/Grundstückgröße/Gestaltung der Gebäudekörper
) entsprechen. Einem Musterprojekt in Bedburg mit einer energetische optimierten
Bauweise könnte hier wegweisend für die Zukunft sein.
Beschlussvorlage WP7-93/2008
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Sofern der Planänderung zugestimmt wird, sind die Kosten für das gesamte
Planverfahren (Plan und Begründung) einschließlich Gutachten, Fachbeiträgen sowie der
Herstellung der Erschließung sind durch den Antragsteller zu tragen. Hierzu wird der
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 des Baugesetzbuches erforderlich.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 02.06.2008
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Leveringhaus)
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-93/2008
Seite 3