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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27/Kaster, 8. vereinfachte Änderung -Gebiet Ecke Josef-Schnitzler-Straße / vom-Stein-Straße in Königshoven- hier: Beratung und Abstimmung über die Beschlussfassung des Aufstellungsbeschlusses im Rahmen des § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB zwecks Ausweisung zusätzlicher überbaubarer Fläche)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
10.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27/Kaster, 8. vereinfachte Änderung 
-Gebiet Ecke Josef-Schnitzler-Straße / vom-Stein-Straße in Königshoven-
hier: Beratung und Abstimmung über die Beschlussfassung des Aufstellungsbeschlusses im Rahmen des § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB zwecks Ausweisung zusätzlicher überbaubarer Fläche) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27/Kaster, 8. vereinfachte Änderung 
-Gebiet Ecke Josef-Schnitzler-Straße / vom-Stein-Straße in Königshoven-
hier: Beratung und Abstimmung über die Beschlussfassung des Aufstellungsbeschlusses im Rahmen des § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB zwecks Ausweisung zusätzlicher überbaubarer Fläche) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27/Kaster, 8. vereinfachte Änderung 
-Gebiet Ecke Josef-Schnitzler-Straße / vom-Stein-Straße in Königshoven-
hier: Beratung und Abstimmung über die Beschlussfassung des Aufstellungsbeschlusses im Rahmen des § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB zwecks Ausweisung zusätzlicher überbaubarer Fläche)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP791/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 10.06.2008 Betreff: Bebauungsplan Nr. 27/Kaster, 8. vereinfachte Änderung -Gebiet Ecke Josef-Schnitzler-Straße / vom-Stein-Straße in Königshovenhier: Beratung und Abstimmung über die Beschlussfassung des Aufstellungsbeschlusses im Rahmen des § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB zwecks Ausweisung zusätzlicher überbaubarer Fläche Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 des BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) den Aufstellungsbeschluss für die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27/Kaster -Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 5, Nr. 1285 (Vom-Stein-Straße 2)-. Hierbei wird festgesetzt, dass der Gebäudekörper einen Abstand von mindestens 5,00 m zur St.-Rochus-Straße / K 36 einzuhalten hat. Sämtliche Kosten für z.B. evtl. Begründungen, Gutachten, Fachbeiträge, Erschließung, Absenkung des Bordsteines etc. sind vom Antragsteller zu tragen. Wesentliches Planungsziel dieser 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27/Kaster ist die innerörtliche Nachverdichtung und moderate Bereitstellung von Baugrundstücken in der Ortslage Königshoven im Bereich der Josef-SchnitzlerStraße Ecke Vom-Stein-Straße. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit E-Mail-Schreiben vom 30.04.2008 wird bei der Stadt Bedburg der Antrag gestellt, das bebaute Grundstück „Vom-Stein-Straße 2“, Gemarkung Kaster, Flur 5, Nr. 1285 zu teilen und auf der neu entstehenden Parzelle (jetzt Gartenland, ca. 450 m²) eine überbaubare Grundstücksfläche („Baufenster“ 12 m x 15 m) zur Errichtung eines Wohnhauses auszuweisen. Die Erschließung ist über die Josef-Schnitzler-Straße vorgesehen. Als Anlage ist ein digitalisierter Übersichtsplan mit einer Bemaßung nach den Vorgaben des Antragstellers sowie der Originalantrag des Vorhabens beigefügt. Das Grundstück liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 27/Kaster. Dieser weist derzeit für den maßgeblichen Bereich keine weiteren überbaubaren Flächen aus; die die Errichtung eines Wohnhauses ermöglichen. Hinsichtlich der beabsichtigten Erschließung über die Josef-Schnitzler-Straße wurde eine Anfrage zur Bewertung der verkehrlichen Situation an den Rhein-Erft-Kreis, Amt 66 –Straßenbau und Verkehr- gestellt. Seitens des Straßenbaulastträgers werden keine Bedenken mitgeteilt, sofern die Erschließung über eine Zufahrt von der Josef-Schnitzler-Straße ausgehend erfolgen sollte. Die Lage des künftigen Gebäudekörpers nebst Erschließungssituation wurde gesondert einer Betrachtung unter Berücksichtigung der bereits eingeleiteten Bauleitplanung entlang der K 36 unterzogen. Dabei erscheint der Abstand zur Kreisstraße mit geplanten 2,00 m als zu gering. Entlang der hinteren Bebauung der Straße Heidklift setzt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 27/Kaster 12,00 m Abstand mit einer Bebauung zur Kreisstraße fest. Im Rahmen einer Änderung ist hier eine Reduzierung auf 5,00 m erfolgt – Bedenken hierzu wurden seinerzeit seitens des Rhein-Erft-Kreises nicht vorgetragen. Dieses Mindestmaß sollte in Fortführung der Planungen entlang der K 36 nach Auffassung der Verwaltung eingehalten werden. Hieraus würde sich eine Änderung der Vorstellungen des Antragstellers ergeben; dies einhergehend mit einer Reduzierung der beantragten überbaubaren Grundstücksfläche. Aus städtebaulicher Sicht bestehen grundsätzlich zur Aktivierung innerörtlicher Freiflächen zur strukturellen und nachhaltigen Nachverdichtung keine Bedenken. Auch eine Schonung des sonstigen Freiraumes und damit die Nichtinanspruchnahme desselben, wird grundsätzlich als positiv bewertet. Unter Zugrundelegung des Antrages wird es daher erforderlich den Bebauungsplan Nr. 27/Kaster zu ändern. Unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des § 13 des Baugesetzbuches könnte das Bauleitverfahren als sogenannter Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Sämtliche anfallende Kosten zur Schaffung des Planungsrechtes sowie die Erschließungskosten, Kosten der Begründung etc. müssen durch einen städtebaulichen Vertrag auf den Antragsteller übertragen werden. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP7-91/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 03.06.2008 ----------------------------------(Lukas) Sachbearbeiter ----------------------------------(Schmitz) Verwaltungsangestellter ----------------------------------(Leveringhaus) Fachbereichsleiter Zur Kenntnis genommen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-91/2008 Seite 3