Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
10.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP791/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
10.06.2008
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 27/Kaster, 8. vereinfachte Änderung
-Gebiet Ecke Josef-Schnitzler-Straße / vom-Stein-Straße in Königshovenhier: Beratung und Abstimmung über die Beschlussfassung des Aufstellungsbeschlusses im
Rahmen des § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB zwecks Ausweisung zusätzlicher überbaubarer Fläche
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 des BauGB, in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) den Aufstellungsbeschluss für
die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27/Kaster -Grundstück Gemarkung Kaster,
Flur 5, Nr. 1285 (Vom-Stein-Straße 2)-. Hierbei wird festgesetzt, dass der Gebäudekörper einen
Abstand von mindestens 5,00 m zur St.-Rochus-Straße / K 36 einzuhalten hat. Sämtliche Kosten
für z.B. evtl. Begründungen, Gutachten, Fachbeiträge, Erschließung, Absenkung des Bordsteines
etc. sind vom Antragsteller zu tragen. Wesentliches Planungsziel dieser 8. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 27/Kaster ist die innerörtliche Nachverdichtung und moderate
Bereitstellung von Baugrundstücken in der Ortslage Königshoven im Bereich der Josef-SchnitzlerStraße Ecke Vom-Stein-Straße.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit E-Mail-Schreiben vom 30.04.2008 wird bei der Stadt Bedburg der Antrag gestellt, das bebaute
Grundstück „Vom-Stein-Straße 2“, Gemarkung Kaster, Flur 5, Nr. 1285 zu teilen und auf der
neu entstehenden Parzelle (jetzt Gartenland, ca. 450 m²) eine überbaubare Grundstücksfläche
(„Baufenster“ 12 m x 15 m) zur Errichtung eines Wohnhauses auszuweisen. Die
Erschließung ist über die Josef-Schnitzler-Straße vorgesehen. Als Anlage ist ein digitalisierter
Übersichtsplan mit einer Bemaßung nach den Vorgaben des Antragstellers sowie der
Originalantrag des Vorhabens beigefügt.
Das Grundstück liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 27/Kaster. Dieser weist derzeit für den
maßgeblichen Bereich keine weiteren überbaubaren Flächen aus; die die Errichtung eines
Wohnhauses ermöglichen.
Hinsichtlich der beabsichtigten Erschließung über die Josef-Schnitzler-Straße wurde eine
Anfrage zur Bewertung der verkehrlichen Situation an den Rhein-Erft-Kreis, Amt 66 –Straßenbau
und Verkehr- gestellt. Seitens des Straßenbaulastträgers werden keine Bedenken mitgeteilt,
sofern die Erschließung über eine Zufahrt von der Josef-Schnitzler-Straße ausgehend erfolgen
sollte.
Die Lage des künftigen Gebäudekörpers nebst Erschließungssituation wurde gesondert einer
Betrachtung unter Berücksichtigung der bereits eingeleiteten Bauleitplanung entlang der K 36
unterzogen. Dabei erscheint der Abstand zur Kreisstraße mit geplanten 2,00 m als zu gering.
Entlang der hinteren Bebauung der Straße Heidklift setzt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.
27/Kaster 12,00 m Abstand mit einer Bebauung zur Kreisstraße fest. Im Rahmen einer Änderung
ist hier eine Reduzierung auf 5,00 m erfolgt – Bedenken hierzu wurden seinerzeit seitens des
Rhein-Erft-Kreises nicht vorgetragen. Dieses Mindestmaß sollte in Fortführung der Planungen
entlang der K 36 nach Auffassung der Verwaltung eingehalten werden. Hieraus würde sich eine
Änderung der Vorstellungen des Antragstellers ergeben; dies einhergehend mit einer Reduzierung
der beantragten überbaubaren Grundstücksfläche.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen grundsätzlich zur Aktivierung innerörtlicher Freiflächen zur
strukturellen und nachhaltigen Nachverdichtung keine Bedenken. Auch eine Schonung des
sonstigen Freiraumes und damit die Nichtinanspruchnahme desselben, wird grundsätzlich als
positiv bewertet.
Unter Zugrundelegung des Antrages wird es daher erforderlich den Bebauungsplan Nr. 27/Kaster
zu ändern. Unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des § 13 des Baugesetzbuches könnte
das Bauleitverfahren als sogenannter Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne
Umweltprüfung durchgeführt werden.
Sämtliche anfallende Kosten zur Schaffung des Planungsrechtes sowie die
Erschließungskosten, Kosten der Begründung etc. müssen durch einen städtebaulichen
Vertrag auf den Antragsteller übertragen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP7-91/2008
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 03.06.2008
----------------------------------(Lukas)
Sachbearbeiter
----------------------------------(Schmitz)
Verwaltungsangestellter
----------------------------------(Leveringhaus)
Fachbereichsleiter
Zur Kenntnis genommen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-91/2008
Seite 3