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Beschlussvorlage (Bauantrag für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle im Außenbereich von Bedburg-Kirchtroisdorf, An der Spring, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 23, Nr. 34)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bauantrag für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle im Außenbereich von Bedburg-Kirchtroisdorf, An der Spring, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 23, Nr. 34) Beschlussvorlage (Bauantrag für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle im Außenbereich von Bedburg-Kirchtroisdorf, An der Spring, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 23, Nr. 34)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-160/2003 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: 63.40.00 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen Bemerkungen: 25.11.2003 Betreff: Bauantrag für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle im Außenbereich von BedburgKirchtroisdorf, An der Spring, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 23, Nr. 34 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch zum vorliegenden Bauantrag für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle (Lagerung von Kartoffeln und Getreide) auf dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 23, Nr. 34 in den Ausmaßen von 25,00 x 35,00 m und einer max. Firsthöhe von 10,00 m zu erteilen. Das Einvernehmen erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde sowie der Zustimmung des Erftkreises als Träger der Straßenbaulast zur vorgesehenen Planung. Sollte eine Verlagerung der Halle in den rückwärtigen Grundstücksbereich aufgrund der Maßgaben des Straßenbaulastträgers erforderlich sein, so wird auch hierzu das Einvernehmen erteilt . Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 05.10.2003 wird beim Landrat des Erftkreises, Bauaufsichtsamt, ein Bauantrag für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle (Lagerung von Kartoffeln und Getreide) gestellt. Mit Verfügung vom 13.10.2003 bittet der Landrat des Erftkreises nunmehr um Stellungnahme zum Bauantrag. Gemäß dem beigefügten Lageplan zum Bauantrag liegt die geplante Halle in unmittelbarer Nähe zur K 37 von Kirchtroisdorf nach Bedburg. Sie soll eine Länge von 35 m bei einer Breite von 25 m und einer Höhe von 10 m erhalten. Die Ein/Ausfahrt soll über die K 37 erfolgen. Die vorgesehene Grundstücksfläche ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt; die ausreichende Erschließung im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch ist über die K 37 gesichert. Gem. § 25 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) bedürfen Baugenehmigungen außerhalb der Ortsdurchfahrten oder nach anderen Vorschriften notwendige Genehmigungen der Zustimmung der Straßenbaubehörde, wenn bauliche Anlagen jeder Art längs der Landesstraßen und Kreisstraßen in einer Entfernung bis zu 40 m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden sollen. Ferner sind auch Zufahrten oder Zugänge an Landesstraßen und Kreisstraßen der Zustimmung der Straßenbaubehörde. Die sich daher ggf. stellende Problematik bezüglich der Zufahrt über die Kreisstraße 37 bzw. der Stellung des geplanten Gebäudes in unmittelbarer Nähe zur K 37 ist mit dem Träger der Straßenbaulast durch den Antragsteller im weiteren Baugenehmigungsverfahren abzustimmen. Der Landschaftsplan Nr. 2 des Erftkreises belegt die Fläche mit dem Entwicklungsziel 2 (Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen). Weitere Festsetzungen sind im Landschaftsplan nicht getroffen. Seitens der Verwaltung bestehen aus städtebaulicher Sicht gegen die Durchführung der gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch als privilegiertes Vorhaben genehmigungsfähigen Baumaßnahme keine Bedenken, sofern das Einvernehmen hierzu seitens des Erftkreises, wie zuvor ausgeführt, erteilt wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------- ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Harren Bearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister