Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP776/2008
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 37 12 22
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
17.06.2008
Betreff:
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienstleistungen der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg
- Beratung und Beschlussfassung der Satzung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die Satzung über die Erhebung von
Kostenersatz und Gebühren für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg
in der vorgelegten Form zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Wie bereits verwaltungsseitig in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und
Soziales am 28.11.2007 [WP 1050/2007] berichtet, war aufgrund der in der Thematik `Erhebung
von Kostenersatz für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr´ ergangenen
Rechtsprechung durch das Oberverwaltungsgericht Münster [Vorhaltekosten sind nicht auf
Einsatz- sondern auf Jahresstunden umzulegen] eine Überarbeitung der Satzung erforderlich. Im
Ergebnis der geänderten Rechtsprechung wurden die bisherigen Berechungsgrundlagen komplett
überarbeitet, so dass die bisher für die einzelnen Fahrzeuge festgesetzten Beträge nicht mit den
neuen Kostensätzen der Fahrzeuge vergleichbar sind. So wurden u. a. bei der Festsetzung der
Kostensätze vergleichbare Fahrzeuge soweit als möglich in Gruppen zusammengefasst, wodurch
gewährleistet ist, dass für die kostenpflichtige Inanspruchnahme des gleichen Fahrzeugtyps in
allen Ortsteilen der Stadt Bedburg gleiche Gebühren erhoben werden , was bislang aufgrund der
Umrechnung auf reine Einsatzzeiten nicht der Fall war.
Zudem ist das Feuerschutzhilfeleistungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen [FSHG] mit
Wirkung vom 01.01.2008 in § 41 dahingehend ergänzt worden, dass die Gemeinden nunmehr
auch Kostenersatz von den Behörden oder Einrichtungen verlangen können, die zur
Schadensverhütung und Schadenbekämpfung verpflichtet [Straßenbaulastträger, die auf die
Installation einer Rufbereitschaftseinrichtungen verzichten]. Damit Feuerwehreinsätze zur
Beseitigung einer Ölspur auf Kreis-, Land- oder Bundesstraßen bei Nichtermittlung des
verursachten Fahrzeughalters gegenüber den Straßenbaulastträgern abgerechnet werden können,
muss jedoch eine entsprechende Regelung in der gemeindlichen Kostenersatzsatzung
aufgenommen werden [§ 2 Abs. 2 Ziff. 9]. Letztlich wurde die Satzung der Stadt Bedburg mit der
Mustersatzung des Städte- und Gemeindeverbandes - Stand 01.03.2008 - abgeglichen, wodurch
neben der neu eingefügten Regelung `Zuschlag für Dienst zu ungünstigen Zeiten´ [§ 4 Abs. 2]
weitere, eher redaktionelle Änderungen, gegenüber der bisherigen Satzung über die Erhebung von
Kostenersatz und Gebühren für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg
resultieren.
Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass es sich bei den hier erhobenen Kosten
und Gebühren - ausweislich des Urteils des Oberwaltungsgerichtes Münster 9 A 780/93 - nicht um
Gebühren im Sinne des Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen [KAG]
handelt und insofern insbesondere die Regelungen im § 6 KAG nicht anwendbar sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 06.06.2008
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-76/2008
Seite 2
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP7-76/2008
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Seite 3