Daten
Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
18.08.14, 17:04
Aktualisiert
09.10.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 60 Az.: 60 Lem
Jülich, 04.08.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 241/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
28.08.2014
TOP
Ergebnisse
Mehrheitlich dafür
Haupt- und Finanzausschuss
15.09.2014
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Stadtrat
25.09.2014
Einstimmig, Enthaltungen: 0
35. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Jülich
Anlg.: 1
60
66
20/22
III
SD.Net
Beschlussentwurf:
Die 35. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Jülich wird wie folgt erlassen:
„35. Änderungssatzung im Wortlaut gem. Anlage!“
Begründung:
Mit Bürgerantrag (8/2014) vom 12.12.2013 wurde von 32 Anwohnern des „Baugebietes Trierer
Straße“ (Euskirchener Straße, Neuburger Straße, Pfälzische Straße, Trierer Straße) der Antrag gestellt, die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der
Stadt Jülich (Straßenreinigungssatzung) dahingehend zu ändern, dass der Winterdienst für die
„Fahrbahn“ im verkehrsberuhigten Bereich in den o.g. Straßen zukünftig durch die Stadt Jülich
durchgeführt werden soll.
Der Bürgerantrag wurde in der Sitzung des Bürgerausschusses am 20.01.2014 (Vorlage-Nr. 7/2014)
beraten, mit dem einstimmigen Vorschlag, die aufgeführten Straßen wieder in die Anlage der Satzung für den Winterdienst aufzunehmen, mit dem Hinweis, dass entsprechende Gebühren zu zahlen
sind und die Durchführung nur nach Prioritätenliste erfolgen wird.
Insofern wurde der Antrag im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 27.03.2014 (Vorlagen-Nr.
108/2014) beraten. Hierzu wurde der einstimmige Beschluss gefasst, dass die Satzung dahingehend
zu ändern sei, dass zukünftig der Winterdienst für alle „Fahrbahnen“ durch die Stadt zu erfolgen hat
und somit auch alle Grundstücke zu Winterdienstgebühren heranzuziehen sind.
Die o.g. Straßen des Bürgerantrages sind in der Anlage 1 der Straßenreinigungssatzung, die die
Übertragung von Reinigung und/oder Winterdienst der Fahrbahnen auf die Anlieger festlegt, mit der
Kennzeichnung „R + W“ belegt. Dies bedeutet, dass sowohl die Reinigung als auch der Winterdienst der „Fahrbahn“ in diesem verkehrsberuhigten Bereich auf die Anlieger übertragen ist.
Da der Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses hinsichtlich einer Satzungsänderung
sich ausdrücklich auf alle Straßen bezog, ist diese Kennzeichnung nicht nur für die o.g. 4 Straßen
sondern auch für die Mariengartenstraße (neuer Teil ab Wendekreis) und die Straße Am Wasserwerk, für die bisher auch noch die Kennzeichnung „R + W“ festgelegt war, zu ändern (s. Artikel II
der Änderungssatzung).
Somit sind die Anlieger dieser 6 Straßen zukünftig lediglich für die Reinigung der „Fahrbahn“ im
verkehrsberuhigten Bereich zuständig, während der Winterdienst der „Fahrbahn“ seitens der Stadt
durchzuführen wäre. Reinigung und Winterdienst der „Gehwege“ auch im verkehrsberuhigten Bereich verbleibt, wie in allen anderen Straßen im Stadtgebiet bei den Anliegern.
Wie bereits im Ausschuss dargelegt, sind nunmehr die Anlieger dieser 6 Straßen, ebenso wie die
Anlieger aller anderen Straßen in der Stadt Jülich, zukünftig auch mit den Winterdienstgebühren zu
belasten. In der Prioritätenliste (Reihenfolge der im Winterdienst zu räumenden Straßen) werden die
o.g. Straßen im verkehrsberuhigten Bereich hinsichtlich ihrer Verkehrsbedeutung allerdings ganz
hinten einzustufen sein.
In Artikel I der Änderungssatzung wird aus Gründen der rechtlichen Klarstellung das Wort „Hausfront“ durch das Wort „Grundstücksfront“ ersetzt, da die Reinigungspflicht sich nicht nur auf den
Bereich der „Hausfront“, d.h. des Gebäudes, sondern entlang der gesamten Grundstücksfront, d.h.
auch auf die Strecken entlang der Grundstücksgrenze links und/oder rechts neben den auf dem
Grundstück befindlichen Gebäuden erstreckt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 241/2014
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 241/2014
Seite 3