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Sitzungsvorlage (35. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
18.08.14, 17:04
Aktualisiert
09.10.14, 17:05
Sitzungsvorlage (35. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Jülich) Sitzungsvorlage (35. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Jülich) Sitzungsvorlage (35. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Jülich)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: 60 Lem Jülich, 04.08.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 241/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 28.08.2014 TOP Ergebnisse Mehrheitlich dafür Haupt- und Finanzausschuss 15.09.2014 Einstimmig, Enthaltungen: 0 Stadtrat 25.09.2014 Einstimmig, Enthaltungen: 0 35. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Jülich Anlg.: 1 60 66 20/22 III SD.Net Beschlussentwurf: Die 35. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Jülich wird wie folgt erlassen: „35. Änderungssatzung im Wortlaut gem. Anlage!“ Begründung: Mit Bürgerantrag (8/2014) vom 12.12.2013 wurde von 32 Anwohnern des „Baugebietes Trierer Straße“ (Euskirchener Straße, Neuburger Straße, Pfälzische Straße, Trierer Straße) der Antrag gestellt, die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Jülich (Straßenreinigungssatzung) dahingehend zu ändern, dass der Winterdienst für die „Fahrbahn“ im verkehrsberuhigten Bereich in den o.g. Straßen zukünftig durch die Stadt Jülich durchgeführt werden soll. Der Bürgerantrag wurde in der Sitzung des Bürgerausschusses am 20.01.2014 (Vorlage-Nr. 7/2014) beraten, mit dem einstimmigen Vorschlag, die aufgeführten Straßen wieder in die Anlage der Satzung für den Winterdienst aufzunehmen, mit dem Hinweis, dass entsprechende Gebühren zu zahlen sind und die Durchführung nur nach Prioritätenliste erfolgen wird. Insofern wurde der Antrag im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 27.03.2014 (Vorlagen-Nr. 108/2014) beraten. Hierzu wurde der einstimmige Beschluss gefasst, dass die Satzung dahingehend zu ändern sei, dass zukünftig der Winterdienst für alle „Fahrbahnen“ durch die Stadt zu erfolgen hat und somit auch alle Grundstücke zu Winterdienstgebühren heranzuziehen sind. Die o.g. Straßen des Bürgerantrages sind in der Anlage 1 der Straßenreinigungssatzung, die die Übertragung von Reinigung und/oder Winterdienst der Fahrbahnen auf die Anlieger festlegt, mit der Kennzeichnung „R + W“ belegt. Dies bedeutet, dass sowohl die Reinigung als auch der Winterdienst der „Fahrbahn“ in diesem verkehrsberuhigten Bereich auf die Anlieger übertragen ist. Da der Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses hinsichtlich einer Satzungsänderung sich ausdrücklich auf alle Straßen bezog, ist diese Kennzeichnung nicht nur für die o.g. 4 Straßen sondern auch für die Mariengartenstraße (neuer Teil ab Wendekreis) und die Straße Am Wasserwerk, für die bisher auch noch die Kennzeichnung „R + W“ festgelegt war, zu ändern (s. Artikel II der Änderungssatzung). Somit sind die Anlieger dieser 6 Straßen zukünftig lediglich für die Reinigung der „Fahrbahn“ im verkehrsberuhigten Bereich zuständig, während der Winterdienst der „Fahrbahn“ seitens der Stadt durchzuführen wäre. Reinigung und Winterdienst der „Gehwege“ auch im verkehrsberuhigten Bereich verbleibt, wie in allen anderen Straßen im Stadtgebiet bei den Anliegern. Wie bereits im Ausschuss dargelegt, sind nunmehr die Anlieger dieser 6 Straßen, ebenso wie die Anlieger aller anderen Straßen in der Stadt Jülich, zukünftig auch mit den Winterdienstgebühren zu belasten. In der Prioritätenliste (Reihenfolge der im Winterdienst zu räumenden Straßen) werden die o.g. Straßen im verkehrsberuhigten Bereich hinsichtlich ihrer Verkehrsbedeutung allerdings ganz hinten einzustufen sein. In Artikel I der Änderungssatzung wird aus Gründen der rechtlichen Klarstellung das Wort „Hausfront“ durch das Wort „Grundstücksfront“ ersetzt, da die Reinigungspflicht sich nicht nur auf den Bereich der „Hausfront“, d.h. des Gebäudes, sondern entlang der gesamten Grundstücksfront, d.h. auch auf die Strecken entlang der Grundstücksgrenze links und/oder rechts neben den auf dem Grundstück befindlichen Gebäuden erstreckt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 241/2014 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 241/2014 Seite 3