Daten
Kommune
Jülich
Größe
12 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
18.08.14, 17:04
Aktualisiert
18.08.14, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
35. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Jülich
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
17.12.2009 (GV. NRW Seite 950) und der §§ 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes
vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NRW
Seite 394) sowie der §§ 3 bis 5 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 18.12.1975 (GV NW Seite 706), zuletzt geändert durch Gesetz vom
17.12.1997 (GV NRW Seite 458), hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am .................
folgende 35. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Jülich (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der
Stadt Jülich) vom 28.06.1978 beschlossen:
Artikel I
In § 1 Abs. 1 Satz 6 wird das Wort „Hausfront“ durch das Wort „Grundstücksfront“ ersetzt.
Artikel II
Das Straßenverzeichnis als Anlage 1 zur Satzung wird wie folgt geändert:
Hinter den Straßennamen
Am Wasserwerk
Euskirchener Straße
Mariengartenstraße
Neuburger Straße
Pfälzische Straße
Trierer Straße
wird die Kennzeichnung „R + W“ durch die Kennzeichnung „W“ ersetzt.
Artikel III
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.