Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
29.04.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP767/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
29.04.2008
Betreff:
Bauvorhaben im Außenbereich von Bedburg-Pütz, Errichtung einer Lagerhalle und zwei
Getreidesilos auf dem Grundstück der Gemarkung Pütz, Flur 31, Flurstück 83.
hier: Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB im Rahmen eines privilegierten Vorhabens
im Sinne von § 35 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, das gemeindliche Einvernehmen
gem. § 36 Baugesetzbuch für das Vorhaben zum Bau einer landwirtschaftlich genutzten
Lagerhalle für Kartoffeln, der Versiegelung der Fläche zwischen der bestehenden Lagerhalle und
der geplanten Lagerhalle sowie für die Errichtung von zwei Getreidesilos auf dem Grundstück der
Gemarkung Pütz, Flur 31, Flurstück 83 zu erteilen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Bauantrag vom 21.03.2008 wird im Rahmen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens
bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung zum Bau einer landwirtschaftlich
genutzten Lagerhalle für Kartoffeln -Grundfläche rund 1.000 qm, ca. Maße 26 m x 40 m, Höhe
ca. 11 m- sowie für die Errichtung von zwei Getreidesilos mit einem Fassungsvermögen von
jeweils rund 800 cbm -Durchmesser 8 m, Höhe ca. 14 m- auf dem Grundstück Gemarkung Pütz,
Flur 31, Flurstück 83 (angrenzendes Objekt „Kasterer Str. 46“) beantragt.
Mit dem Vorhaben ist gleichzeitig eine Erweiterung der bereits aus einer vorherigen Maßnahme
angelegten umfangreichen Ausgleichsfläche in Form einer Ausdehnung der Obstwiese, Pflanzung
von ökologisch wertvollen Stieleichen und Anpflanzung einer Hecke beabsichtigt. Eine
Detailabstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises bezüglich des
Ausgleichs für den Eingriff in Natur und Landschaft findet derzeit statt.
Im Rahmen des § 36 BauGB bittet die Untere Bauaufsicht mit Schreiben vom 31.03.2008 um
gemeindliche Abstimmung bzw. Einvernehmen zu dem oben bezeichneten Vorhaben unter
Beachtung der 2 Monatsfrist zur Stellungnahme gem. § 36 (2) Satz 2 BauGB.
Die mit diesem Vorhaben beabsichtigte Nutzung dient einer Stärkung und langfristigen Sicherung
des vorhandenen Betriebes.
Unter Berücksichtigung der beabsichtigten baulichen Nutzung der vorliegenden Darstellungen und
Ausweisungen handelt es sich um ein sog. privilegiertes Vorhaben für die Landwirtschaft im
Sinne des § 35 (1) BauGB.
Gem. § 35 (1) BauGB sind Vorhaben im Außenbereich als zulässig anzusehen, sofern öffentliche
Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist, das Vorhaben einem
landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Die Erschließung ist über einen an die K 36 angrenzenden und bereits in der Örtlichkeit
vorhandenen Weg gesichert. Die Beseitigung des anfallenden Niederschlagwassers erfolgt gem.
§ 51a LWG durch Versickerung mittels Versickerungsmulde. Die Flächeninanspruchnahme für
dieses Vorhaben ist in Bezug auf die Gesamtbetriebsfläche nur von untergeordneter Bedeutung.
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bedburg stellt für den o.g. Bereich des beabsichtigten
Vorhabens Fläche für die Landwirtschaft dar. Eine Satzung nach § 34 des Baugesetzbuches
besteht für diesen Bereich nicht. Die Fläche liegt somit im Außenbereich nach § 35 des
Baugesetzbuchs.
Der Landschaftsplan 2 der Bezirksregierung Köln weist für den Bereich das Entwicklungsziel
„2“ – Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und
belebenden Elementen - aus. Weitere Festsetzungen sind hier nicht getroffen. Öffentliche Belange
stehen dem Vorhaben somit nicht entgegen.
Die Genehmigungsvoraussetzungen im Rahmen des § 35 (1) BauGB werden erfüllt. Aus
städtebaulicher Sicht bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken.
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Beschlussvorlage WP7-67/2008
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STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 15.04.2008
----------------------------------(Lukas)
Sachbearbeiter
----------------------------------(Schmitz)
Sachbearbeiter
----------------------------------Leveringhaus
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
----------------------------------(Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-67/2008
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