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Beschlussvorlage (Bauvorhaben im Außenbereich von Bedburg-Pütz, Errichtung einer Lagerhalle und zwei Getreidesilos auf dem Grundstück der Gemarkung Pütz, Flur 31, Flurstück 83. hier: Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB im Rahmen eines privilegierten Vorhabens im Sinne von § 35 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
29.04.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bauvorhaben im Außenbereich von Bedburg-Pütz, Errichtung einer Lagerhalle und zwei Getreidesilos auf dem Grundstück der Gemarkung Pütz, Flur 31, Flurstück 83.
hier: Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB im Rahmen eines privilegierten Vorhabens
        im Sinne von § 35 BauGB) Beschlussvorlage (Bauvorhaben im Außenbereich von Bedburg-Pütz, Errichtung einer Lagerhalle und zwei Getreidesilos auf dem Grundstück der Gemarkung Pütz, Flur 31, Flurstück 83.
hier: Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB im Rahmen eines privilegierten Vorhabens
        im Sinne von § 35 BauGB) Beschlussvorlage (Bauvorhaben im Außenbereich von Bedburg-Pütz, Errichtung einer Lagerhalle und zwei Getreidesilos auf dem Grundstück der Gemarkung Pütz, Flur 31, Flurstück 83.
hier: Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB im Rahmen eines privilegierten Vorhabens
        im Sinne von § 35 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP767/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 29.04.2008 Betreff: Bauvorhaben im Außenbereich von Bedburg-Pütz, Errichtung einer Lagerhalle und zwei Getreidesilos auf dem Grundstück der Gemarkung Pütz, Flur 31, Flurstück 83. hier: Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB im Rahmen eines privilegierten Vorhabens im Sinne von § 35 BauGB Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch für das Vorhaben zum Bau einer landwirtschaftlich genutzten Lagerhalle für Kartoffeln, der Versiegelung der Fläche zwischen der bestehenden Lagerhalle und der geplanten Lagerhalle sowie für die Errichtung von zwei Getreidesilos auf dem Grundstück der Gemarkung Pütz, Flur 31, Flurstück 83 zu erteilen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Bauantrag vom 21.03.2008 wird im Rahmen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung zum Bau einer landwirtschaftlich genutzten Lagerhalle für Kartoffeln -Grundfläche rund 1.000 qm, ca. Maße 26 m x 40 m, Höhe ca. 11 m- sowie für die Errichtung von zwei Getreidesilos mit einem Fassungsvermögen von jeweils rund 800 cbm -Durchmesser 8 m, Höhe ca. 14 m- auf dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 31, Flurstück 83 (angrenzendes Objekt „Kasterer Str. 46“) beantragt. Mit dem Vorhaben ist gleichzeitig eine Erweiterung der bereits aus einer vorherigen Maßnahme angelegten umfangreichen Ausgleichsfläche in Form einer Ausdehnung der Obstwiese, Pflanzung von ökologisch wertvollen Stieleichen und Anpflanzung einer Hecke beabsichtigt. Eine Detailabstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises bezüglich des Ausgleichs für den Eingriff in Natur und Landschaft findet derzeit statt. Im Rahmen des § 36 BauGB bittet die Untere Bauaufsicht mit Schreiben vom 31.03.2008 um gemeindliche Abstimmung bzw. Einvernehmen zu dem oben bezeichneten Vorhaben unter Beachtung der 2 Monatsfrist zur Stellungnahme gem. § 36 (2) Satz 2 BauGB. Die mit diesem Vorhaben beabsichtigte Nutzung dient einer Stärkung und langfristigen Sicherung des vorhandenen Betriebes. Unter Berücksichtigung der beabsichtigten baulichen Nutzung der vorliegenden Darstellungen und Ausweisungen handelt es sich um ein sog. privilegiertes Vorhaben für die Landwirtschaft im Sinne des § 35 (1) BauGB. Gem. § 35 (1) BauGB sind Vorhaben im Außenbereich als zulässig anzusehen, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist, das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die Erschließung ist über einen an die K 36 angrenzenden und bereits in der Örtlichkeit vorhandenen Weg gesichert. Die Beseitigung des anfallenden Niederschlagwassers erfolgt gem. § 51a LWG durch Versickerung mittels Versickerungsmulde. Die Flächeninanspruchnahme für dieses Vorhaben ist in Bezug auf die Gesamtbetriebsfläche nur von untergeordneter Bedeutung. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bedburg stellt für den o.g. Bereich des beabsichtigten Vorhabens Fläche für die Landwirtschaft dar. Eine Satzung nach § 34 des Baugesetzbuches besteht für diesen Bereich nicht. Die Fläche liegt somit im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuchs. Der Landschaftsplan 2 der Bezirksregierung Köln weist für den Bereich das Entwicklungsziel „2“ – Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen - aus. Weitere Festsetzungen sind hier nicht getroffen. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben somit nicht entgegen. Die Genehmigungsvoraussetzungen im Rahmen des § 35 (1) BauGB werden erfüllt. Aus städtebaulicher Sicht bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Beschlussvorlage WP7-67/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 15.04.2008 ----------------------------------(Lukas) Sachbearbeiter ----------------------------------(Schmitz) Sachbearbeiter ----------------------------------Leveringhaus Fachbereichsleiter Kenntnis genommen: ----------------------------------(Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-67/2008 Seite 3