Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
15.04.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP764/2008
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 51 12 10
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
15.04.2008
Betreff:
Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
- Antrag des Elternrates des Montessori Kinderhauses vom 03.04.2008 auf Subventionierung der
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen durch die Stadt Bedburg -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung, den Landrat des Rhein-Erft-Kreises mit der Bitte anzuschreiben,
die Thematik unter dem Aspekt einer `sozial gerechten Staffelung´ nochmals in den zuständigen
politischen Gremien zu beraten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Elternrat des Montessori Kinderhauses beantragt mit Schreiben vom 03.04.2008, die
Elternbeiträge für die Kindergärten durch die Stadt Bedburg zu subventionieren; der Antrag - wie
auch das an Herrn Bürgermeister Koerdt gerichtete Schreiben vom 03.04.2008 - sind dieser
Vorlage in Anlage beigefügt.
Die Verwaltung wertet den Antrag als eine Anregung im Sinne des § 6 der Hauptsatzung der Stadt
Bedburg vom 12.07.1995 in der nunmehr gültigen Fassung; danach hat jeder das Recht sich
einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden, die in
den Aufgabenbereich der Stadt fallen, an den Rat zu wenden. Gemäß § 6 Abs. 5 der
Hauptsatzung kann der Bürgermeister vor der inhaltlichen Prüfung der Anregungen und
Beschwerden durch den für die Erledigung zuständigen Ausschuss [Hauptausschuss] die Eingabe
auf direktem Wege zur Vorberatung an den sachlich zuständigen Fachausschuss [Ausschuss für
Schule, Jugend, Freizeit und Soziales] verweisen.
Verwaltungsseitig wird zu dem Antrag wie folgt Stellung genommen:
Rechtsgrundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in
Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege bildet § 23 Kinderbildungsgesetz [KiBiz]; danach
können für die Inanspruchnahme der o. a. Angebote Elternbeiträge vom Jugendamt festgesetzt
werden. Bei der Beitragsgestaltung ist eine soziale Staffelung vorzusehen; die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Eltern und die Betreuungszeit sind zu berücksichtigen. Die Aufgaben des
örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nimmt für die Stadt Bedburg - wie auch für die
Gemeinde Elsdorf - das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises wahr.
Entsprechend hat der Kreistag in seiner Sitzung am 28.02.2008 - nach Vorberatung im
Jugendhilfeausschuss [17.01.2008] und Kreisausschuss [21.02.2008] - die ab 01.08.2008 gültige
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen beschlossen.
Diesbezüglich verweist die Verwaltung vollinhaltlich auf die Vorlage WP7-51/2008 der letzten
Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 13.03.2008 [TOP 3, ö. T.]
sowie auf die ergänzenden Ausführungen der Vertreter des Jugendamtes. Ohne wiederholend
hierauf eingehen zu wollen, möchte die Verwaltung hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen
nochmals in Erinnerung rufen, dass - nach den Berechnungen des Jugendamtes des Rhein-ErftKreises - das Elternbeitragsaufkommen in Bedburg und Elsdorf mit 12,8 % um rd. 6 % unter dem
vom Land kalkulierten Anteil liegt; dies entspricht absolut 480.000 €, die bereits in Gänze durch die
beiden Kommunen Bedburg und Elsdorf aufgefangen werden.
Wie bereits in der o. a. Ausschusssitzung zugesagt, wurden der Niederschrift die
Elternbeitragssatzungen der Rhein-Erft-Kreis-Kommunen beigefügt. Eine Vergleichbarkeit ist
aufgrund der unterschiedlichen Berechnungen - einige Kommunen orientieren sich sehr stark an
den Einkommensgrenzen des GTK, einige haben `Zwischenstufen´ eingeführt, Bergheim führt eine
lineare Berechnung [vergleichbar der Einkommenssteuer] durch - lediglich bedingt mit den
Beitragssatzungen der Städte Hürth und Kerpen möglich.
Dennoch muss konstatiert werden, dass die im Bürgerantrag bzw. im Schreiben an Herrn
Bürgermeister Koerdt aufgezeigten `Missverhältnisse´ - insbesondere innerhalb der mittleren und
gehobenen Einkommenskategorien - bestehen. Die Verwaltung wird daher einen Antrag an den
Landrat des Rhein-Erft-Kreises mit der Bitte richten, die Thematik - kurzfristig - nochmals, nach
Vorbereitung im Jugendamt, in den entsprechenden politischen Gremien zu beraten. Sehr wohl ist
jedoch auch hierbei zu berücksichtigen, dass neben der gesetzlich vorgeschriebenen sozialen
Staffelung und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern auch die wirtschaftliche Situation
der Kommunen Bedburg und Elsdorf [letztere befindet sich im Haushaltssicherungskonzept]
berücksichtigt werden muss. Insofern impliziert eine Änderung/Reduzierung in den gehobenen
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Sitzungsvorlage
Einkommensstufen eine entsprechende Anpassung im Bereich der niedrigeren Stufen und/oder im
Bereich der Geschwisterkindregelung.
Hinsichtlich der im Bürgerantrag aufgeführten Subventionierung der Elternbeiträge durch die
seitens des Landes rückerstatteten Beiträge für den Solidarpakt Ost in Höhe von 900.000 € weist
die Verwaltung darauf hin, dass diese - bis auf einen Betrag von 80.000 €, der bis auf 5.000 € für
den erhöhten Tarifabschluss benötigt wird - bereits in Gänze im Haushalt 2008 berücksichtigt
wurden; diesbezüglich wird auf die S. 14 ff. des Haushaltsbuchs 2008 der Stadt Bedburg
verwiesen. Die Mittel stehen somit nicht - wie seitens des Elternrates des Montessori
Kinderhauses angedacht - zusätzlich zur Verfügung.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 05.04.2008
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
----------------------------------gesehen
Koerdt
Bürgermeister
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