Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen - Antrag des Elternrates des Montessori Kinderhauses vom 03.04.2008 auf Subventionierung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen durch die Stadt Bedburg -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
15.04.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen 
- Antrag des Elternrates des Montessori Kinderhauses vom 03.04.2008 auf Subventionierung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen durch die Stadt Bedburg -) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen 
- Antrag des Elternrates des Montessori Kinderhauses vom 03.04.2008 auf Subventionierung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen durch die Stadt Bedburg -) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen 
- Antrag des Elternrates des Montessori Kinderhauses vom 03.04.2008 auf Subventionierung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen durch die Stadt Bedburg -)

öffnen download melden Dateigröße: 21 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP764/2008 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 51 12 10 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 15.04.2008 Betreff: Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen - Antrag des Elternrates des Montessori Kinderhauses vom 03.04.2008 auf Subventionierung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen durch die Stadt Bedburg - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Landrat des Rhein-Erft-Kreises mit der Bitte anzuschreiben, die Thematik unter dem Aspekt einer `sozial gerechten Staffelung´ nochmals in den zuständigen politischen Gremien zu beraten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Elternrat des Montessori Kinderhauses beantragt mit Schreiben vom 03.04.2008, die Elternbeiträge für die Kindergärten durch die Stadt Bedburg zu subventionieren; der Antrag - wie auch das an Herrn Bürgermeister Koerdt gerichtete Schreiben vom 03.04.2008 - sind dieser Vorlage in Anlage beigefügt. Die Verwaltung wertet den Antrag als eine Anregung im Sinne des § 6 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg vom 12.07.1995 in der nunmehr gültigen Fassung; danach hat jeder das Recht sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen, an den Rat zu wenden. Gemäß § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung kann der Bürgermeister vor der inhaltlichen Prüfung der Anregungen und Beschwerden durch den für die Erledigung zuständigen Ausschuss [Hauptausschuss] die Eingabe auf direktem Wege zur Vorberatung an den sachlich zuständigen Fachausschuss [Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales] verweisen. Verwaltungsseitig wird zu dem Antrag wie folgt Stellung genommen: Rechtsgrundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege bildet § 23 Kinderbildungsgesetz [KiBiz]; danach können für die Inanspruchnahme der o. a. Angebote Elternbeiträge vom Jugendamt festgesetzt werden. Bei der Beitragsgestaltung ist eine soziale Staffelung vorzusehen; die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern und die Betreuungszeit sind zu berücksichtigen. Die Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nimmt für die Stadt Bedburg - wie auch für die Gemeinde Elsdorf - das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises wahr. Entsprechend hat der Kreistag in seiner Sitzung am 28.02.2008 - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss [17.01.2008] und Kreisausschuss [21.02.2008] - die ab 01.08.2008 gültige Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen beschlossen. Diesbezüglich verweist die Verwaltung vollinhaltlich auf die Vorlage WP7-51/2008 der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 13.03.2008 [TOP 3, ö. T.] sowie auf die ergänzenden Ausführungen der Vertreter des Jugendamtes. Ohne wiederholend hierauf eingehen zu wollen, möchte die Verwaltung hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen nochmals in Erinnerung rufen, dass - nach den Berechnungen des Jugendamtes des Rhein-ErftKreises - das Elternbeitragsaufkommen in Bedburg und Elsdorf mit 12,8 % um rd. 6 % unter dem vom Land kalkulierten Anteil liegt; dies entspricht absolut 480.000 €, die bereits in Gänze durch die beiden Kommunen Bedburg und Elsdorf aufgefangen werden. Wie bereits in der o. a. Ausschusssitzung zugesagt, wurden der Niederschrift die Elternbeitragssatzungen der Rhein-Erft-Kreis-Kommunen beigefügt. Eine Vergleichbarkeit ist aufgrund der unterschiedlichen Berechnungen - einige Kommunen orientieren sich sehr stark an den Einkommensgrenzen des GTK, einige haben `Zwischenstufen´ eingeführt, Bergheim führt eine lineare Berechnung [vergleichbar der Einkommenssteuer] durch - lediglich bedingt mit den Beitragssatzungen der Städte Hürth und Kerpen möglich. Dennoch muss konstatiert werden, dass die im Bürgerantrag bzw. im Schreiben an Herrn Bürgermeister Koerdt aufgezeigten `Missverhältnisse´ - insbesondere innerhalb der mittleren und gehobenen Einkommenskategorien - bestehen. Die Verwaltung wird daher einen Antrag an den Landrat des Rhein-Erft-Kreises mit der Bitte richten, die Thematik - kurzfristig - nochmals, nach Vorbereitung im Jugendamt, in den entsprechenden politischen Gremien zu beraten. Sehr wohl ist jedoch auch hierbei zu berücksichtigen, dass neben der gesetzlich vorgeschriebenen sozialen Staffelung und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern auch die wirtschaftliche Situation der Kommunen Bedburg und Elsdorf [letztere befindet sich im Haushaltssicherungskonzept] berücksichtigt werden muss. Insofern impliziert eine Änderung/Reduzierung in den gehobenen Beschlussvorlage WP7-64/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Einkommensstufen eine entsprechende Anpassung im Bereich der niedrigeren Stufen und/oder im Bereich der Geschwisterkindregelung. Hinsichtlich der im Bürgerantrag aufgeführten Subventionierung der Elternbeiträge durch die seitens des Landes rückerstatteten Beiträge für den Solidarpakt Ost in Höhe von 900.000 € weist die Verwaltung darauf hin, dass diese - bis auf einen Betrag von 80.000 €, der bis auf 5.000 € für den erhöhten Tarifabschluss benötigt wird - bereits in Gänze im Haushalt 2008 berücksichtigt wurden; diesbezüglich wird auf die S. 14 ff. des Haushaltsbuchs 2008 der Stadt Bedburg verwiesen. Die Mittel stehen somit nicht - wie seitens des Elternrates des Montessori Kinderhauses angedacht - zusätzlich zur Verfügung. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja : Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 05.04.2008 ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter ----------------------------------gesehen Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-64/2008 Seite 3