Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
13.03.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP: 3
Drucksache: WP751/2008
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 51 12 10
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
13.03.2008
Betreff:
Mitteilung der Verwaltung
- Beschluss des Kreistages vom 28.02.2008 über die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen zur
Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Inhalt der Mitteilung:
Das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises übernimmt sowohl für die Gemeinde Elsdorf als
auch für die Stadt Bedburg die Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. In diesen Aufgabenbereich fällt auch die Festsetzung von Teilnahme- oder Kostenbeiträgen (Elternbeiträgen) für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertageseinrichtungen bzw. der Kindertagespflege.
Aufgrund des zum 01.08.2008 inkrafttretenden Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) ist eine Neufassung der zur Zeit gültigen
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen in Elsdorf und
Bedburg erforderlich.
Der Kreistag hat laut mündlicher Mitteilung des Kreisjugendamtes in seiner Sitzung am
28.02.2008 die Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeitragen in Kindertageseinrichtungen entsprechend der Vorlage beschlossen. Die Verwaltung verweist vollinhaltlich auf die als Anlage beigefügte Vorlage des Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises für
den Kreistag sowie auf die entsprechende Satzung; für weitergehende Erläuterungen stehen Vertreter des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises in der Sitzung zur Verfügung.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 06.03.2008
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
----------------------------------gesehen
Koerdt
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP7-51/2008
Seite 2