Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
24.11.08, 21:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Frau Drewes-Janssen
BE: Herr Decker
Kreuzau, 21.10.2008
Vorlagen-Nr.: 72/2008
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
25.11.2008
09.12.2008
Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des
Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie
unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der
Zustimmung des Rates, wenn sie von erheblichem Umfang sind. Im Übrigen sind sie dem Rat zur
Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgaben bei
einer Haushaltsstelle.
Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluss des Rates vom 24.09.2002 festgesetzt,
bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich bzw. welche Ausgaben
als geringfügig anzusehen sind.
Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen
Ausgaben, die im Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 5.000 € übersteigen, als erheblich.
Mehrausgaben unter 5.000 € sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben
aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen, Erstattungen von anderen Kostenträgern,
Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich.
Mehrausgaben im Bereich der Personalausgaben gelten als unerheblich, wenn 0,5 % der
Gesamtsumme der Personalausgaben nicht überschritten werden.
Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von
500 €.
Lfd.
Nr.
1
2
HHStelle
a) Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und
außerplanmäßiger Ausgaben
Verwaltungshaushalt
Aufwendungen für Software060.6580 Lizenzen
Beschaffung von Spiel- und
464.5701 Beschäftigungsmaterial
3
464.6720
4
5
815.6770
881.9320
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Bezeichnung der Haushaltsstelle
Erstattung zuviel erhaltener
Betriebskostenzuschüsse an den
Kreis Düren
Erstattungen an Wasserwerk
Concordia GmbH
Erwerb von Grundstücken
Zinsen für die Inanspruchnahme
innerer Kassenkredite
911.8410 (Kindergartenrücklage)
Summe Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
464.9350 Neuanschaffung von Geräten
Summe Vermögenshaushalt
b) Genehmigung erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben
Verwaltungshaushalt
060.7130 Umlage an die KDVZ Frechen
Kostenersatz für die Kreisvolkshoch350.6720 schule
Geräte, Ausstattungs- und Aus464.5200 rüstungsgegenstände
761.6401 Umsatzsteuer
Zinsen an Kreditmarkt -sonstige
911.8060 öffentliche SonderrechnungenZinsen im Kontokorrentverkehr -son911.8061 stige öffentliche SonderrechnungenZinsen im Kontokorrentverkehr 911.8074 private UnternehmenSumme Verwaltungshaushalt
AusgabeHöhe der
ermächtigung Überschreitung
0€
3.446,73 €
3.450 €
4.848,00 €
0€
3.159,83 €
0€
5.000 €
821,11 €
2.464,48 €
0€
1.032,23 €
15.772,38 €
2.000 €
2.563,16 €
2.563,16 €
293.000 €
32.201,55 €
18.555 €
7.608,82 €
2.500 €
150 €
7.242,17 €
7.793,48 €
460.830 €
12.265,75 €
545.000 €
11.812,65 €
0€
15.028,00 €
93.952,42 €
Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen:
1.
Die Ausgaben für Software-Lizenzen wurden bisher bei der HHSt. 060.7130„Umlage an die
KDVZ“ angewiesen. Um die Ausgaben transparenter zu machen, wurde im Haushaltsjahr
eine neue Haushaltsstelle gebildet, bei der zukünftig alle Ausgaben für Lizenzen zu buchen
sind. Da die ursprüngliche Haushaltsstelle bereits überschritten ist, war eine Deckung im
Wege der Sollübertragung nicht möglich.
-2-
2./7./10. Für die Betreuung der Kinder unter 3 Jahre waren Anschaffungen erforderlich, für die
Landesmittel in Höhe von 90 % der Ausgaben beantragt sind.
3.
Es handelt sich hier um die Abrechnung der Waldspielgruppe für das Jahr 2007.
4.
Es handelt sich hier um die Bürgschaftsprovision für eine Ausfallbürgschaft der Gemeinde
Kreuzau für ein Darlehen der Wasserwerk Concordia GmbH. Die Gemeinde Kreuzau zahlt
entsrpechend ihrem Anteil an der Wasserwerk Concordia GmbH 51 % der Provision.
5.
Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Kreuzau-Nideggen ist in 2008 die
Schlussabrechnung erfolgt. Die Restzahlung hat zu der Überschreitung geführt.
6.
Es handelt sich um die Zinsen für die Inspruchnahme der Kindergartenrücklage als inneren
Kassenkredit für die Zeit vom 13.07.2007-13.07.2008.
8.
Wie aus den Erläuterungen zum Haushaltplan 2008 hervorgeht, setzt sich der
Haushaltsansatz aus der Vorauszahlung für 2008 in Höhe von 220.000 € sowie
Nachzahlungen aus den Abrechnungen 2005 und 2006 von insgesamt 73.000 € zusammen.
Entgegen den ursprünglichen Mitteilungen der KDVZ wurde die Vorauszahlung 2008 mit
Schreiben vom 01.07.2008 auf rd. 270.000 € festgesetzt, was zunächst zu einer
Überschreitung von rd. 50.000 € führte. In dieser Vorauszahlung sind allerdings ab 2008
auch die Kosten für die Telefonsoftware mit rd. 7.000 € enthalten. Die Kosten hierfür waren
bisher bei der HHSt. 020.5300 mit rd. 10.000 € einplant und werden nun eingespart. Letztlich
ergibt sich eine Einsparung in Höhe von rd. 3.000 € aus dem Einsatz der neuen Software.
Die Abrechnung der Umlage für das Jahr 2007 ergab allerdings eine Erstattung von rd.
19.000 €, so dass es letztlich nur zu höheren Ausgaben von rd. 32.000 € kommt.
9.
Die Höhe des Kostenersatzes für die Kreis-VHS liegt im Haushaltsjahr 2008 um rd. 7.600 €
über dem ursprünglich eingeplanten Ansatz. Nach Rücksprache mit der Kreis-VHS ist dies
zum einen darauf zurückzuführen, dass mit der Umstellung auf NKF erstmalig auch
bilanzielle Abschreibungen im Haushalt zu veranschlagen sind. Zum anderen fallen erheblich
höhere Personalaufwendungen durch tarifliche Anpassungen und Rückstellungen für
gesetzliche Altersteilzeit an. Auch bei den Honoraren und Reisekosten war eine Erhöhung
des Ansatzes erforderlich.
11. Durch den Wegfall der Umsatzsteuerpflicht bei der Festhalle Kreuzau waren die Erklärungen
für die Jahre 2004 bis 2007 zu berichtigen. Die vom Finanzamt gezogene Vorsteuer war an
das Finanzamt zurückzuzahlen.
12. Im Zuge der Umstellung auf NKF war die Änderung der Fälligkeiten von Zins- und
Tilgungsleistungen bei 4 Darlehen auf den 30.12. erforderlich. Hierdurch kam es zu höheren
Zinsen.
13./14. Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus und einem höheren Bedarf an Kassenkrediten im I.
Halbjahr 2008 kam es zu Mehrausgaben bei den Kontokorrentzinsen. Bei der Pos. 911.8074
handelt es sich um die Zinsen für einen Kassenkredit bei einem privaten Kreditinstitut.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Gesamtbetrag der zur Kenntnis zu nehmenden und zu genehmigenden Mehrausgaben des
Verwaltungshaushalts beträgt rund 109.700 €.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass sich die Einnahmen und Ausgaben im
Haushaltsplan entwickeln, wie ursprünglich geplant. Die Deckung der Mehrausgaben im
Verwaltungshaushalt kann jedoch mit Mehreinnahmen aus dem Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer (nach Abzug der Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage) in Höhe von rd.
90.000 € sowie kleineren Ersparnissen und Mehreinnahmen bei verschiedenen Haushaltsstellen
gedeckt werden.
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen
Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im Übrigen werden die nachstehend
aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt:
-3-
8
9
10
11
12
13
14
b) Genehmigung erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben
Verwaltungshaushalt
060.7130 Umlage an die KDVZ Frechen
Kostenersatz für die Kreisvolkshoch350.6720 schule
Geräte, Ausstattungs- und Aus464.5200 rüstungsgegenstände
761.6401 Umsatzsteuer
Zinsen an Kreditmarkt -sonstige
911.8060 öffentliche SonderrechnungenZinsen im Kontokorrentverkehr -son911.8061 stige öffentliche SonderrechnungenZinsen im Kontokorrentverkehr 911.8074 private UnternehmenSumme Verwaltungshaushalt
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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________
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-4-
293.000 €
32.201,55 €
18.555 €
7.608,82 €
2.500 €
150 €
7.242,17 €
7.793,48 €
460.830 €
12.265,75 €
545.000 €
11.812,65 €
0€
15.028,00 €
93.952,42 €