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Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
24.11.08, 21:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Frau Drewes-Janssen BE: Herr Decker Kreuzau, 21.10.2008 Vorlagen-Nr.: 72/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 25.11.2008 09.12.2008 Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie von erheblichem Umfang sind. Im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgaben bei einer Haushaltsstelle. Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluss des Rates vom 24.09.2002 festgesetzt, bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich bzw. welche Ausgaben als geringfügig anzusehen sind. Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 5.000 € übersteigen, als erheblich. Mehrausgaben unter 5.000 € sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen, Erstattungen von anderen Kostenträgern, Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich. Mehrausgaben im Bereich der Personalausgaben gelten als unerheblich, wenn 0,5 % der Gesamtsumme der Personalausgaben nicht überschritten werden. Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 500 €. Lfd. Nr. 1 2 HHStelle a) Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben Verwaltungshaushalt Aufwendungen für Software060.6580 Lizenzen Beschaffung von Spiel- und 464.5701 Beschäftigungsmaterial 3 464.6720 4 5 815.6770 881.9320 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Bezeichnung der Haushaltsstelle Erstattung zuviel erhaltener Betriebskostenzuschüsse an den Kreis Düren Erstattungen an Wasserwerk Concordia GmbH Erwerb von Grundstücken Zinsen für die Inanspruchnahme innerer Kassenkredite 911.8410 (Kindergartenrücklage) Summe Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt 464.9350 Neuanschaffung von Geräten Summe Vermögenshaushalt b) Genehmigung erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben Verwaltungshaushalt 060.7130 Umlage an die KDVZ Frechen Kostenersatz für die Kreisvolkshoch350.6720 schule Geräte, Ausstattungs- und Aus464.5200 rüstungsgegenstände 761.6401 Umsatzsteuer Zinsen an Kreditmarkt -sonstige 911.8060 öffentliche SonderrechnungenZinsen im Kontokorrentverkehr -son911.8061 stige öffentliche SonderrechnungenZinsen im Kontokorrentverkehr 911.8074 private UnternehmenSumme Verwaltungshaushalt AusgabeHöhe der ermächtigung Überschreitung 0€ 3.446,73 € 3.450 € 4.848,00 € 0€ 3.159,83 € 0€ 5.000 € 821,11 € 2.464,48 € 0€ 1.032,23 € 15.772,38 € 2.000 € 2.563,16 € 2.563,16 € 293.000 € 32.201,55 € 18.555 € 7.608,82 € 2.500 € 150 € 7.242,17 € 7.793,48 € 460.830 € 12.265,75 € 545.000 € 11.812,65 € 0€ 15.028,00 € 93.952,42 € Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen: 1. Die Ausgaben für Software-Lizenzen wurden bisher bei der HHSt. 060.7130„Umlage an die KDVZ“ angewiesen. Um die Ausgaben transparenter zu machen, wurde im Haushaltsjahr eine neue Haushaltsstelle gebildet, bei der zukünftig alle Ausgaben für Lizenzen zu buchen sind. Da die ursprüngliche Haushaltsstelle bereits überschritten ist, war eine Deckung im Wege der Sollübertragung nicht möglich. -2- 2./7./10. Für die Betreuung der Kinder unter 3 Jahre waren Anschaffungen erforderlich, für die Landesmittel in Höhe von 90 % der Ausgaben beantragt sind. 3. Es handelt sich hier um die Abrechnung der Waldspielgruppe für das Jahr 2007. 4. Es handelt sich hier um die Bürgschaftsprovision für eine Ausfallbürgschaft der Gemeinde Kreuzau für ein Darlehen der Wasserwerk Concordia GmbH. Die Gemeinde Kreuzau zahlt entsrpechend ihrem Anteil an der Wasserwerk Concordia GmbH 51 % der Provision. 5. Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Kreuzau-Nideggen ist in 2008 die Schlussabrechnung erfolgt. Die Restzahlung hat zu der Überschreitung geführt. 6. Es handelt sich um die Zinsen für die Inspruchnahme der Kindergartenrücklage als inneren Kassenkredit für die Zeit vom 13.07.2007-13.07.2008. 8. Wie aus den Erläuterungen zum Haushaltplan 2008 hervorgeht, setzt sich der Haushaltsansatz aus der Vorauszahlung für 2008 in Höhe von 220.000 € sowie Nachzahlungen aus den Abrechnungen 2005 und 2006 von insgesamt 73.000 € zusammen. Entgegen den ursprünglichen Mitteilungen der KDVZ wurde die Vorauszahlung 2008 mit Schreiben vom 01.07.2008 auf rd. 270.000 € festgesetzt, was zunächst zu einer Überschreitung von rd. 50.000 € führte. In dieser Vorauszahlung sind allerdings ab 2008 auch die Kosten für die Telefonsoftware mit rd. 7.000 € enthalten. Die Kosten hierfür waren bisher bei der HHSt. 020.5300 mit rd. 10.000 € einplant und werden nun eingespart. Letztlich ergibt sich eine Einsparung in Höhe von rd. 3.000 € aus dem Einsatz der neuen Software. Die Abrechnung der Umlage für das Jahr 2007 ergab allerdings eine Erstattung von rd. 19.000 €, so dass es letztlich nur zu höheren Ausgaben von rd. 32.000 € kommt. 9. Die Höhe des Kostenersatzes für die Kreis-VHS liegt im Haushaltsjahr 2008 um rd. 7.600 € über dem ursprünglich eingeplanten Ansatz. Nach Rücksprache mit der Kreis-VHS ist dies zum einen darauf zurückzuführen, dass mit der Umstellung auf NKF erstmalig auch bilanzielle Abschreibungen im Haushalt zu veranschlagen sind. Zum anderen fallen erheblich höhere Personalaufwendungen durch tarifliche Anpassungen und Rückstellungen für gesetzliche Altersteilzeit an. Auch bei den Honoraren und Reisekosten war eine Erhöhung des Ansatzes erforderlich. 11. Durch den Wegfall der Umsatzsteuerpflicht bei der Festhalle Kreuzau waren die Erklärungen für die Jahre 2004 bis 2007 zu berichtigen. Die vom Finanzamt gezogene Vorsteuer war an das Finanzamt zurückzuzahlen. 12. Im Zuge der Umstellung auf NKF war die Änderung der Fälligkeiten von Zins- und Tilgungsleistungen bei 4 Darlehen auf den 30.12. erforderlich. Hierdurch kam es zu höheren Zinsen. 13./14. Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus und einem höheren Bedarf an Kassenkrediten im I. Halbjahr 2008 kam es zu Mehrausgaben bei den Kontokorrentzinsen. Bei der Pos. 911.8074 handelt es sich um die Zinsen für einen Kassenkredit bei einem privaten Kreditinstitut. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Gesamtbetrag der zur Kenntnis zu nehmenden und zu genehmigenden Mehrausgaben des Verwaltungshaushalts beträgt rund 109.700 €. Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass sich die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan entwickeln, wie ursprünglich geplant. Die Deckung der Mehrausgaben im Verwaltungshaushalt kann jedoch mit Mehreinnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (nach Abzug der Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage) in Höhe von rd. 90.000 € sowie kleineren Ersparnissen und Mehreinnahmen bei verschiedenen Haushaltsstellen gedeckt werden. III. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im Übrigen werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt: -3- 8 9 10 11 12 13 14 b) Genehmigung erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben Verwaltungshaushalt 060.7130 Umlage an die KDVZ Frechen Kostenersatz für die Kreisvolkshoch350.6720 schule Geräte, Ausstattungs- und Aus464.5200 rüstungsgegenstände 761.6401 Umsatzsteuer Zinsen an Kreditmarkt -sonstige 911.8060 öffentliche SonderrechnungenZinsen im Kontokorrentverkehr -son911.8061 stige öffentliche SonderrechnungenZinsen im Kontokorrentverkehr 911.8074 private UnternehmenSumme Verwaltungshaushalt Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -4- 293.000 € 32.201,55 € 18.555 € 7.608,82 € 2.500 € 150 € 7.242,17 € 7.793,48 € 460.830 € 12.265,75 € 545.000 € 11.812,65 € 0€ 15.028,00 € 93.952,42 €