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Beschlussvorlage (Anpassung der ortsrechlichen Bestimmungen der Stadt Bedburg an das GO-Reformgesetz a) Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg b) Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anpassung  der ortsrechlichen Bestimmungen der Stadt Bedburg an das GO-Reformgesetz
a) Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg
b) Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden) Beschlussvorlage (Anpassung  der ortsrechlichen Bestimmungen der Stadt Bedburg an das GO-Reformgesetz
a) Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg
b) Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden) Beschlussvorlage (Anpassung  der ortsrechlichen Bestimmungen der Stadt Bedburg an das GO-Reformgesetz
a) Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg
b) Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden) Beschlussvorlage (Anpassung  der ortsrechlichen Bestimmungen der Stadt Bedburg an das GO-Reformgesetz
a) Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg
b) Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden) Beschlussvorlage (Anpassung  der ortsrechlichen Bestimmungen der Stadt Bedburg an das GO-Reformgesetz
a) Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg
b) Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP71043/2007 1. Ergänzung Ratsbüro Sitzungsteil Az.: 10 20 04 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Hauptausschuss 19.02.2008 Rat der Stadt Bedburg 11.03.2008 Betreff: Anpassung der ortsrechlichen Bestimmungen der Stadt Bedburg an das GOReformgesetz a) Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg b) Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden Beschlussvorschlag: zu a): Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses, den als Anlage beigefügten Entwurf der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg zu beschließen. Die Geschäftsordnung ist als Anlage zur Niederschrift zu nehmen. zu b): Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses, den Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Bedburg vom 19.02.2008 zu beschließen. Die Änderungssatzung ist als Anlage zur Niederschrift zu nehmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig : Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Bemerkungen: Ja Nein Enthaltun g Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Landtag NRW hat am 19.09.2007 das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung (GO-Reformgesetz) beschlossen. Das Gesetz ist am 17.10.2007 in Kraft getreten. Mit dem Reformgesetz sind zahlreiche Änderungen verbunden, die sowohl die Hauptverwaltungsbeamten in ihrer Stellung als auch die Rechte der Ratsmitglieder und Fraktionen betreffen. Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat zu den Neuerungen und den damit verfolgten Zielen Stellung genommen. Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen wurde allen Stadtverordneten in einer tabellarischen Aufstellung im Rahmen der Änderung der Geschäftsordnung in der Sitzung des Rates vom 13.11.2007 zur Vorabinformation bereits zugestellt (siehe Top 2, WP7 – 1011/2007). Zur besseren Veranschaulichung sind die Aufstellung sowie die dazugehörigen Erläuterungen von Hans-Gerd von Lennep und Anne Wellmann (der Autor ist Beigeordneter, die Autorin Hauptreferentin für Kommunalverfassungsrecht beim Städte- und Gemeindebund NRW in Düsseldorf) nochmals beigefügt. Eine Textausgabe der aktuellen Gemeindeordnung in der 38. Auflage wurde ebenfalls allen Stadtverordneten ins Schließfach hinterlegt. Resultierend aus der Reform der Gemeindeordnung ist es notwendig, auch die ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Bedburg anzupassen. Gemäß Zuständigkeitsregelung Nr. 5.2 Buchstabe k) ist für die Vorberatung von ortsrechtlichen Änderungen im Geschäftsbereich des Ratsbüros der Hauptausschuss zuständig. Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19.02.2008 u. a. mit der Anpassung der ortsrechtlichen Bestimmungen (Hauptsatzung, Geschäftsordnung sowie Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden) befasst. Die Änderung der Hauptsatzung wird in einer separaten Sitzungsvorlage behandelt; zu den anderen Anpassungen wird im Folgenden ausgeführt: a) Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg: I. § 27 – Abweichungen für das Verfahren der Ausschüsse Bisherige Fassung: (1) Der Ausschussvorsitzende setzt die Tagesordnung im Benehmen mit dem Bürgermeister fest. Neue Fassung: In Abs. 1 werden noch folgende Sätze 2 und 3 eingefügt: „Auf Verlangen des Bürgermeisters ist der Ausschussvorsitzende verpflichtet, einen Gegenstand in die Tagesordnung aufzunehmen. Der Ausschussvorsitzende ist in gleicher Weise verpflichtet, wenn eine Fraktion dies verlangt.“ ¾ Mit der Änderung erfolgt die Anpassung an die im § 58 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW verwendete Formulierung. Beschlussvorlage WP7-1043/2007 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 II. § 29 -Bildung von Fraktionen Bisherige Fassung (1) Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Mitgliedern des Rates. Eine Fraktion muss aus mindestens 2 Ratsmitgliedern bestehen. Jedes Mitglied kann nur einer Fraktion angehören. Neue Fassung: Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern, die sich auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zu möglichst gleichgerichtetem Wirken zusammengeschlossen haben. Eine Fraktion muss aus mindestens 2 Ratsmitgliedern bestehen. Jedes Mitglied kann nur einer Fraktion angehören. Satz 1 gilt für Gruppen ohne Fraktionsstatus im Rat oder einer Bezirksvertretung entsprechend. Eine Gruppe im Rat besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. ¾ Mit der Änderung erfolgt die Anpassung an die im § 56 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW verwendete Formulierung. b) Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 10.01.2005 Durch das GO-Reformgesetz wurde neben der Einführung eines Ratsbürgerentscheides auch die demokratische Beteiligung der Bürger gestärkt. Einführung Ratsbürgerentscheid: Der Rat kann zukünftig gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 GO NRW mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet. Damit übernimmt NordrheinWestfalen eine Regelung wie sie in den süddeutschen Ländern (Baden-Württemberg, Bayern) bereits existiert. Mit dem Ratsbürgerentscheid kann immer nur eine Einzelfrage geklärt werden. Sperrwirkung des Bürgerbegehrens: Beschlussvorlage WP7-1043/2007 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Eine Stärkung der Stellung der Bürgerinnen und Bürger bei Einleitung eines Bürgerbegehrens wurde dahingehend vorgenommen, dass nach Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens keine entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden darf. Ausnahmen sind nur in den Fällen zulässig, in denen rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde hierzu bestehen. Die v. g. Änderungen machen es notwendig, die Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden entsprechend anzupassen: I. § 1 - Geltungsbereich Bisherige Fassung: Diese Satzung gilt für die Durchführung von Bürgerentscheiden im Gebiet der Stadt Bedburg (Abstimmungsgebiet). Neue Fassung: Diese Satzung gilt für die Durchführung von Bürgerentscheiden Ratsbürgerentscheiden im Gebiet der Stadt Bedburg (Abstimmungsgebiet). und ¾ Mit der Änderung wird der Geltungsbereich der Satzung auch auf den neu eingeführten Ratsbürgerentscheid ausgedehnt. II. § 17 – Entsprechende Anwendung der Kommunalwahlordnung Bisherige Fassung: Folgende Vorschriften der Kommunalwahlordnung vom 31.08.1993 (GV NW S. 592, ber. S. 567), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27.08.1998 (GV NW S. 509) finden entsprechende Anwendung: §§ 4, 7 bis 11, 12 Abs. 1, 2 und 4, 13 bis 18, 19, 20 bis 22, 33 bis 60, 63, 81 bis 83. Neue Fassung: § 17 – Entsprechende Anwendung von Rechtsvorschriften § 26 der Gemeindeordnung NRW, in der Neufassung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung – GO-Reformgesetz – vom 09.10.2007 (GV.NRW. Nr. 21 vom 16.10.2007, S. 380) sowie folgende Vorschriften der Kommunalwahlordnung vom 31.08.1993 (GV NW S. 592, ber. S. 967), zuletzt geändert durch Artikel VI des Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW vom 05.04.2005 (GV.NRW. S. 306) finden entsprechende Anwendung: §§ 4, 7 bis 11, 12 Abs. 1, 2 und 4, 13 bis 18, 19, 20 bis 22, 33 bis 60, 63, 81 bis 83. --Die entsprechende Änderungssatzung zur Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden sowie der Entwurf der Geschäftsordnung sind als Anlagen beigefügt (Änderungen sind grau unterlegt). Beschlussvorlage WP7-1043/2007 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.02.2008 folgendes beschlossen: zu a): Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Entwurf der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg zu beschließen. Die Geschäftsordnung ist als Anlage zur Niederschrift zu nehmen. zu b): Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Bedburg zu beschließen. Die Änderungssatzung ist als Anlage zur Niederschrift zu nehmen. Abstimmungsergebnis a) und b): jeweils einstimmig, 0 Enthaltungen Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 29.02.2008 -----------------------------------Steinbach Sachbearbeiterin Beschlussvorlage WP7-1043/2007 ----------------------------------Brabender-Lipej Leiterin des Ratsbüros ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 5