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Bedburg
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09.07.09, 02:28
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1
Anlage zu a)
Stellungnahmen zur Offenlage, Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, Industriepark Mühlenerft
Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
1.
2.
2.1
DB Netz AG, Regionalbereich
West
Schreiben vom 12.12.2007
Erftverband, Bereich Abwassertechnik
Schreiben vom 10. und
17.01.2008
„Zuständigkeitshalber haben wir diesen Vorgang an Entfällt.
die DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung
Köln … weitergeleitet.“
Gegen die Bauleitplanung bestehen keine Beden- Entfällt.
ken, wenn die Stellungnahme des Erftverbandes
vom 09.08.2005 weiterhin berücksichtigt wird.
Der Erftverband weist darauf hin, dass für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer
eine Erlaubnis nach §§ 2, 3 und 7 WHG erforderlich
ist und dass von der Bezirksregierung immissionsorientierte Nachweise hinsichtlich der Unschädlichkeit von Einleitungen aus der Siedlungsentwässerung verlangt würden.
Der immissionsorientierte Nachweis könne in Anlehnung an den Leitfaden des BWK, Merkblatt 3
geführt und auch durch den Erftverband (zuständiger Ansprechpartner bei der Abteilung G2, Flussbewirtschaftung) erbracht werden.
2.2.
In seinem Schreiben vom 09.08.2005 weist der
Erftverband darauf hin, dass das obere Grundwasserstockwerk bergbaubedingt trocken gefallen ist
und dass bei natürlicher, vom Bergbau unbeeinflusster Grundwassersituation, im Bereich des
Plangebietes flurnahe Grundwasserstände von
< 1 m gemessen wurden.
2.3.
Zudem sei zu beachten, dass sich in dem Teil des
Bebauungsplangebietes, der von der 1. Änderung
nicht betroffen wird, die Kläranlage Kaster und das
RÜB Mühlenerft befände. Im Änderungsbereich
befände sich kein Eigentum des Erftverbandes.
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
... die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
... die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen und der Anregung zu entsprechen.
Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis bzw. auf ... den Hinweis zur Kenntnis
Einleitungsgenehmigung wird auf Basis der vom zu nehmen.
Erftverband benannten, vorläufigen Einleitungswassermenge bei der Unteren Wasserbehörde
rechtzeitig vor Baubeginn im Plangebiet gestellt
werden.
Es ist vorgesehen, dass der immissionsorientierte
Nachweis durch den Erftverband erbracht werden
wird. Da dabei mehrere Einleitungsstellen in die
Mühlenerft, auch außerhalb des Plangebietes, zusammen zu fassen sein werden, wird mit dem immissionsorientierten Nachweis voraussichtlich im
Jahre 2009 gerechnet.
Im Bebauungsplan Nr. 39a, 1. Änderung sollen
(zukünftige) Eigentümer und Nutzer und Bauherren
z. B. die Notwendigkeit von bestimmten Maßnahmen, Behördenabstimmungen, Genehmigungen
und mögliche Nutzungseinschränkungen im Zusammenhang mit einem Vorhaben informiert werden. Aus diesem Grund soll ergänzend auf den
vom Erftverband genannten Sachverhalt im Bebauungsplan hingewiesen werden.
Entfällt.
... die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen und ergänzend
den entsprechenden Hinweis
im Bebauungsplan zu ergänzen.
... die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
2
Anlage zu a)
Stellungnahmen zur Offenlage, Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, Industriepark Mühlenerft
Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
3.
Finanzamt
Bergheim „Zwecks steuerlicher Auswertungen bitte ich um
Schreiben vom 03.01.2008
Mitteilung der im Bebauungsplan betroffenen
Flurstücke, und zwar unter Angabe der entsprechenden Flur.“
4.
Geologischer Dienst NRW
Schreiben vom 07.12.2007
4.1.
4.2.
Geologischer Dienst NRW
Schreiben vom 07.12.2007
Aus geowissenschaftlicher Sicht wird darauf hingewiesen, dass folgende Kennzeichnungen im
Bebauungsplan aufgenommen werden könnten:
Hinweis auf Erdbebenzone
Hinweis auf Grundwasserabsenkung bzw.
Grundwasserbeeinflussungen
Hinweis auf Bergbau
Bezogen auf das Schutzgut Boden werden, vorbehaltlich einer sachgerechten Ermittlung des Kompensationsumfanges, aus Sicht des Bodenschutzes
keine Bedenken gegen den Bebauungsplan vorgebracht.
Nachprüfbare Berechnungen zur Ermittlung des
Kompensationsumfanges seien in den Bebauungsplanunterlagen nicht enthalten, da der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) nicht beigefügt sei.
Es stelle sich die Frage, ob die Entwicklung von
rund 80 ha Industriegebiet mit den grundsätzlichen
Zielen der Landesregierung zur Reduzierung des
Flächenverbrauchs zu vereinbaren ist und ob in
diesem konkreten Fall tatsächlich alle zur Verfügung stehenden planerischen Instrumente zu einer
ökologisch und ökonomisch tragfähigen Flächenhaushaltspolitik ausgeschöpft wurden.
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
Dem Beteiligungsschreiben zur Offenlage sowie ... die Mitteilung zur Kenntnis
der Begründung zum Bebauungsplan sind die Flur zu nehmen.
und Parzellenbezeichnungen zu entnehmen. Hier
erfolgt nochmals eine Klarstellung durch die Verwaltung.
Der Bebauungsplan enthält entsprechende Kenn- ... die Mitteilung zur Kenntnis
zeichnungen und Hinweise.
zu nehmen.
Die Stadt Bedburg stellt dem Geologischen Dienst ... die Mitteilung zur Kenntnis
NRW gerne den (überarbeiteten) LBP auf Anfrage zu nehmen und dem Geolozur Verfügung.
gischen Dienst den (überarbeiteten) LBP auf Anfrage
zur Verfügung zu stellen.
Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan)
für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, Stand 2001 stellt für das Plangebiet Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB)
dar. Im sachlichen Teilabschnitt „Vorbeugender
Hochwasserschutz“ Teil 1 des Regionalplans für
den Regierungsbezirk Köln von Juli 2006 liegt das
GIB außerhalb von Überschwemmungsbereichen
der Erft bzw. Mühlenerft.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der ... die Mitteilung zur Kenntnis
Stadt Bedburg aus dem Jahre 1980 ist das Plange- zu nehmen.
biet als gewerbliche Bauflächen dargestellt, so
dass der Bebauungsplan Nr. 39a, 1. Änderung
gemäß § 8 Abs. 2 BauGB als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt anzusehen ist.
3
Anlage zu a)
Stellungnahmen zur Offenlage, Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, Industriepark Mühlenerft
Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Bei Realisierung der Bauleitplanung seien alle
denkbaren Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu ergreifen und die Vorgaben der einschlägigen Regelwerke einzuhalten.
4.3.
5.
6.
7.
Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK)
Schreiben vom 17.01.2008
Infracor, Chemistry Services
Schreiben vom 12.12.2007
PLEdoc GmbH
Schreiben vom 09.01.2008
Seitens der IHK Köln bestehen keine Bedenken
gegen die Bebauungsplanänderung.
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
Die planerische Grundentscheidung für das Industriegebietes Mühlenerft in Bedburg ist damit bereits
durch die übergeordneten Planungen und auch mit
Aufstellung des Ursprungsbebauungsplanes getroffen worden. Die Entwicklung des Industriestandortes hat eine hohe wirtschaftliche Bedeutung für die
Stadt Bedburg und wird selbstverständlich bedarfsorientiert erfolgen.
Daneben weist der Standort verschiedene Lagegunstfaktoren für die geplante Nutzung auf, z. B.
hinsichtlich seiner Entfernung zu Wohnnutzungen
und seiner verkehrlichen Anbindung. Nicht zuletzt
handelt es sich derzeit um einen vergleichsweise
strukturarmen Landschaftsraum. Für die geplanten
Baugebiete setzt der Bebauungsplan Grundflächenzahlen fest, die eine möglichst intensive Ausnutzung erlauben.
Damit soll einer Zersiedelung entgegen gewirkt und
am Standort Mühlenerft eine Konzentration der
gewerblich-industriellen Nutzungen erfolgen, die
die Entwicklung weiterer Industriestandorte im
Stadtgebiet langfristig erübrigt.
Im landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) zum
Bebauungsplan werden der Eingriff und Ausgleichsbedarf differenziert dargestellt und bilanziert
und geeignete Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen aufgezeigt, die im Bebauungsplan gemäß
§ 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 BauGB festgesetzt sind.
Entfällt.
... die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
Im Plangebiet verlaufen keine von Infracor betreu- Entfällt.
ten Fernleitungen.
… die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
Von der PLEdoc verwaltete Versorgungsanlagen Entfällt.
folgender Eigentümer werden nicht durch die Bauleitplanung berührt:
... die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
4
Anlage zu a)
Stellungnahmen zur Offenlage, Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, Industriepark Mühlenerft
Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
8.
Rhein-Erft-Kreis
Schreiben vom 16.01.2008
8.1.
Rhein-Erft-Kreis
Schreiben vom 16.01.2008
E.ON Ruhrgas AG, Essen
E.ON Gastransport AG & Co. KG, Essen
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft
deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH
& Co. KG, Straelen
Gaswerk Philippsburg GmbH, Philippsburg
KGN Kommunalgas Nordbayern GmbH, Bamberg
MEGAL GmbH, Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft, Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
„Aus der Sicht von Natur und Landschaft wird den
festgesetzten Kompensationsmaßnahmen nördlich
und westlich des Plangebiets (M 1, M 2 und M 3)
entsprechend des Landschaftspflegerischen Begleitplanes zugestimmt. In diesem Zusammenhang
wird angeregt, die südliche Eingrünung (Gemarkung Bedburg, Flur 16, Flurstück 12 und andere)
angrenzend an die Kläranlage gemäß der Ursprungsfassung möglichst zeitnah zu realisieren.
Das verbleibende Kompensationsdefizit von ca.
5 ha kann außerhalb des Geltungsbereiches durch
Laubwaldaufforstung auf der Ackerfläche Gemarkung Bedburg, Flur 16, Flurstück 15 gemäß Abstimmungstermin in Köln-Marsdorf ausgeglichen
werden. Die Bilanzierung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes ist entsprechend zu überarbeiten.
Die zeitnahe Umsetzung der Kompensationsmaß- ... die Mitteilung zur Kenntnis
nahmen ist angestrebt.
zu nehmen und der Anregung zu entsprechen.
Es wird grundsätzlich begrüßt, dass die im Abstimmungstermin diskutierten und vorgeschlagenen
Maßnahmen Zustimmung finden, um den erforderlichen Ausgleich für den Eingriff herzustellen;
wenngleich die Stadt Bedburg einen eher zentrumsnahen Ausgleich für den Eingriff – mit dem
Ziel der Vernetzung innerörtlicher Grünzüge – begrüßt hätte. Eine Überarbeitung des LBP (Laubbaumpflanzung statt Streuobstwiese) erfolgt.
... die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen und die entsprechende Überarbeitung des
landschaftspflegerischen
Begleitplanes (LBP) vorzunehmen.
5
Anlage zu a)
Stellungnahmen zur Offenlage, Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, Industriepark Mühlenerft
Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
8.2.
Rhein-Erft-Kreis
Schreiben vom 16.01.2008
Auch aus artenschutzrechtlichen Gründen bestehen keine Bedenken, da nicht zu befürchten ist,
dass der gute Erhaltungszustand der vorkommenden flugfähigen geschützten Arten der Offenlandlebensräume durch die Planung gefährdet wird.
Der Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung
Nord“ setzt fünf Pflanzmaßnahmen im Plangebiet
fest:5.1-37 „Abschnittsweise mehrreihige Baumund Strauchbepflanzung (Grabenbepflanzung) auf
50 % der Grabenlänge, Arten des EichenHainbuchenwaldes,
des
bachbegleitenden
Schwarzerlenwaldes
und
der
PrunetaliaGebüsche.“
5.1-38 „Abschnittsweise mindestens 1-reihige
Baum- und Strauchbepflanzung (Grabenbepflanzung) auf 2/3 der Grabenost- und -südseite, Arten
des Eichen-Hainbuchenwaldes, des bachbegleitenden Schwarzerlenwaldes und der PrunetaliaGebüsche.“
5.1-65 „Baumpflanzung, Hochstämme, Stieleichen,
in Gruppen von mindestens 5 Bäumen, im Abstand
von 10 m und Unterbrechungen zwischen den
Gruppen von max. 30 m, insgesamt 21 Bäume;
Pflanzung in einem mindestens 3 m breiten Pflanzstreifen auf der Grabenwestseite.“
5.2-3a „Aufforstung auf 0,35 ha mit Arten des lindenreichen Stieleichen-Hainbuchenwaldes.“
5.2-3b „Aufforstung auf 0,55 ha mit Arten des lindenreichen Stieleichen-Hainbuchenwaldes.“
5.2-3b „Aufforstung auf 0,55 ha mit Arten des lindenreichen Stieleichen-Hainbuchenwaldes.“
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
6
Anlage zu a)
Stellungnahmen zur Offenlage, Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, Industriepark Mühlenerft
Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes können diese Pflanzfestsetzungen und Aufforstungen
nicht umgesetzt werden. Aus diesem Grund wird
angeregt, die verbleibenden Wirtschaftwege mit
Baumpflanzungen anzureichern und für die erholungssuchende Bevölkerung attraktiver zu gestalten.
Für die vorgesehene Einleitung des Niederschlagswassers in das Gewässer Mühlenerft ist rechtzeitig
die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei
meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen.
8.3.
8.4.
8.5.
8.6.
9.
RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH
Schreiben vom 11.12.2007
9.1.
RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH
Schreiben vom 11.12.2007
Die Stadt Bedburg wird Bepflanzungsmöglichkeiten
unter Berücksichtigung landwirtschaftlicher Interessen prüfen.
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
... die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen und Möglichkeiten zur Bepflanzung der Wirtschaftswege prüfen und mit
den zuständigen Behörden
und Betroffenen abzustimmen.
... der Anregung zu entsprechen.
Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis bzw. auf
Einleitungsgenehmigung wird auf Basis der vom
Erftverband benannten, vorläufigen Einleitungswassermenge bei der Unteren Wasserbehörde
rechtzeitig vor Baubeginn im Plangebiet gestellt
werden.
Eine Altlastenverdachtsfläche liegt innerhalb des Entfällt.
... die Mitteilung zur Kenntnis
Plangebiets nicht vor.
zu nehmen.
Die gutachterliche Stellungnahme wurde auf Plau- Entfällt.
... die Mitteilung zur Kenntnis
sibilität geprüft. Die Bearbeitung ist, soweit nachzu nehmen.
vollziehbar, in sich schlüssig und weist keine erkennbaren Mängel auf. Die vom Gutachter vorgeschlagenen Festsetzungen, sowie die zeichnerischen Darstellungen wurden in den Bebauungsplan
aufgenommen.
Aus immissionsschutzrechtlichen Gründen werden Entfällt.
... die Mitteilung zur Kenntnis
keine weiteren Anregungen vorgebracht.“
zu nehmen.
Gegen die Bauleitplanung werden keine grundsätz- Entfällt.
... die Mitteilung zur Kenntnis
lichen Bedenken erhoben. Veränderungen an den
zu nehmen.
Versorgungsnetzen der RWE sind derzeit im Änderungsbereich nicht geplant. Die RWE weist darauf
hin, dass:
ihre Versorgungsleitungen teilweise durch die Versorgungsleitungen der RWE, die laut Anlage .. der Anregung zu entspreBauleitplanung betroffen werden und bittet, die zum Schreiben zum Schreiben vom 11.12.2007 chen und die betroffenen
Lage dieser Leitungen (Bestandsplanunterlage von der Bauleitplanung berührt werden, werden Versorgungsleitungen nachals Anlage dem Schreiben beigefügt) bei weite- nachrichtlich in den Bebauungsplan (Satzungsfas- richtlich in den Bebauungsren Planungen zu berücksichtigen um Kosten sung) übernommen.
plan zu übernehmen.
für Trassenanpassungen zu vermeiden, und
dass
7
Anlage zu a)
Stellungnahmen zur Offenlage, Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, Industriepark Mühlenerft
Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
9.2.
9.3.
9.4.
9.5.
10.
11.
11.1.
bei Nutzungsänderungen, wie z. B. der Entwidmung öffentlicher Flächen dingliche Sicherungen der RWE-Leitungstrassen und –
Anlagestandorte notwendig werden,
bei Leistungserhöhungen u. U. die Anpassung
der Versorgungsnetze und die entsprechende
Abstimmung im Vorfeld notwendig wird,
bei erhöhtem Energie- und Löschwasserbedarf
durch Art und Umfang der Bebauung die RWE
rechtzeitig in die Planung einzubinden ist damit
eine bedarfsgerechte Netzauslegung erfolgen
kann.
Bei der Planung von Pflanzflächen sei darauf zu
achten, dass die Versorgungsleitungstrassen frei
von Baum- und Strauchwerk bleiben, die DVGW
Richtlinie GW 125 sei zu berücksichtigen und ggf.
notwendig werdende Schutzmaßnahmen abzustimmen.
Entfällt, da nicht Aufgabe der Bauleitplanung.
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
... die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
Entfällt, da nicht Aufgabe der Bauleitplanung.
... die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
Entfällt, da nicht Aufgabe der Bauleitplanung.
... die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
Im Bebauungsplan Nr. 39a, 1. Änderung sollen
(zukünftige) Eigentümer, Nutzer und Bauherren
z. B. über die Notwendigkeit von bestimmten Maßnahmen, Behördenabstimmungen, Genehmigungen und mögliche Nutzungseinschränkungen im
Zusammenhang mit einem Vorhaben informiert und
auf Vorgaben hingewiesen werden, die nach anderen rechtlichen Bestimmungen geregelt sind.
Aus diesem Grund wird auf den von der RWE
Rhein-Ruhr Netzservice GmbH genannten Sachverhalt im Bebauungsplan hingewiesen werden.
RWE Westfalen-Weser-Ems Im Planbereich verlaufen keine RWE Hochspan- Entfällt.
nungsleitungen, Planungen liegen nicht vor.
Netzservice GmbH
Schreiben vom 18.12.2007
Der Landesbetrieb Straßenbau bringt grundsätzlich Entfällt.
Straßen.NRW, Landesbekeine Bedenken gegen die Bauleitplanung vor. Er
trieb Straßenbau NRW
Schreiben vom 16.01.2007
weist auf folgende Punkte hin:
Eine zusätzliche Anbindung des Plangebietes bzw. Eine zusätzliche Anbindung des Plangebietes bzw.
die Ergänzung des Knotens L 213/Robert-Bosch- die Ergänzung des Knotens L 213/Robert-BoschStraße sei frühzeitig mit der Behörde abzustimmen. Straße ist derzeit nicht geplant.
Für eine abschließende Prüfung und Erteilung einer
Genehmigung sei die Vorlage eines detaillierten
straßenbautechnischen Entwurfes erforderlich.
... die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen und einen ergänzenden Hinweis auf die
DVGW Richtlinie GW 125 in
den Bebauungsplan aufzunehmen.
... die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
... die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
... die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
8
Anlage zu a)
Stellungnahmen zur Offenlage, Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, Industriepark Mühlenerft
Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
11.2.
11.2.
Straßen.NRW, Landesbetrieb Straßenbau NRW
Schreiben vom 16.01.2007
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
Sollte eine signaltechnische Regelung des beste- Zur Zeit wird eine Lichtsignalanlage zur Regelung ... die Mitteilung zur Kenntnis
henden Knotens L 213/Robert-Bosch-Straße not- des Knotenpunktes L 213/Robert-Bosch-Straße zu nehmen.
wendig werden, so gingen sämtliche Kosten hierfür nicht für notwendig gehalten:
zu Lasten der Stadt Bedburg.
Im Zuge der Bebauungsplanaufstellung wurde ein
Verkehrsgutachten erarbeitet um das zukünftige
Verkehrsaufkommen durch das geplante Industriegebiet zu ermitteln. Für die Berechnung des Wegeaufkommens wurden Mittelwerte für einzelne Branchentypen und Fahrtzwecke gewählt. Mit der Umsetzung der Bauleitplanung wird demnach die Verkehrsbelastung an der Einmündung Robert-BoschStraße/L 213 zu nehmen. Geht man von der Annahme aus, dass für die Spitzenstunde (nachmittags zwischen 16.30 – 18.30 Uhr) ca. 10% des
Tageswertes zu erwarten sind, ergibt sich je nach
Branchentyp ein Aufkommen von 590 bis 1.020
Kfz/Stunde im Querschnitt auf der Robert-BoschStraße.
Aus gutachtlicher Sicht lassen sich die errechneten
Verkehrsmengen noch mit der vorhandenen Einmündung Robert-Bosch-Straße/L213 abwickeln.
Sobald jedoch andere gewerbliche Nutzungen,
insbesondere Transportunternehmen, mit höheren
Verkehrsaufkommen angesiedelt werden, wird die
vorhandene, ungeregelte Einmündung die zusätzlichen Verkehrsbelastungen, aus gutachtlicher Sicht,
nicht mehr einwandfrei und leistungsfähig aufnehmen können, wenn alle Flächen vollständig bebaut
sind.
9
Anlage zu a)
Stellungnahmen zur Offenlage, Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, Industriepark Mühlenerft
Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
11.3.
12.
Wald und Holz NRW
Schreiben vom 20.12.2007
Im Zuge der sukzessiven Belegung des Industriegebietes ist daher das Verkehrsaufkommen durch
Zählungen laufend zu beobachten. Gegebenenfalls
ist die Notwendigkeit eines Umbaus der Einmündung Robert-Bosch-Straße/L213 mit Lichtsignalanlage zu prüfen oder alternativ das Erfordernis, eine
zusätzliche Einmündung im Nordwesten des Plangebietes auf Höhe der Grevenbroicher Straße zu
errichten.
In Bezug auf die Errichtung von Werbeanlagen sei Im Bebauungsplan Nr. 39a, 1. Änderung sollen
§ 28 StrWG i. V. § 25 StrWG zu beachten.
(zukünftige) Eigentümer, Nutzer und Bauherren
z. B. über die Notwendigkeit von bestimmten Maßnahmen, Behördenabstimmungen, Genehmigungen und mögliche Nutzungseinschränkungen im
Zusammenhang mit einem Vorhaben informiert und
auf Vorgaben hingewiesen werden, die nach anderen rechtlichen Bestimmungen geregelt sind.
Aus diesem Grund wird auf den vom Landesbetrieb
Straßenbau NRW genannten Sachverhalt im Bebauungsplan hingewiesen werden.
„Nach Prüfung der zugesandten Unterlagen teile Dass gegen die Planung keine grundsätzlichen
ich Ihnen mit, dass aus Sicht des Regionalforstam- Bedenken bestehen, wird begrüßt.
tes Rhein-Sieg keine grundsätzlichen Bedenken
gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
39a der Stadt Bedburg bestehen.
Forstbehördliche Belange bzw. Belange des Bun- Die Planung ist mit der Unteren Landschaftsbehördeswald und Landesforstgesetzes sind nicht direkt de des Rhein-Erft-Kreises abgestimmt. Das Angebetroffen, können jedoch in Fortführung des Ver- bot bezüglich einer weiteren Abstimmung im Rahfahrens an Bedeutung gewinnen. Bezüglich der im men der Umsetzung von Ausgleichs- und ErsatzPlan bezeichneten Ausgleichs- bzw. Ersatzmaß- maßnahmen wird seitens der Stadt Bedburg benahmen M1 und M2 (immerhin eine Gesamtfläche grüßt und wahrgenommen werden. Darüber hinaus
von rd. 5 ha) empfehle ich daher eine Detailab- ist die Stadt Bedburg Mitglied in der Betriebsforststimmung hinsichtlich künftiger Waldeigenschaft, gemeinschaft und wird sich hier ergänzend einer
Auswahl des Pflanzmaterials, Pflanzverband usw.“ fachkundlichen Unterstützung bedienen.
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
... die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen und ergänzend
einen entsprechenden Hinweis in den Bebauungsplan
aufzunehmen.
... die Mitteilung und den
Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
10
Anlage zu a)
Stellungnahmen zur Offenlage, Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, Industriepark Mühlenerft
Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
13.
Wehrbereichsverwaltung
West
Schreiben vom 14.12.2007
„Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Entfällt.
Ihnen mit, dass - unter Berücksichtigung der von
mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits
grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen.“
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
... die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.