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Beschlussvorlage (Anlage zu a))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
56 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

1 Anlage zu a) Stellungnahmen zur Offenlage, Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, Industriepark Mühlenerft Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung 1. 2. 2.1 DB Netz AG, Regionalbereich West Schreiben vom 12.12.2007 Erftverband, Bereich Abwassertechnik Schreiben vom 10. und 17.01.2008 „Zuständigkeitshalber haben wir diesen Vorgang an Entfällt. die DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung Köln … weitergeleitet.“ Gegen die Bauleitplanung bestehen keine Beden- Entfällt. ken, wenn die Stellungnahme des Erftverbandes vom 09.08.2005 weiterhin berücksichtigt wird. Der Erftverband weist darauf hin, dass für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer eine Erlaubnis nach §§ 2, 3 und 7 WHG erforderlich ist und dass von der Bezirksregierung immissionsorientierte Nachweise hinsichtlich der Unschädlichkeit von Einleitungen aus der Siedlungsentwässerung verlangt würden. Der immissionsorientierte Nachweis könne in Anlehnung an den Leitfaden des BWK, Merkblatt 3 geführt und auch durch den Erftverband (zuständiger Ansprechpartner bei der Abteilung G2, Flussbewirtschaftung) erbracht werden. 2.2. In seinem Schreiben vom 09.08.2005 weist der Erftverband darauf hin, dass das obere Grundwasserstockwerk bergbaubedingt trocken gefallen ist und dass bei natürlicher, vom Bergbau unbeeinflusster Grundwassersituation, im Bereich des Plangebietes flurnahe Grundwasserstände von < 1 m gemessen wurden. 2.3. Zudem sei zu beachten, dass sich in dem Teil des Bebauungsplangebietes, der von der 1. Änderung nicht betroffen wird, die Kläranlage Kaster und das RÜB Mühlenerft befände. Im Änderungsbereich befände sich kein Eigentum des Erftverbandes. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung zu entsprechen. Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis bzw. auf ... den Hinweis zur Kenntnis Einleitungsgenehmigung wird auf Basis der vom zu nehmen. Erftverband benannten, vorläufigen Einleitungswassermenge bei der Unteren Wasserbehörde rechtzeitig vor Baubeginn im Plangebiet gestellt werden. Es ist vorgesehen, dass der immissionsorientierte Nachweis durch den Erftverband erbracht werden wird. Da dabei mehrere Einleitungsstellen in die Mühlenerft, auch außerhalb des Plangebietes, zusammen zu fassen sein werden, wird mit dem immissionsorientierten Nachweis voraussichtlich im Jahre 2009 gerechnet. Im Bebauungsplan Nr. 39a, 1. Änderung sollen (zukünftige) Eigentümer und Nutzer und Bauherren z. B. die Notwendigkeit von bestimmten Maßnahmen, Behördenabstimmungen, Genehmigungen und mögliche Nutzungseinschränkungen im Zusammenhang mit einem Vorhaben informiert werden. Aus diesem Grund soll ergänzend auf den vom Erftverband genannten Sachverhalt im Bebauungsplan hingewiesen werden. Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und ergänzend den entsprechenden Hinweis im Bebauungsplan zu ergänzen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 2 Anlage zu a) Stellungnahmen zur Offenlage, Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, Industriepark Mühlenerft Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung 3. Finanzamt Bergheim „Zwecks steuerlicher Auswertungen bitte ich um Schreiben vom 03.01.2008 Mitteilung der im Bebauungsplan betroffenen Flurstücke, und zwar unter Angabe der entsprechenden Flur.“ 4. Geologischer Dienst NRW Schreiben vom 07.12.2007 4.1. 4.2. Geologischer Dienst NRW Schreiben vom 07.12.2007 Aus geowissenschaftlicher Sicht wird darauf hingewiesen, dass folgende Kennzeichnungen im Bebauungsplan aufgenommen werden könnten: ƒ Hinweis auf Erdbebenzone ƒ Hinweis auf Grundwasserabsenkung bzw. Grundwasserbeeinflussungen ƒ Hinweis auf Bergbau Bezogen auf das Schutzgut Boden werden, vorbehaltlich einer sachgerechten Ermittlung des Kompensationsumfanges, aus Sicht des Bodenschutzes keine Bedenken gegen den Bebauungsplan vorgebracht. Nachprüfbare Berechnungen zur Ermittlung des Kompensationsumfanges seien in den Bebauungsplanunterlagen nicht enthalten, da der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) nicht beigefügt sei. Es stelle sich die Frage, ob die Entwicklung von rund 80 ha Industriegebiet mit den grundsätzlichen Zielen der Landesregierung zur Reduzierung des Flächenverbrauchs zu vereinbaren ist und ob in diesem konkreten Fall tatsächlich alle zur Verfügung stehenden planerischen Instrumente zu einer ökologisch und ökonomisch tragfähigen Flächenhaushaltspolitik ausgeschöpft wurden. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... Dem Beteiligungsschreiben zur Offenlage sowie ... die Mitteilung zur Kenntnis der Begründung zum Bebauungsplan sind die Flur zu nehmen. und Parzellenbezeichnungen zu entnehmen. Hier erfolgt nochmals eine Klarstellung durch die Verwaltung. Der Bebauungsplan enthält entsprechende Kenn- ... die Mitteilung zur Kenntnis zeichnungen und Hinweise. zu nehmen. Die Stadt Bedburg stellt dem Geologischen Dienst ... die Mitteilung zur Kenntnis NRW gerne den (überarbeiteten) LBP auf Anfrage zu nehmen und dem Geolozur Verfügung. gischen Dienst den (überarbeiteten) LBP auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, Stand 2001 stellt für das Plangebiet Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) dar. Im sachlichen Teilabschnitt „Vorbeugender Hochwasserschutz“ Teil 1 des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln von Juli 2006 liegt das GIB außerhalb von Überschwemmungsbereichen der Erft bzw. Mühlenerft. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der ... die Mitteilung zur Kenntnis Stadt Bedburg aus dem Jahre 1980 ist das Plange- zu nehmen. biet als gewerbliche Bauflächen dargestellt, so dass der Bebauungsplan Nr. 39a, 1. Änderung gemäß § 8 Abs. 2 BauGB als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt anzusehen ist. 3 Anlage zu a) Stellungnahmen zur Offenlage, Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, Industriepark Mühlenerft Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Bei Realisierung der Bauleitplanung seien alle denkbaren Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu ergreifen und die Vorgaben der einschlägigen Regelwerke einzuhalten. 4.3. 5. 6. 7. Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK) Schreiben vom 17.01.2008 Infracor, Chemistry Services Schreiben vom 12.12.2007 PLEdoc GmbH Schreiben vom 09.01.2008 Seitens der IHK Köln bestehen keine Bedenken gegen die Bebauungsplanänderung. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... Die planerische Grundentscheidung für das Industriegebietes Mühlenerft in Bedburg ist damit bereits durch die übergeordneten Planungen und auch mit Aufstellung des Ursprungsbebauungsplanes getroffen worden. Die Entwicklung des Industriestandortes hat eine hohe wirtschaftliche Bedeutung für die Stadt Bedburg und wird selbstverständlich bedarfsorientiert erfolgen. Daneben weist der Standort verschiedene Lagegunstfaktoren für die geplante Nutzung auf, z. B. hinsichtlich seiner Entfernung zu Wohnnutzungen und seiner verkehrlichen Anbindung. Nicht zuletzt handelt es sich derzeit um einen vergleichsweise strukturarmen Landschaftsraum. Für die geplanten Baugebiete setzt der Bebauungsplan Grundflächenzahlen fest, die eine möglichst intensive Ausnutzung erlauben. Damit soll einer Zersiedelung entgegen gewirkt und am Standort Mühlenerft eine Konzentration der gewerblich-industriellen Nutzungen erfolgen, die die Entwicklung weiterer Industriestandorte im Stadtgebiet langfristig erübrigt. Im landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) zum Bebauungsplan werden der Eingriff und Ausgleichsbedarf differenziert dargestellt und bilanziert und geeignete Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen aufgezeigt, die im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 BauGB festgesetzt sind. Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Im Plangebiet verlaufen keine von Infracor betreu- Entfällt. ten Fernleitungen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Von der PLEdoc verwaltete Versorgungsanlagen Entfällt. folgender Eigentümer werden nicht durch die Bauleitplanung berührt: ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 4 Anlage zu a) Stellungnahmen zur Offenlage, Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, Industriepark Mühlenerft Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... ƒ ƒ ƒ ƒ 8. Rhein-Erft-Kreis Schreiben vom 16.01.2008 8.1. Rhein-Erft-Kreis Schreiben vom 16.01.2008 E.ON Ruhrgas AG, Essen E.ON Gastransport AG & Co. KG, Essen Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen ƒ Gaswerk Philippsburg GmbH, Philippsburg ƒ KGN Kommunalgas Nordbayern GmbH, Bamberg ƒ MEGAL GmbH, Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft, Essen ƒ Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan ƒ Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan ƒ Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen „Aus der Sicht von Natur und Landschaft wird den festgesetzten Kompensationsmaßnahmen nördlich und westlich des Plangebiets (M 1, M 2 und M 3) entsprechend des Landschaftspflegerischen Begleitplanes zugestimmt. In diesem Zusammenhang wird angeregt, die südliche Eingrünung (Gemarkung Bedburg, Flur 16, Flurstück 12 und andere) angrenzend an die Kläranlage gemäß der Ursprungsfassung möglichst zeitnah zu realisieren. Das verbleibende Kompensationsdefizit von ca. 5 ha kann außerhalb des Geltungsbereiches durch Laubwaldaufforstung auf der Ackerfläche Gemarkung Bedburg, Flur 16, Flurstück 15 gemäß Abstimmungstermin in Köln-Marsdorf ausgeglichen werden. Die Bilanzierung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes ist entsprechend zu überarbeiten. Die zeitnahe Umsetzung der Kompensationsmaß- ... die Mitteilung zur Kenntnis nahmen ist angestrebt. zu nehmen und der Anregung zu entsprechen. Es wird grundsätzlich begrüßt, dass die im Abstimmungstermin diskutierten und vorgeschlagenen Maßnahmen Zustimmung finden, um den erforderlichen Ausgleich für den Eingriff herzustellen; wenngleich die Stadt Bedburg einen eher zentrumsnahen Ausgleich für den Eingriff – mit dem Ziel der Vernetzung innerörtlicher Grünzüge – begrüßt hätte. Eine Überarbeitung des LBP (Laubbaumpflanzung statt Streuobstwiese) erfolgt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und die entsprechende Überarbeitung des landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) vorzunehmen. 5 Anlage zu a) Stellungnahmen zur Offenlage, Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, Industriepark Mühlenerft Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung 8.2. Rhein-Erft-Kreis Schreiben vom 16.01.2008 Auch aus artenschutzrechtlichen Gründen bestehen keine Bedenken, da nicht zu befürchten ist, dass der gute Erhaltungszustand der vorkommenden flugfähigen geschützten Arten der Offenlandlebensräume durch die Planung gefährdet wird. Der Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ setzt fünf Pflanzmaßnahmen im Plangebiet fest:5.1-37 „Abschnittsweise mehrreihige Baumund Strauchbepflanzung (Grabenbepflanzung) auf 50 % der Grabenlänge, Arten des EichenHainbuchenwaldes, des bachbegleitenden Schwarzerlenwaldes und der PrunetaliaGebüsche.“ 5.1-38 „Abschnittsweise mindestens 1-reihige Baum- und Strauchbepflanzung (Grabenbepflanzung) auf 2/3 der Grabenost- und -südseite, Arten des Eichen-Hainbuchenwaldes, des bachbegleitenden Schwarzerlenwaldes und der PrunetaliaGebüsche.“ 5.1-65 „Baumpflanzung, Hochstämme, Stieleichen, in Gruppen von mindestens 5 Bäumen, im Abstand von 10 m und Unterbrechungen zwischen den Gruppen von max. 30 m, insgesamt 21 Bäume; Pflanzung in einem mindestens 3 m breiten Pflanzstreifen auf der Grabenwestseite.“ 5.2-3a „Aufforstung auf 0,35 ha mit Arten des lindenreichen Stieleichen-Hainbuchenwaldes.“ 5.2-3b „Aufforstung auf 0,55 ha mit Arten des lindenreichen Stieleichen-Hainbuchenwaldes.“ 5.2-3b „Aufforstung auf 0,55 ha mit Arten des lindenreichen Stieleichen-Hainbuchenwaldes.“ Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... 6 Anlage zu a) Stellungnahmen zur Offenlage, Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, Industriepark Mühlenerft Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes können diese Pflanzfestsetzungen und Aufforstungen nicht umgesetzt werden. Aus diesem Grund wird angeregt, die verbleibenden Wirtschaftwege mit Baumpflanzungen anzureichern und für die erholungssuchende Bevölkerung attraktiver zu gestalten. Für die vorgesehene Einleitung des Niederschlagswassers in das Gewässer Mühlenerft ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen. 8.3. 8.4. 8.5. 8.6. 9. RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH Schreiben vom 11.12.2007 9.1. RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH Schreiben vom 11.12.2007 Die Stadt Bedburg wird Bepflanzungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung landwirtschaftlicher Interessen prüfen. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und Möglichkeiten zur Bepflanzung der Wirtschaftswege prüfen und mit den zuständigen Behörden und Betroffenen abzustimmen. ... der Anregung zu entsprechen. Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis bzw. auf Einleitungsgenehmigung wird auf Basis der vom Erftverband benannten, vorläufigen Einleitungswassermenge bei der Unteren Wasserbehörde rechtzeitig vor Baubeginn im Plangebiet gestellt werden. Eine Altlastenverdachtsfläche liegt innerhalb des Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis Plangebiets nicht vor. zu nehmen. Die gutachterliche Stellungnahme wurde auf Plau- Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis sibilität geprüft. Die Bearbeitung ist, soweit nachzu nehmen. vollziehbar, in sich schlüssig und weist keine erkennbaren Mängel auf. Die vom Gutachter vorgeschlagenen Festsetzungen, sowie die zeichnerischen Darstellungen wurden in den Bebauungsplan aufgenommen. Aus immissionsschutzrechtlichen Gründen werden Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis keine weiteren Anregungen vorgebracht.“ zu nehmen. Gegen die Bauleitplanung werden keine grundsätz- Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis lichen Bedenken erhoben. Veränderungen an den zu nehmen. Versorgungsnetzen der RWE sind derzeit im Änderungsbereich nicht geplant. Die RWE weist darauf hin, dass: ƒ ihre Versorgungsleitungen teilweise durch die Versorgungsleitungen der RWE, die laut Anlage .. der Anregung zu entspreBauleitplanung betroffen werden und bittet, die zum Schreiben zum Schreiben vom 11.12.2007 chen und die betroffenen Lage dieser Leitungen (Bestandsplanunterlage von der Bauleitplanung berührt werden, werden Versorgungsleitungen nachals Anlage dem Schreiben beigefügt) bei weite- nachrichtlich in den Bebauungsplan (Satzungsfas- richtlich in den Bebauungsren Planungen zu berücksichtigen um Kosten sung) übernommen. plan zu übernehmen. für Trassenanpassungen zu vermeiden, und dass 7 Anlage zu a) Stellungnahmen zur Offenlage, Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, Industriepark Mühlenerft Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung 9.2. 9.3. 9.4. 9.5. 10. 11. 11.1. ƒ bei Nutzungsänderungen, wie z. B. der Entwidmung öffentlicher Flächen dingliche Sicherungen der RWE-Leitungstrassen und – Anlagestandorte notwendig werden, ƒ bei Leistungserhöhungen u. U. die Anpassung der Versorgungsnetze und die entsprechende Abstimmung im Vorfeld notwendig wird, ƒ bei erhöhtem Energie- und Löschwasserbedarf durch Art und Umfang der Bebauung die RWE rechtzeitig in die Planung einzubinden ist damit eine bedarfsgerechte Netzauslegung erfolgen kann. Bei der Planung von Pflanzflächen sei darauf zu achten, dass die Versorgungsleitungstrassen frei von Baum- und Strauchwerk bleiben, die DVGW Richtlinie GW 125 sei zu berücksichtigen und ggf. notwendig werdende Schutzmaßnahmen abzustimmen. Entfällt, da nicht Aufgabe der Bauleitplanung. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt, da nicht Aufgabe der Bauleitplanung. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt, da nicht Aufgabe der Bauleitplanung. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Im Bebauungsplan Nr. 39a, 1. Änderung sollen (zukünftige) Eigentümer, Nutzer und Bauherren z. B. über die Notwendigkeit von bestimmten Maßnahmen, Behördenabstimmungen, Genehmigungen und mögliche Nutzungseinschränkungen im Zusammenhang mit einem Vorhaben informiert und auf Vorgaben hingewiesen werden, die nach anderen rechtlichen Bestimmungen geregelt sind. Aus diesem Grund wird auf den von der RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH genannten Sachverhalt im Bebauungsplan hingewiesen werden. RWE Westfalen-Weser-Ems Im Planbereich verlaufen keine RWE Hochspan- Entfällt. nungsleitungen, Planungen liegen nicht vor. Netzservice GmbH Schreiben vom 18.12.2007 Der Landesbetrieb Straßenbau bringt grundsätzlich Entfällt. Straßen.NRW, Landesbekeine Bedenken gegen die Bauleitplanung vor. Er trieb Straßenbau NRW Schreiben vom 16.01.2007 weist auf folgende Punkte hin: Eine zusätzliche Anbindung des Plangebietes bzw. Eine zusätzliche Anbindung des Plangebietes bzw. die Ergänzung des Knotens L 213/Robert-Bosch- die Ergänzung des Knotens L 213/Robert-BoschStraße sei frühzeitig mit der Behörde abzustimmen. Straße ist derzeit nicht geplant. Für eine abschließende Prüfung und Erteilung einer Genehmigung sei die Vorlage eines detaillierten straßenbautechnischen Entwurfes erforderlich. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen ergänzenden Hinweis auf die DVGW Richtlinie GW 125 in den Bebauungsplan aufzunehmen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 8 Anlage zu a) Stellungnahmen zur Offenlage, Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, Industriepark Mühlenerft Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung 11.2. 11.2. Straßen.NRW, Landesbetrieb Straßenbau NRW Schreiben vom 16.01.2007 Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... Sollte eine signaltechnische Regelung des beste- Zur Zeit wird eine Lichtsignalanlage zur Regelung ... die Mitteilung zur Kenntnis henden Knotens L 213/Robert-Bosch-Straße not- des Knotenpunktes L 213/Robert-Bosch-Straße zu nehmen. wendig werden, so gingen sämtliche Kosten hierfür nicht für notwendig gehalten: zu Lasten der Stadt Bedburg. Im Zuge der Bebauungsplanaufstellung wurde ein Verkehrsgutachten erarbeitet um das zukünftige Verkehrsaufkommen durch das geplante Industriegebiet zu ermitteln. Für die Berechnung des Wegeaufkommens wurden Mittelwerte für einzelne Branchentypen und Fahrtzwecke gewählt. Mit der Umsetzung der Bauleitplanung wird demnach die Verkehrsbelastung an der Einmündung Robert-BoschStraße/L 213 zu nehmen. Geht man von der Annahme aus, dass für die Spitzenstunde (nachmittags zwischen 16.30 – 18.30 Uhr) ca. 10% des Tageswertes zu erwarten sind, ergibt sich je nach Branchentyp ein Aufkommen von 590 bis 1.020 Kfz/Stunde im Querschnitt auf der Robert-BoschStraße. Aus gutachtlicher Sicht lassen sich die errechneten Verkehrsmengen noch mit der vorhandenen Einmündung Robert-Bosch-Straße/L213 abwickeln. Sobald jedoch andere gewerbliche Nutzungen, insbesondere Transportunternehmen, mit höheren Verkehrsaufkommen angesiedelt werden, wird die vorhandene, ungeregelte Einmündung die zusätzlichen Verkehrsbelastungen, aus gutachtlicher Sicht, nicht mehr einwandfrei und leistungsfähig aufnehmen können, wenn alle Flächen vollständig bebaut sind. 9 Anlage zu a) Stellungnahmen zur Offenlage, Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, Industriepark Mühlenerft Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung 11.3. 12. Wald und Holz NRW Schreiben vom 20.12.2007 Im Zuge der sukzessiven Belegung des Industriegebietes ist daher das Verkehrsaufkommen durch Zählungen laufend zu beobachten. Gegebenenfalls ist die Notwendigkeit eines Umbaus der Einmündung Robert-Bosch-Straße/L213 mit Lichtsignalanlage zu prüfen oder alternativ das Erfordernis, eine zusätzliche Einmündung im Nordwesten des Plangebietes auf Höhe der Grevenbroicher Straße zu errichten. In Bezug auf die Errichtung von Werbeanlagen sei Im Bebauungsplan Nr. 39a, 1. Änderung sollen § 28 StrWG i. V. § 25 StrWG zu beachten. (zukünftige) Eigentümer, Nutzer und Bauherren z. B. über die Notwendigkeit von bestimmten Maßnahmen, Behördenabstimmungen, Genehmigungen und mögliche Nutzungseinschränkungen im Zusammenhang mit einem Vorhaben informiert und auf Vorgaben hingewiesen werden, die nach anderen rechtlichen Bestimmungen geregelt sind. Aus diesem Grund wird auf den vom Landesbetrieb Straßenbau NRW genannten Sachverhalt im Bebauungsplan hingewiesen werden. „Nach Prüfung der zugesandten Unterlagen teile Dass gegen die Planung keine grundsätzlichen ich Ihnen mit, dass aus Sicht des Regionalforstam- Bedenken bestehen, wird begrüßt. tes Rhein-Sieg keine grundsätzlichen Bedenken gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39a der Stadt Bedburg bestehen. Forstbehördliche Belange bzw. Belange des Bun- Die Planung ist mit der Unteren Landschaftsbehördeswald und Landesforstgesetzes sind nicht direkt de des Rhein-Erft-Kreises abgestimmt. Das Angebetroffen, können jedoch in Fortführung des Ver- bot bezüglich einer weiteren Abstimmung im Rahfahrens an Bedeutung gewinnen. Bezüglich der im men der Umsetzung von Ausgleichs- und ErsatzPlan bezeichneten Ausgleichs- bzw. Ersatzmaß- maßnahmen wird seitens der Stadt Bedburg benahmen M1 und M2 (immerhin eine Gesamtfläche grüßt und wahrgenommen werden. Darüber hinaus von rd. 5 ha) empfehle ich daher eine Detailab- ist die Stadt Bedburg Mitglied in der Betriebsforststimmung hinsichtlich künftiger Waldeigenschaft, gemeinschaft und wird sich hier ergänzend einer Auswahl des Pflanzmaterials, Pflanzverband usw.“ fachkundlichen Unterstützung bedienen. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und ergänzend einen entsprechenden Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen. ... die Mitteilung und den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 10 Anlage zu a) Stellungnahmen zur Offenlage, Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, Industriepark Mühlenerft Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung 13. Wehrbereichsverwaltung West Schreiben vom 14.12.2007 „Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Entfällt. Ihnen mit, dass - unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen.“ Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.