Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Vorbereitung der Kommunalwahlen 2009 hier: Satzung zur Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder und der Wahlbezirke der Stadt Bedburg vom 16.06.1998)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorbereitung der Kommunalwahlen 2009

hier: Satzung zur Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder und der Wahlbezirke der Stadt Bedburg vom 16.06.1998) Beschlussvorlage (Vorbereitung der Kommunalwahlen 2009

hier: Satzung zur Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder und der Wahlbezirke der Stadt Bedburg vom 16.06.1998) Beschlussvorlage (Vorbereitung der Kommunalwahlen 2009

hier: Satzung zur Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder und der Wahlbezirke der Stadt Bedburg vom 16.06.1998) Beschlussvorlage (Vorbereitung der Kommunalwahlen 2009

hier: Satzung zur Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder und der Wahlbezirke der Stadt Bedburg vom 16.06.1998)

öffnen download melden Dateigröße: 26 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP750/2008 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 12 91 15 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 11.03.2008 Betreff: Vorbereitung der Kommunalwahlen 2009 hier: Satzung zur Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder und der Wahlbezirke der Stadt Bedburg vom 16.06.1998 Beschlussvorschlag: Alternative 1: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt keine Änderung der Satzung zur Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder und der Wahlbezirke. Alternative 2: Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung zur nächsten Sitzung eine Vorlage zur Neufassung der o. a. Satzung a) b) c) Erhöhung der Zahl der Ratsmitglieder auf 38 und der Zahl der Wahlbezirke auf 19 Reduzierung der Zahl der Ratsmitglieder auf 34 und der Zahl der Wahlbezirke auf 17 Reduzierung der Zahl der Ratsmitglieder auf 32 und der Zahl der Wahlbezirke auf 16 vorzubereiten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Wahlperiode der gewählten kommunalen Vertretungen hat am 01.10.2004 begonnen und endet am 20.10.2009. Auch die Amtszeit der Bürgermeister und Landräte endet nicht vor Ablauf des 20.10.2009 [Gesetz zur Regelung der Wahlperiode der im Jahr 2004 gewählten kommunalen Vertretungen vom 04.06.2003]. Ein genauer Wahltermin wurde noch nicht festgelegt. Am 20.09.2007 hat der Nordrhein-Westfälische Landtag das Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes verabschiedet. Damit hat das seit 1998 weitgehend unveränderte Kommunalwahlgesetz eine breit angelegte Überarbeitung erfahren. Kernpunkte der Reform - im Überblick - sind: Änderung der Höchstabweichungsgrenze bei der Einteilung der Wahlbezirke Die Absenkung der Höchstabweichungsgrenze [von 33 1/3 auf 25 %] von der durchschnittlichen Einwohnerzahl gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 KWahlG wird im Stadtgebiet Bedburg zur Folge haben, dass Änderungen der bisherigen Wahlgebietseinteilungen durch Neuzuordnungen einer oder mehrerer Straßenzüge in zumindest fünf Wahlbezirken vorzunehmen sind. Die Verwaltung wird dem für die Festlegung der Wahlbezirke zuständigen Ausschuss [Wahlausschuss] rechtzeitig - im 2. Quartal 2008 - Vorschläge unterbreiten. Nach § 4 Abs. 2 KWahlG ist bei der Abgrenzung der Wahlbezirke darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden. Unter Bezug auf diese Vorschrift erläutert § 78 Kommunalwahlordnung, dass sich die Bevölkerungszahlen nach der vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik halbjährlich fortgeschriebenen Bevölkerungszahl, welche 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht ist, richtet. Als durchschnittliche Bevölkerungszahl des Wahlbezirks [§ 15 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes] gilt die Zahl, die sich aus der Teilung der Bevölkerungszahl des Wahlgebietes durch die Zahl der Wahlbezirke ergibt. Diesbezüglich wird auf die Anlagen 2 und 3 dieser Vorlage verwiesen. Wechsel vom Sitzverteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer auf das sogenannte Divisorverfahren mit Standardabrundung nach Sainte-Lague/Schepers Im Hinblick auf die Komplexität des Verfahrens wird auf Anlage 4 verwiesen. Stärkung des aktiven und passiven Wahlrechts Die Sperrfrist von drei Monaten [Hauptwohnung im Wahlgebiet] für die Ausübung des passiven Wahlrechts - Wählbarkeit - bleibt gemäß § 12 KWahlG unverändert bestehen. Demgegenüber wird die Sperrfrist für die Ausübung des aktiven Wahlrechts gemäß § 7 KWahlG von drei Monaten auf 15 Tage verkürzt. Der Katalog der Gründe für eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat - Inkompatibilität - in § 13 Abs. 1 KWahlG wurde reduziert. Neuausrichtung der Bürgermeister-/ Landratswahl insbesondere durch Wegfall der Stichwahl Gemäß § 65 Abs. 1 GO werden die Bürgermeister/-innen zukünftig für 6 Jahre gewählt. Dies führt zur Abkoppelung der Bürgermeisterwahl von der Kommunalwahl. Im Jahre 2009 findet die letzte verbundene Wahl der Bürgermeister/-innen mit den Kommunalvertretungen statt. Zudem wurde durch die Änderung des Landesbeamtengesetzes die bisherige Altersgrenze von 68 Jahren abgeschafft. Weder für die Kandidatur noch für die Wahlen, noch für die Ausübung des Amtes der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters gibt es nunmehr eine Altersbeschränkung. Als Beschlussvorlage WP7-50/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Bürgermeisterin/ Bürgermeister oder Landrätin/ Landrat ist nach § 46c KWahlG gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. Eine Stichwahl findet nicht mehr statt. Stärkung der Neutralität der Wahlorgane Um die Neutralität der Wahlorgane weitergehend als bisher zu gewährleisten, wurde in § 2 Abs. 7 KWahlG festgelegt, dass Wahlbewerber nicht Mitglied eines Wahlvorstandes in dem Wahlbezirk sein dürfen, in dem sie aufgestellt sind [Wahlbezirksbewerber] oder ihre Wohnung haben [auf Reservelisten aufgestellte Bewerber]. Darüber hinaus besteht nach wie vor gemäß § 3 Abs. 2 KWahlG die Möglichkeit, dass die Gemeinden bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern können. Dies sind im Stadtgebiet von Bedburg [Bevölkerungszahl von über 15.000, aber nicht über 30.000] 19, 18, 17 oder 16 Direktbewerber/ Wahlbezirke. Ein Beschluss muss spätestens am 30.06.2008 vollzogen sein. Es ist somit zu entscheiden, ob es bei der nächsten Kommunalwahl 2009 im Stadtgebiet von Bedburg bei 36 zu wählenden Vertretern und somit 18 Wahlbezirken bleiben soll. Rein informatorisch weist die Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Rat der Stadt Bedburg in seiner 28. Sitzung am 01.04.2003 nach eingehender Beratung mehrheitlich beschlossen hat, keine weitere Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder/ Wahlbezirke vorzunehmen. Im Rahmen der seinerzeitigen Beratungen wurde dies seitens der Fraktionen mit einem zu hohen Verwaltungsaufwand und damit verbundener erhöhter Personalbindung begründet. Zudem wurde in Frage gestellt, ob eine angemessene Betreuung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bedburg in den Wahlbezirken bei einer eventuellen weiteren Reduzierung der Ratsmitglieder/ Wahlbezirke weiterhin gewährleistet werden könne. Auf die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder und der Wahlbezirke der Stadt Bedburg vom 16.06.1998 wird verwiesen. Die Einteilung des Stadtgebiets in Wahlbezirke obliegt dem Wahlausschuss; dieser teilt gemäß § 4 Abs. 1 KWahlG spätestens acht Monate vor Ablauf der Wahlperiode das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter gemäß § 3 Abs. 2 in Wahlbezirken zu wählen sind. Die personelle Besetzung des Wahlausschusses der Stadt Bedburg wurde bereits in der Sitzung des Rates vom 27.03.2007 beschlossen. Aufgrund des eng gesetzten Zeitrahmens - 30.06.2008 - und des mit einer Reduzierung/ Erhöhung der Anzahl der Ratsmitglieder/ Wahlbezirke verbundenen hohen Verwaltungsaufwands, sollte aus Sicht der Verwaltung bereits in dieser Sitzung des Rates ein entsprechender Beschluss gefasst werden [Vergrößerung, Verkleinerung, Beibehaltung der derzeitigen Anzahl]. Beschlussvorlage WP7-50/2008 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Als Anlagen sind beigefügt: 1. Satzung zur Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder und der Wahlbezirke der Stadt Bedburg vom 16.06.1998 2. Berechnung der durchschnittlichen Einwohnerzahl Höchstabweichungsgrenze (Ober/Untergrenze) von 25%. und der neuen 3. Anzahl der Einwohner (Stand 11/2007) unter Zugrundelegung der Wahlbezirkseinteilung ( 18 Wahlbezirke) anlässlich der Kommunalwahlen 2004 und die Auswirkungen der 25 % Höchstabweichungsgrenze 4. Neugestaltung des Sitzberechnungsverfahrens Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein : Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 03.03.2008 ----------------------------------Courth ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-50/2008 Seite 4