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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-49/2008)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
41 kB
Datum
04.03.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

Zielvorgaben Fachbereich I - Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung Produkt Seite Vorschlag CDU Vorschlag FDP Erarbeitung einer stadtteilbezogenen Organisationsstruktur mit dauerhafter Verantwortungszuordnung. Darstellung der Auswirkungen der 7 zusätzlichen Stellen für die Nachhaltigkeit der Aufgabenbewältigung. Überprüfung einer Produktivitätssteigerung durch technische Aufrüstung der Geräte. 110.111.120 Bauhof 201 Aufgabensteigerungen sind derzeit für den Bauhof nicht vorgesehen. Die bestehenden Aufgaben sind in einem Leistungesverzeichnis darzustellen und durch ein Arbeitsprogramm zur Haushaltsplanung 2009 zu belegen. Hierzu ist eine edv-gestützte Arbeitsplanung einzuführen. Über Stundenaufzeichnungen ist ein pauschaler Anteil an Arbeitsaufwand für investive Maßnahmen zwecks Aktivierung als Eigenleistung in der Anlagenbuchhaltung zu ermitteln. Bei wesentlichen Änderungen ist der Anteil anzupassen. Eine Überprüfung im Rahmen einer 3-monatigen Stundenaufzeichnung erfolgt alle 5 Jahre, erstmalig 2010. Vorschlag SPD Vorschlag FWG Vorschlag der Verwaltung Bemerkungen Auf der Grundlage eines zu erarbeitenden Leistungsverzeichnisses soll ein Konzept bezüglich einer stadtteilbezogenen Organisationstruktur bis Mitte 2008 erstellt werden. Hierin einzuarbeiten ist die Darstellung der Auswirkungen der 7 zusätzlichen Stellen sowie die Möglichkeit der Produktivitätssteigerung durch eine Verbesserung der technischen Ausrüstung. Die Umsetzung des Konzeptes sollte nach Möglichkeit auf einer edv-gestützten Arbeitsplanung erfolgen. Je nach Ausgestaltung der Untersuchung sind finanzielle Mittel bereitszustellen. Für die EDVUnterstützung sind rd. 7.000 € bereitzustellen . Über Stundenaufzeichnungen ist der Anteil an Arbeitsaufwand für investive Maßnahmen zwecks Aktivierung als Eigenleistung in der Anlagenbuchhaltung zu ermitteln. Gesetzliche Regelung 1 Zielvorgaben Fachbereich I - Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung Produkt Seite Vorschlag CDU Vorschlag FDP Verbesserung der Verzahnung mit dem Fachbereich III. Die Vermarktung muss in Abstimmung mit der Bewirtschaftung erfolgen, damit keine Fehlleitungen der Entscheidungen eintreten können. Entscheidungspriorität für die Verkaufsentscheidung festlegen und fachbereichsübergreifende Anlage eines Verkaufskatasters, um überall den gleichen Informationsstand sicherzustellen. Soweit im Eigentum der Stadt Bedburg noch unbebaute Flächen zur Vermarktung anstehen, sind diese ins Internet der Stadt Bedburg sowie in einschlägige Internetbörsen einzustellen. Die Veröffentlichungen sollten mit detaillierten Beschreibungen unter Berücksichtigung der politischen Ziele erfolgen. Vorschlag SPD Vorschlag FWG 110.111.130 Liegenschaftsverwaltung 209 Bemerkungen Es ist ein Verkaufskataster hinsichtlich der zu vermarktenden Gebäude und Flächen bis zum 30.06.2008 zu erstellen. Über den Stand der Verkaufsbemühungen ist sowohl dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung als auch dem Ausschuss für die Bewirtschaftung städtischer Gebäude zu berichten. Berichtswesen über die Verkaufsbemühungen und Darstellung der Fortschritte bzw. von Hinderungsgründen. Konzentrierter Einsatz von externen Maklern für alle Verkaufsobjekte bzw. Grundstücke. Vorschlag der Verwaltung Die Verrmarktung städtischer Gebäude und Flächen sollte bei schwieriger Vermarktungslage über externe Makler erfolgen. Grundsätzlich sind Grundstücke im Internet anzubieten. Sollte sich eine Vermarktung als schwierig erweisen, wird eine externes Maklerbüro eingeschaltet. Fortführung der Ansiedlungspolititk durch Flächenbeschaffung bezogen auf alle Stadtteile. Bei der Vermarktung und Verpachtung sollen die Ortsbürgermeister aufgrund ihrer ortsspezifischen Kenntnisse mitwirken. Fortführung der Ansiedlungspolititk durch Flächenbeschaffung bezogen auf alle Stadtteile. Förderung von Familien mit Kindern durch Bereitstellung von verbilligtem Bauland (vgl. Antrag der FWG vom 01.02.2008) sowie Erstellung eines konkreten Konzeptes zur Familienförderung) Hieraus resultiert eine Reduzierung der zu erzielenden investiven Einzahlungen und Erträge. Demgegenüber steht eine Erhöhung der Auslastung der Schulen und Kindergärten. Erstellung eines Konzeptes zu Durchführung von Stadtteilworkshops und Vorlage an den zuständigen Ausschuss Erneuerung der Stadtteil-Workshops nach dem Muster des städtebaulichen Gesamtkonzeptes (Büro Jansen) Die Vermarktung von Kleinstflächen ist letztmalig konzentriert durch den Fachbereich I anzugehen. Ziel ist die Entlastung des Bauhofes. Hierbei ist die Eigentumsübertragung auf interessierte Bürger je nach Ausnutzungsmöglichkeit und Größe unter Umständen auch zu symbolischen Preisen gegenüber der kostenaufwendigen Vermarktung der Fläche den Vorzug zu geben. Bei der Bewertung ist eine reale Verkehrswertermittlung durchzuführen. Zwischenberichte sind zweimal jährlich dem zuständigen Fachausschuss vorzulegen. Die Durchführung der Stadtteilworkshops ist mit noch zu ermittelnden Kosten verbunden. Kleinstflächen sind grundsätzlich nach Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten an interessierte Bürger abzugeben. Bei der Verkaufspreisermittlung ist die Ersparnis aus der entfallenden Pflege zu berücksichtigen. 2 Zielvorgaben Fachbereich I - Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung Produkt Seite Vorschlag CDU Vorschlag FDP Vorschlag SPD Sukzessive Umwandlung der Tennenplätze in Kunstrasenplätze nach mindestens einjähriger Erfahrungsphase für die Anlage und Pflege. 420.424.110 Sportplätze Vorschlag FWG Bereitstellung von Finanzmitteln für Kunstrasenplätze. Eine aktuelle Aufstellung über die Nutzung der Sportplätze wird erarbeitet. Aus der Nutzungsanalyse soll hervorgehen, welche Sportvereine welche Sportplätze wie oft nutzen. 219 Die Unterhaltung der Sportplätze ist durch die Vereine wie in 2007 verabredet vorzunehmen. Vorschlag der Verwaltung Nach Umwandlung des Tennenplatzes an der Burgundischen Straße in einen Kunstrasenplatz im Jahr 2009 schließt sich eine Erfahrungsphase von einem Jahr an. In dieser Erfahrungsphase ist ein Nutzungskonzept der Sportplätze (wer nutzt wann mit wieviel Personen) zu erstellen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Nutzungsanalyse und ggf. positiver Beurteilung des Kunstrasenplatzes werden im Haushaltplan des Jahres 2010 die Umwandlungen der übrigen Tennenplätze in Kunstrasenplätze in den einzelnen Finanzplanungsjahren eingestellt. Bemerkungen Ggf. sind im Finanzplanungsjahr 2011 des Haushaltsplans 2008 investitve Mittel für einen weiteren Kunstrasenplatz (rd. 600.000 €) einzustellen. Auf die Stellungnahme des Kämmerers zur Sitzungsvorlage hinsichtlich dr zunächst abzuwartenden Erfahrungen mit der Umwandlung des Platzes in Kaster, Burgundische Straße, wird verwiesen. Die Unterhaltung der Sportplätze ist grundsätzlich den Vereinen zu übertragen. Eine Unterhaltung des Sportplatzes "Am Tiergarten" über das regelmäßige Mähen mittels Großflächenmähers hinaus ist nicht gewünscht. Die Anzahl an Sportplätzen zur Nutzung Bevor der Sportplatz Lipp eingezogen durch Fußballvereine ist zu reduzieren. wird, müssen den dort trainierenden Der Sportplatz Lipp ist kurzfristig einer Vereinen Alternativen vermittelt werden. Vermarktung zuzuführen. Räumliche Planungs510.511.110 und Entwicklungszusammenarbeit 221 Der Sportplatz Lipp ist kurzfristig einer Vermarktung zuzuführen. Den derzeit dort trainierenden Vereinen sind Alternativen zu bieten. Es sind u.U. Erträge und investive Einzahlungen einzustellen. Verstärkung der Fremdvergabe für Bebauungspläne zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten. Die Bearbeitungszeit eines Bebauungsplanes hängt im wesentlichen von den gesetzlichen zeitlichen Vorgaben und den eingehenden Anregungen bzw. Bedenken Dritter ab. In der Vergangenheit wurden B-Pläne bereits durch Dritte erstellt. Eine weitere zeitliche Optimierung ist hierdurch nicht zu erreichen. Schnellsmögliche Nachbesetzung der Stelle des "Stadtplaners" Die Stelle des Stadtplaner wurde im Rahmen des vom Rat beschlossenen Personalkonzeptes ersatzlos gestrichen. Sollte die Stelle wieder besetzt werden, sind entsprechende Mittel bereitzustellen. Auf die anstehende Fortschreibung des Personalkonzeptes 20052009 wird verwiesen. Vergabe des Planungsauftrages für den Bebauungsplan "Realisierungswettbewerb Kaster" an den Preisträger zur zeitnahen Fortentwicklung des Siegerkonzeptes Vergabe des Planungsauftrages für den Bebauungsplan "Realisierungswettbewerb Kaster" an den Preisträger zur zeitnahen Fortentwicklung des Siegerkonzeptes 3 Zielvorgaben Fachbereich I - Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung Produkt 520.523.110 Denkmalschutz 540.541.120 Verkehrssicherung/planung 540.547.110 ÖPNV Seite Vorschlag CDU 229 Vorschlag FDP Vorschlag der Verwaltung Bemerkungen Für die Unterhaltung von Denkmälern, die nicht Gebäude sind, sind jährlich 10.000 € einzustellen. Die Unterhaltung städtischer Denkmäler ist nur bei äußerster Dringlichkeit vorzunehmen. Eine Prioritätenliste ist dem Fachausschuss vorzulegen. Städtische Denkmäler (nicht Gebäude) sind nur bei äußerster Dringlichkeit instandzusetzen. Hierzu ist dem Fachausschuss eine Prioritätenliste vorzulegen. Im Haushaltsplan 2008 werden vorsorglich 20.000 € für die Unterhaltung der Denkmäler eingestellt. Sobald festgestellt wird, dass die Denkmäler zu sanieren sind, ist grundsätzlich die Bildung einer Rückstellung erforderlich. Im Teilfinanzplan wurden sowohl Landeszuweisungen als auch Auszahlungsermächtigungen veranschlagt. Die Unterhaltung denkmalgeschützter Gebäude ist auf Antrag des jeweiligen Eigentümers sowohl durch Landes als auch durch städtische Mittel zu unterstützen. Der Zuschussbedarf wird auf maximal 50% der denkmalbedingten Mehraufwendungen beschränkt. Eine Antragsliste ist bis zum 30.03. eines jeden Jahres dem Fachausschuss zur Genehmigung vorzulegen. Die Unterhaltung denkmalgeschützter Gebäude ist auf Antrag des jeweiligen Eigentümers sowohl durch Landesmittel als auch durch städtische Mittel zu Wiederaufnahme von Mitteln zur unterstützen. Der Zuschussbedarf wird Denkmalpflege zwecks Erlangung von auf maximal 50% der denkmalbedingten Landeszuweisungen. Mehraufwendungen beschränkt. Eine Antragsliste ist bis zum 30.03. eines jeden Jahres dem Fachausschuss zur Genehmigung vorzulegen. Bei der Veranschlagung ist allerdings zu prüfen, ob eine einklagbare mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung gegen den Eigentümer besteht. Ist das nicht der Fall, ist die Veranschlagung im Teilergebnisplan vorzunehmen. Zur Verkehrsentlastung von Millendorf werden die Überlegungen aus dem Verkehrsentwicklungsplan wieder aufgegriffen, einen Anschluss der Millendorfer Straße an die L279 zu planen. Hierzu beginnt die Verwaltung mit den notwendigen Planungen und stellt diese im Fachausschuss vor. 239 239 Vorschlag SPD Weitere Verbesserung der Werbung durch neue Medien. Weitere Verbesserung der Werbung durch neue Medien. Austausch bzw. Reparatur der Wartehäuschen unter Einbindung kommerzieller Werbeunternehmen Austausch bzw. Reparatur der Wartehäuschen unter Einbindung kommerzieller Werbeunternehmen Vorschlag FWG Zur Verkehrsentlastung von Millendorf werden die Überlegungen aus dem Verkehrsentwicklungsplan wieder aufgegriffen, einen Anschluss der Millendorfer Straße an die L279 zu planen. Hierzu beginnt die Verwaltung mit den notwendigen Planungen und stellt diese im Fachausschuss vor. Die finanziellen Auswirkungen sind im Teilplan darzustellen. Ggf. sind Ansätze im Haushaltsplan zu Die wirtschaftliche Situation ist durch korrigieren. die Vermarktung der Wartehäuschen Für die Reparatur der Wartehäuschen wurden (Werbeeinnahmen etc.) zu verbessern. Veranschlagungen im Haushalt bereits vorgenommen. 4 Zielvorgaben Fachbereich I - Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung Produkt 550.551.110 Öffentliche Grünflächen Seite 261 Vorschlag CDU Ausweitung der Beetpatenschaften. Unterstützung der Bürger bei der Entsorgung des öffentlichen Grünschnitts bei Übernahme einer Patenschaft Aktualisierung der Bestandsliste und Überprüfung des aktuellen Standortbedarfs 550.551.120 Kinderspielplätze 550.553.110 Bestattungswesen 265 Vorschlag FDP Vorschlag SPD Vorschlag FWG Regelmäßige Überprüfung der Kinderspielplätze hinsichtlich notwendiger Verbesserung oder Stilllegung. Wirtschaftsförderung Die Attraktivität der Hauptspielplätze ist regelmäßig zu prüfen und zu erhalten. siehe unter Bestattungswesen Die Flächen sind an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Über die Möglichkeiten der Umnutzung der Flächen ist dem zuständigen Fachausschuss ein Konzept zur Entscheidung vorzulegen. Die Flächen sind an den tatsächlichen Bedarf anzupassen; ggf. zugunsten von Grünanlagen etc. Dem Rat ist ein entsprechendes Nutzungsänderungskonzept vorzulegen. Regelmäßige Berichterstattung über geplante und durchgeführte Maßnahmen. Abstimmung der Unternehmertage auf die besonderen Belange der beteiligten Unternehmen bei der Terminierung und Durchführung Strukturierung in Abstimmung mit dem Bereich Stadtmarketing, Kultur und Tourismus. Festlegung der Prioritätenkompetenz. 570.571.110 Bemerkungen Die Überprüfung des aktuellen Standortbedarfs wurde durch den FB II in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt vorgenommen. (Politische Zielvorgabe für das Haushaltsjahr 2006 unter Produkt 530 110 120) Diese Regelung sollte nicht geändert werden. Die Kinderspielplätze sind entsprechend der Begehung 2007 auf das notwendige Maß zu reduzieren. Entstehehnde Flächen sind einer Vermarktung zuzuführen. Die Attraktivität der Hauptspielplätze ist jährlich zu prüfen und durch Investitionen und Reparaturleistungen zu erhalten. Eine Einbindung der nicht erforderlichen Flächen des Friedhofes Kaster in den Spielplatz an der Burg ist zu prüfen. 270 Vorschlag der Verwaltung Ausweitung der Beetpatenschaften. Unterstützung der Bürger bei der Entsorgung des öffentlichen Grünschnitts bei Übernahme einer Patenschaft. Regelmäßige Berichterstattung über geplante und durchgeführte Maßnahmen. Abstimmung der Unternehmertage auf die besonderen Belange der beteiligten Unternehmen bei der Terminierung und Durchführung Strukturierung in Abstimmung mit dem Bereich Stadtmarketing, Kultur und Tourismus in Form eines "runden Tisches". Verbesserung der Angebote im Bereich Tourismus /Wirtschaftsförderung verbunden mit entsprechender Erhöhung der Mittel 277 Das Ergebnis der Wirtschaftsförderung wird an der Erhöhung des Gewerbebestandes und daraus resultierender Mehreinnahmen gemessen. Ein Ergebnisbericht ist dem zuständigen Fachausschuss vorzulegen. Die Sachmittel der Wirtschaftsförderung wurden im Vergleich zum Haushaltsplan 2007 mehr als verdoppelt. Die hieraus resutlierende Kennzahl wäre nicht unbedingt aussagefähig (Nachzahlung großer Steuerzahler). Besser wären folgende Kennzahlen: Aufwand Wirtschaftsförderung im Jahr je geschaffenem Arbeitsplatz bzw. je angesiedeltem Betrieb 5