Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
152 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
22.05.15, 08:08
Aktualisiert
15.09.15, 14:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 190/2015
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 01.04.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
15.09.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
03.06.2015
vorberatend
Rat
23.06.2015
beschließend
Rat
29.09.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Beantwortung von Fragen zum Schulentwicklungsplan,; hier CDU Fraktion
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Sitzung des Schulausschusses am 25.03.2015 wurde vereinbart, dass Fragen zum Entwurf
des Schulentwicklungsplans und des Standortgutachtens zeitnah eingereicht und entweder durch
das Planungsbüro „Biregio“, den Eigenbetrieb Immobilien, das Schulverwaltungsamt oder auch
gemeinsam beantwortet werden. Sollte bis zum Versendetermin nicht jede Frage beantwortet sein,
so wird angestrebt, die Antwort bis zur Sitzung des Schulausschusses am 03.06.2015 bzw. zur
Sitzung des Rates am 23.06.2015 nachzuliefern.
Teil A – Prognosezahlen
Die Frage wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet:
„Die Vorgabe der Schulaufsicht bei Beantragung einer neuen Schule ist der Nachweis ihrer Tragfähigkeit in den nächsten fünf Schuljahren, gemessen an den Schülerzahlen in den Eingangsklassen; wir haben zugesagt, im Standortgutachten diese Prognose bis zum Aufbau des Abschlussjahrganges der Gesamtschule zu ergänzen.“
Teil B – Szenarien 1 – 4
Die Frage wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet:
„Die Anregung, die verschiedenen Alternativen im Standortgutachten auch in der Form der vorgeschlagenen Masken darzustellen, wird aufgegriffen; das Szenario 4 ist bereits im Schulentwicklungsplan in der Status-quo-Prognose enthalten.“
Zusatz der Verwaltung:
Das in der Status-quo-Prognose enthaltene Szenario 4 beinhaltet die Beibehaltung aller fünf weiterführenden Schulen. Eine Darstellung für ein „Kooperationsszenario erfolgte nicht, da die für eine
Kooperation der beiden städtischen gymnasialen Oberstufen erforderliche Zustimmung der beiden
Schulkonferenzen nicht erfolgt ist. Außerdem empfiehlt es sich nicht, über Kooperationen mit
Schulen anderer Schulträger zu spekulieren, wenn dem keine entsprechenden Sondierungsgespräche vorausgegangen sind.
.
Teil C – Fragen
Die Frage 1. wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet:
„Grundsätzlich ist beim Abbau einer Schule sichergestellt, dass die Schüler ihre begonnene Schullaufbahn auch dort beenden können; wenn in Einzelfällen davon abgewichen wird, unterliegt das
einer Entscheidung von Schule, Schulträger und Schulaufsicht.“
Zusatz der Verwaltung:
Bei auslaufender Auflösung einer Schule wird seitens der Schulaufsicht das Lehrpersonal sukzessive reduziert. Gleichzeitig kann es natürlich sowohl zu Versetzungswünschen der Lehrkräfte, als
auch zu Schulwechseln der Schülerschaft kommen. Grundsätzlich entscheidet der Schulträger im
Einvernehmen mit Schule und Schulaufsicht darüber, bis zu welchem Zeitpunkt der Schulbetrieb
an einer auslaufenden Schule aufrechterhalten bleibt.
Die Frage 2. wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet:
„Die Auspendlerquote von gegenwärtig 23 % wird sich mit einem wohnortnahen Gesamtschulangebot voraussichtlich deutlich verringern, weil 40 % dieser Auspendler heute die Gesamtschulen in
Weilerswist und Kerpen besuchen; die Anteile der auspendelnden Gymnasiasten nach Kerpen,
Brühl und Zülpich und der ganz wenigen auspendelnden Realschüler nach Kerpen werden sich
wohl kaum verändern.“
Die Frage 3. wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet:
„In einer offenen Schullandschaft kann es – so wie bei den anderen Schulen auch – bei einem
wohnortnahen Gesamtschulangebot auspendelnde Gesamtschüler geben, was jedoch letztlich
davon abhängig sein wird, wie sich die neue Gesamtschule in Erftstadt profilieren wird.“
Die Frage 4. wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet:
„Eine Sekundarschule wäre keine Alternative, weil sie nach den Ergebnissen der Elternbefragung
voraussichtlich die erforderliche Mindestgröße nicht erreichen würde.“.
Die Frage 5. wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet:
„Der Schulträger hat bei der Beantragung einer neuen Schule auch den Nachweis seiner Finanzkraft zu erbringen; die Stadt Erftstadt ist gut aufgestellt, weil sie für die Errichtung einer Gesamtschule keinen Neubau benötigt, sondern mit der schulformbezogenen Umorientierung ihrer eigenen Schülerschaft die vorhandenen Schulraumkapazitäten nutzen kann (bei dem mittlerweile dichten Gesamtschulnetz in der regionalen Schullandschaft ist auch nicht mit größeren Einpendlerzahlen zu rechnen).“
Zusatz der Verwaltung:
-2-
Im formellen Antragsverfahren zur Genehmigung einer Gesamtschule müssen der Bezirksregierung Köln gegenüber Angaben zur Haushaltsverträglichkeit gemacht werden. In diesem Zusammenhang ist es relevant, ob das Haushaltssicherungskonzept genehmigungsfähig bleibt. Nach
Vorliegen konkreter Angaben zum Investitionsbedarf wäre daher eine Abstimmung mit der Kommunalaufsicht zu empfehlen.
Die Frage 6. wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet:
„Die Fahrschülerkontingente sind im Standortgutachten dargestellt, die sich daraus ergebenden
möglichen Schülerbeförderungskosten werden – und können auch nur – sehr überschlägig vorausberechnet werden.“
Zusatz der Verwaltung:
Nach den Berechnungen von Biregio sind bei der Gründung einer Gesamtschule 475 bzw. 633
Schülerinnen und Schüler zwischen den Standorten Lechenich und Liblar zusätzlich zu befördern.
Um die finanziellen Auswirkungen verlässlich abschätzen zu können, fehlen derzeit noch zahlreiche Daten. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass die zusätzliche Beförderung von
mehreren hundert Schülerinnen und Schülern in der Hauptverkehrszeit zu erheblichen Mehrbelastungen führen wird.
Unter der Annahme, dass zur Beförderung dieser Schülerinnen und Schüler in vollem Umfang zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt werden müssen, entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von ca.
500.000,- € pro Jahr. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass nach Vorlage der tatsächlichen Anmeldezahlen und der Kenntnis über die Wohnstandorte der Schülerinnen und Schüler Optimierungspotentiale bei der Fahrplangestaltung bestehen und die tatsächlichen Kosten unter den
o. a. Schätzungen liegen.
Die Fragen 7. bis 11. werden von „Biregio“ wie folgt beantwortet:
„Aussagen zu diesen Fragen sind im Schulentwicklungsplan enthalten und insofern schon Grundlage für das Standortgutachten.“
Die Frage 12. wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet:
„In der Stadt Erftstadt ist die Zahl der Oberstufenschüler in den beiden Gymnasien – trotz demographisch bedingt rückläufiger Schülerzahlen – von 571 Schülern im Schuljahr 2001/02 um 19 %
auf 680 Schüler im Schuljahr 2014/15 gestiegen; darin kommt ein anhaltender Trend zu höheren
schulischen Abschlussqualifikationen zum Ausdruck, wenn im gleichen Zeitraum in der Stadt Erftstadt der Anteil der Übergänge von den Grundschulen zum Gymnasium von 44 % auf 52 % gestiegen ist. Daneben kann und wird eine fünfzügige Gesamtschule auch noch eine dreizügige Oberstufe führen – allein das Oberstufenpotential (Fachoberschulreife mit Qualifikation) der Hauptschule und der beiden Realschulen umfasst gegenwärtig rund 120 Schüler.“
Die Frage 13. wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet:
„Die Schülerbewegungen in den beiden Gymnasien sind im Schulentwicklungsplan dokumentiert
(und damit auch Grundlage des Standortgutachtens); mit den vorhandenen schulstatistischen Daten können nur Bilanzen gezogen werden.“
14. Die Übergänge von der 4. Klasse zu auswärtigen weiterführenden Schulen sind aus der als
Anlage beigefügten Aufstellung zu ersehen. Leichte Schwankungen sind aufgrund der unterschiedlichen Abfragezeitpunkte üblich.
Die Frage 15. wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet:
„Eine >Überraschung< hat es nur in der Verteilung bei den aktuellen Aufnahmen der beiden Gymnasien gegeben, solche Ausschläge hat es aber auch schon in der Vergangenheit gegeben (in
beiden Richtungen s. u.); insofern sind alle Beteiligten gut beraten, dies nicht überzubewerten und
immer im Kontext einer mindestens mehrjährigen Betrachtung zu sehen.“
Aufnahmen der beiden Gymnasien
2004 2005 2006
Lechenich
118
101
113
2007
124
2008
148
2009
92
-3-
2010
100
2011
106
2012
108
2013
91
2014
89
2015
68
Liblar
Summe
Lechenich
Liblar
133
251
142
243
128
241
139
263
122
270
146
238
126
226
116
222
95
203
137
228
108
197
128
196
47 %
53 %
42 %
58 %
47 %
53 %
47 %
53 %
55 %
45 %
39 %
61 %
44 %
56 %
48 %
52 %
53 %
47 %
40 %
60 %
45 %
55 %
35 %
65 %
16. Gemäß § 8 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NW unterscheiden sich die Relationen „Schüler je Stelle“ der verschiedenen Schulformen. Sie beträgt bei
der Hauptschule 17,86, in der Realschule 20,94, im Gymnasium 19,88 und in der Gesamtschule
19,32
Die Frage 17. wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet:
„Die Sanierung des Schulzentrums Lechenich ist geplant; es macht keinen Unterschied, ob dabei
bestehende Schulen oder eine neu aufbauende Schule davon in Mitleidenschaft gezogen werden.“
Bei der Sanierung des Schulzentrums Lechenich muss von einem Investitionsbedarf von
21,5 Mio. € ausgegangen werden. Dieser Ansatz beinhaltet auch die Kosten für eine Erweiterung
der Mensa, sei es für die Gesamtschule oder für das Gymnasium im Ganztagsbetrieb.
Zusatz der Verwaltung:
Auch im Schulzentrum Liblar besteht noch Handlungsbedarf. Die Investitionskosten in diesem
Schulzentrum werden auf 14,54 Mio. € geschätzt.
Die Frage 18. wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet:
„Die weitere schulische Nutzung des kompletten alten Hauptschulgebäudes im Schulzentrum
Liblar ist dann erforderlich, wenn die Alternative Gesamtschule in Liblar oder die Alternative Gesamtschule Lechenich ohne Erhalt eines zweiten Gymnasialangebotes in Lechenich zum Tragen
kommen sollte.“
Die Frage a). wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet:
„Die amtliche Schulstatistik hatte zum Schuljahr 2001/02 die Erfassung der Übergänge von den
Grundschulen umgestellt: Nachdem zuvor die Grundschulen den Verbleib ihrer Schüler mit zunehmenden Unsicherheiten gemeldet hatten, melden seither die aufnehmenden Sekundarstufenschulen mit größerer Verlässlichkeit die Herkunft der Schüler.“
Die Frage b). wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet:
„Der Anteil von 13 % der befragten Eltern, die ihr Kind an einer Gesamtschule anmelden würden,
ergibt sich aus der Fragestellung im Status quo, nämlich dann, wenn die Eltern ihr Kind an einer
auswärtigen Gesamtschule anmelden (müssen); der Anteil von 29 % der befragten Eltern, die ihr
Kind an einer Gesamtschule anmelden würden, ergibt sich aus der anderen Fragestellung, nämlich
dann, wenn die Eltern ihr Kind an einer Gesamtschule in Erftstadt anmelden (könnten), wobei hier
nur die eindeutigen >ja<-Ankreuzungen gezählt sind.“
Die Frage c). wird von „Biregio“ wie folgt beantwortet:
„Die möglichen Verbleibquoten von 90 % für das Gymnasium und 65 % für die Realschule ergeben
sich ebenfalls aus den Befragungsergebnissen durch Kreuztabellierung der eindeutigen >ja<Ankreuzungen mit den erfragten Schulorientierungen im Status quo.“
In Vertretung
(Lüngen)
-4-