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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a) allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit b) Durchführung von Ferienspielen c) allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege d) sonstige Zuschüsse)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
15.04.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien

a)  allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
b)  Durchführung von Ferienspielen
c)  allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege
d)  sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien

a)  allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
b)  Durchführung von Ferienspielen
c)  allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege
d)  sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien

a)  allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
b)  Durchführung von Ferienspielen
c)  allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege
d)  sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien

a)  allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
b)  Durchführung von Ferienspielen
c)  allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege
d)  sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien

a)  allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
b)  Durchführung von Ferienspielen
c)  allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege
d)  sonstige Zuschüsse)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP728/2008 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 50 15 50 / 51 12 52 / 51 15 51 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 15.04.2008 Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a) b) c) d) allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit Durchführung von Ferienspielen allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege sonstige Zuschüsse Beschlussvorschlag: zu a – c) Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Verteilung der nachfolgend aufgeführten Zuschüsse - Zuschüsse gem. der Ziffern 3.1, 3.2 und 3.3 - zur Kenntnis. zu d) Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt 1. dem Antrag des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis e. V. grundsätzlich zuzustimmen; die Zuschusshöhe jedoch aufgrund noch nicht vorgelegter Konkretisierung gesondert in der nächsten turnusmäßigen Sitzung zu beschließen. 2. der Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V.“ einen Zuschuss in Höhe von 1.148 € zu gewähren. 3. der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis einen Zuschuss in Höhe von 1.760 € zu gewähren. 4. dem Verein Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. einen Zuschuss in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten, jedoch maximal in Höhe von 1.380 € zu gewähren. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Ausschuss für Jugend und Soziales hat in seiner Sitzung am 30.10.2002 die Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien beschlossen. Aufgrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erkenntnisse muss verwaltungsseitig konstatiert werden, dass eine Novellierung - insbesondere der Ziffern 3.1 und 3.3 - angezeigt ist; Ziel sollte hierbei auch eine `ökonomischere´ Handhabung - sowohl für die Vereine/Organisationen als auch für die Verwaltung - sein. Aufgrund des bestehenden `Vertrauensschutzes´ für 2008 wird die Verwaltung dem Ausschuss in der zweiten Jahreshälfte eine Überarbeitung der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien vorlegen. a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit Die Stadt Bedburg fördert die in ihrem Gebiet ansässigen Vereine und Organisationen im Rahmen der im Haushaltsbuch bereitgestellten Mittel nach Maßgabe der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien. Die Höhe der Zuschüsse ergibt sich aus Ziffer 3.1. Im Haushaltsbuch der Stadt Bedburg für das Jahr 2008 ist bei dem Produkt 360.366.220.210 ein Betrag in Höhe von 6.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung nach Ziffer 3.2 (Ferienspiele) - veranschlagt. Nach den bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2008 - eingegangenen Anträgen von sechs Vereinen/Organisationen ist folgende Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel vorgesehen: 1. Ev. Kirchengemeinde BedburgNiederaußem-Glessen 2. Kath. Kirchengemeinde St. Georg 3. Kath. Kirchengemeinde St. Martinus 4. Kath. Kirchengemeinde St. Matthias 5. Kath. Kirchengemeinde St. Peter 6. Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus 7. Kath. Kirchengemeinde St. Willibrord 8. Kath. Kirchengemeinde St. Lucia 6. Malteserhilfsdienst Bedburg Förderung 2007 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € - Geplanter Zuschuss 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 1.125,00 € Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass die Junge Union Bedburg, die im letzten Jahr fristgerecht eine Förderung beantragt und erhalten hat, in diesem Jahr keinen Antrag stellte. b) Durchführung von Ferienspielen Gemäß Ziffer 3.2 der o. a. Förderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen für die Durchführung von Ferienspielen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3 € je Tag und Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg; maximal jedoch in Höhe von 1.500 €. Für 2008 steht bei dem Produkt 360.366.220.210 ein Betrag in Höhe von 6.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung nach Ziffer 3.1 [allgemeine Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit] - zur Verfügung. Bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2008 - ist der Verwaltung lediglich der Antrag des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis e. V. vom 28.01.2008 zugegangen. Die Verwaltung schlägt entsprechend der Verfahrensweise in den vergangenen Jahren - vor, dem Caritasverband im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zunächst einen Abschlag auf Basis der noch vorzulegenden Kostenkalkulation zu gewähren; eine Endabrechnung erfolgt unmittelbar nach Durchführung der Ferienspiele. Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass nach Prüfung der Endabrechnung dem Caritasverband für das Jahr 2007 eine Förderung in Höhe von 1.500 € für die Durchführung der Ferienspiele gewährt wurde. Beschlussvorlage WP7-28/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage c) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Wohlfahrtspflege Gemäß Ziffer 3.3 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen, deren Zweck auf die Wohlfahrt ausgerichtet ist, jährliche Zuschüsse in Höhe von 125 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche [Ziffer 3.3a] bzw. in Höhe von max. 250 € bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung [Ziffer 3.3b]. Im Haushaltsbuch der Stadt ist für das Jahr 2008 bei dem Produkt 310.315.250.210 ein Betrag in Höhe von 10.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung gemäß Ziffer 3.5 der o. a. Förderungsrichtlinien - veranschlagt. Nach den bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2008 - eingegangenen Anträgen von 21 Vereinen/Organisationen ist folgende Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel vorgesehen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 16. 17. AWO Ortsverein Kaster/Königshoven AWO Ortsverein Pütz AWO Ortsverein Rath Ev. Kirchengemeinde BedburgNiederaußem-Glessen Kath. Kirchengemeinde St. Georg Kath. Kirchengemeinde St. Lucia Kath. Kirchengemeinde St. Martinus Kath. Kirchengemeinde St. Peter Kath. Kirchengemeinde St. Ursula Kath. Kirchengemeinde St. Willibrord Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus Kath. Kirchengemeinde St. Matthias Seniorengemeinschaft Lipp/Millendorf Seniorengemeinschaft Pütz VDK Ortsverband Kaster VDK Ortsverband Pütz VDK Ortsverband Bedburg Verband der Heimkehrer nachrichtlich gemäß Buchstabe d) 18. Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis 19. Frauenberatungsstelle „Frau helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V“. 20. Kath. Ehe-, Familien- & Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis 21. Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg Förderung 2007 250,00 € 228,00 € - geplanter Zuschuss max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € 246,00 € 125,00 € 142,00 € 125,00 € 48,00 € 144,00 € 250,00 € 125,00 € 28,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € 125,00 € 4.375,00 € Förderung 2007 600,00 € geplanter Zuschuss 1.148,00 € 1.760,00 € 1.760,00 € 1.380,00 € 1.380,00 € Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass die Katholische Kirchengemeinden St. Lambertus, St. Lucia, St. Peter, St. Ursula, die Seniorengemeinschaft Lipp/Millendorf, die AWO Ortsverein Pütz, die Ev. Kirchengemeinde Bedburg-Niederaußem-Glessen und das DRK im letzten Jahr fristgerecht eine Förderung beantragt, jedoch aufgrund - trotz mehrfacher `Aufforderungen´ - bislang nicht eingereichter Unterlagen keine Förderungen erhalten haben: d) sonstige Zuschüsse Gemäß Ziffer 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien können Vereine und Organisationen einen höheren Zuschuss als die `Pauschzuschüsse´ erhalten, wenn dies besonders begründet wird. In dem Antrag ist die beabsichtige Maßnahme darzustellen; auch ist diesem eiBeschlussvorlage WP7-28/2008 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 ne detaillierte `Kostenrechnung´ beizufügen. Für das Jahr 2008 ist im Haushaltsbuch der Stadt Bedburg bei dem Produkt 310.315.250.210 ein Betrag in Höhe von 10.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung gemäß Ziffer 3.3 der o. a. Förderungsrichtlinien - veranschlagt. Von den nachfolgenden Vereinen wurde rechtzeitig ein Antrag auf Bezuschussung gem. Ziffer 3.5 gestellt: Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e. V. (Ziffer 15): Mit Schreiben vom 14.02.2008 hat der Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e. V. für die Beratungsstelle in Bedburg einen allgemein gehaltenen Antrag auf Bezuschussung nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien gestellt. Verwaltungsseitig wurden dem Caritasverband die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten für die Beratungsstelle mit der Bitte erläutert, den Antrag entsprechend zu konkretisieren und die notwendigen Unterlagen bis zum 31.03.2008 vorzulegen. Da diese bei Erstellung der Sitzungsvorlage noch nicht vorlagen, schlägt die Verwaltung vor, hierüber gesondert in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales zu beschließen. Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V.“ (Ziffer 16): Die Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V.“ hat mit Schreiben vom 27.03.2008 den Jahresbericht 2007 vorgelegt und gleichzeitig einen Antrag auf finanzielle Förderung gestellt. Das Einzugsgebiet der Beratungsstelle erstreckt sich auf den gesamten Rhein-Erft-Kreis und umfasst Beratungen in Einzel- und Gruppengesprächen bzw. -therapien bei psychosozialen, beruflichen und rechtlichen Fragen. Daneben besteht auch die Möglichkeit, an Gesprächs- und Selbsterfahrungsgruppen sowie an Vorträgen und Diskussionsabenden teilzunehmen. Die Gesamtkosten der Beratungsstelle belaufen sich auf ca. 105.000 €, die überwiegend durch Landeszuschüsse gedeckt werden. Die ungedeckten Kosten - so die Kosten für eine hälftige Verwaltungsstelle in Höhe von 16.400 € - werden durch Spenden finanziert. Bezogen auf den gestiegenen Anteil der Beratungen für Bedburger Bürgerinnen gegenüber dem Vorjahr - von 3 % auf 7 % - entspräche der Anteil einem Betrag von 1.148 €. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, der Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V.“ einen Zuschuss nach Ziffer 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien in Höhe von 1.148 € zu gewähren. Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis e. V. (Ziffer 17): Mit Schreiben vom 26.02.2008 hat die Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-ErftKreis e. V. einen Antrag auf Förderung im Rahmen der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien gestellt. Vertreten sind die Beratungsstellen in den Kommunen Bergheim, Brühl und Erftstadt. Die Finanzierung der Planstellen erfolgt über das Erzbistum und einer Bezuschussung des Landschaftsverbandes Rheinland. Der Wegfall einer Projektstelle - 25 %iger Stellenanteil entspricht ca. 10 Beratungsstunden wöchentlich - in der Außenstelle Bergheim, welche seit 2007 nicht mehr durch das Erzbistum finanziert wird, würde eine Einschränkung des Beratungsangebotes in zur Folge haben. Im Jahr 2007 konnten die Kosten für eine entsprechende Honorarkraft durch Spenden aufgebracht und so das Beratungsangebot aufrecht erhalten werden. Bedburger Bürger und Bürgerinnen haben dadurch ca. 100 Beratungsstunden in Anspruch nehmen können. Da sowohl die Kosten als auch der Anteil der Bedburger an den Beratungen in etwa gleichgeblieben ist, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis e. V. - wie auch im vergangenen Jahr - einen Zuschuss nach Ziffer 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien in Höhe von 1.760 € zu gewähren. Tschernoby Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. (Ziffer 18): Der Verein Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. hat mit Schreiben vom 17.01.2008 einen allgemeinen Antrag auf Bezuschussung gestellt; dieser ist mit Schreiben vom 24.03.2008 hinsichtlich der Verwendung konkretisiert worden. Danach wird in diesem Jahr ein achtjähriger Junge für ca. vier Wochen in Bedburg verweilen, der an einer Augenkrankheit leidet, die in Beschlussvorlage WP7-28/2008 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Weissrussland nicht entsprechend behandelt werden kann, so dass dort seine Erblindung droht. Die Familie, die sowohl den Jungen als auch die Mutter aufnimmt, wird die Begleitung bei den Ärzten durchführen. Lediglich die Kosten sind durch den Verein zu übernehmen. Teilweise wurde bereits die Bereitschaft signalisiert, die Behandlung kostenlos durchzuführen. Ebenfalls wird für ein dreijähriges krankes Mädchen, welches auch hier behandelt werden soll, eine Gastfamilie gesucht. Sofern sich eine Familie bereit erklärt, das Mädchen und seine Mutter aufzunehmen, kämen auch hier auf den Verein Kosten zu. Auch wenn bislang keine konkreten Zahlen genannt werden konnten, werden durch den Verein Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. die Fahrtkosten, die für beide Kinder und Mütter entstehen in Höhe von ca. 500,00 € übernommen. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, dem Verein einen Zuschuss in Höhe von den tatsächlichen Kosten für die genannten Kinder zu gewähren, maximal jedoch in Höhe des letztjährigen Zuschusses von 1.380 €. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 31.03.2008 ----------------------------------Gömpel Sachbearbeiterin ----------------------------------Kamer Fachbereichsleiter ----------------------------------gesehen Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-28/2008 Seite 5