Daten
Kommune
Bedburg
Größe
9,3 kB
Datum
29.01.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
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Fachbereich IV - Finanzen, Personal und Organisation
Datum: 8. Juli 2009
Stellungnahme des Kämmerers
zur Sitzungsvorlage WP7-23/2008
- Machbarkeitsstudie Kunstrasenplätze – Beratung und Beschließung über
weitere Vorgehensweise -
Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird auf die Ausarbeitung der Architekten- und Ingenieurgesellschaft mbH Dr.-Ing. Fischer CONSULT verwiesen.
Zu den bilanziellen Auswirkungen ist folgendes festzustellen:
Zur Bewertung der Tennenplätze im Stadtgebiet Bedburg ist im Zuge der Aufstellung
der Eröffnungsbilanz ein so genannter Festwert gebildet worden. Der auf Basis der
Flächengröße noch konkret zu ermittelnde Anteil des in Rede stehenden Tennenplatzes beläuft sich auf rund 140.000 €.
Die Festwertbildung hat zur Folge, dass sämtliche Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im jeweiligen Jahr unmittelbar die Ergebnisrechnung als Aufwand belasten.
Rechnet man fiktiv über einen Zeitraum von 20 Jahren eine durchschnittliche jährliche Haushaltsbelastung aus, so würde diese sich im Bereich von ca. 13.500 € bewegen. Hierbei ist davon ausgegangen worden, dass aktuell oder aber innerhalb der
nächsten Jahre einmalig ein Sanierungsaufwand von 150.000 € bestehen wird, sowie im Abstand von jeweils etwa 5 Jahren etwa 60.000 € aufzuwenden sein werden:
(150.000 € + 60.000 € + 60.000 €) : 20 Jahre = 13.500 €.
Würde nun ein Tennenplatz aufgegeben und an seiner Stelle ein Kunstrasenplatz
errichtet, wäre im entsprechenden Haushaltsjahr zunächst einmal der anteilige Festwert abzuschreiben; eine einmalige Haushaltsbelastung in Höhe von etwa 140.000 €
wäre die Folge.
Die für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes erforderlichen ca. 570.000 – 590.000
€ einschl. Planungs- und Beratungskosten wären sodann als Vermögen aktivierbar.
Über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren (Spielraum lt. NKF 20 bis 25 Jahre) würde
es zu einer jährlichen Haushaltsbelastung in Form bilanzieller Abschreibungen in
Höhe von rund 29.000 € kommen.
Inwieweit dieser Nachteil des Kunstrasenplatzes durch geringeren Aufwand für die
permanenten Pflegeleistungen (z. B. durch Einbindung der Nutzer) und durch eine
erhöhte Nutzungsintensität (mehr Nutzungsstunden je Jahr möglich, d. h. evtl. auch
Schonung anderer Plätze) wettgemacht werden kann, ist zur Zeit nicht eindeutig zu
beantworten. Es empfiehlt sich deshalb, mit der Umrüstung eines einzelnen Tennenplatzes zunächst einmal für mindestens ein bis zwei Jahre Erfahrungen zu sammeln,
bevor evtl. Entscheidungen hinsichtlich der weiteren Tennenplätze im Stadtgebiet
getroffen werden.
Baum
Stadtkämmerer
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