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Mitteilungsvorlage (Stellungnahme Kämmerer)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,3 kB
Datum
29.01.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Mitteilungsvorlage (Stellungnahme Kämmerer)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG TOP________ Fachbereich IV - Finanzen, Personal und Organisation Datum: 8. Juli 2009 Stellungnahme des Kämmerers zur Sitzungsvorlage WP7-23/2008 - Machbarkeitsstudie Kunstrasenplätze – Beratung und Beschließung über weitere Vorgehensweise - Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird auf die Ausarbeitung der Architekten- und Ingenieurgesellschaft mbH Dr.-Ing. Fischer CONSULT verwiesen. Zu den bilanziellen Auswirkungen ist folgendes festzustellen: Zur Bewertung der Tennenplätze im Stadtgebiet Bedburg ist im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz ein so genannter Festwert gebildet worden. Der auf Basis der Flächengröße noch konkret zu ermittelnde Anteil des in Rede stehenden Tennenplatzes beläuft sich auf rund 140.000 €. Die Festwertbildung hat zur Folge, dass sämtliche Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im jeweiligen Jahr unmittelbar die Ergebnisrechnung als Aufwand belasten. Rechnet man fiktiv über einen Zeitraum von 20 Jahren eine durchschnittliche jährliche Haushaltsbelastung aus, so würde diese sich im Bereich von ca. 13.500 € bewegen. Hierbei ist davon ausgegangen worden, dass aktuell oder aber innerhalb der nächsten Jahre einmalig ein Sanierungsaufwand von 150.000 € bestehen wird, sowie im Abstand von jeweils etwa 5 Jahren etwa 60.000 € aufzuwenden sein werden: (150.000 € + 60.000 € + 60.000 €) : 20 Jahre = 13.500 €. Würde nun ein Tennenplatz aufgegeben und an seiner Stelle ein Kunstrasenplatz errichtet, wäre im entsprechenden Haushaltsjahr zunächst einmal der anteilige Festwert abzuschreiben; eine einmalige Haushaltsbelastung in Höhe von etwa 140.000 € wäre die Folge. Die für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes erforderlichen ca. 570.000 – 590.000 € einschl. Planungs- und Beratungskosten wären sodann als Vermögen aktivierbar. Über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren (Spielraum lt. NKF 20 bis 25 Jahre) würde es zu einer jährlichen Haushaltsbelastung in Form bilanzieller Abschreibungen in Höhe von rund 29.000 € kommen. Inwieweit dieser Nachteil des Kunstrasenplatzes durch geringeren Aufwand für die permanenten Pflegeleistungen (z. B. durch Einbindung der Nutzer) und durch eine erhöhte Nutzungsintensität (mehr Nutzungsstunden je Jahr möglich, d. h. evtl. auch Schonung anderer Plätze) wettgemacht werden kann, ist zur Zeit nicht eindeutig zu beantworten. Es empfiehlt sich deshalb, mit der Umrüstung eines einzelnen Tennenplatzes zunächst einmal für mindestens ein bis zwei Jahre Erfahrungen zu sammeln, bevor evtl. Entscheidungen hinsichtlich der weiteren Tennenplätze im Stadtgebiet getroffen werden. Baum Stadtkämmerer SV D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2222.doc