Daten
Kommune
Kreuzau
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17.02.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-02BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 16.12.2008
Vorlagen-Nr.: 1/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
20.01.2009
03.02.2009
17.02.2009
Endgültige Beratung zu noch offenen Punkten der Prioritätenliste aus dem GPA-Bericht im
Bereich der Bauverwaltung
I. Sach- und Rechtslage:
Auf der Grundlage des GPA-Berichtes wurde zu Beginn des Jahres 2007 die Ihnen bekannte
Prioritätenliste erstellt. Die Liste enthält unter den lfd. Nrn. 34, 35, 36, 37, 57, 58, 60, 70 und 71,
Empfehlungen
in
verschiedenen
Bereichen
der
Gebäudeunterhaltung
und
Gebäudebewirtschaftung. Da diese Empfehlungen auf den ersten Blick nicht haushaltsrelevant
waren, wurden auch hierzu bisher keine Vorschläge erarbeitet. Die einzelnen Punkte wurden im
Laufe der letzten Wochen und Monaten kritisch überprüft und beobachtet, sodass es mir nunmehr
möglich ist, Ihnen zu jedem einzelnen Punkt meine abschließende Stellungnahme vorzutragen.
Hierzu folgende Ausführungen:
Lfd. Nr. 34:
GPA-Nr.:
Gw-17
Die Empfehlung der GPA lautet, für den Bereich der Bauunterhaltung Rahmenverträge auf der
Grundlage so genannter Jahresverträge für möglichst viele Gewerke abzuschließen.
Unabhängig davon, dass auch die Nachbarkommunen bisher derartige Verträge nicht
abgeschlossen haben, halte ich diese Rahmenverträge für eine Kommune unserer
Größenordnung für absolut unrealistisch. Es müsste ein fiktives Leistungsbild für zum Beispiel
Dachdeckerarbeiten, Elektroarbeiten, Heizungs- und Sanitärarbeiten erstellt werden, wobei
Massen usw. gar nicht erfasst werden können. Ich sehe auch hierin absolut keine Ersparnis, zumal
bei vorhersehbaren und planbaren Instandsetzungsmaßnahmen beschränkte Ausschreibungen
oder zumindest Preisanfragen durchgeführt werden. Lediglich bei Sofortschäden, deren Behebung
keinen Aufschub dulden, müssen unverzüglich Aufträge erteilt werden, die dann in aller Regel im
Stundenlohnverfahren abgearbeitet werden. Die jeweils durchzuführende Reparatur ist im
Vorhinein gar nicht greifbar. Unverzüglich zu behebende Schäden an der Elektrik werden von
Mitarbeitern des Bauhofes erledigt. Lediglich im Heizungs- und Sanitärbereich bedient die
Verwaltung sich ortsansässiger Unternehmen. Für die Heizungswartung wurden Jahresverträge
abgeschlossen. Die Zahl der freihändigen Vergaben für derartige Notfälle beläuft sich bei den
insgesamt 60 Objekten auf vielleicht 30 bis 40 Aufträge. In der Regel handelt es sich hierbei um
einen Kostenaufwand zwischen 200,00 und 1000,00 €.
Unabhängig von den vorgenannten Ausführungen habe ich mir bereits im Jahre 2007 von einem
Elektroingenieurbüro die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für eine Vielzahl von
Eventualpositionen anbieten lassen. Dieses LV hätte alleine Kosten in Höhe von rund 3.500,00 €
verursacht. Mein Beschlussvorschlag lautet:
„Auf den Abschluss von Jahresverträgen im Bereich der Bauunterhaltung für möglichst viele
Gewerke wird verzichtet.“
Lfd. Nr. 35:
GPA-Nr.:
Gw-19
Die Empfehlung lautet, auch die steuerungsrelevanten Daten (Personalausgaben, Sachausgaben,
Reinigungsflächen) zur Darstellung von Zuständen und Entwicklungen für die Eigen- und
Fremdreinigung zentral in der Abteilung Gebäudemanagement systematisch und DV-gestützt zu
erfassen und fortzuschreiben.
Die erforderlichen Erfassungen sind durch die Gebäudemanagementabteilung inzwischen
abgeschlossen. Die Empfehlung wurde somit realisiert und ist als erledigt zu betrachten.
Lfd. Nr. 36:
GPA-Nr.:
Gw-27, GW 30, GW 31
Die Empfehlung zu Gw-27 lautet:
Die organisatorische Zuordnung der Hausmeister sollte bei der Abteilung Gebäudemanagement
als zentrale Anlaufstelle für die Gebäudebewirtschaftung erfolgen. Durch eine klare und
einheitliche organisatorische Zuordnung und Bündelung der Informationen wird eine effektive
Steuerung des Hausmeisterdienstes möglich und ein optimaler Informationsfluss geleistet.
Die Gebäudemanagementabteilung ist inzwischen zentrale Anlaufstelle aller Hausmeister. Die
hierzu erforderlichen organisatorischen Maßnahmen sind umgesetzt. Der Empfehlung wurde somit
entsprochen.
Die Empfehlung zu Gw-30 beinhaltet, den Einsatz der Hausmeister regelmäßig kritisch hinsichtlich
der zu betreuenden Reinigungsflächen objektbezogen zu prüfen und weitere Anstrengungen für
eine Optimierung dieses Bereiches zu unternehmen.
Diese Empfehlung ist nur im Bereich der Gebäude umzusetzen, in denen ganztätig beschäftigte
Hausmeister anwesend sind - somit im Bereich des Schulzentrums und der Fünffachsporthalle.
Die hier tätigen Hausmeister wurden entsprechend beauftragt. Die inzwischen gesammelten
Erfahrungen sind durchaus positiv. Die Überprüfung der Reinigungsleistungen in den Kindergärten
erfolgt durch die jeweiligen Leiterinnen der Einrichtungen. Das Ergebnis ist ebenfalls positiv. Die
Überprüfung der Reinigungsleistungen in den Grundschulen und Grundschulturnhallen ist nur
sporadisch möglich. Eine regelmäßige Kontrolle wäre nur durch zusätzliches Personal möglich. Ich
beabsichtige jedoch nicht, hierfür eine zusätzliche Kontrollkraft einzustellen.
Unter Berücksichtigung des vorhandenen Personalbestandes wurde der Empfehlung meines
Erachtens entsprochen.
Gemäß Gw-31 wird empfohlen, bestehende Dienstanweisungen für die Hausmeister um
einheitliche Checklisten und Prüfbücher für wiederkehrende Aufgaben und Gebäudekontrollen zu
ergänzen.
Es wurde inzwischen eine einheitliche Dienstanweisung für alle Hausmeister (auch für die
Teilzeitbeschäftigten an den Grundschulen) bestellt. In dieser Dienstanweisung ist klar geregelt,
welche Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Die Überprüfungen werden auch in Listen
oder Büchern dokumentiert.
Der Empfehlung wurde somit entsprochen.
Lfd. Nr. 37:
GPA-Nr.:
Gw-13 und Gw-32
Unter Gw-13 wird der Gemeinde empfohlen, den Zusammenhang der hohen Ausgaben und nicht
mehr vorhandene Hausmeisterdienste weiter zu analysieren.
Unter Gw-32 wird der Gemeinde empfohlen zu untersuchen, ob die vergleichsweise hohen
Ausgaben bzw. Verbräuche bei den Versorgungsmedien und der Bauunterhaltung der
Kindergärten und Grundschulen möglicherweise in einem kausalen Zusammenhang mit dem
Abbau der Hausmeisterdienste (in diesen Bereichen) vor einigen Jahren stehen. Hierzu bestünde
-2-
die Möglichkeit, über einen befristeten und begrenzten Einsatz von eigenen Hausmeistern oder
Hausmeisterdiensten gegebenenfalls Veränderungen der Werte festzustellen und zu bewerten.
Für mich war von Anfang an die Feststellung, dass erhöhte Bauunterhaltungskosten anfallen,
absolut nicht nachvollziehbar.
Bei den in den letzten Jahren durchgeführten
Bauunterhaltungsmaßnahmen handelte es sich fast ausschließlich um Baumaßnahmen der
energetischen Verbesserung an Gebäuden. Ich erinnere hier an den Neueinbau von Fenstern an
den Grundschulen Drove, Obermaubach und Winden oder die Erneuerung von Heizungsanlagen.
Nicht unerwähnt bleiben auch Ausgaben zur Beseitigung von Brandschutzmängeln. Im Bereich der
Kindergärten wurden in den vergangenen Jahren maximal 1.000,00 bis 2.000,00 € pro
Kindergarten für sonstige Bauunterhaltungsarbeiten ausgegeben. Bei den Grundschulen und
Grundschulturnhallen hat sich der jährliche durchschnittliche Aufwand für kleinere Reparaturen auf
unter 5.000,00 €/Objekt belaufen. Die hier erforderlichen Reparaturen wären auch nicht zu
vermeiden gewesen, wenn ein Hausmeister ständig vor Ort gewesen wäre. Die Zahl der
Vandalismusschäden, die eventuell bei Vorhandensein eines Hausmeisters nicht anfallen würden,
sind in den letzten beiden Jahren fast auf null zurückgegangen. Ich sehe im Zusammenhang mit
der Bauunterhaltung keinen kausalen Zusammenhang.
Die vergleichsweise hohen Ausgaben bzw. Verbräuche bei den Versorgungsmedien der
Kindergärten und Grundschulen sind meines Erachtens auch nicht auf fehlende Hausmeister
zurückzuführen, sondern hierbei ist eindeutig das Alter der Heizungen bzw. die Bausubstanz von
entscheidender Bedeutung. Mit Ausnahme des Kindergartens in der Heribertstraße (die Ausgaben
fallen auch nicht aus der Reihe) handelt es sich bei den übrigen Kindergärten um Gebäude aus
der Vor- bzw. unmittelbaren Nachkriegszeit. Energietechnisch gesehen besteht hier ein
umfangreicher Sanierungsbedarf, um insbesondere Heizkosten einzusparen. Schritt für Schritt
müssen auch die Steuerungstechniken der Heizungsanlagen verbessert werden. Im Kiga Üdingen
ist dies inzwischen geschehen. Auch in diesem Bereich sehe ich keinen kausalen
Zusammenhang. Allerdings habe ich hier inzwischen organisatorisch sichergestellt, dass sämtliche
Verbräuche monatlich erfasst werden und dass zum Beispiel in den Ferien die Heizungsanlagen
abgestellt werden.
Aufgrund der Ihnen vor kurzem vorgestellten Energiedatei konnte belegt werden, dass in allen
gemeindlichen Objekten sich die Energiekosten trotz Energiepreissteigerungen nicht erhöht haben
sondern vielmehr im Jahre 2007 gegenüber den Ansätzen 100.000,00 € angespart worden sind.
Fazit: Die empfohlenen Analysierungen und Untersuchungen wurden durchgeführt. Ein kausaler
Zusammenhang ist jedoch nicht festgestellt worden.
In der Prioritätenliste kann dieser Punkt als erledigt betrachtet werden.
Lfd. Nr. 57:
GPA-Nr.:
Gw-8, Gw-10 und Gw-11
Die Empfehlung Gw-8 lautet, die Organisation der Gebäudewirtschaft strategisch auf
Leitungsebene zu positionieren und die aktive Begleitung der Umsetzungsphase durch die
Verwaltungsführung sicherzustellen.
Die Empfehlung Gw-10 beinhaltet die zeitnahe Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung.
Die Empfehlung Gw-11 beinhaltet die kontinuierliche Fortbildung des Personals zur Anpassung an
die gestiegenen Anforderungen zu gewährleisten sowie unterstützende Software anzuschaffen.
Ich denke, die inzwischen organisierte Gebäudemanagementabteilung gewährleistet eine
ausreichende Datentransparenz und ermöglicht ein lückenloses Berichtswesen als Grundlage für
ein Controlling. Die erforderliche Software wurde angeschafft. Alle für ein Controlling erforderliche
Daten sind gespeichert und werden auch fortgeführt. Es kann zukünftig jährlich ein
Energievergleich angestellt werden. Die Kosten der Bauunterhaltung je Objekt können aufgelistet
werden. Das vorhandene Personal wurde entsprechend geschult und ist in der Lage, sowohl die
Datentransparenz herzustellen als auch hieraus die erforderlichen Konsequenzen aufzuzeigen.
Die Kosten- und Leistungsrechnung wird bisher ja nur im Bereich der Gebührenhaushalte
praktiziert. Mit Einführung des NKF ist dies auch in allen anderen Bereichen möglich, sofern auch
gewollt.
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Die Empfehlungen aus dem GPA-Bericht sind umgesetzt.
Das politisch gesetzte mittelfristige Ziel ist die Realisierung des Vermieter-Mieter-Modells, bei dem
der Gebäudenutzer die Verantwortung für die kostenverursachenden Faktoren trägt. Dieses Ziel ist
mit Sicherheit noch nicht erreicht und müsste für meine Begriffe auch konkreter gefasst werden.
Lfd. Nr. 58:
GPA-Nr.:
Gw-50
Hinter dieser Prüfnummer verbirgt sich keine Empfehlung, sondern die GPA hat hier folgendes
Fazit gezogen:
„Die Gesamtausgaben je Einwohner zur Erhaltung der Infrastruktur (Straßen- und
Straßenbegleitgrün) liegen oberhalb des im interkommunalen Vergleich festgestellten Mittelwertes
und sind angesichts vergleichsweise geringer Straßenlänge und weniger Park- und Gartenanlagen
sehr kritisch zu bewerten. Das vor dem Hintergrund der dauerhaft angespannten
Haushaltssituation als deutlich zu hoch einzustufende Ausgabenniveau für die
Straßenunterhaltung sollte kurzfristig zurückgeführt werden.
Dabei sollte die Überprüfung des Standards in den Bereichen der Straßenunterhaltung und der
Grünpflege unter Anlegung objektiver Bewertungsmaßstäbe kritisch erfolgen. Der optisch gute
Zustand des Straßennetzes eröffnet entsprechende Möglichkeiten.
Mit zu ermittelnden Katasterdaten sowie der Grundlage einer Kosten- und Leistungsrechnung
sollte eine Überprüfung der Unterhaltungsausgaben insgesamt vorgenommen und eine gezielte
Steuerung ermöglicht werden.“
Aufgrund dieses Fazits wurde die Verwaltung gemäß Prioritätenliste beauftragt, im Bereich der
Straßenunterhaltung die Katasterdaten zu ermitteln und auf der Grundlage einer Kosten- und
Leistungsrechnung eine gezielte Überprüfung der Unterhaltungsausgaben vorzunehmen. Bis zur
Vorlage des Katasters sollten nur unabweisbare Maßnahmen durchgeführt werden.
Hierzu folgende Feststellungen:
Das Straßenkataster ist inzwischen fertig. In den letzten 5 Jahren wurden ohnehin nur
unabweisbare Maßnahmen durchgeführt. Die Zahl der Rasenschnitte im Bereich des
Straßenbegleitgrüns wurde fast halbiert. Eine Überprüfung des Straßenzustandes ist im Zuge der
NKF-Bewertung erfolgt. Unabhängig davon erinnere ich an die bereits vor Jahren vorgestellte
Straßeninstandsetzungsprioritätenliste.
Die Feststellung der GPA, dass die Gesamtausgaben im interkommunalen Vergleich sehr hoch
sind, ist für mich nicht nachvollziehbar. Hierfür fehlen einfach Vergleichswerte.
Von entscheidender Bedeutung ist auch, was jede einzelne Kommune bei der entsprechenden
Haushaltsposition verausgabt.
Ab dem Jahr 2009 erfolgt eine Aufschlüsselung des bisherigen Haushaltsansatzes 6305100 bei
der Kostenstelle 5410101 in fünf verschiedene Sachkonten wie folgt:
Unterhaltung der Straßen,
Verkehrssicherungspflichtige Maßnahmen an Straßenbäumen,
Pflege des Straßenbegleitgrüns,
Unterhaltung der Brücken,
Unterhaltung der Lichtsignalanlagen.
Der Ansatz für die Straßenunterhaltung wird sich im kommenden Jahr auf 200.000,00 € belaufen.
Die Quadratmeter versiegelter Straßenflächen belaufen sich gemäß Kataster auf 649.330 qm.
Der Unterhaltungsaufwand beläuft sich somit rechnerisch auf 0,31 €/Quadratmeter versiegelter
Straßenfläche. Der Neubau einer Straße beläuft sich in der Regel auf 100,00 bis 120,00 €/qm.
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Ich denke, bei der nächsten Prüfung können der GPA detailliertere Zahlen zur Verfügung gestellt
werden. Ich bin mir sicher, dass die Gemeinde dann im interkommunalen Vergleich wesentlich
besser abschneiden wird.
Lfd. Nr. 60:
GPA-Nr.:
Gw-24
Im Rahmen der Überprüfung der Gebäudereinigungskosten hat die GPA unter Gw-24 Folgendes
ausgeführt:
Auch können weitere bauliche Maßnahmen flankierend zur Schmutzvermeidung geprüft werden.
Hier ist insbesondere der (nachträgliche) Einbau von Schmutzschleusen in den stark
frequentierten Eingangsbereichen zu nennen. Erfahrungsgemäß lassen sich durch eine
fachgerechte und ausreichend dimensionierte Schmutzfangzone bis zu 80 % des
hineingetragenen Schmutzes vermeiden.
Hierzu ist festzustellen, dass in jedem Gebäude Schmutzschleusen in den Eingangsbereichen
vorhanden sind. Aufgrund intensiv geführter Gespräche mit der derzeit tätigen Reinigungsfirma als
auch in jüngster Zeit im Zusammenhang mit der bevorstehenden Neuausschreibung geführten
Gespräche mit der Kommunalberatung NRW würde eine Vergrößerung der Schmutzfangzonen
zwar theoretisch zu einer Reduzierung des hineingetragenen Schmutzes führen, hätte jedoch
keine Auswirkungen auf den Reinigungspreis pro Quadratmeter Reinigungsfläche in den
Flurbereichen.
Aus den vorstehend genannten Gründen beabsichtigte ich nicht, die vorhandenen
Schmutzfangzonen zu vergrößern.
Lfd. Nr. 70:
GPA-Nr.:
Gw-23, Gw-25, Gw-26
Gemäß Gw 23 wird empfohlen, den bestehenden Reinigungsvertrag zum nächstmöglichen
Zeitpunkt zu kündigen und die Reinigungsleistungen im Rahmen einer europaweiten öffentlichen
Ausschreibung zu vergeben, um die Objektivität des Vertrages zu gewährleisten,
Markttransparenz zu erhalten, einen breit angelegten Wettbewerb zu ermöglichen und
wirtschaftliche Vorteile zu erzielen.
Der bestehende Reinigungsvertrag wird fristgerecht zum 31.12.2009 gekündigt. Die europaweite
öffentliche Ausschreibung erfolgt. Ich verweise hier auf den Ratsbeschluss vom 09.12.2008.
Gw-25 beinhaltet folgende Empfehlung:
Die Gemeinde sollte im Vorfeld einer Ausschreibung die Festlegung ihrer Leistungswerte
vornehmen und hierbei unbedingt auf zu bildende Raumgruppen (Büros, Klassenräume, sanitäre
Anlagen, Turnhallen etc.) abstellen.
Hierzu kann ich nur feststellen, dass bereits der bestehende Vertrag diese Raumgruppenbildung
beinhaltet. Auch die von der GPA im Bericht aufgeführten Leistungswertkorridore
(Quadratmeterleistung je Stunde) werden durch den bestehenden Vertrag nicht überschritten. Im
Vorfeld der neuen Ausschreibung besteht hier absolut kein Handlungsbedarf.
Gemäß Gw 26 wird der Gemeinde empfohlen, ihre bislang festgelegten Reinigungsstandards im
Zusammenhang mit einer Neuausschreibung auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen.
Gemäß Ratsbeschluss vom 09.12.2008 wird die europaweite Ausschreibung durch die Kommunalund Abwasserberatung NRW GmbH erfolgen. In den bisher geführten Gesprächen wurde auch die
Empfehlung der GPA diskutiert. Die bereits im bisherigen Vertrag festgelegten
Reinigungsstandards können nicht weiter reduziert werden. Ein weiterer Standardabbau ist nicht
möglich.
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Aufgrund meiner vorstehenden Ausführungen kann in der Prioritätenliste zu lfd. Nr. 70 ein
Erledigungsvermerk erfolgen.
Lfd. Nr. 71:
GPA-Nr.:
Gw-21, Gw-22
Unter Gw 21 wird der Gemeinde empfohlen, eine vollständige Aufgabenerledigung durch externe
Dienstleister im Reinigungsbereich anzustreben.
Um eine wirtschaftliche Gebäudereinigung zu gewährleisten wird unter GW 22 empfohlen, die
nunmehr aktuellen Reinigungsaufmaße sorgfältig zu pflegen und fortzuschreiben. Nicht von der
Untersuchung erfasste Gebäude sollten entsprechend nachbearbeitet und erfasst werden.
Hierzu bleibt festzustellen, dass die bestehenden Reinigungsaufmaße selbstverständlich sorgfältig
gepflegt und fortgeschrieben werden. Mit Ausnahme des Rathauses werden bisher schon alle
anderen Gebäude durch Fremdfirmen gereinigt (ausgenommen hiervon sind die
Feuerwehrgerätehäuser und die Sportjugendheime). Dies wird aber auch in Zukunft so sein, da die
Reinigung der Gebäude durch die Vereine bzw. durch die jeweilige Löschgruppe erfolgt.
Mit eigenen Kräften wird noch das Erdgeschoss der Hauptschule Kreuzau gereinigt. Da ja keine
betriebsbedingten Kündigungen erfolgen sollen, ist eine Fremdvergabe nach Ausscheiden der
Kollegin vorgesehen. Dies ist im Jahre 2012 der Fall. Ich sichere Ihnen bereits jetzt zu, dass dann
eine Fremdvergabe erfolgt.
Infolge der vorstehenden Ausführungen ist meines Erachtens die lfd. Nr. 71 der Prioritätenliste als
erledigt zu betrachten.
Aufgrund meiner Ausführungen schlage ich Ihnen vor, durch Beschluss festzulegen, dass die lfd.
Nrn. 34, 35, 36, 37, 57, 58, 60, 70 und 71 der Prioritätenliste als erledigt zu betrachten sind.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-KeineIII. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung zu den lfd. Nrn. 34, 35, 36, 37, 57, 58, 60, 70 und 71 der
Prioritätenliste werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die entsprechenden Punkte sind in
der Prioritätenliste als erledigt zu betrachten.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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