Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
29.01.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP720/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
29.01.2008
Betreff:
Rahmenplan Kaster mit vorgeschaltetem städtebaulichen Realisierungswettbewerb
hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im Oktober 2006 hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, für das Zentrum von Kaster einen
Rahmenplan mit vorgeschaltetem städtebaulichen Realisierungswettbewerb zu entwickeln. Ziel
dieses Wettbewerbes sollte ein städtebaulicher Rahmenplan sein, der eine qualitätsvolle und
nachhaltige Entwicklung sowie die Stärkung des Zentrums von Kaster gewährleistet und der zur
Grundlage für das künftige Bauleitplanverfahren werden wird.
Im Rahmen des begrenzten Wettbewerbes haben 9 der 10 geladenen Teilnehmer ihre Arbeiten
abgegeben.
Das Wettbewerbsverfahren wurde mit Sitzung des Preisgerichtes am 17.10.2007 abgeschlossen.
Das Preisgericht unter Vorsitz von Prof. Dr. Westerheide, RWTH Aachen setzte sich aus
renommierten Architekten und Stadtplanern, aus Vertretern der Wissenschaft, der Ratsfraktionen
und Wirtschaft zusammen und bot somit größtmögliche Neutralität.
Die prämierten Arbeiten wurden durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichtes ermittelt und
wurden am 24.10. 2007 in der Multihalle Kaster der breiten Öffentlichkeit vorgestellt.
Das Büro Raumplan aus Aachen – welches für seinen Entwurf mit dem 1. Preis prämiert wurdewird die Plaung dem Ausschuss in der Sitzung nochmals vorstellen.
Anlass für die Umsetzung der weiteren Planung war zu jedem Zeitpunkt die sich an das
Wettbewerbsverfahren anschließende nochmalige Beteiligung der Bürger an der weiteren
Planung. Dies sollte grundsätzlich durch die Fortführung der Planung im Rahmen eines sich
anschließenden Bebauungsplanes erfolgen.
Neben dem Ergebnissen des Wettbewerbes, die einer bauleitplanerischen Betrachtung bedürfen,
beziehen sich die Planungen der Preisträger des Wettbewerbes natürlich auch auf die Neu- und
Umgestaltung des öffentlichen Raumes selbst.
Die Realisierung und Umsetzung bezüglich der Neu- und Umgestaltung des öffentlichen Raumes
ist letztendlich - wie alle städtebaulichen Maßnahmen - auch von der Möglichkeit der Umsetzung
aus finanzieller Sicht abhängig.
Daher hat sich die Verwaltung vorab mit der zuständigen Abteilung bei der Bezirksregierung Köln
bezüglich der Heranziehung von Fördermitteln für Maßnahmen im Plangebiet in Verbindung
gesetzt. Für die Förderung von Maßnahmen wurden für den investiven Bereich – insbesondere im
öffentlichen Raum - Mittel in Aussicht gestellt.
Nach dortiger Aussage ist eine Förderung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen mit einem
Satz von 80 % - im günstigsten Falle möglich.
Voraussetzung für eine Förderung ist jedoch, dass sich das Gebiet im Bereich einer
Sanierungssatzung nach § 142 des Baugesetzbuches befindet.
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung
städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Städtebauliche
Missstände liegen vor, wenn das Gebiet nach seiner vorhandenen Bebauung oder nach seiner
sonstigen Beschaffenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse oder an die Sicherheit der in ihm wohnenden oder arbeitenden Menschen nicht
entspricht oder das Gebiet in der Erfüllung der Aufgaben erheblich beeinträchtigt ist, die ihm nach
seiner Lage und Funktion obliegen.
Die Planungen und damit die Ergebnisse aus dem Wettbewerb sind im Rahmen der beabsichtigten
Umsetzung ebenfalls zu sichern. Dies hat nach derzeitiger Einschätzung durch die Einleitung der
Bauleitplanung mittels Aufstellungsbeschluss zu erfolgen.
Beschlussvorlage WP7-20/2008
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Um nunmehr beide Instrumente des Baugesetzbuches im Rahmen der Anstoßfunktion
(Finanzierung/Sicherung der Wettbewerbsergebnisse aus planungsrechtlicher Sicht) rechtssicher
zusammenzuführen, ist fü r den 24.01.2008 ein Besprechungstermin vereinbart worden. Die
zielführenden Ergebnisse werden zu den Vorbesprechungen nachgereicht bzw. in der Sitzung wird
hierzu berichtet.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 21.01.2008
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Leveringhaus)
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
----------------------------------(Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-20/2008
Seite 3