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Beschlussvorlage (Rahmenplan Kaster mit vorgeschaltetem städtebaulichen Realisierungswettbewerb hier: Sachstandsbericht )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
29.01.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Rahmenplan Kaster mit vorgeschaltetem städtebaulichen Realisierungswettbewerb
hier: Sachstandsbericht ) Beschlussvorlage (Rahmenplan Kaster mit vorgeschaltetem städtebaulichen Realisierungswettbewerb
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP720/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 61 26 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 29.01.2008 Betreff: Rahmenplan Kaster mit vorgeschaltetem städtebaulichen Realisierungswettbewerb hier: Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im Oktober 2006 hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, für das Zentrum von Kaster einen Rahmenplan mit vorgeschaltetem städtebaulichen Realisierungswettbewerb zu entwickeln. Ziel dieses Wettbewerbes sollte ein städtebaulicher Rahmenplan sein, der eine qualitätsvolle und nachhaltige Entwicklung sowie die Stärkung des Zentrums von Kaster gewährleistet und der zur Grundlage für das künftige Bauleitplanverfahren werden wird. Im Rahmen des begrenzten Wettbewerbes haben 9 der 10 geladenen Teilnehmer ihre Arbeiten abgegeben. Das Wettbewerbsverfahren wurde mit Sitzung des Preisgerichtes am 17.10.2007 abgeschlossen. Das Preisgericht unter Vorsitz von Prof. Dr. Westerheide, RWTH Aachen setzte sich aus renommierten Architekten und Stadtplanern, aus Vertretern der Wissenschaft, der Ratsfraktionen und Wirtschaft zusammen und bot somit größtmögliche Neutralität. Die prämierten Arbeiten wurden durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichtes ermittelt und wurden am 24.10. 2007 in der Multihalle Kaster der breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Das Büro Raumplan aus Aachen – welches für seinen Entwurf mit dem 1. Preis prämiert wurdewird die Plaung dem Ausschuss in der Sitzung nochmals vorstellen. Anlass für die Umsetzung der weiteren Planung war zu jedem Zeitpunkt die sich an das Wettbewerbsverfahren anschließende nochmalige Beteiligung der Bürger an der weiteren Planung. Dies sollte grundsätzlich durch die Fortführung der Planung im Rahmen eines sich anschließenden Bebauungsplanes erfolgen. Neben dem Ergebnissen des Wettbewerbes, die einer bauleitplanerischen Betrachtung bedürfen, beziehen sich die Planungen der Preisträger des Wettbewerbes natürlich auch auf die Neu- und Umgestaltung des öffentlichen Raumes selbst. Die Realisierung und Umsetzung bezüglich der Neu- und Umgestaltung des öffentlichen Raumes ist letztendlich - wie alle städtebaulichen Maßnahmen - auch von der Möglichkeit der Umsetzung aus finanzieller Sicht abhängig. Daher hat sich die Verwaltung vorab mit der zuständigen Abteilung bei der Bezirksregierung Köln bezüglich der Heranziehung von Fördermitteln für Maßnahmen im Plangebiet in Verbindung gesetzt. Für die Förderung von Maßnahmen wurden für den investiven Bereich – insbesondere im öffentlichen Raum - Mittel in Aussicht gestellt. Nach dortiger Aussage ist eine Förderung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen mit einem Satz von 80 % - im günstigsten Falle möglich. Voraussetzung für eine Förderung ist jedoch, dass sich das Gebiet im Bereich einer Sanierungssatzung nach § 142 des Baugesetzbuches befindet. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Städtebauliche Missstände liegen vor, wenn das Gebiet nach seiner vorhandenen Bebauung oder nach seiner sonstigen Beschaffenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder an die Sicherheit der in ihm wohnenden oder arbeitenden Menschen nicht entspricht oder das Gebiet in der Erfüllung der Aufgaben erheblich beeinträchtigt ist, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen. Die Planungen und damit die Ergebnisse aus dem Wettbewerb sind im Rahmen der beabsichtigten Umsetzung ebenfalls zu sichern. Dies hat nach derzeitiger Einschätzung durch die Einleitung der Bauleitplanung mittels Aufstellungsbeschluss zu erfolgen. Beschlussvorlage WP7-20/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Um nunmehr beide Instrumente des Baugesetzbuches im Rahmen der Anstoßfunktion (Finanzierung/Sicherung der Wettbewerbsergebnisse aus planungsrechtlicher Sicht) rechtssicher zusammenzuführen, ist fü r den 24.01.2008 ein Besprechungstermin vereinbart worden. Die zielführenden Ergebnisse werden zu den Vorbesprechungen nachgereicht bzw. in der Sitzung wird hierzu berichtet. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 21.01.2008 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Leveringhaus) Bearbeiter Fachbereichsleiter Kenntnis genommen: ----------------------------------(Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-20/2008 Seite 3