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Beschlussvorlage (Außenbereichsvorhaben zur Errichtung einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Erzeugnisse auf dem Grundstück Hohenholzer Str. 33, Bedburg-Königshoven, Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück 26 hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
29.01.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Außenbereichsvorhaben zur Errichtung einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Erzeugnisse auf dem Grundstück Hohenholzer Str. 33, Bedburg-Königshoven, Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück 26
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Außenbereichsvorhaben zur Errichtung einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Erzeugnisse auf dem Grundstück Hohenholzer Str. 33, Bedburg-Königshoven, Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück 26
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Außenbereichsvorhaben zur Errichtung einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Erzeugnisse auf dem Grundstück Hohenholzer Str. 33, Bedburg-Königshoven, Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück 26
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP725/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 29.01.2008 Betreff: Außenbereichsvorhaben zur Errichtung einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Erzeugnisse auf dem Grundstück Hohenholzer Str. 33, Bedburg-Königshoven, Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück 26 hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, den Antrag bis auf Weiteres zurückzustellen bis die Ergebnisse aus dem Erörterungsgespräch des Antragstellers mit der Bezirksregierung Köln vorliegen bzw. bis die konkreten Planungsunterlagen zu dem Vorhabenund Erschließungsplan Hohenholzer Straße vorliegen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 22.08.2007 den Aufstellungsbeschluss für die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBI, I S. 3316) gefasst. Wesentliches Planungsziel dieser Änderung ist die geordnete städtebauliche Entwicklung für die im Aussenbereich – entlang der Hohenholzer Straße – liegenden, teilweise bereits aufgegebenen, landwirtschaftlichen Hofstellen. Dies soll erfolgen, durch die Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in Gemischte Bauflächen (M), entprechend beiliegender Planzeichnung. Des Weiteren hat der Rat der Stadt Bedburg in der gleichen Sitzung den Aufstellungsbeschluss gem. § 12 BauGB für den Vorhaben- und Erschließungsplan Hohenholzer Straße gefasst. Wesentliches Planungsziel ist hier die Ausweisung des Gebietes als Dorfgebiet (MD) gem. § 5 Baunutzungsverordnung mit einer eingeschränkten Wohnbebauung. Außerdem wurde beschlossen, dass die Kosten des Verfahrens durch den Antragsteller zu tragen sind und, dass durch Abschluss eines Durchführungsvertrages der Antragsteller sich verpflichten sollte, innerhalb einer bestimmten Frist die Planungs- und Erschließungskosten zu tragen. Nunmehr wurde mit Schreiben vom 17.10.2007 des Rhein-Erft-Kreises erneut ein Bauantrag zur Errichtung einer Lagerhalle vorgelegt. Der Antragsteller beabsichtigt diese Lagerhalle in einem Teilbereich des o.g. Plangebietes zu errichten. Grundsätzlich ist die Errichtung der Lagerhalle auf dieser Parzelle zulässig, da sie als privilegiertes Außenbereichsvorhaben gem. § 35 BauGB zu bewerten ist. Seitens der Landwirtschaftskammer NRW liegt eine Stellungnahme vor, in der diese das Vorhaben befürwortet. In wie fern diese Planung jedoch mit dem zukünftigen Vorhaben- und Erschließungsplan und dem zukünftig geänderten Flächennutzungsplan übereinstimmt bzw. wie die Lage der landwirtschaftlichen Halle im VEP zu bewerten ist, kann z. Zt. nicht beurteilt werden. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den vorliegenden Antrag - wie im Beschlussvorschlag aufgeführt - bis auf weiteres zurückzustellen. Anlagen: • Übersichtsplan • Schreiben Landwirtschaftskammer NRW Beschlussvorlage WP7-25/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 21.01.2008 ----------------------------------Jung ----------------------------------Leveringhaus Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Kenntnis genommen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-25/2008 Seite 3