Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
29.01.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP725/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
29.01.2008
Betreff:
Außenbereichsvorhaben zur Errichtung einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Erzeugnisse auf
dem Grundstück Hohenholzer Str. 33, Bedburg-Königshoven, Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück
26
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, den Antrag bis auf Weiteres
zurückzustellen bis die Ergebnisse aus dem Erörterungsgespräch des Antragstellers mit der
Bezirksregierung Köln vorliegen bzw. bis die konkreten Planungsunterlagen zu dem Vorhabenund Erschließungsplan Hohenholzer Straße vorliegen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 22.08.2007 den Aufstellungsbeschluss für die
42. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S 2414), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 21.12.2006 (BGBI, I S. 3316) gefasst. Wesentliches Planungsziel dieser Änderung ist die
geordnete städtebauliche Entwicklung für die im Aussenbereich – entlang der Hohenholzer Straße
– liegenden, teilweise bereits aufgegebenen, landwirtschaftlichen Hofstellen. Dies soll erfolgen,
durch die Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in Gemischte Bauflächen (M), entprechend
beiliegender Planzeichnung.
Des Weiteren hat der Rat der Stadt Bedburg in der gleichen Sitzung den Aufstellungsbeschluss
gem. § 12 BauGB für den Vorhaben- und Erschließungsplan Hohenholzer Straße gefasst.
Wesentliches Planungsziel ist hier die Ausweisung des Gebietes als Dorfgebiet (MD) gem. § 5
Baunutzungsverordnung mit einer eingeschränkten Wohnbebauung.
Außerdem wurde beschlossen, dass die Kosten des Verfahrens durch den Antragsteller zu tragen
sind und, dass durch Abschluss eines Durchführungsvertrages der Antragsteller sich verpflichten
sollte, innerhalb einer bestimmten Frist die Planungs- und Erschließungskosten zu tragen.
Nunmehr wurde mit Schreiben vom 17.10.2007 des Rhein-Erft-Kreises erneut ein Bauantrag zur
Errichtung einer Lagerhalle vorgelegt. Der Antragsteller beabsichtigt diese Lagerhalle in einem
Teilbereich des o.g. Plangebietes zu errichten.
Grundsätzlich ist die Errichtung der Lagerhalle auf dieser Parzelle zulässig, da sie als privilegiertes
Außenbereichsvorhaben gem. § 35 BauGB zu bewerten ist. Seitens der Landwirtschaftskammer
NRW liegt eine Stellungnahme vor, in der diese das Vorhaben befürwortet.
In wie fern diese Planung jedoch mit dem zukünftigen Vorhaben- und Erschließungsplan und dem
zukünftig geänderten Flächennutzungsplan übereinstimmt bzw. wie die Lage der
landwirtschaftlichen Halle im VEP zu bewerten ist, kann z. Zt. nicht beurteilt werden. Aus diesem
Grund schlägt die Verwaltung vor, den vorliegenden Antrag - wie im Beschlussvorschlag
aufgeführt - bis auf weiteres zurückzustellen.
Anlagen:
• Übersichtsplan
• Schreiben Landwirtschaftskammer NRW
Beschlussvorlage WP7-25/2008
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 21.01.2008
----------------------------------Jung
----------------------------------Leveringhaus
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-25/2008
Seite 3