Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
202 kB
Datum
29.09.2015
Erstellt
17.09.15, 15:03
Aktualisiert
17.09.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Theo Mechernich
Brühler Straße 1 c
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Wirtschaftsförderung
Holzdamm 10
Dr. Risthaus
0 22 35 / 409-417
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
31.07.2015
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 08.07.2015
Rat
Betrifft:
Datum
13.07.2015
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
F 302/2015
29.09.2015
Anfrage bzgl. Vermarktung der Geschäftsräume im Erftstadt Center in E.-Liblar
Sehr geehrter Herr Mechenich,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Zu Punkt 1):
Über die laufenden Gespräche hinsichtlich einer neuen Nutzung des nunmehr zu großen Teilen
leerstehenden Neubaus von Haus 3 im ErftstadtCenter bin ich durch einen Vertreter des Eigentümers informiert worden. Zum jetzigen Zeitpunkt können über neue Nutzungen noch keine konkreten Aussagen bzw. Angaben gemacht werden.
Zu Punkt 2):
Die Vermarktung des Neubaus im ErftstadtCenter liegt vorrangig in den Händen des Eigentümers.
Es muss sein originäres wirtschaftliches Interesse sein, das Objekt so schnell wie möglich einer
sinnvollen Nutzung zuzuführen. Die Stadt kann daher keine dezidierten Verhandlungen mit potentiellen Investoren führen. Selbstverständlich unterstütze ich als Bürgermeister mit unserer städtischen Wirtschaftsförderung den Eigentümer bei der Suche nach möglichen Nutzern. Hierzu haben
wir uns bereits intern ausführlich ausgetauscht. Dabei wurde auch die Möglichkeit besprochen, das
Gebäude um ein weiteres Geschoss aufzustocken, sofern die Nachfrage nach einer größeren zusammenhängende Verkaufsfläche besteht.
Zu Punkt 3):
Vgl. Antwort zu Punkt 1).
Zu Punkt 4):
Aus Sicht der Verwaltung ist die Nutzung des Neubaus – wie ursprünglich konzipiert – als
Elektronikfachmarkt wegen der Weiterführung des Geschäftes von Herrn Hönig am bestehenden Standort nicht realisierbar.
Gemäß des gültigen Einzelhandelsgutachten der Stadt Erftstadt besteht nach wie vor eine
deutliche Unterversorgung im Bereich der Damen – und Herrenoberbekleidung. Auch das
Segment der Spielwaren hat gemäß des Gutachters Potential nach oben.
Ob eine Teilung in kleinere Einheiten der insgesamt rund 1.900 m2 großen VK-Fläche die
Vermarktbarkeit des Objektes verbessert, wird durch den Eigentümer geprüft.
Zu Punkt 5):
Durch die Nichteröffnung des Elektrofachmarktes und dem jetzigen Leerstand sind der Verwaltung
weder finanzielle Verluste noch finanzielle Nachteile entstanden.
Zu Punkt 6):
Erst nach der Inbetriebnahme der Heizungsanlage im neuen Gebäude hat sich herausgestellt,
dass das Objekt nicht ausreichend mit Wärme versorgt wird. Die danach unmittelbar eingeleiteten
Arbeiten zur Ermittlung der Ursachen und zur Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten für eine
neue Leitung waren sehr umfangreich. Mit den Arbeiten konnte daher erst nach Fertigstellung von
Haus 3 begonnen werden.
Zu Punkt 7):
Der neue Eigentümer des Grundstücks der ehemaligen Schreinerei Schunck plant, den vorhandenen Gebäudebestand zu beseitigen und durch einen Neubau zu ersetzen. Ein Bauantrag liegt in
der Stadtverwaltung noch nicht vor.
(Erner)
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