Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
29.04.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7205/2005 2.
Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
12.04.2005
Rat der Stadt Bedburg
19.04.2005
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
29.04.2008
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg
- Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz
teilweise –
a) Vorberatung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens im Rahmen der §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen.
b) Empfehlung zur Fassung des Auslegungsbeschlusses (Offenlage) nach den Vorschriften der §§
3 (2) und 4 (2) des Baugesetzbuches.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über
die im Wege der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher
Belange/Behörden eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen im Rahmen der §§ 3 (1) und
4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg eine Abwägung durchzuführen und hierüber
einzeln Beschlüsse gem. der in der Anlage aufgeführten Abwägungsliste zu fassen.
Zu b) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg den
Auslegungsbeschluss (Offenlage) zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher
Belange/Behörden gem. § 3 (2) i.V.m. § 4 (2) BauGB zu fassen und den Plan auf die Dauer eines
Monats nebst Begründung und Anlagen hierzu öffentlich auszulegen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 19.04.2005 den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (BGBI. S. 1359) – für den Bereich beidseits der
Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise - gem. beigefügter
Planzeichnung gefasst.
Wesentliches Planungsziel ist die Aufnahme der textlichen Festsetzung nach § 1 Abs. 9 i.V.m. § 1
Abs. 5 der Baunutzungsverordnung, dass Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne
des § 33 i) der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne
Gewinnmöglichkeiten dienen, nur ausnahmsweise zulässig sind.
Der Plangeltungsbereich betrifft im wesentlichen die Flächen beidseits der Friedrich-WilhelmStraße, des Marktplatzes, die Hundsgasse und den Kölner Platz teilweise.
Die geometrisch eindeutige Plangebietsabgrenzung ist aus dem beigefügten Planentwurf
ersichtlich.
Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist gem. § 15 (1) der Hauptsatzung
der Stadt Bedburg am 28.06.2005 im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises erfolgt.
Auf Grundlage des bekanntgemachten Aufstellungsbeschlusses werden die mit diesem
Bauleitverfahren verfolgten wesentlichen Planungsziele durch eine derzeit bestehende
Veränderungssperre nach den §§ 14, 16 und 17 des BauGB sowie im Rahmen der Zurückstellung
eines Baugesuches gem. § 15 des Baugesetzbuches planungsrechtlich gesichert.
Das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wurde durch
Veröffentlichung
im
Amtsblatt
des
Rhein-Erft-Kreises
-unter
Beachtung
der
Überleitungsvorschriften des § 244 (1) BauGB zur Anwendung des novellierten Baugesetzbuchesam 18.03.2008 mit Frist zur Stellungnahme in der Zeit vom 19.03.2008 bis zum 22.04.2008
eingeleitet.
Die Träger öffentlicher Belange/Behörden wurden gem. § 4 (1) BauGB mit Schreiben vom
14.03.2008 mit gleicher Frist zur Abgabe einer Stellungnahme beteiligt.
Abwägungsrelevante Belange oder Anregungen sind im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
nicht vorgetragen worden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Rat zu empfehlen, wie im Beschlussvorschlag zu a) und b)
aufgeführt zu entscheiden.
Beschlussvorlage WP7-205/2005 2. Ergänzung
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 22.04.2008
----------------------------------(Lukas)
Sachbearbeiter
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Leveringhaus)
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
---------------------------------(Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-205/2005 2. Ergänzung
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