Daten
Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
29.04.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
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WP7-205/2005 2. Ergänzung
Abwägungsliste Seite 1 von 6
Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB. (Bebauungsplan 9a)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Ausschuss für
Nr.
Struktur und
Stadtentwicklung
empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
… die Mitteilung zur
1
Infracor
Chemistry An den im Betreff näher bezeichneten Stellen Entfällt.
verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
Kenntnis zu nehmen.
Services
Schreiben vom 20.03.2008
2.
3.
4.
Gegen die o.g. Maßnahmen bestehen aus
wasserwirtschaftlicher
Sicht
seitens
des
Erftverbandes keine Bedenken.
Planbereich
verlaufen
keine
RWERWE Netzservice GmbH Im
Hochspannungsleitungen.
Planungen
von
(Westfalen-Weser-Ems)
Schreiben vom 14.03.2008
Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen
aus heutiger Sicht nicht vor.
Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt
Bezirksregierung
den
auf
Braunkohle
verliehenen
Arnsberg, Abteilung 6 – über
Bergwerksfeldern „Union 43“ und „Bedburg“.
Bergbau und Energie
Schreiben vom 19.12.2007
Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Union 43“ ist
die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen
GmbH, Stüttgenweg 2, 50935 Köln. Eigentümerin
des Bergwerksfeldes „Bedburg“ ist die RWE Power
AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln. Nach den hier
vorliegenden Unterlagen hat innerhalb der
Planmaßnahme kein Abbau von Rohstoffen
stattgefunden. Die Planungsmaßnahem befindet
sich im Bereich der Grundwasserabsenkung für
den rheinischen Braunkohlenbergbau. In Folge der
bergmännischen Sümpfung kommt es zu
Grundwasserabsenkungen
bzw.
zu
Druckentspannungen der Grundwasserleiter, so
dass während der Betriebszeit der rheinischen
Braunkohlentagebaue
sümpfungsbedingte
Erftverband
Schreiben vom 25.03.2008
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Hinsichtlich der bekannten Problematik bezüglich
der
braunkohlenbergbaubedingten
Sümpfungsmaßnahmen wurde die RWE Power AG
am Verfahren beteiligt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und einen Hinweis in
den
Bebauungsplan
aufzunehmen..
WP7-205/2005 2. Ergänzung
Abwägungsliste Seite 2 von 6
Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB. (Bebauungsplan 9a)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Ausschuss für
Nr.
Struktur und
Stadtentwicklung
empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Bodenbewegungen auftreten, die u.a. zu
Senkungen
und
zur
Schiefstellung
der
Geländeoberfläche führen können. Bei den
anstehenden Planungen sollte daher berücksichtigt
werden, dass die Grundwasserabsenkungen noch
über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben.
Eine Zunahme der Beeinflussung durch steigende
Grundwasserstände im Planungsgebiet ist nicht
auszuschließen.
Nach
Beendigung
der
bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen wird sich
ein Grundwasseranstieg einstellen, der erneut
Bodenbewegungen zur Folge haben kann.
Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch eine
Anfrage an die RWE Power AG zu stellen.
Gegen die Planung sind aus der Sicht der von mir Entfällt.
… die Mitteilung zur
5.
Bezirksregierung Köln
Schreiben vom 28.03.2008
wahrzunehmenden
öffentlichen Belange der
Kenntnis zu nehmen.
allgemeinen
Landeskultur
und
der
Landentwicklung keine Anregungen vorzubringen.
Planungen bzw. Maßnahmen des hiesigen Amtes
sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt.
… die Mitteilung zur
6.
Landesbetrieb
Kenntnis zu nehmen.
Straßenbau, Straßen NRW der Straßenbauverwaltung keine Bedenken.
Schreiben vom 28.03.2008
Zur
Frage
der
anstehenden Entfällt.
… die Mitteilung zur
7.
Wehrbereichsverwaltung
Schreiben vom 01.04.2008
Umweltverträglichkeitsprüfung, insbesondere zu
Kenntnis zu nehmen.
deren Umfang und Detaillierungsgrad, kann ich
gegenwärtig nichts beisteuern. Ich bitte um erneute
Beteiligung im Rahmen der Beteiligung gem. § 4
(2) BauGB. Hierbei bitte ich das o.a. Aktenzeichen
anzugeben.
Wir danken Ihnen für Ihre Benachrichtigung und Entfällt.
… die Mitteilung zur
8.
PLEdoc, e on
Schreiben vom 03.04.2008
teile Ihnen mit, dass die o.g. Maßnahmen die
Kenntnis zu nehmen.
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Abwägungsliste Seite 3 von 6
Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB. (Bebauungsplan 9a)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Ausschuss für
Nr.
Struktur und
Stadtentwicklung
empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Versorgungsanlagen
der
nachstehend
aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht
berühren:
E.ON AG, Ferngas FGN, GasLINE, Gaswerk
Philippsburg, KGN Bamberg, MEGAL GmbH,
Mittelrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft METG und
NETG sowie Trans Europa Naturgas GmbH TENP.
9.
10.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt
erweitert oder verlagert werden oder sollte der
Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen
wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am
Verfahren zu beteiligen.
Industrieund Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der IndustrieHandelskammer Köln IHK und handelskammer zu Köln keine bedenken
Schreiben vom 03.04.2008
bezüglich
der
Aufstellung
des
o.g.
Bebauungsplanes bestehen.
Die
Auswertung
der
meinem
Bezirksregierung
Kampfmittelbeseitigungsdienst
(KBD)
zur
Düsseldorf, KBD
Schreiben vom 08.04.2008
Verfügung stehenden Luftbildern ergeben im
Umfeld Hinweise auf das Vorhandensein von
Bombenblindgängern/Kampfmitteln.
Da sich jedoch im unmittelbaren Bereich keine
Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln
ergeben, bestehen aus Sicht des KBD keine
Bedenken gegen die Durchführung der in Rede
stehenden Maßnahmen.
Eine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln kann
gleichwohl nicht gewährt werden.
Daher sind bei Kampfmittelfunden während der
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Ein Hinweis in den Bebauungsplan wird … die Mitteilung zur
aufgenommen, um den Belangen des KBD Rechung Kenntnis zu nehmen.
zu tragen..
WP7-205/2005 2. Ergänzung
Abwägungsliste Seite 4 von 6
Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB. (Bebauungsplan 9a)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Ausschuss für
Nr.
Struktur und
Stadtentwicklung
empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Erd-/Bauarbeiten die Arbeiten sofort einzustellen
und die zuständige Ordnungsbehörde, der KBD
oder die nächstgelegene Polizeidienststelle zu
verständigen.
… die Mitteilung zur
11.
Landesbetrieb Wald und Durch den o.g. Bebauungsplan sind Waldflächen Entfällt.
Kenntnis zu nehmen
weder direkt noch indirekt betroffen.
Holz NRW,
Schreiben vom 21.04.2008
Nach der Umorganisation des Landesbetriebes
Wald und Holz NRW ist für die Waldfläche im
Rhein-Erft-Kreis des Regionalforstamt Rhein-SiegErft zuständig. Ich bitte daher, bei der
Behördenbeteiligung nur noch folgende Anschrift
zu verwenden:
Regionalforstamt Rhein-Erft-Sieg, Krewelstr. 7,
53783 Eitorf.
Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen Mit diesem Bauleitverfahren soll primär eine … die Mitteilung zur
12.
RWE Power AG,
Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen Kenntnis zu nehmen
Schreiben vom 14.03.2008
hierzu folgendes mit:
und
die
Wir weisen darauf hin, dass das gesamte gesteuert werden.
Plangebiet in einem Auegebiet liegt, in dem der Bautätigkeiten im Erdreich insbesondere im entsprechenden
zur
natürliche
Grundwasserspiegel
nahe
der Gründungsbereich von Objekten innerhalb des Empfehlungen
der
Geländeroberfläche ansteht und der Boden Plangeltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. Beachtung
9a/Bedburg werden durch dieses Bauleitverfahren Vorschriften der DIN
humoses Bodenmaterial enthalten kann.
„Baugrundnicht unmittelbar vorbereitet, da im wesentlichen 1054
Humose
Böden
sind
empfindlich
gegen eine Ergänzung der textlichen Festsetzungen zu Sicherheitshinweise im
Erd- und Grundbau“, 18
Bodendruck um im Allgemeinen kaum tragfähig. ausnahmsweise zulässigen Nutzungen erfolgt.
196
Erdund
Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten
wird
den
Anregungen
bzw. Grundbau;
auf kurzer Distanz in ihrer Verbindung und Gleichwohl
Mächtigkeit,
so
dass
selbst
bei
einer Empfehlungen zur Aufnahme der Beachtung der Bodenklassifikation für
gleichmäßigen Belastung diese Böden mit Vorschriften der DIN Normen 1054, 18 196 sowie 18 bautechnische Zwecke“
18
195
195 entsprochen und ein Hinweis auf das und
unterschiedlichen Setzungen reagieren können.
vorliegende
Auegebiet
im
Bebauungsplan „Bauwerksabdichtunge
n“ als Hinweis im
Der oberste Grundwasserspiegel wird nach aufgenommen.
WP7-205/2005 2. Ergänzung
Abwägungsliste Seite 5 von 6
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Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB. (Bebauungsplan 9a)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Ausschuss für
Nr.
Struktur und
Stadtentwicklung
empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Beendigung der Sümpfungen wieder seinen
Bebauungsplan
Nr.
ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern
9a/Bedburg
nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis
aufzunehmen
sowie
heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob
den
und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen
Plangeltungsbereich als
Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig
Fläche gem. § 9 (5)
getroffen
werden.
Somit
halten
wir
Nr.1
BauGB
zu
Abdichtungsmaßnahmen für grundsätzlich sinnvoll.
kennzeichnen,
bei
dessen Bebauung ggf.
besondere
bauliche
Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der
Maßnahmen,
Baugrundverhältnisse gem. § 9 (5) Nr. 1 BauGB
insbesondere
im
als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung
Gründungsbereich
ggf.
besondere
bauliche
Maßnahmen,
erforderlich sind.
insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich
sind.
Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen
Festsetzungen folgende Hinweise aufzunehmen:
Das Plangebiet liegt in einem Auebereich
Baugrundverhältnisse:
Wegen
der
Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der
Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche
Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich,
erforderlich. Hier sind die Vorschriften der DIN
1054 „Baugrund – Sicherheitshinweise im Erd- und
Grundbau“, der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau;
Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“
sowie die Bestimmungen der Bauordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
WP7-205/2005 2. Ergänzung
Abwägungsliste Seite 6 von 6
Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB. (Bebauungsplan 9a)
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Nr.
Struktur und
Stadtentwicklung
empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Grundwasserverhältnisse:
Der
natürliche
Grundwasserspiegel
stand
nahe
der
Geländeoberfläche an und ist vorübergehend
durch künstliche oder natürliche Einflüsse
abgesenkt worden. Nach Beendigung der
Grundwasserabsenkungen
durch
den
Braunkohlenbergbau
wird
der
oberste
Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen
flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht
Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute
liegt keine förmliche Entscheidungen vor, ob und
inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen
Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig
getroffen werden. Vor diesem Hintergrund halten
wir es für sinnvoll, im Interesse der vorgesehenen
Bauvorhaben von einem Grundwasserabsenkung
herrschenden
Grundwasserflurabstände
auszugehen
und
geeignete
Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften
der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“
vorzusehen.