Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
21.09.2009
Erstellt
25.09.09, 21:36
Aktualisiert
25.09.09, 21:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 24.09.2009
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom Montag, den 21.09.2009
Zu Punkt 9. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1655
3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet-Wald", im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
Die SPD-Fraktion beantragt die Erweiterung des Beschlussvorschlages dahingehend, dass dem
Antragsteller die Kosten des Verfahrens aufgegeben werden.
Beschluss:
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss bei 4 Enthaltungen:
1. Es wird beschlossen, die 3. Änderung und die Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53
„Gewerbegebiet-Wald“ im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne
Umweltprüfung durchzuführen.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung und der Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53
„Gewerbegebiet-Wald“, umfasst die Grundstücke Gemarkung Houverath Flur 34,
Flurstücke Nr. 177 und 178 sowie die nördlich angrenzenden öffentlichen Wegeflächen
entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Die Änderung der textlichen Festsetzungen im Bezug auf die Zulässigkeit von Stellplätzen
vor den straßenseitigen Baugrenzen gilt für den Bereich des Ursprungsbebauungsplan und
den Erweiterungsbereich
2. Der Entwurf des Bebauungsplans 53 „Gewerbegebiet-Wald“, 3. Änderung und Erweiterung
wird nebst Begründung und Textteil (= Anlage 2 zur Originalniederschrift) beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der 3. Änderung und der Erweiterung des
Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet-Wald“ mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind
nach § 4 BauGB zu beteiligen.
4. Die Kosten des Änderungsverfahrens trägt der Antragsteller.
Beratungsergebnis: