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Beschlusstext (3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet-Wald", im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
21.09.2009
Erstellt
25.09.09, 21:36
Aktualisiert
25.09.09, 21:36
Beschlusstext (3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet-Wald",  im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Bad Münstereifel, 24.09.2009 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Montag, den 21.09.2009 Zu Punkt 9. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1655 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet-Wald", im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss Die SPD-Fraktion beantragt die Erweiterung des Beschlussvorschlages dahingehend, dass dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens aufgegeben werden. Beschluss: Einstimmiger Empfehlungsbeschluss bei 4 Enthaltungen: 1. Es wird beschlossen, die 3. Änderung und die Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet-Wald“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung durchzuführen. Der Geltungsbereich der 3. Änderung und der Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet-Wald“, umfasst die Grundstücke Gemarkung Houverath Flur 34, Flurstücke Nr. 177 und 178 sowie die nördlich angrenzenden öffentlichen Wegeflächen entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Die Änderung der textlichen Festsetzungen im Bezug auf die Zulässigkeit von Stellplätzen vor den straßenseitigen Baugrenzen gilt für den Bereich des Ursprungsbebauungsplan und den Erweiterungsbereich 2. Der Entwurf des Bebauungsplans 53 „Gewerbegebiet-Wald“, 3. Änderung und Erweiterung wird nebst Begründung und Textteil (= Anlage 2 zur Originalniederschrift) beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der 3. Änderung und der Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet-Wald“ mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 BauGB zu beteiligen. 4. Die Kosten des Änderungsverfahrens trägt der Antragsteller. Beratungsergebnis: