Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
21.09.2009
Erstellt
25.09.09, 21:36
Aktualisiert
25.09.09, 21:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 24.09.2009
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom Montag, den 21.09.2009
Zu Punkt 10. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1663
Umsetzung des Konjunkturpakets II in der Stadt Bad Münstereifel und
Finanzierungsalternative für den Erweiterungsbau des St. Michael-Gymnasiums
Die Stadtverordneten Anton Schmitz, Wilfried Roggendorf und Heinz Kremer verlassen um 18.45
Uhr den Sitzungssaal.
Die UWV-Fraktion erklärt, dass sie wegen zusätzlichem Beratungsbedarf innerhalb der Fraktion
bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht mit wirkt.
Die Fraktionen von SPD, FDP und CDU erklären, dass sie ausdrücklich den Erweiterungsbau des
St. Michael Gymnasiums unterstützen.
Die Verwaltung erklärt, dass zwischenzeitlich bezüglich der Tauschbörse der Infrastrukturmittel
gegen Mittel für Bildungseinrichtungen positive Ergebnisse erzielt wurden.
Die SPD-Fraktion regt an, zu prüfen, inwiefern die vom Forstbetrieb erwirtschafteten Gewinne
eingesetzt werden können.
Beschluss:
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
7.1
Die Umsetzung der 1. Tranche der Maßnahmen, die aus dem Konjunkturpaket II gefördert
und am 19.05.2009 grundsätzlich beschlossen worden sind, wird planmäßig umgesetzt.
7.2
Die noch verfügbaren Mittel aus dem Konjunkturpaket II der 2. Tranche in Höhe von
insgesamt 1.679.020,-- € werden dem Erweiterungsbau für das St. Michael-Gymnasium
zugeordnet. Die sonst ins Auge gefassten Projekte gemäß der Maßnahmenliste werden
zurück gestellt, eine Förderung dritter Träger kann mit Blick auf die vorrangig zur Sicherung
der Schule notwendigen baulichen Maßnahmen am St. Michael-Gymnasium aus den
Mitteln des Konjunkturpaketes II nicht erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Antragsteller dementsprechend zu benachrichtigen.
Die Umwidmung von 667.419,-- € Konjunkturpaket-Mittel, die für Infrastrukturmaßnahmen
gewährt wurden, über die Tauschbörse ist unverzüglich einzuleiten. Die Verwaltung wird
beauftragt die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen abzuschließen.
Beratungsergebnis: