Daten
Kommune
Linnich
Größe
453 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
26.02.14, 13:01
Aktualisiert
26.02.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache B-22/2014
Beratungsfolge
Termin
TOP
Ausschuss für Stadtentwicklung
11.03.2014
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Aktenzeichen
Fachbereich StEG
22.02.2014
Herr Reyer
StEG
Industrie- und Gewerbeflächen im Stadtgebiet Linnich;
Antrag der PKL-Fraktion im Rat der Stadt Linnich
Finanzielle Auswirkungen
X
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
Gez. Hensen
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Problembeschreibung/Begründung:
Die PKL-Fraktion im Rat der Stadt Linnich hat mit Schreiben an den Bürgermeister vom 27.01.201
beantragt, eine Auflistung und einen Sachstandsbericht über sämtliche freien Parzellen im
Stadtgebiet Linnich vorzulegen, die zur Errichtung von Industrie- und Gewerbebetrieben
zugelassen sind. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.
I.
Gewerbeflächenpotenziale in Linnich
1.
Städtisches Gewerbegebiet „Im Gansbruch
Im Gewerbegebiet im Gansbruch (Robert-Bosch-Straße) wurden die letzten Parzellen aus
städtischem Eigentum im Jahr 2012 verkauft. Es handelt sich hier um die Flächen im Bereich des
Bebauungsplans Linnich Nr. 22 „Gewerbegebiet Gansbruch“, 3. Änderung „Robert-Bosch-Straße“.
Auf dem nachfolgend wiedergegebenen Satellitenbild ist diese Fläche noch unbebaut bzw. es fehlt
die zwischenzeitlich angelegte Erschließungsstraße.
2.
Flächen östlich und südlich des Unternehmens SIG Combibloc
Der Bereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt Linnich als „Gewerbliche Fläche“ mit
Festsetzung „G“ ausgewiesen. Die Gewerbeflächen befinden sich vollständig im Eigentum des
Unternehmens SIG Combibloc und sind mit den Bebauungsplänen Linnich Nr. 21 (altes
Werksgelände SIG), Linnich Nr. 34 und Linnich Nr. 24n (Erweiterungen Buschweg) überplant.
Eine Verfügbarkeit für die Stadt Linnich ist auf diesen Flächen nicht gegeben.
3.
Fläche östlich Kreisverkehr Rurstraße/Jülicher Straße/Erkelenzer Straße
(angrenzend an Gewerbegebiet Gansbruch)
Die Fläche ist im Flächennutzungplan als gewerbliche Fläche mit Festsetzung „G“dargestellt. Sie
befindet sich im privaten Eigentum und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
4.
Der bisherige Standort von LIDL
Der Bereich gehört zum Bebauungsplan Linnich Ntr. 22 „Gewerbegebiet Gansbruch“, 4.
Änderung. Nach einem Brand ist der Neubau eines LIDL-Marktes in integrierter Lage im
innerstädtischen Bereich denkbar. Im Falle einer solchen Verlagerung von LIDL erscheint es
unwahrscheinlich, dass die Betriebe KIK, die Filiale der Großbäckerei Vogels und der
Getränkemarkt an diesem Standort verbleiben. Der Bereich könnte daher u.U.einer gewerblichen
Nachfolgenutzung zugeführt werden können. Eigentümer der gesamten Fläche ist eine Firma mit
Postadresse in St. Peter Port auf der britischen Kanalinsel Guernsey.
5.
Weitere Flächen in bestehenden Gewerbebereichen
Weitere gewerbliche Flächen in den Ortslagen Linnich,Bebauungsplan Linnich Nr. 22
„Gewerbegebiet Gansbruch“(mit Pfeil markierte Bereiche) und Ederen, Bebauungspläne Nr.1
„Sägewerk“ und Nr. 3 „Erweiterung Sägewerk sich zwar nicht bebaut, werden jedoch als
Erweiterungsflächen für die Betriebe der Eigentümer benötigt oder werden als Lagerplätze
genutzt. Einer anderen gewerblichen Nutzung stehen dioese Flächen nicht zur Verfügung.
6.
Flächen im Umfeld des Gutes Breitenbend
Im Flächennutzungsplan der Stadt Linnich ist derzeit eine Fläche von 11,2 ha nördlich, südlich und
westlich des Bodendenkmals Gut Breitenbend verfügbar. Hier wäre (bei entsprechendem Bedarf)
ein (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanverfahren möglich. Zusätzlich sieht der Regionalplan
noch eine GIB- Reserve von 2,2 ha nördlich dieser Fläche vor. Hier kann eine FNP-Änderung
durchgeführt werden, die die Anpassung an die Ziele der Regionalplanung gegeben ist. Hinzu
kommen noch 0,8 ha, die für eine schwer umsetzbare Umgehungsstraße von den vorgenannten
Flächen abgezogen wurden. Unter dieser Voraussetzung wären 12 ha Gewerbeflächen verfügbar
und das Landschaftsschutzgebiet könnte trotzdem in diesem Bereich erhalten bleiben. Die
Flächen befinden sich in Privateigentum und werden derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Das Bodendenkmal Gut Breitenbend müsste Berücksichtigung finden, aber da das
Denkmalschutzgesetz dem Erhalt von Bodendenkmälern Priorität einräumt, könnte dieses unter
bestimmten Auflagen auch überbaut werden. Im südlichen Bereich des Bodendenkmals (beim
Unternehmen Bosch Küppers) existieren hierzu auch bereits Erfahrungen.
II.
Erweiterungsplanung Gewerbeflächen
Im Rahmen eines von der SPD-Fraktion im Jahr 2011 eingebrachten Antrages zur
Erweiterungsplanung für das Linnicher Gewerbegebiet hat die Verwaltung das Büro VDHProjektmanagement
seinerzeit
mit
einer
Potenzialanalyse
bezüglich
möglicher
Erweiterungsflächen beauftragt. Dem Ausschuss wurde das Ergebnis dieser Analyse in der
Sitzung am 28.02.2012 vorgestellt. Es ergaben sich drei potenzielle Bereiche innerhalb des
Stadtgebietes. Diese sind auf dem als Anlage beigefügten Plan dargestellt:
Flächen 1a, 1b, und 1ch:
Erweiterung der bestehenden Gewerbeflächen um ca. 30 ha.
Fläche 2:
Anordnung einer Gewerbefläche östlich von Gevenich im Bereich der
Kreuzung L 366/L 226.
Fläche 3a und 3b:
Anordnung von Gewerbeflächen süd-westlich von Ederen mit
Anbindung an die B 57 oder mit interkommunalen
Anschlussmöglichkeiten an die Stadt Baesweiler oder die Gemeinde
Aldenhoven.
In einer ersten Einschätzung wurden die Flächen 2 und 3 allerdings als eher ungeeignet
eingeschätzt. Auch wenn die Anbindungen an die Hauptverkehrsachsen als gut zu bewerten sind,
überwiegt der negative Aspekt einer Insellage ohne jeglichen Bezug zur Umgebung. Neben einem
solchen erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild wäre zu vergegenwärtigen, dass hier große
Flächen wertvollen Ackerlandes verloren gehen würden1. (Lediglich für eine langfristige
Entwicklung und vor dem Hintergrund einer interkommunalen Zusammenarbeit wäre die
Entwicklung einer Fläche südlich von Boslar mit Anbindung an die Autobahn A44 denkbar. Eine
Vorbelastung des Raumes durch den geplanten Windpark wäre hier in das Kalkül zu ziehen.)
Auf der Basis dieser Einschätzung hat der Ausschuss in seiner Sitzung am 28.06.2012 die
Verwaltung beauftragt, für die Flächen 1a, 1b und 1c eine landesplanerische Anfrage nach § 34
Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung Köln zu richten. Nach Eingang dieser Anfrage bei
der dortigen Dienststelle hat der zuständige Dezernent die hiesige Verwaltung davon in Kenntnis
gesetzt, dass er die Anfrage so lange nicht für bescheidungsfähig hält, wie die Stadt Linnich nicht
einen konkreten Bedarf für die Inanspruchnahme der Flächen nachweist. Vor dem Hintergrund
dieser Sachlage werden zur Zeit zwischen Verwaltung und beauftragtem Büro Überlegungen
angestellt, einen Ansatzpunkt dafür zu finden, wie trotz dieser eindeutigen Aussage seitens der
Bezirksregierung der Arbeitsauftrag zur Ausfindigmachung weiterer Gewerbeflächen
weiterzuführen wäre.
Anlagen
Witkopp
1
Der Lösboden der Jülicher Börde gehört zu den hochwertigsten Ackerböden in ganz Deutschland.