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Beschlussvorlage (Industrie- und Gewerbeflächen im Stadtgebiet Linnich; Antrag der PKL-Fraktion im Rat der Stadt Linnich)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
453 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
26.02.14, 13:01
Aktualisiert
26.02.14, 13:01
Beschlussvorlage (Industrie- und Gewerbeflächen im Stadtgebiet Linnich;
Antrag der PKL-Fraktion im Rat der Stadt Linnich) Beschlussvorlage (Industrie- und Gewerbeflächen im Stadtgebiet Linnich;
Antrag der PKL-Fraktion im Rat der Stadt Linnich) Beschlussvorlage (Industrie- und Gewerbeflächen im Stadtgebiet Linnich;
Antrag der PKL-Fraktion im Rat der Stadt Linnich) Beschlussvorlage (Industrie- und Gewerbeflächen im Stadtgebiet Linnich;
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Antrag der PKL-Fraktion im Rat der Stadt Linnich) Beschlussvorlage (Industrie- und Gewerbeflächen im Stadtgebiet Linnich;
Antrag der PKL-Fraktion im Rat der Stadt Linnich)

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Inhalt der Datei

STADT LINNICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache B-22/2014 Beratungsfolge Termin TOP Ausschuss für Stadtentwicklung 11.03.2014 Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Aktenzeichen Fachbereich StEG 22.02.2014 Herr Reyer StEG Industrie- und Gewerbeflächen im Stadtgebiet Linnich; Antrag der PKL-Fraktion im Rat der Stadt Linnich Finanzielle Auswirkungen X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: Gez. Hensen (Kämmerei) Beratungsergebnis Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____ Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Problembeschreibung/Begründung: Die PKL-Fraktion im Rat der Stadt Linnich hat mit Schreiben an den Bürgermeister vom 27.01.201 beantragt, eine Auflistung und einen Sachstandsbericht über sämtliche freien Parzellen im Stadtgebiet Linnich vorzulegen, die zur Errichtung von Industrie- und Gewerbebetrieben zugelassen sind. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. I. Gewerbeflächenpotenziale in Linnich 1. Städtisches Gewerbegebiet „Im Gansbruch Im Gewerbegebiet im Gansbruch (Robert-Bosch-Straße) wurden die letzten Parzellen aus städtischem Eigentum im Jahr 2012 verkauft. Es handelt sich hier um die Flächen im Bereich des Bebauungsplans Linnich Nr. 22 „Gewerbegebiet Gansbruch“, 3. Änderung „Robert-Bosch-Straße“. Auf dem nachfolgend wiedergegebenen Satellitenbild ist diese Fläche noch unbebaut bzw. es fehlt die zwischenzeitlich angelegte Erschließungsstraße. 2. Flächen östlich und südlich des Unternehmens SIG Combibloc Der Bereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt Linnich als „Gewerbliche Fläche“ mit Festsetzung „G“ ausgewiesen. Die Gewerbeflächen befinden sich vollständig im Eigentum des Unternehmens SIG Combibloc und sind mit den Bebauungsplänen Linnich Nr. 21 (altes Werksgelände SIG), Linnich Nr. 34 und Linnich Nr. 24n (Erweiterungen Buschweg) überplant. Eine Verfügbarkeit für die Stadt Linnich ist auf diesen Flächen nicht gegeben. 3. Fläche östlich Kreisverkehr Rurstraße/Jülicher Straße/Erkelenzer Straße (angrenzend an Gewerbegebiet Gansbruch) Die Fläche ist im Flächennutzungplan als gewerbliche Fläche mit Festsetzung „G“dargestellt. Sie befindet sich im privaten Eigentum und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. 4. Der bisherige Standort von LIDL Der Bereich gehört zum Bebauungsplan Linnich Ntr. 22 „Gewerbegebiet Gansbruch“, 4. Änderung. Nach einem Brand ist der Neubau eines LIDL-Marktes in integrierter Lage im innerstädtischen Bereich denkbar. Im Falle einer solchen Verlagerung von LIDL erscheint es unwahrscheinlich, dass die Betriebe KIK, die Filiale der Großbäckerei Vogels und der Getränkemarkt an diesem Standort verbleiben. Der Bereich könnte daher u.U.einer gewerblichen Nachfolgenutzung zugeführt werden können. Eigentümer der gesamten Fläche ist eine Firma mit Postadresse in St. Peter Port auf der britischen Kanalinsel Guernsey. 5. Weitere Flächen in bestehenden Gewerbebereichen Weitere gewerbliche Flächen in den Ortslagen Linnich,Bebauungsplan Linnich Nr. 22 „Gewerbegebiet Gansbruch“(mit Pfeil markierte Bereiche) und Ederen, Bebauungspläne Nr.1 „Sägewerk“ und Nr. 3 „Erweiterung Sägewerk sich zwar nicht bebaut, werden jedoch als Erweiterungsflächen für die Betriebe der Eigentümer benötigt oder werden als Lagerplätze genutzt. Einer anderen gewerblichen Nutzung stehen dioese Flächen nicht zur Verfügung. 6. Flächen im Umfeld des Gutes Breitenbend Im Flächennutzungsplan der Stadt Linnich ist derzeit eine Fläche von 11,2 ha nördlich, südlich und westlich des Bodendenkmals Gut Breitenbend verfügbar. Hier wäre (bei entsprechendem Bedarf) ein (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanverfahren möglich. Zusätzlich sieht der Regionalplan noch eine GIB- Reserve von 2,2 ha nördlich dieser Fläche vor. Hier kann eine FNP-Änderung durchgeführt werden, die die Anpassung an die Ziele der Regionalplanung gegeben ist. Hinzu kommen noch 0,8 ha, die für eine schwer umsetzbare Umgehungsstraße von den vorgenannten Flächen abgezogen wurden. Unter dieser Voraussetzung wären 12 ha Gewerbeflächen verfügbar und das Landschaftsschutzgebiet könnte trotzdem in diesem Bereich erhalten bleiben. Die Flächen befinden sich in Privateigentum und werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Das Bodendenkmal Gut Breitenbend müsste Berücksichtigung finden, aber da das Denkmalschutzgesetz dem Erhalt von Bodendenkmälern Priorität einräumt, könnte dieses unter bestimmten Auflagen auch überbaut werden. Im südlichen Bereich des Bodendenkmals (beim Unternehmen Bosch Küppers) existieren hierzu auch bereits Erfahrungen. II. Erweiterungsplanung Gewerbeflächen Im Rahmen eines von der SPD-Fraktion im Jahr 2011 eingebrachten Antrages zur Erweiterungsplanung für das Linnicher Gewerbegebiet hat die Verwaltung das Büro VDHProjektmanagement seinerzeit mit einer Potenzialanalyse bezüglich möglicher Erweiterungsflächen beauftragt. Dem Ausschuss wurde das Ergebnis dieser Analyse in der Sitzung am 28.02.2012 vorgestellt. Es ergaben sich drei potenzielle Bereiche innerhalb des Stadtgebietes. Diese sind auf dem als Anlage beigefügten Plan dargestellt: Flächen 1a, 1b, und 1ch: Erweiterung der bestehenden Gewerbeflächen um ca. 30 ha. Fläche 2: Anordnung einer Gewerbefläche östlich von Gevenich im Bereich der Kreuzung L 366/L 226. Fläche 3a und 3b: Anordnung von Gewerbeflächen süd-westlich von Ederen mit Anbindung an die B 57 oder mit interkommunalen Anschlussmöglichkeiten an die Stadt Baesweiler oder die Gemeinde Aldenhoven. In einer ersten Einschätzung wurden die Flächen 2 und 3 allerdings als eher ungeeignet eingeschätzt. Auch wenn die Anbindungen an die Hauptverkehrsachsen als gut zu bewerten sind, überwiegt der negative Aspekt einer Insellage ohne jeglichen Bezug zur Umgebung. Neben einem solchen erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild wäre zu vergegenwärtigen, dass hier große Flächen wertvollen Ackerlandes verloren gehen würden1. (Lediglich für eine langfristige Entwicklung und vor dem Hintergrund einer interkommunalen Zusammenarbeit wäre die Entwicklung einer Fläche südlich von Boslar mit Anbindung an die Autobahn A44 denkbar. Eine Vorbelastung des Raumes durch den geplanten Windpark wäre hier in das Kalkül zu ziehen.) Auf der Basis dieser Einschätzung hat der Ausschuss in seiner Sitzung am 28.06.2012 die Verwaltung beauftragt, für die Flächen 1a, 1b und 1c eine landesplanerische Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung Köln zu richten. Nach Eingang dieser Anfrage bei der dortigen Dienststelle hat der zuständige Dezernent die hiesige Verwaltung davon in Kenntnis gesetzt, dass er die Anfrage so lange nicht für bescheidungsfähig hält, wie die Stadt Linnich nicht einen konkreten Bedarf für die Inanspruchnahme der Flächen nachweist. Vor dem Hintergrund dieser Sachlage werden zur Zeit zwischen Verwaltung und beauftragtem Büro Überlegungen angestellt, einen Ansatzpunkt dafür zu finden, wie trotz dieser eindeutigen Aussage seitens der Bezirksregierung der Arbeitsauftrag zur Ausfindigmachung weiterer Gewerbeflächen weiterzuführen wäre. Anlagen Witkopp 1 Der Lösboden der Jülicher Börde gehört zu den hochwertigsten Ackerböden in ganz Deutschland.